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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,110
BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92 (https://dejure.org/1993,110)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 9 C 59.92 (https://dejure.org/1993,110)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 9 C 59.92 (https://dejure.org/1993,110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1210
 
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Wird zitiert von ... (133)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - entschieden hat, hat der letzte Wohn- oder Aufenthaltsort des Asylsuchenden vor seiner Ausreise aus dem Heimatstaat zwar Bedeutung für die aufgrund einer Rückschau zu beantwortende Frage, ob der Asylbewerber vor seiner Ausreise von politischer Verfolgung betroffen war.

    Nur wer in seinem Heimatstaat aufgrund politischer Verfolgung überall schutzlos ist und deshalb Schutz im Ausland suchen muß, ist asylberechtigt im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (…BVerfG a.a.O. S. 342; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 -).

    Nach der erwähnten Rechtsprechung muß bei der Frage, ob der Kläger auf andere Teile seines Heimatlandes als Zufluchtsort verwiesen werden kann, in bezug auf eine ihm dort drohende politische Verfolgung der sog. herabgestufte Wahrsclieinlichkeitsmaßstab im Sinne der Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - (BVerwGE 70, 169) angelegt werden (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
    Diese sind ferner politisch, zum einen, weil sie nach den Feststellungen des Berufungsgerichts an die tamilische Volkszugehörigkeit der Opfer anknüpfen, zum anderen, weil sie Gegenterror darstellen (zum Rechtscharakter des Gegenterrors als politische Verfolgung vgl. BVerfGE 80, 315 ff. ).

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) in bezug auf unverfolgt ausgereiste Asylbewer ber, denen aufgrund beachtlicher Nachfluchttatbestände politische Verfolgung droht, ausgeführt, ohne auf das Herkunftsgebiet innerhalb des Verfolgerstaates abzustellen: "Droht diese Gefahr nur in einem Teil des Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohen dort andere nach den ... dargelegten Grundsätzen unzumutbare Nachteile und Gefahren" (…BVerfG a.a.O. S. 346).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe - …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
    Die asylrechtlichen Begriffe "Vorfluchttatbestand" und "Nachfluchttatbestand" als politische Verfolgung auslösende Umstände unterscheiden sich dadurch, daß der Nachfluchttatbestand zeitlich nach dem Verlassen des Heimatstaates entstanden ist und deshalb im Unterschied zum Vorfluchttatbestand nicht ursächlich für die Flucht des Verfolgungsbetroffenen gewesen sein kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 ).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
    Nach der erwähnten Rechtsprechung muß bei der Frage, ob der Kläger auf andere Teile seines Heimatlandes als Zufluchtsort verwiesen werden kann, in bezug auf eine ihm dort drohende politische Verfolgung der sog. herabgestufte Wahrsclieinlichkeitsmaßstab im Sinne der Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - (BVerwGE 70, 169) angelegt werden (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 -).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …

    Zum anderen muss der aufgezeigte Weg dem Betroffenen angesichts der humanitären Intention des Asylrechts zumutbar sein, d.h. insbesondere ohne erhebliche Gefährdungen zum Ziel führen (Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162 S. 384 , vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 ; vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - BVerwGE 110, 74 und vom 16. Januar 2001 - BVerwG 9 C 16.00 - BVerwGE 112, 345 ).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.1996 - 11 L 7675/95

    Asyl, syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei; Asyl; Christ, syrisch-orthodox; …

    Unerheblich ist, ob der Landesteil, in dem die politische Verfolgung droht, die Heimatregion des Betreffenden ist oder falls nicht, ob es aus sonstigen Gründen wahrscheinlich ist, daß der Betreffende sich im Fall einer Rückkehr gerade in diese Region begibt (…BVerwG, Urt. v. 16.2. 1993 - 9 C 31.92 -, NVwZ 1993, 791; v. 13.5. 1993 - 9 C 59.92 -, InfAuslR 1993, 354).

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht in anderen Landesteilen dann, wenn der Betroffene dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und wenn ihm dort keine anderen Nachteile und Gefahren mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 10.7.1989 - 2 BvR 502, 1000, 691/86 -, BVerfGE 80, 315 -343 f.-; und vom 10.11.1989 - 2 BvR 403, 1501/84 -, BVerfGE 81, 58 -65 f.-; BVerwG, Urteile vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524, vom 13.5.1993 - 9 C 59.92 -, NVwZ 1993, 1210 sowie vom 16.2.1993 - 9 C 31.92 -, NVwZ 1993, 791 jeweils m.w.N.).

    Droht jedoch - je nach dem geltend gemachten Verfolgungsgrund - in (irgend-)einem Teil des Staatsgebietes unmittelbare oder vom Staat zu vertretende mittelbare politische Verfolgung (bzw. läßt sie sich bei einem vorverfolgt ausgereisten Ausländer nicht hinreichend sicher ausschließen), so erweist sich der Heimatstaat als ein Verfolgerstaat, wobei es ohne Bedeutung ist, ob die politische Verfolgung in dem Gebiet stattfindet, in dem der Ausländer vor seiner Ausreise gelebt hat oder außerhalb dieses Gebietes und ob der Asylsuchende bei Rückkehr sich überhaupt in diese Region begeben würde (…vgl. BVerwG, Urt. v; 16.2. 1993 - 9 C 31.92 - NVwZ 1993, 791, v. 13.5. 1993 - 9 C 59.92 - NVwZ 1993, 1210, Marx, Handbuch zur Asyl- und Flüchtlingsanerkennung, Stand: 1995, Stichwort: Asylanerkennung, § 13 Rdnr. 20 f).

    Er muß mithin bei Rückkehr hinreichend sicher vor Verfolgung sein (…kritisch zu diesem Ansatz Hess. VGH, Urt. v. 26.7. 1993 - 12 UE 2439/89 - DVbl 1994, 69 u. Urt. v. 14.8. 1995 - 12 UE 2496/94 -) und es dürfen ihn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit auch keine anderen sonstigen existenzbedrohenden Gefahren erwarten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.2. 1993 - 9 C 31.92 - NVwZ 1993, 791; v. 13.5. 1993 - 9 C 59.92 - NVwZ 1993, S. 1210;… Marx, Handbuch zur Asyl- und Flüchtlingsanerkennung, Stand: 1995, Stichwort: Asylanerkennung, § 13 Rdnr. 20 f.).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Da eine Abschiebung des Klägers nach Afghanistan derzeit, wenn überhaupt, nur auf dem Luftwege über den Flughafen Kabul möglich erscheint und nicht festgestellt ist, ob der Kläger die vergleichsweise sicheren Landesteile überhaupt erreichen kann (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 162) oder ob er nicht schon sofort bei der Ankunft in Kabul Opfer der bewaffneten Auseinandersetzungen wird, läßt sich im Revisionsverfahren nicht ausschließen, daß die Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bei verfassungskonformer Handhabung im vorliegenden Fall zu bejahen sind.
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