Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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BauGB § 128 Abs. 1 Satz 1, § 130 Abs. 1
Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungskosten; Darlehenskosten; Zinsberechnung; wirklichkeitsgerechter Wahrscheinlichkeitsmaßstab; vereinnahmte Vorausleistungen; Tilgung; Zweckbindung; Gesamtdeckungsprinzip - openjur.de
Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungskosten; Darlehenskosten; Zinsberechnung; wirklichkeitsgerechter Wahrscheinlichkeitsmaßstab; vereinnahmte Vorausleistungen; Tilgung; Zweckbindung; Gesamtdeckungsprinzip
- Bundesverwaltungsgericht
BauGB § 128 Abs. 1 Satz 1, § 130 Abs. 1
Erschließungsbeitrag; beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungskosten; Darlehenskosten; Zinsberechnung; wirklichkeitsgerechter Wahrscheinlichkeitsmaßstab; vereinnahmte Vorausleistungen; Tilgung; Zweckbindung; Gesamtdeckungsprinzip - Judicialis
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung vereinnahmter Vorausleistungen für eine Erschließungsanlage wie eine kreditkostenmindernde Tilgung i.R.d. Berechnung der Fremdfinanzierungskosten nach dem Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung; Unmöglichkeit einer Zuordnung eines ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 128 Abs. 1; BauGB § 130 Abs. 1
Erschließungsbeitragsrecht: Berücksichtigung vereinnahmter Vorausleistungen für eine Erschließungsanlage wie eine kreditkostenmindernde Tilgung i.R.d. Berechnung der Fremdfinanzierungskosten nach dem Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung; ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorababzug von Zuschüssen bei Fremdfinanzierungsquote?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erschließungsbeiträge: Vorausleistungen sind als Tilgungen zu behandeln! (IBR 2009, 607)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen - 15 (3
- VG Düsseldorf, 11.11.2004 - 12 K 7705/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 3 A 5207/04
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08
Papierfundstellen
- BVerwGE 133, 280
- NVwZ-RR 2009, 613
- ZMR 2009, 964
- NJ 2009, 344
- DVBl 2009, 978
- DÖV 2009, 913
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99
Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip; …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08
Das aus § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB folgende Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands gebietet es, im Rahmen der Berechnung der (wegen des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips nur "fiktiven") Fremdfinanzierungskosten von der Gemeinde vereinnahmte Vorausleistungen für die Erschließungsanlage wie Tilgungen zu behandeln (im Anschluss an das Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ).Die Berechnung des der einzelnen Erschließungsanlage zuzuordnenden Kreditaufwands darf sich deshalb von der Lebenswirklichkeit, d.h. von dem tatsächlich durch die Erschließungsanlage verursachten Aufwand, nur so weit entfernen, wie dies die die Schätzung rechtfertigenden Umstände, insbesondere das Erfordernis der Verwaltungspraktikabilität und der Vermeidung unzumutbaren Verwaltungsaufwandes, bedingen (Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ; OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 - OVGE 48, 40 ).
Umgekehrt sind bei der Berechnung der Fremdfinanzierungsquote Zuwendungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für andere Vorhaben von den Gesamtausgaben des Vermögenshaushalts vorab abzuziehen, wenn diese Einnahmen im Vermögenshaushalt haushaltsrechtlich wirksam zugunsten bestimmter Vorhaben zweckgebunden sind (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 348 ff.).
Für die Ermittlung der Fremdfinanzierungskosten bei der Zinsberechnung für die Folgejahre ist ebenfalls auf die so ermittelte Fremdfinanzierungsquote des jeweiligen Aufwandsentstehungsjahres abzustellen; den Vorschlag, insoweit auf die jeweilige Quote der Folgejahre abzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht als mit dem Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Kostenermittlung unvereinbar verworfen (Urteil vom 23. Februar 2000 a.a.O. S. 351 f.).
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
Zusammentreffen von beitragsfähigen Fremdkapitalkosten und Vorausleistungen - …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08
Das Bundesverwaltungsgericht hat es in Konsequenz dessen gebilligt, dass die Gemeinden ausnahmsweise wegen des dem Abgabenrecht in besonderer Weise eigenen Bedürfnisses nach Verwaltungspraktikabilität berechtigt sind, diesen Teil des beitragsfähigen Erschließungsaufwands mit Hilfe gesicherter Erfahrungssätze zu ermitteln (Urteil vom 23. August 1990 - BVerwG 8 C 4.89 - BVerwGE 85, 306 ).Von dem so ermittelten Kreditbedarf für diese Aufwendungen sind allerdings korrigierend abzuziehen etwaige zweckgerichtete Zuschüsse und Vorausleistungen für die konkrete Erschließungsmaßnahme (Urteil vom 23. August 1990 a.a.O. S. 309).
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, sind im Entstehungsjahr der kreditbelasteten Aufwendungen eingehende Vorausleistungen kreditbedarfsmindernd abzuziehen (Urteil vom 23. August 1990 a.a.O. S. 309).
- BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72
Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08
Zum erforderlichen Aufwand i.S.v. § 128 Abs. 1 Satz 1 BauGB gehören auch Fremdkapitalkosten, mithin Zinsen für Darlehen, die eine Gemeinde zur Finanzierung einer Erschließungsmaßnahme eingesetzt hat (Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ; stRspr). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 3 A 3625/97
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Straße ; …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2009 - 9 C 4.08
Die Berechnung des der einzelnen Erschließungsanlage zuzuordnenden Kreditaufwands darf sich deshalb von der Lebenswirklichkeit, d.h. von dem tatsächlich durch die Erschließungsanlage verursachten Aufwand, nur so weit entfernen, wie dies die die Schätzung rechtfertigenden Umstände, insbesondere das Erfordernis der Verwaltungspraktikabilität und der Vermeidung unzumutbaren Verwaltungsaufwandes, bedingen (Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 ; OVG Münster, Urteil vom 22. September 1999 - 3 A 3625/97 - OVGE 48, 40 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2022 - 9 A 1019/20
Abwassergebühren zu hoch
Rn. 161 Vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 23. August 1990 - 8 C 4.89 -, BVerwGE 85, 306, juris Rn. 14, und vom 18. März 2009 - 9 C 4.08 -, BVerwGE 133, 280, juris Rn. 14 ff. (für das Erschließungsbeitragsrecht). - OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14
Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer
Diese Quote errechnet sich aus dem Verhältnis, in dem die Gesamteinnahmen aus Krediten zu den Gesamtausgaben des Haushalts für Investitionen stehen (vgl. dazu etwa BVerwGE 133, 280, dort Rn. 15f.). - OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
Ausbaubeitragsrecht, Bestimmtheitsgrundsatz, Abschnittsbildung, Sanierungsgebiet, …
So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. März 2009 (9 C 4/08 - BVerwGE 133, 280 = juris Rn. 13 f.) ausgeführt:.Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. März 2009 (a. a. O., Rn. 15) zur Frage der Berechnung der Fremdfinanzierungskosten für das Erschließungsbeitragsrecht ausgeführt:.
- VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09
Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche …
- VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155
Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers
Es bleibt einem etwaigen späteren Hauptsacheverfahren vorbehalten, zu klären, ob der Ansatz der von der Antragsgegnerin bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands zugrunde gelegten Finanzierungskosten (Bl. 77, 78 d.A.) inklusive Umsatzsteuer in dieser Höhe gerechtfertigt war, insbesondere, inwieweit insoweit ggf. vergleichend die Finanzierung des Haushalts der Antragsgegnerin insgesamt in den Blick genommen werden müsste (…zum Streitstand: BVerwG, U.v. 5.5.2015 - 9 C 14/14 - juris Rn. 27 ff.; BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 C 4/08 - juris Rn. 13 ff.). - VG Minden, 25.05.2012 - 5 K 861/10
Berücksichtigung von Aufwendungen für im Bebauungsplan festgesetzte …
Rn. 27 Vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 13 Rdnr. 7 und BVerwG, Urteil vom 18.3.2009 - 9 C 4.08 -, BVerwGE 133, 280 jeweils mit weiteren Nachweisen. - VG Gießen, 28.01.2026 - 2 K 2184/22
Maßgebliche Rechtslage bei erstmaliger Anschlussmöglichkeit für leitungsgebundene …
Hiernach folgt aus der Entstehung der Beitragspflicht kraft Gesetzes mit Eintritt des Abgabentatbestandes zwangsläufig, dass die Rechtslage maßgebend ist, die zu diesem Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten gilt (vgl. betr. die Systematik des Erschließungsbeitragsrechts (BVerwG U. v. 19.08.1988 - 8 C 51.87 -, BVerwGE 80, 99 = NVwZ 1989, 566; U. v. 03.02.1989 - 8 C 78.88 -, NVwZ 1989, 1072; U. v. 29.11.1991 - 8 C 105/89 -, BVerwGE 89, 222 = NVwZ 1992, 490; U. v. 26.02.1993 - 8 C 4/91 -, NVwZ 1993, 1205; B. v. 13.03.1995 - 8 B 5/95 -, NVwZ 1995, 1207; B. v. 29.10.1997 - 8 B 194/97 -, NVwZ 1998, 973 = NVwZ-RR 1998, 513; U. v. 08.05.2002 - 9 C 5/01 -, NVwZ-RR 2002, 770; U. v. 27.09.2006 - 9 C 4/05 -, BVerwGE 126, 378 = NVwZ 2007, 81; B. v. 06.05.2008 - 9 B 18/08 -, NVwZ 2008, 905; U. v. 18.03.2009 - 9 C 4/08 -, BVerwGE 133, 280 = NVwZ-RR 2009, 613; U. v. 24.02.2010 - 9 C 1/09 -, BVerwGE 136, 126 = KommJur 2010, 418 = NVwZ 2010, 910; U. v. 12.11.2014 - 9 C 4.13 -, BVerwGE 150, 308 = NVwZ 2015, 528; U. v. 07.03.2017 - 9 C 20.15 -, BVerwGE 158, 163 = NVwZ 2017, 1769; VG München U. v. 24.04.2012 - M 2 K 12.898 -, BeckRS 2012, 54689;… alle zit. n. Grziwotz, in Ernst/Zinkahn u.a., 159. EL Mai 2025, BauGB § 131 Rn. 3a).
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