Rechtsprechung
| BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Äthiopiers auf Asyl nach Republikflucht wegen politisch motivierter Verfolgungsgefahr infolge einer Militärdienstverweigerung - Art der Gefährdungslage und Umfang des Gefährdungsgrades bei subjektiven Nachfluchtgründen für die Asylbewilligung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 11.12.1987 - 19 K 87.33927
- VGH Bayern, 02.05.1989 - 9 B 88.30219
- BVerwG, 05.09.1989 - 9 B 300.89
- BVerwG, 29.11.1989 - 9 C 80.89
- BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88
Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
Dies gilt für die Asylantragstellung deshalb, weil eine möglicherweise durch den Asylantrag ausgelöste Verfolgung erst nach der Ausreise vom gesicherten Ort aus und aufgrund der subjektiven Willensentschließung des Asylbewerbers entsteht (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95, vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sog. latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O. und vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
Der Verfolgungsgrund der Republikflucht in Form des illegalen Verlassens des Heimatstaates und der politische Verfolgung nach sich ziehenden Beantragung von Asyl werden vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG daher nur dann erfaßt, wenn sich der Asylsuchende vor seiner illegalen Ausreise aus politischen Gründen in einer Gefährdungslage befunden hat, die zumindest latent im Sinne einer zwar noch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden, nach den gesamten Umständen jedoch auf absehbare Zeit auch nicht auszuschließenden politischen Verfolgung bestanden haben muß (…Urteile vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.80 - a.a.O. und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O.).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
Nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht beruht das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG auf dem Zufluchtgedanken, setzt eine ausweglose Lage des Asylbewerbers in seinem Heimtstaat und von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; 80, 315 ; Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139).Ist sie zu bejahen, hängt die Asylberechtigung des Klägers weiter davon ab, ob er in dem jetzt für die berufungsgerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt in seinem eigenen Staat wieder Schutz finden kann oder nicht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
Nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht beruht das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG auf dem Zufluchtgedanken, setzt eine ausweglose Lage des Asylbewerbers in seinem Heimtstaat und von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; 80, 315 ; Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sog. latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (…vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O. und vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
Nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht beruht das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG auf dem Zufluchtgedanken, setzt eine ausweglose Lage des Asylbewerbers in seinem Heimtstaat und von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; 80, 315 ; Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139).Ist sie zu bejahen, hängt die Asylberechtigung des Klägers weiter davon ab, ob er in dem jetzt für die berufungsgerichtliche Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt in seinem eigenen Staat wieder Schutz finden kann oder nicht (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Senatsurteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).
- BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88
Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
Entsprechendes gilt für eine Verfolgung durch Bestrafung wegen Republikflucht, und zwar sowohl in der Form des illegalen Verbleibens im Ausland nach legaler Ausreise (vgl. Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 5.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 88) als auch wegen einer Bestrafung infolge illegaler Ausreise (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - BVerwGE 81, 41).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sog. latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O. und vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
Dies gilt für die Asylantragstellung deshalb, weil eine möglicherweise durch den Asylantrag ausgelöste Verfolgung erst nach der Ausreise vom gesicherten Ort aus und aufgrund der subjektiven Willensentschließung des Asylbewerbers entsteht (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95, vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110).Vorausgesetzt werden muß aber zumindest, daß sie auf den Unterstützenden als einen mutmaßlichen Oppositionellen aufmerksam geworden oder bei ihnen Zweifel an seiner Linientreue wachgeworden sind und er sich deshalb von da an einer besonderen, auf Bestätigung dieses Mißtrauens "lauernden" Beobachtung ausgesetzt sieht (Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - a.a.O. S. 181).
- BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90
Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sog. latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (…vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O. und vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).Dort hat das Bundesverfassungsgericht zu den Anforderungen an die Erkennbarkeit einer bereits im Heimatland betätigten politischen Überzeugung als Voraussetzung für den subjektiven Nachfluchtgrund der exilpolitischen Betätigung - ebenso wie der Senat (Urteil vom 12. Dezember 1989 - BVerwG 9 C 6.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 120 und vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - a.a.O.) - ausgesprochen, dies setze nicht voraus, daß die Vorfluchtaktivitäten den Behörden des Heimatstaates bekanntgeworden sein oder gar schon eine Verfolgungsgefahr begründet haben müßten.
- BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86
Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
Nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht beruht das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG auf dem Zufluchtgedanken, setzt eine ausweglose Lage des Asylbewerbers in seinem Heimtstaat und von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl voraus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; 80, 315 ; Urteile vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 [BVerwG 19.05.1987 - 9 C 184/86] und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139). - BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87
Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe - …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen allgemeinen Leitlinie zur grundsätzlichen Unerheblichkeit selbstgeschaffener subjektiver Nachfluchtgründe (vgl. BVerfGE 74, 51) entschieden, daß für die ausnahmsweise Erheblichkeit von Republikflucht und Asylantragstellung als selbstgeschaffene Verfolgung auslösende Umstände eine im Heimatstaat bei objektiver Betrachtung bestehende politisch bedingte Zwangslage in Form einer sog. latenten Gefährdungslage als Ausgleich für den fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl vorhanden gewesen sein muß, damit nicht allein durch eine erstmalige risikolose Verfolgungsprovokation aus der Bundesrepublik Deutschland ein Asylanspruch für den Asylbewerber geschaffen wird (vgl. Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - a.a.O., vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - a.a.O. und vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 93.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
Dies gilt für die Asylantragstellung deshalb, weil eine möglicherweise durch den Asylantrag ausgelöste Verfolgung erst nach der Ausreise vom gesicherten Ort aus und aufgrund der subjektiven Willensentschließung des Asylbewerbers entsteht (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 95, vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110). - BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 5.88
Bestrafung - Heimatland - Ungarn - Asylbewerber - Illegales Verbleiben im Ausland …
- BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88
- BVerwG, 12.12.1989 - 9 C 6.88
Exilpolitische Tätigkeit - Fortführung einer früheren Tätigkeit - Ausländer - …
- OVG Sachsen, 28.08.2001 - A 4 B 4388/99
Irak, Kurden, Zentralirak, Militärangehörige, Baath, Nordirak, Besuchsreisen, …
Dieses Erfordernis dient in solchen Fällen dem Ausgleich des fehlenden, aber grundsätzlich erforderlichen Kausalzusammenhangs zwischen Verfolgung, Flucht und Asyl (BVerwG, Urt. v. 9.4.1991 - 9 C 80.89 -, BVerwG 87, 187).Gefährdung umschreibt hier begrifflich das Bestehen einer erwarteten Rechtsbeeinträchtigung.Bestehen gegenüber einem Asylbewerber keinerlei Verdachtsmomente, fehlt es an einer Gefährdungslage (BVerwG, Urt. v. 9.4.1991, aaO).
- VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89
Asylrecht: zur Situation von Christen im Iran; Asylantragstellung; Sippenhaft
Für die Asylbeantragung wird dabei, um ihre ausnahmsweise Erheblichkeit als Asylgrund annehmen zu können, verlangt, daß sich der Ausländer bereits im Heimatstaat in einer politisch bedingten Zwangslage befunden hatte, also entweder politische Verfolgung bereits erlitten oder eine solche als konkret bevorstehend zu befürchten hatte oder zumindest der Gefahr politischer Verfolgung latent ausgesetzt war (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131; Urteil v. 9. April 1991 - BVerwG 9 C 80.89 -). - VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 TP 145/91
Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 1 J: 1990 in …
Rn. 10 Auch die Stellung des Asylantrages vermag als ein von dem Antragsteller selbst geschaffener Nachfluchtgrund hinsichtlich der von ihm beanspruchten Anerkennung als politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG keine Anerkennung zu finden, da eine solche die Feststellung voraussetzt, daß sich der Ausländer bereits im Heimatstaat in einer politisch bedingten Zwangslage befunden hatte, er also entweder politische Verfolgung bereits erlitten oder eine solche als konkret bevorstehend zu befürchten hatte oder zumindest der Gefahr politischer Verfolgung latent ausgesetzt war (BVerwG, Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131; Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 80.89 -).
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- VG Ansbach, 11.12.1987 - 19 K 87.33927
- VGH Bayern, 02.05.1989 - 9 B 88.30219
- BVerwG, 05.09.1989 - 9 B 300.89
- BVerwG, 29.11.1989 - 9 C 80.89
- BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 80.89
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