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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,46
BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86 (https://dejure.org/1987,46)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1987 - 9 C 254.86 (https://dejure.org/1987,46)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1987 - 9 C 254.86 (https://dejure.org/1987,46)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Ausweisungsanfechtung II

  • Wolters Kluwer

    Ausreise - Abschiebung - Asylbewerber - Sachlage - Rechtslage - Anfechtungsverfahren - Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung - Ausländerrecht - Beendigung des Aufenthalts - Zeitpunkt der Zustellung - Menschenrechtswidrige Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 28 Abs. 1 S. 1, S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 243
  • NVwZ 1988, 260
  • NVwZ 1998, 260
  • DVBl 1988, 292
  • DÖV 1988, 168
 
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Wird zitiert von ... (235)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    Nur in diesem Rahmen ist tendenziell davon auszugehen, daß es bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, bei einem mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Leistungsanspruch auf diejenige im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz ankommt (vgl. z. B Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwGE 34, 155 [157 f.], vom 21. Mai 1976 - BVerwGE 51, 15 [24], vom 25. November 1981 - BVerwGE 64, 218 [221 f] und vom 18. Mai 1982 - BVerwGE 65, 313 [315]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden und dabei darauf hingewiesen, daß es diesem Grundsatz widersprechen würde, wenn deutsche Behörden an der menschenrechtswidrigen Behandlung eines Betroffenen durch dessen zwangsweise Überstellung in ein Land mitwirken würden, in dem ihm eine derartige menschenrechtswidrige Behandlung droht (vgl. z. B. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwGE 67, 184 [194] und vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u. a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 47 [175]; s. auch Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AsylVfG Nr. 3).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht zu der mit § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylVfG insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ausgeführt, durch sie werde vermieden, daß die Ausländerbehörde "sehenden Auges" eine aufenthaltsbeendende Entscheidung treffen müsse, die etwa humanitären oder anderen beachtlichen Gründen zuwiderliefe (Beschluß vom 2. Mai 1984 - BVerfGE 67, 43 [57/58]).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    Nur in diesem Rahmen ist tendenziell davon auszugehen, daß es bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, bei einem mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Leistungsanspruch auf diejenige im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz ankommt (vgl. z. B Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwGE 34, 155 [157 f.], vom 21. Mai 1976 - BVerwGE 51, 15 [24], vom 25. November 1981 - BVerwGE 64, 218 [221 f] und vom 18. Mai 1982 - BVerwGE 65, 313 [315]).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    Nur in diesem Rahmen ist tendenziell davon auszugehen, daß es bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, bei einem mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Leistungsanspruch auf diejenige im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz ankommt (vgl. z. B Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwGE 34, 155 [157 f.], vom 21. Mai 1976 - BVerwGE 51, 15 [24], vom 25. November 1981 - BVerwGE 64, 218 [221 f] und vom 18. Mai 1982 - BVerwGE 65, 313 [315]).
  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden und dabei darauf hingewiesen, daß es diesem Grundsatz widersprechen würde, wenn deutsche Behörden an der menschenrechtswidrigen Behandlung eines Betroffenen durch dessen zwangsweise Überstellung in ein Land mitwirken würden, in dem ihm eine derartige menschenrechtswidrige Behandlung droht (vgl. z. B. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwGE 67, 184 [194] und vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 35.86 u. a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 47 [175]; s. auch Beschluß vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 1 B 203.86 - Buchholz 402.24 § 14 AsylVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    Für das Asylrecht kann in diesem Zusammenhang nichts anderes gelten, als was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich des allgemeinen Ausländerrechts für das Verhältnis zwischen unanfechtbar gewordener Ausweisungsverfügung und nachträglich im Anfechtungsprozeß gegen die Abschiebungsandrohung oder Abschiebungsanordnung entstandener Ausweisungshindernisse gilt: Sie sind zunächst bei der Ausländerbehörde geltend zu machen und erforderlichenfalls durch Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage bzw. durch Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu verwirklichen (vgl. z. B. Urteile vom 20. Mai 1980 - BVerwGE 60, 133 [138 f.] und vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 19.79 - Buchholz 402.24 § 13 AusIG Nr. 7 [15]).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    Nur in diesem Rahmen ist tendenziell davon auszugehen, daß es bei der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, bei einem mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Leistungsanspruch auf diejenige im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz ankommt (vgl. z. B Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwGE 34, 155 [157 f.], vom 21. Mai 1976 - BVerwGE 51, 15 [24], vom 25. November 1981 - BVerwGE 64, 218 [221 f] und vom 18. Mai 1982 - BVerwGE 65, 313 [315]).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auskünfte des Auswärtigen …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    Die Ausländerbehörde soll um des Zieles einer möglichst raschen Entscheidung willen ihre Maßnahme allein auf der Grundlage der ihr vorliegenden Erkenntnisse treffen und von weiteren Ermittlungen durch Anhörung des Ausländers absehen (dazu, daß dies verfassungsrechtlich bedenkenfrei ist, vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 - Buchholz 402.25 5 28 AsylVfG Nr. 3 und Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschIG Nr. 2).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 19.79

