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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1778
BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91 (https://dejure.org/1991,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1991 - 9 C 41.91 (https://dejure.org/1991,1778)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1991 - 9 C 41.91 (https://dejure.org/1991,1778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Selbstgeschaffener Nachfluchttatbestand - Erheblichkeit - Effektive Gebietshoheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 2 ; GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 171
  • NVwZ 1992, 382
  • DVBl 1992, 830
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Diese Feststellungen ergeben nicht, daß der Kläger als politisch (Vor-)-Verfolgter ausgereist und deshalb asylberechtigt ist (vgl. BVerfGE 80, 315 (314 ff.); BVerwGE 85, 139; seither ständige Rechtsprechung).

    Allerdings könnte der Weggang des Klägers aus dem Libanon nach Frankreich und dann weiter nach Deutschland ungeachtet dessen, daß der Libanon nicht sein Heimatstaat ist, die "Flucht" im Sinne des Systems der Merkmale des Anspruchstatbestandes nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG sein: Da das Asylrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG auf dem Zufluchtsgedanken und damit auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl beruht und da ferner der Begriff der "politischen Verfolgung" impliziert, daß sie von einem Träger überlegener, in der Regel hoheitlicher Macht ausgeht, der der Verletzte unterworfen ist (BVerfGE 80, 315 ff. (333 f.)), bezeichnet das Element "Flucht" bzw. "Ausreise" im System der asylrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen dasjenige Verhalten, durch das der Ausländer aus der - zur politischen Verfolgung befähigenden - Gebietsgewalt des Verfolgerstaates hinausgelangt.

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat, an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend, den Grundsatz dahin gekennzeichnet, daß selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände asylrechtlich erheblich sind, wenn bei ihrer Entstehung - entsprechend der Konstellation bei den Vorfluchtgründen, wo als Folge des Vorfluchtgeschehens eine Zwangslage für den Ausländer eingetreten ist - eine Zwangslage bestanden hat, die - wie stets bei asylrechtlich erheblichen Sachverhalten - durch politische Gründe im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 (BVerwGE 67, 184) veranlaßt gewesen sein muß (BVerwGE 80, 131; 81, 41 [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 40/87]; 81, 170 [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 44/87];… vgl. auch BVerfG a.a.O.).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51) ist ein selbstgeschaffener Nachfluchtgrund nur ausnahmsweise asylrechtlich erheblich.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat, an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend, den Grundsatz dahin gekennzeichnet, daß selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände asylrechtlich erheblich sind, wenn bei ihrer Entstehung - entsprechend der Konstellation bei den Vorfluchtgründen, wo als Folge des Vorfluchtgeschehens eine Zwangslage für den Ausländer eingetreten ist - eine Zwangslage bestanden hat, die - wie stets bei asylrechtlich erheblichen Sachverhalten - durch politische Gründe im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 (BVerwGE 67, 184) veranlaßt gewesen sein muß (BVerwGE 80, 131; 81, 41 [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 40/87]; 81, 170 [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 44/87];… vgl. auch BVerfG a.a.O.).
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Hat der Heimatstaat im Drittland nicht die effektive Gebietsgewalt inne, stellt bereits die Ausreise des Asylbewerbers aus dem Heimatstaat in das Drittland die - möglicherweise dort noch nicht beendete (vgl. dazu BVerwGE 79, 347; 84, 115) [BVerwG 16.11.1989 - 2 C 43/87]- Flucht dar.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Diese Feststellungen ergeben nicht, daß der Kläger als politisch (Vor-)-Verfolgter ausgereist und deshalb asylberechtigt ist (vgl. BVerfGE 80, 315 (314 ff.); BVerwGE 85, 139; seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat, an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend, den Grundsatz dahin gekennzeichnet, daß selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände asylrechtlich erheblich sind, wenn bei ihrer Entstehung - entsprechend der Konstellation bei den Vorfluchtgründen, wo als Folge des Vorfluchtgeschehens eine Zwangslage für den Ausländer eingetreten ist - eine Zwangslage bestanden hat, die - wie stets bei asylrechtlich erheblichen Sachverhalten - durch politische Gründe im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 (BVerwGE 67, 184) veranlaßt gewesen sein muß (BVerwGE 80, 131; 81, 41 [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 40/87]; 81, 170 [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 44/87];… vgl. auch BVerfG a.a.O.).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat, an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend, den Grundsatz dahin gekennzeichnet, daß selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände asylrechtlich erheblich sind, wenn bei ihrer Entstehung - entsprechend der Konstellation bei den Vorfluchtgründen, wo als Folge des Vorfluchtgeschehens eine Zwangslage für den Ausländer eingetreten ist - eine Zwangslage bestanden hat, die - wie stets bei asylrechtlich erheblichen Sachverhalten - durch politische Gründe im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 (BVerwGE 67, 184) veranlaßt gewesen sein muß (BVerwGE 80, 131; 81, 41 [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 40/87]; 81, 170 [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 44/87];… vgl. auch BVerfG a.a.O.).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Hat der Heimatstaat im Drittland nicht die effektive Gebietsgewalt inne, stellt bereits die Ausreise des Asylbewerbers aus dem Heimatstaat in das Drittland die - möglicherweise dort noch nicht beendete (vgl. dazu BVerwGE 79, 347; 84, 115) [BVerwG 16.11.1989 - 2 C 43/87]- Flucht dar.
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat, an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend, den Grundsatz dahin gekennzeichnet, daß selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände asylrechtlich erheblich sind, wenn bei ihrer Entstehung - entsprechend der Konstellation bei den Vorfluchtgründen, wo als Folge des Vorfluchtgeschehens eine Zwangslage für den Ausländer eingetreten ist - eine Zwangslage bestanden hat, die - wie stets bei asylrechtlich erheblichen Sachverhalten - durch politische Gründe im Sinne der Entscheidung vom 17. Mai 1983 (BVerwGE 67, 184) veranlaßt gewesen sein muß (BVerwGE 80, 131; 81, 41 [BVerwG 06.12.1988 - 9 C 40/87]; 81, 170 [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 44/87];… vgl. auch BVerfG a.a.O.).
  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit - …

