Rechtsprechung
| BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Asylantrags - Gefahr einer politischen Verfolgung auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.06.1985 - 15 A 197/84
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.10.1990 - 22 L 131/89
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.10.1990 - 5 Ar 25/91
- BVerwG, 27.06.1991 - 9 B 89.91
- BVerwG, 19.09.1991 - 9 B 89.91
- BVerwG, 06.12.1991 - 9 C 58.91
- BVerwG, 01.04.1992 - 9 C 58.91
- BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89
Religiöse Verfolgung als Asylgrund
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Zur Asylberechtigung eines Ahmadi aus Pakistan, der seinen Heimatstaat 1980 verlassen hat (wie BVerwGE 87, 52).Soweit in den Urteilen des Senats vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (BVerwGE 71, 175 [BVerwG 26.03.1985 - 9 C 107/84] ) und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - a.a.O. mit dem Hinweis auf die bleibenden seelischen Folgen einer erlittenen Verfolgung eine andere Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, wovon das Berufungsgericht noch ausgegangen ist, hat der Senat daran im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr festgehalten, nach der das Asylrecht grundsätzlich eine Flucht aus einer durch politische Verfolgung bedingten objektiv ausweglosen Lage voraussetzt (Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52).
Jedenfalls kann ein Ausländer, der - wie der Kläger - nach einer beendeten politischen Verfolgung über mehrere Jahre hinweg in seinem Heimatstaat verblieben ist, ohne dort erneut von politischer Verfolgung bedroht zu sein, nicht als verfolgt ausgereist angesehen werden, wenn er später seinen Heimatstaat verläßt (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.).
Ob Strafvorschriften die Religionsfreiheit der Ahmadis in einem mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zu vereinbarenden Umfang einschränken, richtet sich weder nach der umfassenden Religionsfreiheit, wie sie in Art. 4 GG gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85] ), noch nach dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft oder einzelner Gläubiger von der Bedeutung eines Glaubenselements, das von dem staatlichen Eingriff betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321, vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.).
Nur im letzteren Fall liegt politische Verfolgung dann vor, wenn durch die Vorschriften das religiöse Existenzminimum, der unverzichtbare Kern der Religionsfreiheit, nicht mehr gewährleistet ist, nämlich die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich sowie das Gebet abseits von der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen entsprechend den tragenden Glaubensinhalten (vgl. BVerfGE 76, 143;… BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O., vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - a.a.O., vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 [BVerwG 06.03.1990 - 9 C 14/89] sowie vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.).
Beschränken sich staatliche Maßnahmen hingegen darauf, gewisse Bezeichnungen, Merkmale und Symbole oder Bekenntnisformen in der Öffentlichkeit zu verbieten, liegt ein asylrelevanter Eingriff selbst dann nicht vor, wenn diese für die betreffende Religionsgemeinschaft identitätsbestimmend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O. ).
Ferner ist von Bedeutung, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt (vgl. Urteile des Senats vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O. und vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 68.90 -), tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich in dem genannten Sinne bestraft wurden bzw. werden.
Hinsichtlich der verbleibenden Fälle, die nach Auffassung des Berufungsgerichts Verhaltensweisen und Betätigungsformen betreffen, die den Bereich interner Glaubensausübung berühren, bedarf es der Prüfung, ob sie für sich allein die Schlußfolgerung zu tragen vermögen, daß die genannten Bestimmungen generell oder doch überwiegend (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.) so ausgelegt und angewandt wurden oder werden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Fall zu der Prognose eines Berufungsgerichts, daß zukünftig in Pakistan legislatorische Maßnahmen schärfere Formen annehmen und Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Ahmadis wegen ihres Glaubens immer wahrscheinlicher würden, noch folgendes ausgeführt (Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O. S. 59 f.):.
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Nur im letzteren Fall liegt politische Verfolgung dann vor, wenn durch die Vorschriften das religiöse Existenzminimum, der unverzichtbare Kern der Religionsfreiheit, nicht mehr gewährleistet ist, nämlich die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich sowie das Gebet abseits von der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen entsprechend den tragenden Glaubensinhalten (vgl. BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O., vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - a.a.O., vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 [BVerwG 06.03.1990 - 9 C 14/89] …sowie vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.).Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (nur) dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181 u. 182/80 - BVerfGE 54, 341 ; BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317; BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - a.a.O. ).
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Schutz gewährt (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] , vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] und vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - a.a.O.).
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Nur im letzteren Fall liegt politische Verfolgung dann vor, wenn durch die Vorschriften das religiöse Existenzminimum, der unverzichtbare Kern der Religionsfreiheit, nicht mehr gewährleistet ist, nämlich die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich sowie das Gebet abseits von der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen entsprechend den tragenden Glaubensinhalten (vgl. BVerfGE 76, 143;… BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O., vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - a.a.O., vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 [BVerwG 06.03.1990 - 9 C 14/89] …sowie vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.).Beschränken sich staatliche Maßnahmen hingegen darauf, gewisse Bezeichnungen, Merkmale und Symbole oder Bekenntnisformen in der Öffentlichkeit zu verbieten, liegt ein asylrelevanter Eingriff selbst dann nicht vor, wenn diese für die betreffende Religionsgemeinschaft identitätsbestimmend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O. ).
- BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Ob Strafvorschriften die Religionsfreiheit der Ahmadis in einem mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zu vereinbarenden Umfang einschränken, richtet sich weder nach der umfassenden Religionsfreiheit, wie sie in Art. 4 GG gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85] ), noch nach dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft oder einzelner Gläubiger von der Bedeutung eines Glaubenselements, das von dem staatlichen Eingriff betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321, vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] …und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.).Nur im letzteren Fall liegt politische Verfolgung dann vor, wenn durch die Vorschriften das religiöse Existenzminimum, der unverzichtbare Kern der Religionsfreiheit, nicht mehr gewährleistet ist, nämlich die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich sowie das Gebet abseits von der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen entsprechend den tragenden Glaubensinhalten (vgl. BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O., vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - a.a.O., vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 [BVerwG 06.03.1990 - 9 C 14/89] …sowie vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.).
- BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87
Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Als solche Vorverfolgung hat das Berufungsgericht die landesweite, dem pakistanischen Staat zurechenbare Gruppenverfolgung der Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft im Jahre 1974 als gegeben angesehen und ferner ohne Rechtsverstoß angenommen, daß davon auch der Kläger infolge der für alle Gruppenangehörigen geltenden Regelvermutung damals betroffen war (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] ).Soweit in den Urteilen des Senats vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - (BVerwGE 71, 175 [BVerwG 26.03.1985 - 9 C 107/84] ) und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - a.a.O. mit dem Hinweis auf die bleibenden seelischen Folgen einer erlittenen Verfolgung eine andere Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, wovon das Berufungsgericht noch ausgegangen ist, hat der Senat daran im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr festgehalten, nach der das Asylrecht grundsätzlich eine Flucht aus einer durch politische Verfolgung bedingten objektiv ausweglosen Lage voraussetzt (Urteil vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52).
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85
Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Ob Strafvorschriften die Religionsfreiheit der Ahmadis in einem mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zu vereinbarenden Umfang einschränken, richtet sich weder nach der umfassenden Religionsfreiheit, wie sie in Art. 4 GG gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85] ), noch nach dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft oder einzelner Gläubiger von der Bedeutung eines Glaubenselements, das von dem staatlichen Eingriff betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321, vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] …und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.).Nur im letzteren Fall liegt politische Verfolgung dann vor, wenn durch die Vorschriften das religiöse Existenzminimum, der unverzichtbare Kern der Religionsfreiheit, nicht mehr gewährleistet ist, nämlich die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich sowie das Gebet abseits von der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen entsprechend den tragenden Glaubensinhalten (vgl. BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - a.a.O., vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - a.a.O., vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 -, BVerwGE 85, 12 [BVerwG 06.03.1990 - 9 C 14/89] …sowie vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (nur) dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181 u. 182/80 - BVerfGE 54, 341 ; BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317; BVerwG…, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - a.a.O. ). - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Diese Überzeugung, daß der Kläger schon vor der Ausreise aus Pakistan im Jahre 1980 ein den Glauben praktizierender Ahmadi war, hat das Oberverwaltungsgericht u.a. darauf gestützt, daß er auch in Deutschland alsbald Leiter einer Ahmadiyya-Gemeinde geworden ist (vgl. zu den Anforderungen an den Überzeugungsmaßstab Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Das ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts (nur) dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181 u. 182/80 - BVerfGE 54, 341 ; BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317; BVerwG…, Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - a.a.O. ). - BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Ob Strafvorschriften die Religionsfreiheit der Ahmadis in einem mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht zu vereinbarenden Umfang einschränken, richtet sich weder nach der umfassenden Religionsfreiheit, wie sie in Art. 4 GG gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 16/85] ), noch nach dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft oder einzelner Gläubiger von der Bedeutung eines Glaubenselements, das von dem staatlichen Eingriff betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321, vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] …und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - a.a.O.). - BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
- BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84
Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber - …
- BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
- BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 68.90
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft - Asylberechtigung
- OVG Schleswig-Holstein, 15.07.1992 - 5 L 9/91
Anerkennung eines pakistanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 7319/91 Rn. 31 Für die rechtliche Würdigung ist von Bedeutung, ob Strafvorschriften, die ihrem Wortlaut nach auch Verhaltensweisen im häuslich-privaten Bereich betreffen, so ausgelegt und angewendet werden, daß auch religiöse Verhaltensweisen im privaten und gemeinschaftinternen Bereich bestraft werden (…BVerfG aaO; BVerwG, Urt. v. 23.7. 1991 - 9 BVerwG 68.90 - Urt. v. 31.3. 1992 - BVerwG 9 C 34.90 - Urt. v. 7.4.1992 - BVerwG 9 C 58.91 - Urteil v. 26.10.1993 - BVerwG 9 C 50.92, m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 28.08.1992 - 12 L 7279/91
Anerkennung; Asyl; Familienasyl; Politische Verfolgung; Pakistan
Damit fehlt es angesichts einer Zeitspanne von fast 13 Jahren zwischen dem Pogrom des Jahres 1974 und der Ausreise der Kläger im Sommer 1987 an dem erforderlichen objektiven äußeren Zusammenhang zwischen einer Gruppenverfolgung der Ahmadis und der Ausreise der Kläger (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.4. 1992 - BVerwG 9 C 58.91 -, für einen sechsjährigen Zeitraum).
