Rechtsprechung
| BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 8.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Gewährung von Abschiebungsschutz wegen einer erheblichen nachträglichen Änderung der für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse - Verfolgungsgefahr für Angehörige der kurdischen Volksgruppe im Nordirak - Anwendbarkeit der ...
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00
Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …
Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 8.00
Die vom Bundesamt seinem Widerrufsbescheid zugrunde gelegte Vorschrift des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG lässt, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, den Widerruf einer Anerkennung als politisch Verfolgter, gleich ob sie rechtswidrig oder rechtmäßig gewährt wurde, nur zu, wenn sich die für die Berurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich geändert haben (vgl. hierzu im Einzelnen das Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 9 C 12.00).Der Widerruf der Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG kann auch nicht auf die Aufhebungsbestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts in den §§ 48 und 49 VwVfG gestützt oder in eine darauf beruhende Aufhebungsentscheidung umgedeutet werden (§ 47 VwVfG; zur ergänzenden Anwendbarkeit des § 48 VwVfG im Asylverfahren vgl. nochmals das Urteil des Senats in der Sache BVerwG 9 C 12.00).
- BVerwG, 28.02.2002 - 1 B 209.01
D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …
Das Berufungsgericht hat die Bindungswirkung der (ersten) zurückverweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Sache vom 19. September 2000 - BVerwG 9 C 8.00 - nicht beachtet. - VG Stuttgart, 06.06.2005 - A 4 K 10512/05
Abschiebungsschutz trotz Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung
Insbesondere wird auch durch eine rechtskräftige Verurteilung im Sinne von Absatz 3 S. 1 2. Alt. das Erfordernis einer konkreten Wiederholungsgefahr in Bezug auf eine entsprechende schwere Straftat nicht ersetzt (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 8.00 - E 112, 185 ; VGHBW, B.v. 9.11.2001 - 10 S 1900/01 - InfAuslR 2002, 175). - VG Sigmaringen, 28.09.2006 - A 8 K 11760/04
Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anhörung, Fristen, Fristverlängerung, …
Insbesondere wird auch durch eine rechtskräftige Verurteilung das Erfordernis einer konkreten Wiederholungsgefahr in Bezug auf eine entsprechend schwere Straftat nicht ersetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2000 - 9 C 8.00 - zu § 51 Abs. 3 Satz 1 2. Alternative AuslG).
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