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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1981 - 9 CB 363.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2635
BVerwG, 10.03.1981 - 9 CB 363.80 (https://dejure.org/1981,2635)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1981 - 9 CB 363.80 (https://dejure.org/1981,2635)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1981 - 9 CB 363.80 (https://dejure.org/1981,2635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylbeschleunigungsgesetz - Verfassungsmäßigkeit - Garantie des gesetzlichen Richters - Verwaltungsgericht - Örtliche Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1981, 841
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63

    AKU-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1981 - 9 CB 363.80
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, "daß die Justiz durch ein Manipulieren der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig, wer manipuliert" (so BVerfGE 24, 54 [BVerfG 25.06.1968 - 2 BvR 251/63]).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1981 - 9 CB 363.80
    Die grundgesetzliche Bestimmung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbietet nur vermeidbare Ungenauigkeiten bei der gesetzlichen Festlegung des zuständigen Gerichts (BVerfGE 18, 344).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen …

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Asylrechtsstreitigkeiten (im Anschluß an Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 21).

    Die Regelung des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, wonach sich die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Asylsachen nach dem mit behördlicher Zustimmung bezogenen Wohnsitz des Klägers richtet, ist entgegen der Auffassung der Kläger mit höherrangigem Recht vereinbar, da eine vermeidbare Ungenauigkeit bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 GG) nicht gegeben und im übrigen eine gezielte Einflußnahme der Behörden auf den Gerichtsstand von Asylbewerbern nicht zu befürchten ist (st. Rspr.; vgl. z.B. Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 21).

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

    Die Regelung des § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO, wonach sich die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Asylsachen nach dem mit behördlicher Zustimmung bezogenen Wohnsitz des Klägers richtet, ist entgegen der Auffassung des Klägers insbesondere auch im Hinblick auf die inzwischen durch § 22 AsylVfG erfolgte gesetzliche Regelung des Verteilungsverfahrens mit höherrangigem Recht vereinbar, da eine vermeidbare Ungenauigkeit bei der Bestimmung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 GG) nicht gegeben und eine gezielte Einflußnahme der Behörden auf den Gerichtsstand von Asylbewerbern nicht zu befürchten ist (vgl.Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 19 sowieBeschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 21).
  • BVerwG, 07.09.1981 - 9 B 375.81

    Asylstreitfälle - Rechtliches Gehör - Verwertung bestimmter Beweismittel - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - (DVBl. 1981, 190); siehe auch Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - festgestellt, daß § 52 Satz 2 Nr. 3 VwGO das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht verletzt, weil die damit getroffene Zuständigkeitsregelung in der gegebenen Situation als nahezu unvermeidlich erscheint und weil eine Manipulation des Gerichtsstandes durch staatliche Instanzen aus praktischen Gründen derzeit nicht ernstlich in Betracht zu ziehen ist.
  • BVerwG, 14.07.1981 - 9 CB 160.81

    Verletzung des Prinzips des gesetzlichen Richters durch § 52 Nr. 2 S. 3 …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - (DVBl. 1981 S. 190; s.a. Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 -) festgestellt, daß § 52 Satz 2 Nr. 3 VwGO das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht verletzt, weil die damit getroffene Zuständigkeitsregelung in der gegebenen Situation als nahezu unvermeidlich erscheint und weil eine Manipulation des Gerichtsstandes durch staatliche Instanzen aus praktischen Gründen derzeit nicht ernstlich in Betracht zu ziehen ist.
  • BVerwG, 08.10.1981 - 9 B 1890.80

    Recht auf den gesetzlichen Richter - Manipulation des Gerichtsstandes durch …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - (DVBl. 1981, 189); siehe auch Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - festgestellt, daß § 52 Satz 2 Nr. 3 VwGO das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht verletzt, weil die damit getroffene Zuständigkeitsregelung in der gegebenen Situation als nahezu unvermeidlich erscheint und weil eine Manipulation des Gerichtsstandes durch staatliche Instanzen aus praktischen Gründen derzeit nicht ernstlich in Betracht zu ziehen ist.
  • BVerwG, 31.08.1981 - 9 CB 713.81

    Nichtzulassung einer Revision - Verletzung des Prinzips des gesetzlichen Richters …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - (DVBl. 1981, 190); siehe auch Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - festgestellt, daß § 52 Satz 2 Nr. 3 VwGO das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht verletzt, weil die damit getroffene Zuständigkeitsregelung in der gegebenen Situation als nahezu unvermeidlich erscheint und weil eine Manipulation des Gerichtsstandes durch staatliche Instanzen aus praktischen Gründen derzeit nicht ernstlich in Betracht zu ziehen ist.
  • BVerwG, 14.07.1981 - 9 CB 246.81

    Verletzung des Prinzips des gesetzlichen Richters durch § 52 S. 2 Nr. 3 …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - (DVBl. 1981, 190); siehe auch Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - festgestellt, daß § 52 Satz 2 Nr. 3 VwGO das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht verletzt, weil die damit getroffene Zuständigkeitsregelung in der gegebenen Situation als nahezu unvermeidlich erscheint und weil eine Manipulation des Gerichtsstandes durch staatliche Instanzen aus praktischen Gründen derzeit nicht ernstlich in Betracht zu ziehen ist.
  • BVerwG, 14.07.1981 - 9 CB 209.81

    Auswirkungen gleichzeitiger Asylanträge von Angehörigen auf noch nicht …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. September 1980 - BVerwG 9 ER 402.80 - (DVBl. 1981 S. 190) s.a. Beschluß vom 10. März 1981 - BVerwG 9 CB 363.80 - festgestellt, daß § 52 Satz 2 Nr. 3 VwGO das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) nicht verletzt, weil die damit getroffene Zuständigkeitsregelung in der gegebenen Situation als nahezu unvermeidlich erscheint und weil eine Manipulation des Gerichtsstandes durch staatliche Instanzen aus praktischen Gründen derzeit nicht ernstlich in Betracht zu ziehen ist.
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