- OVG Niedersachsen, 15.07.1999 - 12 L 2878/99
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Glaubensfreiheit; Forum internum; Asylrecht; …
Allerdings wird man davon auszugehen haben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. grundlegend den Beschl. v. 1.7.1987 - 2 BvR 478/86 u. 962/86 -, NVwZ 1988, 237 = DVBl. 1988, 45 = BVerfGE 76, 143), der der Senat in ebenfalls ständiger Rechtsprechung folgt, zur Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich "auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich" zu zählen ist und dass dieser Bereich damit zum sog. religiösen Existenzminimum gehört (…BVerfG, aaO, S. 158 f.), in das in asylrechtlich relevanter Weise, sei es durch staatliche Verfolgungsmaßnahmen, sei es durch Maßnahmen Dritter, die der Staat anregt, unterstützt, billigt oder auch nur tatenlos hinnimmt (BVerwG, Urt. v. 7.4.1992 - BVerwG 9 C 58.91 -, V. n. b.), eingegriffen werden kann. - BVerwG, 19.07.1993 - 9 B 468.93
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen …
Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 -und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]). - BVerwG, 11.02.1993 - 9 B 18.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 -und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]). - BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 478.93
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen …
Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 -und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]): Wie die Rechtspraxis in Pakistan aussieht, ist indessen eine - von den Tatsacheninstanzen, nicht vom Revisionsgericht zu klärende - Tatsachenfrage. - BVerwG, 22.06.1993 - 9 B 475.93
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen …
Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 -und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52, 59) [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]. - BVerwG, 15.06.1993 - 9 B 463.93
Anforderungen an die Prognose bei Anlegung des herabgestuften …
Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 -und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]). - BVerwG, 15.06.1993 - 9 B 458.93
Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer politischer Verfolgung in Pakistan
Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 -und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]). - BVerwG, 14.06.1993 - 9 B 457.93
Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen …
- BVerwG, 14.06.1993 - 9 B 461.93
Voraussetzungen einer politischen Verfolgung bei staatlichen Eingriffen in die …
- BVerwG, 14.06.1993 - 9 B 462.93
Beurteilung der Verfolgungssituation wegen Religionsausübung im häuslichprivaten …
- BVerwG, 10.06.1993 - 9 B 367.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 10.06.1993 - 9 B 394.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.06.1993 - 9 B 397.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.06.1993 - 9 B 340.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.06.1993 - 9 B 373.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.06.1993 - 9 B 392.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.06.1993 - 9 B 329.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.06.1993 - 9 B 358.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.06.1993 - 9 B 366.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 02.06.1993 - 9 B 241.93
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung für Mitglieder der …
- BVerwG, 11.02.1993 - 9 B 26.93
Unmittelbare staatliche Gruppenverfolgung von Mitgliedern der …
- BVerwG, 10.02.1993 - 9 B 376.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 355.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 377.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 382.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 387.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 307.92
Gefahr der unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Mitglieder der …
- BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 296.92
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Strafbarkeit der …
- BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 282.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Staatliche Eingriffe in die …
- BVerwG, 29.01.1993 - 9 B 235.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Staatliche Eingriffe in die …
- BVerwG, 14.06.1993 - 9 B 459.93
Beurteilung der Verfolgungssituation in Pakistan
- BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 326.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 297.92
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Strafbarkeit der …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 01.04.1992 - 9 C 58.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beiordnung eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.06.1985 - 15 A 197/84
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.10.1990 - 22 L 131/89
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.10.1990 - 5 Ar 25/91
- BVerwG, 27.06.1991 - 9 B 89.91
- BVerwG, 19.09.1991 - 9 B 89.91
- BVerwG, 06.12.1991 - 9 C 58.91
- BVerwG, 01.04.1992 - 9 C 58.91
- BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 10.06.1993 - 9 B 359.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 1. April 1992 - BVerwG 9 C 58.91 -und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1991 - 9 C 58.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.06.1985 - 15 A 197/84
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.10.1990 - 22 L 131/89
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.10.1990 - 5 Ar 25/91
- BVerwG, 27.06.1991 - 9 B 89.91
- BVerwG, 19.09.1991 - 9 B 89.91
- BVerwG, 06.12.1991 - 9 C 58.91
- BVerwG, 01.04.1992 - 9 C 58.91
- BVerwG, 07.04.1992 - 9 C 58.91
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