Rechtsprechung
| BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mängel des Asylverfahrens - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Asylantrag - Rechtsschutzinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.06.1980 - 18 A 33.80
- BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80
Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt, daß die vom Kläger unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit ces Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 15. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -: siehe weiterhin Beschlüsse von 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).Zudem bedarf es zur Beseitigung der geltend gemachten Mängel des Verwaltungsverfahrens einer Feststellung der Nichtigkeit des ablehnenden Bescheids deshalb nicht, weil der Kläger dieses Ziel durch nachträgliche Genehmigung der von ihm im Verwaltungsverfahren vorgenommenen oder ihm gegenüber ergangenen Rechtshandlungen auf einfachere Weise erreichen kann (vgl. dazu Urteil des Senats vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 -).
- BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82
Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Ein solcher Umstand könnte nämlich im Hinblick auf die in Asylsachen durch die Verwaltungsgerichte herbeizuführende Spruchreife (vgl. dazu Beschlüsse vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 AuslG Nr. 1 und vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9B1152.82 - InfAuslR 1982, 251) im Rahmen der zur Durchsetzung des Asylbegehrens ohnehin erforderlichen Verpflichtungsklage geltend gemacht und dabei bisher unterbliebenes Vorbringen nachgeholt oder ergänzt werden, ohne daß daraus für den Kläger nachteilige Schlüsse gezogen werden dürften. - BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80
Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt, daß die vom Kläger unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit ces Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 15. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -: siehe weiterhin Beschlüsse von 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20).
- BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80
Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt, daß die vom Kläger unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit ces Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 15. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -: siehe weiterhin Beschlüsse von 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20). - BVerwG, 09.12.1981 - 7 B 46.81
Feststellungsklage - Verwaltungsakt - Nichtigkeit
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Damit entfällt indessen - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - lediglich der das Verhältnis verschiedener Klagearten untereinander betreffende Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage, nicht dagegen das Erfordernis eines berechtigten Feststellungsinteresses, das in § 43 Abs. 1 VwGO als Ausdruck des für die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen allgemein vorausgesetzten Rechtsschutzbedürfnisses enthalten ist und demnach auch bei einer auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts gerichteten Klage gegeben sein muß (vgl. z.B. Beschluß vom 9. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 46.81 - Buchholz 510 § 43 VwGO Nr. 65). - BVerwG, 09.09.1980 - 9 ER 402.80
Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt, daß die vom Kläger unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit ces Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 15. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -: siehe weiterhin Beschlüsse von 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20). - BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 2968.80
Mündliche Verhandlung - Einbeziehung von Verwaltungsvorgängen - …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Die Einbeziehung bestimmter Beiakten in die mündliche Verhandlung gehört nicht zu den Vorgängen, die gemäß § 160 ZPO, § 105 VwGO ins Protokoll aufzunehmen sind (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 1 sowie vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 134). - BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81
Asylbegehren eines Palästinensers - Politische Ziele der Befreiungsorganisationen …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt, daß die vom Kläger unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit ces Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 15. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -: siehe weiterhin Beschlüsse von 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20). - BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Die Einbeziehung bestimmter Beiakten in die mündliche Verhandlung gehört nicht zu den Vorgängen, die gemäß § 160 ZPO, § 105 VwGO ins Protokoll aufzunehmen sind (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1963 - BVerwG 7 B 90.61 Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 1 sowie vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 2968.80 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 134). - BVerwG, 03.12.1980 - 9 ER 403.80