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 15.05.1991 - 2 BvR 1716/90

    Asylanspruch bei Flucht aus Drittstaat

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 749/89
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2211/95

    Verpflichtungsklage auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 und …

    Die Möglichkeit einer Verfolgung muß derart "real" sein, daß ein verständiger Mensch das Risiko einer Rückkehr nicht auf sich nimmt, wobei auch die Schwere des befürchteten Eingriffs in gewissem Umfang zu berücksichtigen ist (vgl BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, aaO).

    Eine Verfolgung, die der Heimatstaat auf dem Territorium des Drittstaates gegen den Asylbewerber betreibt oder zu betreiben droht, hat dann den Charakter einer (Vor-)Verfolgung; der Ausländer, der sich ihr durch Verlassen des Drittstaates entzieht, ist in diesem Fall ein verfolgt Ausgereister im Sinne des asylrechtlichen Anspruchssystems, welches insoweit auch § 51 Abs. 1 AuslG zugrunde liegt (vgl dazu BVerwG, Urteil vom 5.11.1991 - 9 C 41.91 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 149; BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.5.1991 - 2 BvR 1716/90 -, NVwZ 1991, 979; Syrer im Libanon).

    Die Gefahr, nach Kambodscha zurückgeschickt zu werden, hatte nur die Bedeutung, daß der Kläger im "Drittstaat" DDR vor Verfolgung nicht sicher sein konnte (vgl auch BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, aaO) und daher dort keinen anderweitigen Schutz vor Verfolgung im Sinne von § 27 Abs. 3 S 1 AsylVfG gefunden hätte.

  • BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94

    Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation …

    Wer politische Verfolgung zu befürchten hat, weil er nach der Ausreise aus dem Heimatstaat eine mißliebige politische Überzeugung vertreten und ihr entsprechend gehandelt hat (exilpolitische Betätigung), ist asylberechtigt in aller Regel nur dann, wenn die im Ausland vertretene politische Überzeugung bereits im Heimatland persönlichkeitsprägend vorhanden war und betätigt worden ist (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - BVerfGE 74, 51; Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 41.91 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2022/95

    Kambodscha: keine Verfolgungsgefahr wegen unzulässiger Übersiedlung eines im …

    Die Möglichkeit einer Verfolgung muß derart "real" sein, daß ein verständiger Mensch das Risiko einer Rückkehr nicht auf sich nimmt, wobei auch die Schwere des befürchteten Eingriffs in gewissem Umfang zu berücksichtigen ist (vgl BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, aaO).

    Eine Verfolgung, die der Heimatstaat auf dem Territorium des Drittstaates gegen den Asylbewerber betreibt oder zu betreiben droht, hat dann den Charakter einer (Vor-)Verfolgung; der Ausländer, der sich ihr durch Verlassen des Drittstaates entzieht, ist in diesem Fall ein verfolgt Ausgereister im Sinne des asylrechtlichen Anspruchssystems, welches insoweit auch § 51 Abs. 1 AuslG zugrunde liegt (vgl dazu BVerwG, Urteil vom 5.11.1991 - 9 C 41.91 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 149; BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.5.1991 - 2 BvR 1716/90 -, NVwZ 1991, 979; Syrer im Libanon).

