Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1336
BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89 (https://dejure.org/1992,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1992 - 9 C 77.89 (https://dejure.org/1992,1336)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1992 - 9 C 77.89 (https://dejure.org/1992,1336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Kontigentflüchtlingsgesetz - Geltungsbereich des Asylflüchtlingsgesetztes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht der Anspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG dann nicht, wenn die Schutzbedürftigkeit des Flüchtlings anderweitig behoben worden ist (vgl. Urteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 und vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 ).

    Diese durch das zusätzliche Merkmal der Schutzlosigkeit im Tatbestand der Verfassungsnorm bewirkte Beschränkung des Kreises der nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG Anspruchsberechtigten auf diejenigen politisch Verfolgten, die nicht bereits anderweitig Schutz erlangt haben, ist auf der Ebene des einfachen Rechts - was die Schutzgewährung in Drittstaaten betrifft - durch die Regelung des § 2 Abs. 1 und des § 9 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG zum einen klarstellend und konkretisierend (vgl. insoweit Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.), zum anderen generalisierend und pauschalierend aufgegriffen worden (…Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 9 C 6.91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 6.91

    Asylverfahren Asylversagung - Voraufenthalt - Ausschlußgrund - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89
    Die Schutzlosigkeit des Asylbewerbers ist deshalb - wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 9 C 6.91 - (BVerwGE 88, 226) ausgeführt hat - Voraussetzung des Anspruchs aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, mag dieses Merkmal auch im geschriebenen Tatbestand der lapidar formulierten (BVerfGE 74, 51 ) Verfassungsnorm nicht unmittelbar Ausdruck gefunden haben.

    Diese durch das zusätzliche Merkmal der Schutzlosigkeit im Tatbestand der Verfassungsnorm bewirkte Beschränkung des Kreises der nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG Anspruchsberechtigten auf diejenigen politisch Verfolgten, die nicht bereits anderweitig Schutz erlangt haben, ist auf der Ebene des einfachen Rechts - was die Schutzgewährung in Drittstaaten betrifft - durch die Regelung des § 2 Abs. 1 und des § 9 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG zum einen klarstellend und konkretisierend (…vgl. insoweit Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.), zum anderen generalisierend und pauschalierend aufgegriffen worden (Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 9 C 6.91 - a.a.O.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89
    Die Schutzlosigkeit des Asylbewerbers ist deshalb - wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 9 C 6.91 - (BVerwGE 88, 226) ausgeführt hat - Voraussetzung des Anspruchs aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, mag dieses Merkmal auch im geschriebenen Tatbestand der lapidar formulierten (BVerfGE 74, 51 ) Verfassungsnorm nicht unmittelbar Ausdruck gefunden haben.
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht der Anspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG dann nicht, wenn die Schutzbedürftigkeit des Flüchtlings anderweitig behoben worden ist (vgl. Urteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 und vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 44.87 - BVerwGE 81, 164 ).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89
    Diese Gruppe von Ausländern wird von vornherein aus dem Anwendungsbereich des Asylverfahrensgesetzes ausgenommen mit der Folge, daß sie weder einen Anspruch auf Durchführung des Asylverfahrens noch - erst recht - einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte haben (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 9 C 28.85 - BVerwGE 75, 99 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 55 ).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; …

    Entscheidend ist jedoch, dass die Übernahme seitens der Bundesrepublik Deutschland nicht wegen eines derartigen Gruppenschicksals erfolgte (vgl. zu den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 HumHAG: Urteile vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 77.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 150 S. 329 …und vom 27. Februar 1996 a.a.O. Nr. 185 S. 75 ).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 9 C 145.95

    Asylrecht: Widerruf der Asylanerkennung und Feststellung eines …

    Die Entscheidung hierüber trifft das Bundesministerium des Innern (im Anschluß an das Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 77.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 150).«.

    Der Senat hat im Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 77.89 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 150) im einzelnen dargelegt, daß das Kontingentflüchtlingsgesetz nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für ausländische Flüchtlinge gilt, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befinden, wobei die Verfolgung nicht notwendig politischer Art sein muß, oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet ist.

