Rechtsprechung
| BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ; 80, 315 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] ).Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist hiernach anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; BVerfG DVBl. 1990, 472).
Ob sie besteht, richtet sich nunmehr nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - (BVerfGE 80, 315) und vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - (…a.a.O.).
Dabei kommt dem Leitsatz Nr. 5 der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (a.a.O.) Bindungswirkung im Sinne von § 31 BVerfGG zu, weil damit wesentliche Merkmale des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG konkretisiert werden.
- BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Ein in einer solchen Gegend bestehendes "feindliches Klima" einschließlich möglicher Diskriminierungen oder Benachteiligungen der Bevölkerungsminderheit durch die Bevölkerungsmehrheit oder aber die allmähliche Assimilation ethnischer oder religiöser Minderheiten als Folge eines langfristigen Anpassungsprozesses ist nicht automatisch mittelbar staatliche Gruppenverfolgung und daher für sich genommen noch nicht asylrechtlich relevant (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - DVBl. 1990, 201 = NVwZ 1990, 254).Ob sie besteht, richtet sich nunmehr nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschlüssen vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - (BVerfGE 80, 315) und vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - (…a.a.O.).
Nach dem vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 u.a. - vorgegebenen Prüfungsrahmen bedarf es für die Entscheidung der Frage nach der Wahrung des religiösen Existenzminimums der Prüfung, welche Bedeutung dem Zusammenhalt der Jeziden untereinander und mit ihrer Religionsfamilie für die Religionsbewahrung zukommt, welches Maß an Zusammenhalt in räumlicher und zeitlicher Hinsicht hierfür auch nach den in der Bundesrepublik mittlerweile vorliegenden Erfahrungen erforderlich ist, ob der betreffende jezidische Asylbewerber nach seiner eigenen Religiosität hierauf angewiesen ist und ob der hierfür gegebenenfalls notwendige staatliche Schutz gegenüber rechtswidrigen Übergriffen in hinreichend verläßlicher Weise - beispielsweise durch Fälle tatsächlich gewährten Schutzes konkret belegbar - gewährleistet erscheint (…BVerfG, a.a.O.).
- BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ; 80, 315 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] ).Hat der Asylsuchende sein Land hingegen unverfolgt verlassen, so kann - wie seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) klargestellt ist - sein Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung droht (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.).
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, da nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (vgl. etwa Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83] und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O., S. 263 f.).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken und setzt von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ; 80, 315 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] ).Hat der Asylsuchende sein Land hingegen unverfolgt verlassen, so kann - wie seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - (BVerfGE 74, 51) klargestellt ist - sein Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchtgründen politische Verfolgung droht (…vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O.).
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Weiterhin bringt die Würdigung des Berufungsgerichts zur Frage des wirtschaftlichen Existenzminimums der Kläger dahingehend, es werde ihnen am Ort einer inländischen Fluchtalternative "kaum" gelingen, dauerhaft Wohnung und Arbeit zu erhalten, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 32). - BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist hiernach anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; BVerfG DVBl. 1990, 472). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, da nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (vgl. etwa Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83] …und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - a.a.O., S. 263 f.). - BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist hiernach anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht aber nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfGE 76, 143 ; 80, 315 ; BVerfG DVBl. 1990, 472). - BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Zur Frage eines Asylanspruchs türkischer Staatsangehöriger jezidischen Glaubens aus dem Gesichtspunkt einer sog. mittelbaren Gruppenverfolgung (wie Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung vorgesehen). - BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …
Auszug aus BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 8.89
Hieraus ergibt sich, daß das eigene Selbstverständnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft und ihre Gebote asylrechtlich nicht allein maßgebend sind (vgl. hierzu Urteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 - BVerwGE 74, 31 und vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321). - BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84
Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …
- BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
- BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89
Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei …
- BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87
Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …
- BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 33.87
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Zahl der Eingriffshandlungen - Individuelle …
- BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85
Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …
- BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87
Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges …
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BVerwG, 17.01.1990 - 9 C 39.89
Der Begriff der politischen Verfolgung - Politische Verfolgung wegen …
- BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 276.86
Spruchkörper - Geschäftsverteilung - Rechtsfehler - Ausländer - …
- BVerwG, 12.02.1990 - 9 B 2.90
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.1992 - 13 A 11860/90
Yezidische Glaubensgemeinschaft; Gruppenverfolgung in Südost-Türkei; Inländische …
An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch nach erneuter Beratung und ungeachtet des Umstandes fest, daß sämtliche Entscheidungen des Senats durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 (9 C 8.89, 9 C 9.89, 9 C 10.89, 9 C 11.89, 9 C 13.89, 9 C 17.89 und 9 C 21.89, 9 C 17.89 veröffentlicht in: BVerwGE 85, 139) aufgehoben und die Sachen an den Senat zurückverwiesen worden sind.
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