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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,190
BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90 (https://dejure.org/1990,190)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 9 C 75.90 (https://dejure.org/1990,190)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 9 C 75.90 (https://dejure.org/1990,190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Staatliche Gebietsgewalt - Politische Verfolgung - Asylrechtliche Prognose - Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 912
 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Zur Frage der staatlichen Gebietsgewalt als Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare politische Verfolgung (im Anschluß an BVerfGE 80, 315 [340]).

    Für die Beurteilung, ob ein Asylsuchender politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, gelten unterschiedliche Maßstäbe je nachdem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (BVerfGE 80, 315 [344]; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [140 f.]).

    Gleiches gilt, wenn sich - bei fortbestehender regional begrenzter politischer Verfolgung - nach der Einreise in den Geltungsbereich des Grundgesetzes eine zumutbare inländische Fluchtalternative eröffnet (BVerfGE 80, 315 [345];… Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).

    Droht diese Gefahr nur in einem Teil des Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohten ihm dort andere unzumutbare Nachteile und Gefahren (BVerfGE 80, 315 [345 f.];… Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).

    Anderes gilt nur dann, wenn die staatlichen Kräfte den Kampf in einer Weise führen, die auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen gerichtet ist, obwohl diese keinen Widerstand mehr leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind, vollends wenn die Handlungen der staatlichen Kräfte in die gezielte physische Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des gesamten aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (BVerfGE 80, 315 [340]).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Für die Beurteilung, ob ein Asylsuchender politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, gelten unterschiedliche Maßstäbe je nachdem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (BVerfGE 80, 315 [344]; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [140 f.]).

    Gleiches gilt, wenn sich - bei fortbestehender regional begrenzter politischer Verfolgung - nach der Einreise in den Geltungsbereich des Grundgesetzes eine zumutbare inländische Fluchtalternative eröffnet (BVerfGE 80, 315 [345]; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).

    Droht diese Gefahr nur in einem Teil des Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohten ihm dort andere unzumutbare Nachteile und Gefahren (BVerfGE 80, 315 [345 f.]; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).

    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende im Zeitpunkt seiner Ausreise aus dem Heimatstaat in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, der Beigeladene werde in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Eine sachgerecht erarbeitete asylrechtliche Prognose setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (BVerwGE 85, 92 ) voraus, daß das Tatsachengericht die der Prognose zugrundeliegende Beweiswürdigung in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise offenlegt (wie BVerwGE 87, 141 ).«.

    Mangels entsprechender Verfahrensrüge bedarf es auch keiner Entscheidung, ob das angefochtene Urteil fehlerhaft ist, weil das Berufungsgericht die von ihm festgestellten generellen Tatsachen (vgl. insoweit Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 [94]) und die darauf aufbauende Beweiswürdigung an keiner Stelle seines Urteils durch Angabe der maßgeblichen Beweismittel belegt hat.

    Wegen der Vielzahl von Ungewißheiten über die asylrelevante Situation in einem Verfolgerstaat verlangt sie eine sachgerechte, der jeweiligen Materie angemessene und methodisch einwandfreie Erarbeitung ihrer tatsächlichen Grundlagen (vgl. Urteile vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - a.a.O. und vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4).

    Dies setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - a.a.O.) voraus, daß das Tatsachengericht die in seiner Prognose berücksichtigten tatsächlichen Verhältnisse über Vorgänge aus Vergangenheit und Gegenwart bezeichnet und in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise die Umstände offenlegt, aus denen es auf eine Verfolgungsgefahr für die Zukunft schließt.

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Eine sachgerecht erarbeitete asylrechtliche Prognose setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (BVerwGE 85, 92 ) voraus, daß das Tatsachengericht die der Prognose zugrundeliegende Beweiswürdigung in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise offenlegt (wie BVerwGE 87, 141 ).«.

    Das Berufungsgericht ist allerdings im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, daß es sich bei der gegen den Beigeladenen gerichteten Maßnahme vom März 1985 um eine menschenrechtswidrige Behandlung gehandelt hat, die nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit auf die Volkszugehörigkeit des Beigeladenen - ein asylerhebliches Merkmal also - zielte und auch - ungeachtet der relativen Kürze der Inhaftierung von fünf Tagen - nach Art und Schwere von asylerheblicher Intensität gewesen ist (vgl. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt - m.w.N.).

