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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5228
BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87 (https://dejure.org/1988,5228)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1988 - 9 C 60.87 (https://dejure.org/1988,5228)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1988 - 9 C 60.87 (https://dejure.org/1988,5228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besetzungsrüge - Ehrenamtlicher Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Wahlverfahren - Staatsschutzbestimmungen - Politische Verfolgung - Asylerheblichkeit einer Bestrafung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Zur Frage, inwieweit die Bestrafung aufgrund von Staatsschutzbestimmungen politische Verfolgung darstellt (wie Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258).

    Mit der durch Beschluß des Senats vom 7. September 1987 zugelassenen Revision macht der Kläger eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Senats vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - (BVerwGE 77, 258) geltend.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verfolgung politisch im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, die politische Überzeugung oder vergleichbare individuelle Merkmale des Betroffenen zielt (vgl. z.B. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143).

    Diese Frage beurteilt sich nach den bereits zitierten Urteilen vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 und 9 C 200.86 - (…a.a.O.) nach dem Umfang der im Heimatstaat des Asylbewerbers rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit.

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung - …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Einer Bestrafung fehlt die Asylerheblichkeit, wenn zwar der Tatbestand einer eine politische Verfolgung auslösenden Strafnorm erfüllt ist, der strafrechtliche Zugriff aber ausschließlich oder ganz überwiegend wegen der Verwirklichung des Tatbestands eines Gewaltdelikts erfolgt (wie Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    In diesem Fall kann die politische Motivation der Bestrafung dann zurücktreten, wenn der Unwert und die Strafwürdigkeit des Verhaltens ausschließlich oder ganz überwiegend aus der Verwirklichung des Tatbestandes des Gewaltdeliktes herzuleiten sind (vgl. Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 200.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Politische Verfolgungsmotivation - Bestrafung …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Bei der Beurteilung, ob der zu den Staatsschutzvorschriften zählende Art. 141 des türkischen Strafgesetzbuches, nach dem der Kläger gemäß den Feststellungen des Berufungsgerichts mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bestraft werden wird, von einer politischen Verfolgungsmotivation in dem bezeichneten Sinne getragen wird, hat das Berufungsgericht jedoch, ebenso wie in seinem durch Urteil des Senats vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 200.86 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 68) und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 283.86 - aufgehobenen Urteilen, einen zu kurz greifenden Maßstab angelegt.

    Diese Frage beurteilt sich nach den bereits zitierten Urteilen vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 und 9 C 200.86 - (…a.a.O.) nach dem Umfang der im Heimatstaat des Asylbewerbers rechtlich gewährten und tatsächlich respektierten Meinungsfreiheit.

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verfolgung politisch im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, die politische Überzeugung oder vergleichbare individuelle Merkmale des Betroffenen zielt (vgl. z.B. Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Es hat die nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184) zur Ermittlung einer den Strafrechtsbestimmungen möglicherweise innewohnenden Verfolgungsmotivation erforderliche Untersuchung der allgemeinen Verhältnisse im Heimatstaat des Asylbewerbers einschließlich der Frage, ob dieser Staat einen totalitären Charakter besitzt und seine Ziele unter Mißachtung asylrechtsrelevanter persönlicher Merkmale verfolgt, in erster Linie unter dem Gesichtspunkt vorgenommen, wie ethnische Minderheiten behandelt werden, und lediglich geprüft, ob eine Grenzüberschreitung in dem Sinne vorliegt, daß bestimmte Gruppen an einer ihrer Eigenart entsprechenden Existenzweise gehindert werden.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Wenn Staatsschutzvorschriften bereits als solchen eine auf die politische Überzeugung des Betroffenen abzielende Motivation innewohnt, geht diese nicht allein deshalb verloren, weil der Straftäter einer gewaltbejahenden Organisation angehört (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwG 67, 195 ).
  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Das trifft ferner zu für Fehler, die im Lichte der Verbürgung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter die Zusammensetzung der Richterbank im Einzelfall als manipuliert erscheinen lassen können (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 -).
  • BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87

    Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Die von der Revision gerügten Fehler des Wahlverfahrens - Teilnahme des Vizepräsidenten statt des Präsidenten des Gerichts; Zusätze bei einzelnen der auf einer Vorschlagsliste zusammengefaßten Bewerber - sind nicht geeignet, in diesem Sinne den gesetzlichen Richter in Frage zu stellen (vgl. u.a. Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 88, 219; Beschluß vom 29. Dezember 1987 - BVerwG 9 CB 84.87 -), bestätigt durch den angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1988.
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 283.86

    Ehrenamtlicher Richter - Fehlerhafte Wahl - Vorschriftsmäßige Besetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Bei der Beurteilung, ob der zu den Staatsschutzvorschriften zählende Art. 141 des türkischen Strafgesetzbuches, nach dem der Kläger gemäß den Feststellungen des Berufungsgerichts mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bestraft werden wird, von einer politischen Verfolgungsmotivation in dem bezeichneten Sinne getragen wird, hat das Berufungsgericht jedoch, ebenso wie in seinem durch Urteil des Senats vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 200.86 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 68) und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 283.86 - aufgehobenen Urteilen, einen zu kurz greifenden Maßstab angelegt.
  • BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87

    Wahl der ehrenamtlichen Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 60.87
    Die von der Revision gerügten Fehler des Wahlverfahrens - Teilnahme des Vizepräsidenten statt des Präsidenten des Gerichts; Zusätze bei einzelnen der auf einer Vorschlagsliste zusammengefaßten Bewerber - sind nicht geeignet, in diesem Sinne den gesetzlichen Richter in Frage zu stellen (vgl. u.a. Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 88, 219; Beschluß vom 29. Dezember 1987 - BVerwG 9 CB 84.87 -), bestätigt durch den angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1988.
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 29.87

    Staatsschutzstrafrecht - Politische Verfolgung

    Sofern Staatsschutzvorschriften bereits als solchen eine auf die politische Überzeugung des Betroffenen abzielende Motivation innewohnt, geht diese zwar nicht schon deshalb verloren, weil der Straftäter einer Gewalt bejahenden Organisition angehört (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82] und Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 -) oder mit ihr sympathisiert.
  • BVerwG, 10.11.1989 - 9 B 445.89

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Einordnung der Beanstandungsklage nach …

    Aus demselben Grund kommt auch - anders als im Verfahren BVerwG 9 B 278.89 - eine Revisionszulassung weder wegen Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Anwendung einer Staatsschutz-Strafrechtsbestimmung über die Strafbarkeit einer Unruhe und Gewalttätigkeiten verursachenden Meinungsäußerung politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt, noch wegen der geltend gemachten Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258; vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136; vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 - und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137-139 in Betracht.
  • BVerwG, 30.12.1988 - 4 CB 42.88

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung als irrevisibles …

    Die Wahrnehmung des Vorsitzes im Wahlausschuß durch den Vizepräsidenten statt durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts ist kein Fehler von besonderem Gewicht; das gilt auch für Hinweise auf den Vorschlaglisten zur Eignung der benannten Kandidaten (BVerwG, Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - Buchholz 310 § 26 VwGO Nr. 1 = NJW 1988, 219;… Beschluß vom 3. September 1987 - BVerwG 1 CB 39.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 2 und Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 -, vgl. ferner dazu, daß bei Fehlern im Verfahren der Wahl der ehrenamtlichen Richter die Gefahr der Manipulierung des Ergebnisses eines Richterspruchs nicht ohne weiteres begründet ist, Bundesverfassungsgericht in NJW 1982, 2368).
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