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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 15.09.1987 | BVerwG, 21.05.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87   

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https://dejure.org/1987,74
BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87 (https://dejure.org/1987,74)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1987 - 9 C 42.87 (https://dejure.org/1987,74)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - 9 C 42.87 (https://dejure.org/1987,74)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl - Behinderung eines Studiums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (134)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    In diesem Rahmen können auch Beeinträchtigungen der beruflichen Betätigung dann asylbegründend wirken, wenn die wirtschaftliche Existenz bedroht und damit jenes Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, das ein menschenwürdiges Dasein erst ausmacht (Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41 ; Beschluß vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 45; BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 BvR 1360/82 - sowie vom 30. Januar 1987 - 2 BvR 1393/86 - zum Verlust der Möglichkeit, im früheren Beruf als Journalist tätig zu sein).

    Von einer derart schwerwiegenden Beeinträchtigung kann jedoch in der Regel nicht die Rede sein, wenn die wirtschaftliche Existenz des Asylbewerbers durch eine andersartige Beschäftigung oder auf sonstige Weise gewährleistet ist (Beschluß vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - a.a.O., entschieden für UNO-Unterstützungsleistungen an Palästinenser im Libanon).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    Wenn die Revision hiergegen einwendet, das Berufungsgericht habe die Bedeutung der Kuriertätigkeit der Klägerin nicht richtig gewürdigt, so soll damit ersichtlich nicht ein - hier offensichtlich nicht vorliegender - Verstoß gegen Beweiswürdigungsgrundsätze (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ), sondern die nach Ansicht der Revision rechtlich unzutreffende Beurteilung dieser Tätigkeit als unpolitisch und keinen Anknüpfungspunkt für einen Nachfluchtgrund darstellend gerügt werden.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    Beschränkungen dieses Rechts können allerdings ein Asylrecht nur begründen, wenn sie so erheblich sind, daß sie sich als Eingriff in die Menschenwürde darstellen (BVerfGE 54, 341 ; Senatsurteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - DÖV 1983, 206 = InfAuslR 1983, 60).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    Handelt es sich um Nachfluchttatbestände, die der Asylsuchende erst nach dem Verlassen des Heimatstaats aus eigenem Entschluß geschaffen hat (sogenannte subjektive Nachfluchtgründe), gilt als allgemeine - nicht notwendig abschließende - Leitlinie, daß eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn die selbst geschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen (BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - InfAuslR 1987, 228, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    Handelt es sich um Nachfluchttatbestände, die der Asylsuchende erst nach dem Verlassen des Heimatstaats aus eigenem Entschluß geschaffen hat (sogenannte subjektive Nachfluchtgründe), gilt als allgemeine - nicht notwendig abschließende - Leitlinie, daß eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn die selbst geschaffenen Nachfluchttatbestände sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen (BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - InfAuslR 1987, 228, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    Maßnahmen, die nicht mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden sind, bilden nämlich nur dann einen Verfolgungstatbestand, wenn sie nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Verfolgerstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 44; Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    In diesem Rahmen können auch Beeinträchtigungen der beruflichen Betätigung dann asylbegründend wirken, wenn die wirtschaftliche Existenz bedroht und damit jenes Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, das ein menschenwürdiges Dasein erst ausmacht (Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41 ; Beschluß vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 45; BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1983 - 1 BvR 1360/82 - sowie vom 30. Januar 1987 - 2 BvR 1393/86 - zum Verlust der Möglichkeit, im früheren Beruf als Journalist tätig zu sein).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Senats, wonach nur bei Vorliegen gewichtiger Umstände allein die Asylantragstellung als verfolgungsauslösend angesehen werden kann (Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    Es mag denkbar sein, daß neben der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz auch schon andere Beeinträchtigungen der beruflichen Betätigung die Menschenwürde verletzen und damit asylrelevant werden können, etwa das Verbot einer die Persönlichkeit des Betroffenen in besonderem Maße prägenden beruflichen Betätigung oder die mit einer beruflichen Umsetzung verbundene gezielte Bloßstellung und Herabwürdigung des einzelnen (Senatsurteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 321.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 64).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
    Maßnahmen, die nicht mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden sind, bilden nämlich nur dann einen Verfolgungstatbestand, wenn sie nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Verfolgerstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 44; Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige …

  • BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90

    Asylantrag eines afghanischen Lehrers auf Grund staatlicher politischer …

    Darüber hinaus hat der erkennende Senat in Betracht gezogen, daß neben der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz auch bereits gravierende Beeinträchtigungen der beruflichen Betätigung die Menschenwürde verletzen können, wie etwa das Verbot einer die Persönlichkeit des Betroffenen in besonderem Maße prägenden Berufsausübung oder die mit einer beruflichen Umsetzung verbundene gezielte Bloßstellung und Herabwürdigung des einzelnen (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75).
  • VGH Hessen, 17.07.1989 - 12 UE 2624/84

    Ungarn - zur Bestrafungswahrscheinlichkeit nach unerlaubtem Verbleiben im Ausland

    Werden nicht Leib, Leben oder physische Freiheit gefährdet, sondern andere Grundfreiheiten wie etwa die Religionsausübung oder die berufliche und wirtschaftliche Betätigung, so sind allerdings nur solche Beeinträchtigungen asylrelevant, die nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaats aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (…BVerfG, 02.07.1980, a.a.O.; BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 u.a. -, BVerfGE 76, 143 = EZAR 200 Nr. 20; BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85 -, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7; BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85 -, BVerwGE 74, 41; BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87 -, InfAus1R 1988, 22).

    Soweit die Kläger übereinstimmend von Nachteilen in ihrem jeweiligen beruflichen Werdegang berichtet haben - der Kläger zu 1) etwa in der Schule, hinsichtlich des beabsichtigten Studiums und an späteren Arbeitsstellen, die Klägerin zu 2) offenbar insbesondere während ihrer Berufstätigkeit nach der Heirat mit dein Kläger zu 1) im Jahre 1967 - , kann jedenfalls keine Rede davon sein, daß die wirtschaftliche Existenz der Kläger bedroht und damit jenes Existenzminimum nicht mehr gewährleistet gewesen wäre, das ihr menschenwürdiges Dasein erst ausmachte (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfG, 12.01.1983 - 1 BvR 1360/82 - u. 30.01.1987 - 2 BvR 1393/86 - BVerwG, 05-04.1983 - 9 CB 12.80 -, InfAus1R 1983, 258 = Buchholz 402.24 Nr. 45 zu § 28 AuslG, 18.02.1986 - 9 C 104.85 -, BVerwGE 74, 41, 20.10.1987 - 9 C 42.87 -, InfAus1R 1988, 22, u. 08.02.1989 - 9 C 30.87 Hess. VGH, 05.09.1985 - 10 OE 171/83 - u. 20.03.1989 - 12 UE 1705/85 -).

    Rn. 52 Dennoch hat sich das Bundesverwaltungsgericht ihr zwischenzeitlich unter Hinweis auf die seiner Ansicht nach insoweit bestehende Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG angeschlossen und ausgeführt, seine frühere Rechtsprechung zu den subjektiven Nachfluchttatbeständen sei überholt und die Vorschrift des § 1 a AsylVfG laufe für solche Nachfluchttatbestände leer, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon vom Anwendungsbereich des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ausgeschlossen seien, und regele für die beachtlichen Nachfluchttatbestände darüber hinaus, daß bestimmte, ihre Herbeiführung betreffende Umstände bei der Asylentscheidung außer Betracht zu bleiben hätten (BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86 -, BVerwGE 77, 258 EZAR 200 Nr. 19; vgl. zur Fallgruppe der exilpolitischen Betätigung ferner 20.10.1987 - 9 C 147.86 - 20.10.1987 - 9 C 42.87 -, InfAus1R 1988, 22; 22.06.1988 - 9 B 65.88 -, InfAus1R 1988, 255, u. 22.06.1988 - 9 B 189.88 -, InfAus1R 1988, 254).

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerfGE 74, 51 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258; Urteile vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 ; - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75).
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   BVerwG, 15.09.1987 - 9 C 42.87   

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   BVerwG, 21.05.1987 - 9 C 42.87   

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BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - 9 C 42.87 (https://dejure.org/1987,12300)
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