    Abschiebung - Zuständige Ausländerbehörde - Ausweisungsverfügung - Anfechtung der …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
    Für das Asylrecht kann in diesem Zusammenhang nichts anderes gelten, als was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich des allgemeinen Ausländerrechts für das Verhältnis zwischen unanfechtbar gewordener Ausweisungsverfügung und nachträglich im Anfechtungsprozeß gegen die Abschiebungsandrohung oder Abschiebungsanordnung entstandener Ausweisungshindernisse gilt: Sie sind zunächst bei der Ausländerbehörde geltend zu machen und erforderlichenfalls durch Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage bzw. durch Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu verwirklichen (vgl. z. B. Urteile vom 20. Mai 1980 - BVerwGE 60, 133 [138 f.] und vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 19.79 - Buchholz 402.24 § 13 AusIG Nr. 7 [15]).
  • BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82

    Festsetzung der Ausreisefrist - Begründung der FestsetzungVersagung rechtlichen …

  • BVerwG, 04.02.1982 - 9 B 2569.81

    Voraussetzungen für die Verfassungsmäßigkeit einer Beschleunigung des …

  • BVerwG, 14.05.1986 - 1 C 23.85

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen - Erfolglose Asylbewerber - Asylbescheid

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 3.83

    Ausreisefrist - Nachträgliche Duldungen - Dauer des Asylrechtsstreits - …

  • BVerwG, 03.12.1986 - 1 B 203.86

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels …

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 5.85

    Klageverbund - Bundesamt - Ausländerbehörde - Klagetrennung - Asylbewerber - …

  • BVerwG, 27.06.2018 - 6 C 39.16

    Auswahlermessen; Beschuldigtenbegriff; Beschuldigter; Einheit des …

    Denn nach ständiger Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist die Frage des maßgeblichen Zeitpunkts nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zu entnehmen, da das materielle (Bundes- oder Landes-)Recht nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestimmt, sondern auch die Antwort auf die Frage gibt, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 ;… vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - BVerwGE 126, 149 Rn. 33 …und vom 15. November 2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 13).
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 3/19 R

    Krankenversicherung - Versorgungsmanagementprogramm zur Optimierung der …

    Dies entspricht dem materiellen Recht (…vgl zum methodischen Ansatz zB BSG Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R - juris RdNr 17, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 137e Nr. 2 vorgesehen;… BSG SozR 4-4200 § 38 Nr. 4 RdNr 16; BVerwGE 78, 243, 244 = juris RdNr 8; BVerwG Beschluss vom 22.2.2008 - 5 B 208/07 - juris RdNr 3 ff zu § 6 Abs. 2 Satz 3 Bundesvertriebenengesetz <BVFG>). Für die Festlegung des maßgeblichen Zeitpunkts ist es im Ergebnis nicht entscheidend, dass es sich bei der Klage um eine reine Anfechtungsklage handelt.
  • BVerwG, 29.05.2019 - 6 C 8.18

    Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes im Hinblick auf eine Ausreise nach …

    Nach der gesicherten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich der maßgebliche Zeitpunkt, auf den im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Rechtmäßigkeitsprüfung eines Verwaltungsakts für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage abzustellen ist, in erster Linie nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 …und vom 15. November 2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20 Rn. 13).
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