Unzulässigkeit einer Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bestimmung der …
Auszug aus BVerwG, 18.11.1983 - 9 CB 252.81
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt, daß die vom Kläger unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandete Vorschrift des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, welche die örtliche Zuständigkeit ces Verwaltungsgerichts an den Wohnsitz bzw. Aufenthalt des Asylsuchenden knüpft, eine dem Grundsatz des gesetzlichen Richters genügende Festlegung des zuständigen Verwaltungsgerichts trifft, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde bestimmt werden kann (vgl. zuletzt Urteile vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - und vom 15. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 und BVerwG 9 C 864.80 -: siehe weiterhin Beschlüsse von 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 222.81 - sowie vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - und vom 3. Dezember 1980 - BVerwG 9 ER 403.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 19 und 20). - BVerwG, 14.07.1981 - 9 CB 160.81
Verletzung des Prinzips des gesetzlichen Richters durch § 52 Nr. 2 S. 3 …
- BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 44.75
Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten - Verwaltungsgericht - Örtliche …
- BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen
Dazu, inwieweit dies für die weitere Förderung des Verfahrens notwendig war, verhält sich das Gericht im angegriffenen Urteil aber nicht, so daß auch dahinstehen kann, ob ihre Angaben im Asylverfahren überhaupt verwertbar sind (…generell verneinend unter Verweis auf den Zweck des Minderjährigenschutzes: Marx, Kommentar zum AsylVfG, , § 12 Rn. 15; differenzierend: BVerwG, Beschluß vom 18. November 1983 - 9 CB 252.81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 80; BVerwG…, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 156.83 -, NJW 1985, S. 576 f.;… Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, Stand: Oktober 1995, § 12 Rn. 21).Die Beschwerdeführerin zu 1. ist zwar der Anordnung ihres persönlichen Erscheinens nicht nachgekommen, jedoch hat hier das gleiche zu gelten wie bei unvollständigen, unterbliebenen oder widersprüchlichen Angaben Minderjähriger, aus denen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluß vom 18. November 1983 - 9 CB 252.81 -, a.a.O.; BVerwG…, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 156.83 -, a.a.O.) grundsätzlich keine negativen Schlußfolgerungen gezogen werden dürfen.
- BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 156.83
Asylrecht - Asylverfahren - Handlungsunfähigkeit - Asylsuchender - …
Zur Unzulässigkeit einer auf Mängel des Verwaltungsverfahrens gestützten Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des den Asylantrag ablehnenden Bescheids (wie Beschluß vom 18.11.1983 - 9 CB 252/81). - VG Würzburg, 17.03.2017 - W 1 K 16.30736
Keine Gruppenverfolgung von Schiiten in Afghanistan
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Kläger ein einfacherer Weg zur Verfügung steht, etwaige Fehler im Rahmen der Anhörung vor dem Bundesamt infolge fehlender Handlungsunfähigkeit geltend zu machen, indem der Kläger sein Vorbringen im Rahmen seiner Anhörung in der mündlichen Verhandlung nachholt oder ergänzt, ohne dass das Gericht daraus für den Kläger nachteilige Schlüsse ziehen dürfte (vgl. BVerwG, B.v. 18.11.1983 - 9 CB 252/81).Das Gericht darf lediglich keine nachteiligen Schlüsse daraus ziehen, wenn der Kläger bislang infolge seiner Handlungsunfähigkeit unterbliebenes Vorbringen nachholt oder ergänzt (vgl. BVerwG, B.v. 18.11.1983 - 9 CB 252/81 - juris).
Über ihn haben die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf Mängel des Verwaltungsverfahrens zu entscheiden (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1983 - 9 C 801/80 - juris; BVerwG, U.v. 18.11.1983 - 9 CB 252/81 - juris).
Was den tatsächlichen Vortrag des Klägers vor dem Bundesamt zu seinen Fluchtgründen angeht, so ist in der gegebenen Situation zu berücksichtigen, dass ein Asylsuchender möglicherweise gerade infolge seiner Handlungsunfähigkeit nicht in der Lage gewesen ist, im Verwaltungsverfahren seine Verfolgungsfurcht in hinreichender Weise darzulegen, so dass ein solcher Umstand im Rahmen einer Verpflichtungsklage noch geltend gemacht und dabei bisher unterbliebenes Vorbringen nachgeholt oder ergänzt werden kann, ohne dass daraus für den Kläger nachteilige Schlüsse gezogen werden dürften (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.1983 - 9 CB 252/81 - juris).