    Die Gefahr, nach Kambodscha zurückgeschickt zu werden, hätte allenfalls die Bedeutung gehabt, daß die Klägerin im "Drittstaat" DDR vor Verfolgung nicht hätte sicher sein können (vgl auch BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, aaO) und daher dort keinen anderweitigen Schutz vor Verfolgung im Sinne von § 27 Abs. 3 S 1 AsylVfG gefunden hätte.

  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 70.91

    Asylrecht - Wehrdienstentziehung - Irakisch revulutionärer Führungsrat

    Bereits durch das Verlassen des Irak gelangte der Kläger aus der - zur politischen Verfolgung befähigenden - Gebietsgewalt seines Heimatstaates hinaus (vgl. dazu Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 41.91 - BVerwGE 89, 171 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2210/95

    Kambodscha: keine Verfolgungsgefahr wegen unzulässiger Übersiedlung eines im …

    Eine Verfolgung, die der Heimatstaat auf dem Territorium des Drittstaates gegen den Asylbewerber betreibt oder zu betreiben droht, hat dann den Charakter einer (Vor-)Verfolgung; der Ausländer, der sich ihr durch Verlassen des Drittstaates entzieht, ist in diesem Fall ein verfolgt Ausgereister im Sinne des asylrechtlichen Anspruchssystems, welches insoweit auch § 51 Abs. 1 AuslG zugrunde liegt (vgl dazu BVerwG, Urteil vom 5.11.1991 - 9 C 41.91 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 149; BVerfG, Kammerbeschluß vom 15.5.1991 - 2 BvR 1716/90 -, NVwZ 1991, 979; Syrer im Libanon).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - A 16 S 1731/89

    Asylantragstellung - zum objektiven Nachfluchtgrund für junge Tamilen in Sri …

    Ob dies der Fall ist, ist mit Hilfe des Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 5.11.1991 - BVerwG 9 C 41.91 -, S. 11/12), der vom Bundesverwaltungsgericht jüngst dahingehend umschrieben worden ist, daß es im Rahmen einer "qualifizierenden" Betrachtungsweise darauf ankommt, ob in Anbetracht aller festgestellten Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, und ihm deshalb ein Verbleib im Heimatland nicht zuzumuten ist (Urteil vom 5.11.1991 - BVerwG 9 C 118.90 -, S. 17/18).
  • BVerwG, 12.02.1992 - 9 B 189.91

    Entfallen des in einem anderen Land gewährten Schutzes vor politischer Verfolgung …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß das Unterlassen verfolgungshindernden Verhaltens durch den Asylbewerber jedenfalls dann kein selbstgeschaffener Nachfluchtgrund ist, wenn es in einer exilpolitischen Tätigkeit des Asylbewerbers in einem Drittstaat besteht, die sich als Betätigung einer bereits früher gezeigten, kontinuierlichen Überzeugung darstellt, und die (neue) politische Verfolgung auf einem nachträglichen Kurswechsel des Regimes im Drittstaat und der Änderung der Haltung dieses Staates zum Asylbewerber beruht (vgl. Urteile vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 20.91 - Dok.Ber. 1992, S. 30 und vom selben Tage - BVerwG 9 C 41.91 - Dok.Ber. 1992, S. 27, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1995 - A 13 S 2963/92

    Äthiopien: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen bloßer …

    Nichts anderes hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.11.1991, DVBl. 1992, 830; v. 4.12.1990, BVerwGE 87, 167; v. 5.11.1991, BVerwGE 89, 171).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1995 - A 13 S 2322/92

    Äthiopien: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen bloßer …

    Nichts anderes hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.11.1991, DVBl. 1992, 830; v. 4.12.1990, BVerwGE 87, 167; v. 5.11.1991, BVerwGE 89, 171).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1992 - A 16 S 3055/90

    Asylrecht: Tamilen in Sri Lanka

    Ob dies der Fall ist, ist mit Hilfe des Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 5.11.1991 - BVerwG 9 C 41.91 -, S. 11/12), der vom Bundesverwaltungsgericht jüngst dahingehend umschrieben worden ist, daß es im Rahmen einer "qualifizierenden" Betrachtungsweise darauf ankommt, ob in Anbetracht aller festgestellten Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Asylsuchenden Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann, und ihm deshalb ein Verbleib im Heimatland nicht zuzumuten ist (Urteil vom 5.11.1991 - BVerwG 9 C 118.90 -, S. 17/18).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.1991 - A 16 S 1638/90
  • VG Cottbus, 11.10.2018 - 5 K 705/18

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren (Verfahren nach §§ 29a, 30 AsylG)

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