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende im Zeitpunkt seiner Ausreise aus dem Heimatstaat in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - DVBl. 1990, 201;… Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Daß Tamilen im Jahre 1983 in Colombo wegen blutiger Rassenunruhen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt gewesen sind, besagt nichts über die im Jahre 1985 in Colombo herrschenden Verhältnisse, insbesondere nichts darüber, ob der Beigeladene zu dieser Zeit bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung (vgl. insoweit Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - a.a.O.) in Colombo eine Existenzgrundlage hätte finden können.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, der Beigeladene werde in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 …und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung droht (vgl. hierzu BVerfGE 74, 51 [64 ff.]; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [260 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Von einer solchermaßen erarbeiteten Prognosebasis kann nur dann die Rede sein, wenn die tatrichterlichen Ermittlungen einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach zureichend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende im Zeitpunkt seiner Ausreise aus dem Heimatstaat in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - DVBl. 1990, 201;… Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
    Sie macht eine zusammenfassende Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts erforderlich (vgl. Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 [15]).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57

    Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine …

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende …

    Nur eine nachprüfbare und nachvollziehbare Beweiswürdigung wird dem rechtsstaatlichen Gebot willkürfreier, rationaler und plausibler richterlicher Entscheidungsfindung gerecht (Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - juris Rn. 15, insoweit in Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138 nicht abgedruckt; …sowie vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16, ebenso zum Wehrdisziplinarrecht Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 4 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 9 B 95.92

    Zulässigkeit der Beurteilung der Auswirkungen eines erheblichem Wandel …

    Auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138) und vom 22. Juli 1991 - BVerwG 9 C 38.91 u.a. - liegt nicht vor.

    In den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ferner dargelegt, daß in Bürgerkriegssituationen Aktionen der Sicherheitskräfte auch in Gebieten, in denen der Staat die effektive Gebietsgewalt verloren hat, dann asylerheblich sind, wenn sie über Maßnahmen zur Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners hinausgehen und sich auf die physische Vernichtung der auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen - hier: der Tamilen bzw. der jüngeren männlichen Tamilen - richten (Urteile vom 22. Juli 1991 - BVerwG 9 C 38.91 u.a. - und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - beide a.a.O.).

    Der beschließende Senat hat zwar diesen Fall als besonders krasse Form einer asylrechtlich erheblichen Verfolgung in Bürgerkriegssituationen herausgestellt (Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung - …

    Das Berufungsgericht ist in dieser Hinsicht materiellrechtlich von den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315 ) sowie im Urteil des erkennenden Senats vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138) enthaltenen Grundsätzen ausgegangen.
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung …

    Dies wären sie nur dann gewesen, wenn die Aktionen der Sicherheitskräfte über Maßnahmen zur Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners hinausgegangen wären und sich auf die physische Vernichtung der auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen - hier: der Tamilen bzw. der jüngeren männlichen Tamilen - gerichtet hätten (vgl. insoweit BVerfGE 80, 340 und Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2012 - 3 LB 21/11

    Zum Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls - ionisierende …

    Nur eine nachprüfbare und nachvollziehbare Beweiswürdigung wird dem rechtsstaatlichen Gebot willkürfreier, rationaler und plausibler richterlicher Entscheidungsfindung gerecht (Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - juris Rn. 15, insoweit in Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138 nicht abgedruckt; …sowie vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 -Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16, ebenso zum Wehrdisziplinarrecht Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 4 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 26.06.1991 - 9 B 83.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    In diesem Falle ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 (a.a.O.) und die dieser Entscheidung nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

    Der beschließende Senat hat in seiner von der Beschwerde zitierten Entscheidung vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist, so daß es an der Möglichkeit politischer Verfolgung fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nurmehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht (BVerfGE 80, 340).

    Anderes gilt nach dieser Rechtsprechung nur dann, wenn die staatlichen Kräfte den Kampf in einer Weise führen, die auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen gerichtet ist, obwohl diese keinen Widerstand mehr leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind, vollends wenn die Handlungen der staatlichen Kräfte in die gezielte physische Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des gesamten aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (BVerfGE 80, 340; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).

  • BVerwG, 05.07.1991 - 9 B 103.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    In diesem Falle ist zwar eine Behandlung der Verfahrensrüge als Divergenzrüge in Betracht zu ziehen, da der Bundesbeauftragte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 (a.a.O.) und die dieser Entscheidung nicht in vollem Umfang Rechnung tragenden Ausführungen des Berufungsgerichts bezeichnet.

    Der beschließende Senat hat in seiner von der Beschwerde zitierten Entscheidung vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) entschieden, daß Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche Verfolgung die effektive Gebietsgewalt des Staates im Sinne wirksamer hoheitlicher Überlegenheit ist, so daß es an der Möglichkeit politischer Verfolgung fehlt, solange der Staat bei offenem Bürgerkrieg im umkämpften Gebiet faktisch nurmehr die Rolle einer militärisch kämpfenden Bürgerkriegspartei einnimmt, als übergreifende effektive Ordnungsmacht aber nicht mehr besteht (BVerfGE 80, 340).

    Anderes gilt nach dieser Rechtsprechung nur dann, wenn die staatlichen Kräfte den Kampf in einer Weise führen, die auf die physische Vernichtung von auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen gerichtet ist, obwohl diese keinen Widerstand mehr leisten wollen oder können oder an dem militärischen Geschehen nicht oder nicht mehr beteiligt sind, vollends wenn die Handlungen der staatlichen Kräfte in die gezielte physische Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität des gesamten aufständischen Bevölkerungsteils umschlagen (BVerfGE 80, 340; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).

  • BVerwG, 25.01.1993 - 9 B 109.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138) und vom 22. Juli 1991 - BVerwG 9 C 38.91 u.a. - liegt nicht vor.

    In den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ferner ausgeführt, daß in Büfgerkriegssituationen Aktionen der Sicherheitskräfte auch in Gebieten, in denen der Staat die effektive Gebietsgewalt verloren hat, dann asylerheblich sind, wenn sie über Maßnahmen zur Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners hinausgehen und sich auf die physische Vernichtung der auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen - hier: der Tamilen bzw. der jüngeren männlichen Tamilen - richten (Urteile vom 22. Juli 1991 - BVerwG 9 C 38.91 u.a. - und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - a.a.O.).

    Der beschließende Senat hat zwar diesen Fall als besonders krasse Form einer asylrechtlich erheblichen Verfolgung in Bürgerkriegssituationen herausgestellt (Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1993 - 9 B 101.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 138 und vom 22. Juli 1991 - BVerwG 9 C 38.91 u.a. - liegt nicht vor.

    In den von der Beschwerde zitierten Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ferner ausgeführt, daß in Bürgerkriegssituationen Aktionen der Sicherheitskräfte auch in Gebieten, in denen der Staat die effektive Gebietsgewalt verloren hat, dann asylerheblich sind, wenn sie über Maßnahmen zur Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners hinausgehen und sich auf die physische Vernichtung der auf der Gegenseite stehenden oder ihr zugerechneten und nach asylerheblichen Merkmalen bestimmten Personen - hier: der Tamilen bzw. der jüngeren männlichen Tamilen - richten (Urteile vom 22. Juli 1991 - BVerwG 9 C 38.91 u.a. - und vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - a.a.O.).

    Der beschließende Senat hat zwar diesen Fall als besonders krasse Form einer asylrechtlich erheblichen Verfolgung in Bürgerkriegssituationen herausgestellt (Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 9 B 92.91

    Staatliche Gebietsgewalt und mittelbar staatliche Verfolgung - Darlegung der …

    Die von ihr erhobene Rüge, das Berufungsgericht weiche in der Beurteilung des Problemkreises "staatliche Gebietsgewalt und mittelbar staatliche Verfolgung" von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 (BVerwG 9 C 75.90) ab, hat der beschließende Senat allerdings in mehreren Parallelverfahren (vgl. u.a. Beschluß vom 13. Februar 1991 - BVerwG 9 B 36.91 -) als begründet angesehen und die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen.

    "Entgegen der mit der Beschwerde vertretenen Auffassung kann daraus, daß der Senat die Voraussetzungen für gegeben erachtet, die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.7.1989 (BVerfGE 80, 315, 336) für die Zurechenbarkeit von Verfolgungsmaßnahmen Dritter erfüllt sein müssen, und er hierzu auf die Ausdrucksweise des Bundesverfassungsgerichts zurückgreift ('nicht in der Lage sieht'), eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.31.1990 (BVerwG 9 C 75.90) nicht hergeleitet werden.

    Soweit das Berufungsgericht angesichts dieser Feststellungen von einer asylrechtlichen Verantwortlichkeit des türkischen Staates für Übergriffe auf Jeziden ausgegangen ist, läßt sich dem eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 (a.a.O.) nicht entnehmen.

