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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,96
BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87 (https://dejure.org/1989,96)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1989 - 9 C 30.87 (https://dejure.org/1989,96)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1989 - 9 C 30.87 (https://dejure.org/1989,96)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges Existenzminimum - Landwirt - Existenzvernichtung - Inländische Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (138)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    Eine die Menschenwürde verletzende Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist allerdings grundsätzlich erst dann gegeben, wenn durch den Staat oder durch ihm zurechenbare Maßnahmen die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Asylbewerbers insgesamt so bedroht oder vernichtet ist, daß damit jenes Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, das ein menschenwürdiges Dasein erst ausmacht (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 1983 - 1 BvR 1360/82 - und vom 30. Januar 1987 - 2 BvR 1393/86 - Beschluß vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 45; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85]).

    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Kläger durch die fraglichen Handlungen der Moslems in eine Lage versetzt worden ist, in der sein Existenzminimum generell nicht mehr gewährleistet war (Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    Eine die Menschenwürde verletzende Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist allerdings grundsätzlich erst dann gegeben, wenn durch den Staat oder durch ihm zurechenbare Maßnahmen die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Asylbewerbers insgesamt so bedroht oder vernichtet ist, daß damit jenes Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, das ein menschenwürdiges Dasein erst ausmacht (BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 1983 - 1 BvR 1360/82 - und vom 30. Januar 1987 - 2 BvR 1393/86 - Beschluß vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 45; Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85]).

    Von einer derart schwerwiegenden Beeinträchtigung kann jedoch nicht schon dann die Rede sein, wenn die wirtschaftliche Existenz des Asylbewerbers durch eine andersartige, ihm nach seiner Vorbildung mögliche und zumutbare Beschäftigung oder auf sonstige Weise gewährleistet ist (Beschluß vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - a.a.O.; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    Auch zur Frage der Verantwortlichkeit des türkischen Staates für Verfolgungshandlungen privater Personen (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]; Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]) sind dem Berufungsurteil hinreichende tatsächliche Feststellungen nicht zu entnehmen.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    Denn nach ständiger Rechtsprechung haben zwar Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell die asylrechtlich erforderliche Intensität und Schwere und sind deshalb im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG "Verfolgung"; Eingriffe in andere Freiheitsrechte und Schutzgüter erreichen hingegen Verfolgungsqualität nur dann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (vgl. BVerfGE 76, 143 ; zuletzt Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - Dok.Ber.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    Denn nach ständiger Rechtsprechung haben zwar Eingriffe in Leib, Leben und physische Freiheit generell die asylrechtlich erforderliche Intensität und Schwere und sind deshalb im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG "Verfolgung"; Eingriffe in andere Freiheitsrechte und Schutzgüter erreichen hingegen Verfolgungsqualität nur dann, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen (vgl. BVerfGE 76, 143 ; zuletzt Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - Dok.Ber.
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    In diesem Falle müßte nämlich, sofern die Landwegnahme in der Tat - auch - wegen des jezidischen Glaubens der Familie des Klägers oder wegen seiner politischen Überzeugung erfolgt ist, davon ausgegangen werden, daß die gegen den Vater gerichtete Verfolgungsmaßnahme auch unmittelbar gegenüber den anderen Familienmitgliedern wirken sollte und damit zu einer Verfolgungsmaßnahme auch gegenüber dem Kläger selbst geworden ist (vgl. Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244 [BVerwG 27.04.1982 - 9 C 239/80]).
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    Auch zur Frage der Verantwortlichkeit des türkischen Staates für Verfolgungshandlungen privater Personen (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]; Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]) sind dem Berufungsurteil hinreichende tatsächliche Feststellungen nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87

    Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    Von einer derart schwerwiegenden Beeinträchtigung kann jedoch nicht schon dann die Rede sein, wenn die wirtschaftliche Existenz des Asylbewerbers durch eine andersartige, ihm nach seiner Vorbildung mögliche und zumutbare Beschäftigung oder auf sonstige Weise gewährleistet ist (…Beschluß vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - a.a.O.; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    Auch zur Frage der Verantwortlichkeit des türkischen Staates für Verfolgungshandlungen privater Personen (vgl. BVerfGE 54, 341 ; Urteil vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]; Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]) sind dem Berufungsurteil hinreichende tatsächliche Feststellungen nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es vielmehr darauf an, ob der Kläger an einem Ort der inländischen Fluchtalternative in der Türkei bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich Tod führt (vgl. zuletzt Urteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber.
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - DVBl. 1990, 201;… Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Daß der Beigeladene im Jahre 1983 in C. wegen blutiger Rassenunruhen Gefahren ausgesetzt gewesen ist, besagt nichts über die im Jahre 1984 in C. herrschenden Verhältnisse, insbesondere nichts darüber, ob der Beigeladene zu dieser Zeit bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung (vgl. insoweit Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - a.a.O.) in C. eine Existenzgrundlage hätte finden können.

    Abgesehen davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Annahme einer existentiellen Gefährdung am Ort einer inländischen Fluchtalternative maßgeblich, ob der Asylbewerber bei generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Soweit sich die Kläger auf eine Landwegnahme durch den Aga berufen haben, wird insbesondere zu prüfen sein, ob es sich dabei um einen rechtswidrigen Zugriff auf das Land der Kläger unter Vernichtung ihrer Existenzgrundlage handelte, ob und mit welchem Erfolg sich die Kläger dagegen zur Wehr gesetzt haben und ob eine derartige Landwegnahme - auch etwa als "legalisierte Landenteignung" - dem türkischen Staat zuzurechnen wäre (vgl. hierzu Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Eine solche inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. dazu auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - a.a.O. S. 171).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    Asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 1999 - 9 B 167.99 und 9 B 168.99 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 25, und vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - Urteil vom 15. Juli 1997 - 9 C 2.97 -, BayVBl 1998, 250; Urteil vom 9. September 1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204; Urteil vom 8. Februar 1989 - 9 C 30.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104. .

    Kaya, Gutachten vom 14. Oktober 1997 an OVG Mecklenburg-Vorpommern, S. 36 ff., 40 ff., 79 ff.; Sen/Akkaya, Gutachten vom 17. März 1997 an OVG Mecklenburg-Vorpommern, S. 11 ff.; Oberdiek, Gutachten vom 20. Dezember 1996 an OVG Schleswig, S. 63, 73 ff., 79 ff.; vgl. noch BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1998 - 9 B 1130.97 - Urteil vom 8. Februar 1989 - 9 C 30.87 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1987 - 9 C 30.87   

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