Denn nur dann, wenn der Kläger infolge seiner Handlungsunfähigkeit nicht in der Lage gewesen wäre, seine Verfolgungsgründe im Verwaltungsverfahren hinreichend darzulegen, wären Ergänzungen oder Abweichungen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen, ohne dass hieraus negative Schlüsse gezogen werden dürften (vgl. insoweit auch BVerwG, U.v. 18.11.1983 - 9 CB 252/81 - juris; BVerwG, U.v. 31.7.1984 - 9 C 15/83 - juris).
- VG Düsseldorf, 02.03.2020 - 28 K 8621/17 Rn. 26 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 1983 - 9 CB 252.81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 80.
Rn. 30 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 1983 - 9 CB 252/81 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 80 und BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 9 C 801.80 -, juris.
Rn. 35 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 1983 - 9 CB 252/81 -, juris, Rn. 4.
Rn. 74 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 1983 - 9 CB 252.81 -, Budeholz 310 § 43 VwGO Nr. 80.
Rn. 76 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 156/83 -, juris, Rn. 16, juris, m.w.N. sowie BVerwG, Beschluss vom 18. November 1983 - 9 CB 252/81 -, juris.
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22
Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der …
Denn auf Bedenken gegen die örtliche oder sachliche Zuständigkeit eines Gerichts kann weder die Besetzungsrüge nach § 138 Nr. 1 VwGO noch die Rüge von Ausschließungsgründen nach § 138 Nr. 2 VwGO gestützt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.11.1983 - 9 CB 252.81 -, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 27.09.2005 - 3 L 410/04 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17.09.1993 - 3 L 34/93 -, juris Rn. 5). - BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 308.89
Tatsachengericht - Asylbewerber - Vormund - Politische Verfolgung - …
Dabei versteht es sich zunächst von selbst, daß für einen noch nicht 16 Jahre alten und deshalb nach § 6 AsylVfG nicht selbsthandlungsfähigen Ausländer sein gesetzlicher Vertreter mit Wirkung für und gegen den minderjährigen Asylbewerber handelt, wobei der Minderjährige - sofern er dazu bereits in der Lage ist - von der Darstellung seines eigenen Verfolungsschicksals nicht ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 156.83 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 4; Beschluß vom 18. November 1983 - BVerwG 9 CB 252.81 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 80). - VG Würzburg, 10.10.2017 - W 1 K 16.31745
Erfolgloses Schutzersuchen eines Flüchtlings aus Afghanistan
Über ihn haben die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf Mängel des Verwaltungsverfahrens zu entscheiden (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1983 - 9 C 801/80 - juris; BVerwG, U.v. 18.11.1983 - 9 CB 252/81 - juris).Somit kann auch das Vorbringen des Klägers vor dem Bundesamt in Gänze berücksichtigt werden, da er zu diesem Zeitpunkt nach der seinerzeit geltenden Rechtslage handlungsfähig war (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 18.11.1983 - 9 CB 252/81 - juris).
- BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 443.81
Nichtzulassung einer Revision - Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts …
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 18. November 1983 - BVerwG 9 CB 252.81 - im einzelnen dargelegt hat, fehlt einer auf Minderjährigkeit und fehlende gesetzliche Vertretung des Asylsuchenden im Verwaltungsverfahren gestützte Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des den Asylantrag ablehnenden Bescheids das erforderliche Rechtsschutzinteresse. - BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 840.81
Örtliche Zuständigkeit des Gericht des ersten Rechtszugs - Handlungsfähigkeit …
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 18. November 1983 - BVerwG 9 CB 252.81 - im einzelnen dargelegt hat, fehlt einer auf Minderjährigkeit und fehlende gesetzliche Vertretung des Asylsuchenden im Verwaltungsverfahren gestützten Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des den Asylantrag ablehnenden Bescheids das erforderliche Rechtsschutzinteresse. - BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 615.81
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im …
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 18. November 1983 - BVerwG 9 CB 252.81 - im einzelnen dargelegt hat, fehlt in Asylsachen einer auf Minderjährigkeit und fehlende gesetzliche Vertretung des Asylsuchenden im Verwaltungsverfahren gestützte Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des den Asylantrag ablehnenden Bescheids das erforderliche Rechtsschutzinteresse.
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