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 60.91

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der …

  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670/96

    Sri Lanka: keine Gruppenverfolgung der Tamilen

  • VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96

    Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen

  • VGH Hessen, 09.02.2005 - 5 UE 3197/02

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, LTTE, Interne Fluchtalternative, …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - A 12 S 1644/90

    Asylverfahren: Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger …

  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670

    Asylantrag bei gruppengerichteter politischer Verfolgung der Tamilen in Sri …

  • OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 12 L 169/97

    Gruppenverfolgung; Asyl; Gruppengerichtete Verfolgung; Tamilen

  • BVerwG, 22.07.1991 - 9 C 38.91

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte von Angehörigen der tamilischen …

  • BVerwG, 19.06.1991 - 9 C 7.91

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr politischer …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - A 16 S 1881/97

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende staatliche Gewalt bzw quasistaatliche …

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 8 L 4327/91
  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 2.91

    Allgemeine Voraussetzungen einer Aufklärungsrüge - Zumutbarkeit einer Verleugnung …

  • VGH Bayern, 16.06.2008 - 11 B 07.30185

    Tschetschenisch/inguschetische Familie; Jurist aus Moskau; Verfolgungsschicksal …

  • VGH Bayern, 15.10.2007 - 11 B 06.30875
  • BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 98.90

    Anerkennung als Asylberechtigter - Politische Verfolgung in Sri Lanka

  • BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 183.91

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Verantwortlichkeit des …

  • BVerwG, 10.06.1992 - 9 B 176.91

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 12.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 17.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 303.90

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Verleugnung der …

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 278.90

    Darlegungsanforderungen an die Rüge unzureichender Sachaufklärung - Zumutbarkeit …

  • BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 304.91

    Verantwortlichkeit eines Staates für Verfolgungsmaßnahmen unter …

  • BVerwG, 03.04.1992 - 9 B 280.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 13.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verleugnung seiner religiösen …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 15.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 20.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 306.90

    Darlegung einer Aufklärungsrüge - Vorliegen einer dem Staat zurechenbaren …

  • BVerwG, 13.02.1991 - 9 B 39.91

    Annahme einer dem türkischen Staat zurechenbaren Verfolgung der Jeziden durch …

  • BVerwG, 13.02.1991 - 9 B 36.91

    Divergenzrüge in einem Asylverfahren

  • BVerwG, 13.02.1991 - 9 B 37.91

    Annahme einer dem türkischen Staat zurechenbaren Verfolgung der Jeziden durch …

  • BVerwG, 01.02.1991 - 9 B 16.91

    Rüge unzureichender Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht - Darlegung eines …

  • BVerwG, 01.02.1991 - 9 B 308.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 01.02.1991 - 9 B 14.91

    Rüge unzureichender Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht - Darlegung eines …

  • BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 291.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 292.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 289.90

    Anforderungen an den Inhalt einer Aufklärungsrüge - Anforderungen an den Inhalt …

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 283.90

    Darlegungsanforderungen an die Rüge unzureichender Sachaufklärung - Zumutbarkeit …

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 288.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 285.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 284.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 282.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 286.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 304.94

    Verfolgter i.S.d. Art. 16 a Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Regelvermutung der …

  • BVerwG, 06.08.1991 - 9 B 127.91

    Voraussetzung für eine vom Staat ausgehende oder ihm zurechenbare asylerhebliche …

  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 49.91

    Annahme einer dem türkischen Staat zurechenbaren Verfolgung der Jeziden durch …

  • BVerwG, 15.02.1991 - 9 B 41.91

    Divergenzrüge in einem Asylverfahren

  • BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 273.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …

  • BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90

    Anforderungen an den Inhalt einer Aufklärungsrüge - Anforderungen an den Inhalt …

  • BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 314.91

    Sicherheit vor Verfolgung in Form längerer Haft - Erforderliche …

  • BVerwG, 26.02.1991 - 9 B 53.91

    Annahme einer dem türkischen Staat zurechenbaren Verfolgung der Jeziden durch …

  • BVerwG, 13.02.1991 - 9 B 38.91

    Annahme einer dem türkischen Staat zurechenbaren Verfolgung der Jeziden durch …

  • BVerwG, 13.02.1991 - 9 B 40.91

    Annahme einer dem türkischen Staat zurechenbaren Verfolgung der Jeziden durch …

  • BVerwG, 30.09.1991 - 9 B 210.91

    Staatliche Verantwortlichkeit für Verfolgungshandlungen Dritter - Voraussetzungen …

  • VG Sigmaringen, 26.04.2000 - 3 E 50012/00

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für einen albanischen …

  • VG Sigmaringen, 18.12.1992 - A 7 K 10352/92

    Anerkennung jugoslawischer Staatsangehöriger moslemischen Glaubens als …

  • VG Würzburg, 15.05.1998 - W 7 K 96.31368

    Afghanistan, Gebietsgewalt, Einreise, Drittstaatenregelung, Abschiebungsschutz, …

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