    Bereits im Urteil vom 17. Februar 1992 - BVerwG 9 C 77.89 - (…a.a.O.) hat der erkennende Senat ausgeführt, daß das Kontingentflüchtlingsgesetz auf Flüchtlinge Anwendung findet, die "nicht nur vorübergehend" in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1997 - A 16 S 503/96

    Sog "Botschaftsflüchtlinge" sind keine Kontingentflüchtlinge iSd HumHiG; …

    § 1 Abs. 2 Nr. 2 AsylVfG nimmt zwar sog. Kontingentflüchtlinge (Ausländer im Sinne des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22.7.1980, BGBl. S. 1057, mit Änderung vom 9.7.1990, BGBl. I, S. 1354, 1384 - künftig: HumHiG) von vornherein aus dem Anwendungsbereich des Asylverfahrensgesetzes aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1992 - 9 C 77.89 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 150).

    Die Albaner waren insofern seinerzeit auch "Flüchtlinge", d.h. Opfer einer - nicht notwendig politischen - Verfolgungssituation (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.2.1992, a.a.O.).

    In gleicher Weise war auch bereits § 22 AuslG a.F. auf die Einräumung eines nur vorübergehenden Aufenthaltsrechts gerichtet (vgl. die AuslVwV zu § 22 AuslG a.F. sowie BVerwG, Urteil vom 17.2.1992, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3752) ergibt, galt das HumHAG nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, DVBl 1996, 624 [625]; Urt. v. 17.02.1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 [188];… VGH BW, Urt. v. 13.07.2011 - 11 S 1413/10 -, DVBl 2011, 1096; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 22.12.2010 - 19 B 09.824 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2011 - 11 S 1413/10

    Rechtswidrigkeit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung gegenüber …

    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. insb. BT-Drs. 8/3752 vom 05.05.1980 zum Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge ) ergab, galt das Kontingentflüchtlingsgesetz nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (BVerwG, Urteil vom 17.02.1992 - 9 C 77.89 - juris Rn. 12; vgl. auch OVG MV…, Urteil vom 15.09.2004 - 1 L 107/02 - juris Rn. 77 und BayVGH Beschluss vom 22.12.2010 - 19 B 09.824 - juris Rn. 33;… Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2. Aufl., Stand 1990, B 1.9, § 1 Anm. 1).
  • VG Karlsruhe, 19.12.2005 - 2 K 3314/04

    Grundsicherung; Anrechnung; Militärinvalidenrente der Ukraine; Flüchtling

    Dabei ist es anders als bei der unmittelbaren Anwendung von § 1 HumHAG (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.02.1992 - 9 C 77/89 -, [...]) unerheblich, ob sich der betreffende jüdische Emigrant in einer Verfolgungssituation befunden hat oder ob seine Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (a.A. OVG Berlin, Beschluss v. 05.02.2001 - 6 S 51.00 -, DVBl. 2001, 574 ; VG Augsburg, Urteil v. 11.07.2000 - AU 3 K 99.30656 -, NVwZ 2000, 1449).

    Für die in Fällen wie dem vorliegenden praktizierte entsprechende Anwendung des HumHAG und der nach dessen § 1 vorgesehenen Rechtsstellung ist es - anders als bei der unmittelbaren Anwendung des HumHAG (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.02.1992 - 9 C 77/89 -, [...]) - unerheblich, ob sich der betreffende jüdische Emigrant in einer Verfolgungssituation befunden hat - die freilich nicht notwendig eine Gefahr politischer Verfolgung voraussetzte -, oder ob seine Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war(anderer Meinung: OVG Berlin, Beschluss v. 05.02.2001 - 6 S 51.00 -, DVBl. 2001, 574 ; VG Augsburg, Urteil v. 11.07.2000 - AU 3 K 99.30656 -, NVwZ 2000, 1449).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1994 - A 13 S 2772/94

    Keine Beteiligung des Bundesbeauftragten am Widerruf der Asylberechtigung; …

    Insbesondere gilt das KontingentFlG nicht für jeden nach § 22 AuslG a.F./§ 33 AuslG übernommenen Ausländer, sondern nur für ausländische Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation - die nicht notwendig eine Gefahr politischer Verfolgung im Sinne von Art. 15 Abs. 2 S. 2 GG [richtig: Art. 16a Abs. 2 S. 2 GG - d. Red.] sein muß - befinden oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet ist (BVerwG, Urt. v. 17.1.1992 - 9 C 77.89 - UA S. 10).

    Im Unterschied zu dem dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.1.1992 (a.a.O.) zugrundeliegenden Fall der Übernahme mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis von Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Bahais aus Pakistan durch Erklärung des Bundesministers des Innern vom 4.3.1987 sind die albanischen "Botschaftsflüchtlinge" im Juli 1990 somit nicht als Kontingentflüchtlinge übernommen worden; für sie greift die Ausschlußklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 2 AsylVfG nicht.

  • OVG Niedersachsen, 10.01.1997 - 1 L 3062/96

    Ausländer; Kontingentflüchtling; Botschaftsflüchtling; Albanien; Widerruf der …

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 17.2.1992 - 9 C 77.89 - EZAR 240 Nr. 4; vom 27.2.1996 - 9 C 145/95 - DVBl 1996, 624) hat aus den - allerdings erst durch Art. 5 AuslRNG vom 9.7.1990 erlassenen und am 1.1.1991 in Kraft getretenen - § 1 Abs. 3 und § 2 a HumAG geschlossen, daß das HumAG eine Aufnahme auf Dauer voraussetzt.

    Das Asylverfahren steht nur Flüchtlingen offen, die noch nicht anderweitig Schutz erlangt haben (BVerwG, Urt. vom 17.2.1992, aaO).

  • VGH Hessen, 29.08.2011 - 3 A 210/11

    Aufenthaltsstatus jüdischer Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Rn. 33 Dabei ist zu betonen, dass die jüdischen Emigranten, wie es das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. Februar 1996 (- 9 C 145/95 - juris) gefordert hat, auf Dauer aufgenommen worden sind und im Übrigen auch eine Übernahme aus "menschlichen/humanitären Gründen" ausreichend für die Anwendbarkeit des Kontingentflüchtlingsgesetzes sein konnte (BVerwG, Urteil vom 17.02.1992 - 9 C 77/89 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 151/10

    Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion

    Wie sich aus der Bezeichnung des Gesetzes sowie dessen Entstehungsgeschichte und Begründung (vgl. BT-Drs. 8/3752) ergibt, galt das HumHAG nicht allgemein für Ausländer, sondern nur für Flüchtlinge, also für Ausländer, die sich in einer Verfolgungssituation befunden haben - was nicht notwendig die Gefahr politischer Verfolgung (in eigener Person) voraussetzte - oder deren Lage durch ein Flüchtlingsschicksal gekennzeichnet war (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.1996 - 9 C 145.95 -, DVBl 1996, 624 [625]; Urt. v. 17.02.1992 - 9 C 77.89 - NVwZ 1993, 187 [188];… VGH BW, Urt. v. 13.07.2011 - 11 S 1413/10 -, DVBl 2011, 1096; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 22.12.2010 - 19 B 09.824 -, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2025 - L 8 R 3222/24
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05

    Wegen fehlender Substantiierung und aus Gründen der Subsidiarität unzulässige …

  • OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02

    Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - A 13 S 2935/95

    Sog "Botschaftsflüchtlinge" sind keine Kontingentflüchtlinge; Widerruf einer …

  • OVG Berlin, 15.11.2002 - 8 SN 258.00

    Wohnsitzbeschränkung für jüdische Emigranten bei Sozialhilfebezug

  • OLG Celle, 17.09.2002 - 1 ARs 13/02

    Auslieferung in die Ukraine: Jüdischer Kontingentflüchtling als Verfolgter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1998 - 23 A 6025/95

    Anerkennung als ausländischer Flüchtling; Asylanspruch bei politischer Verfolgung …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1996 - 11 A 10136/96

    Albanische Staatsangehörige; Botschaftsflüchtlinge in Tirana; …

  • BVerwG, 23.05.1996 - 9 B 46.96

    Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1 Gesetz über Maßnahmen für im …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.12.1995 - 11 A 13067/95
  • VG Karlsruhe, 28.09.2010 - A 1 K 3196/08

    Vietnam: Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter wegen Änderung der …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1997 - A 13 S 188/96

    Sog "Botschaftsflüchtlinge" sind keine Kontingentflüchtlinge; Widerruf einer …

  • VG Sigmaringen, 15.08.1995 - A 4 K 12295/94

    Aufhebung des Widerrufs einer Anerkennung als Asylberechtigter für einen …

  • VG Sigmaringen, 18.04.1995 - A 4 K 12025/94

    Aufhebung des Widerrufs einer Anerkennung als Asylberechtigter für einen …

  • VG München, 13.08.1997 - M 7 K 97.854

    Ausstellung eines Reiseausweises im Sinne von Art. 28 Genfer Konvention (GK); …

  • VG Sigmaringen, 30.05.1995 - A 4 K 12393/94

    Aufhebung eines Widerrufs einer Anerkennung eines albanischen Staatsangehörigen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht