Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.12.2010 - 9 CS 10.2514 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarrechtsbehelf; vorläufiger Rechtsschutz; Anforderungen an Beschwerdebegründung; Baugenehmigung für Kulturscheune mit Dorfplatz; Anlage für kulturelle und soziale Zwecke; Gebot der Rücksichtnahme; Zumutbarkeit von Lärmimmissionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96
Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 9 CS 10.2514
Der Charakter eines Dorfgebiets als "ländliches Mischgebiet" (BVerwG vom 4.12.1995 Az. 4 B 258.95, juris RdNr. 6 = NVwZ-RR 1996, 428; vom 19.1.1996 Az. 4 B 7.96, juris = BRS 58 Nr. 67) ist allerdings grundsätzlich nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis der sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ergebenden Hauptfunktionen abhängig.Eine - sich jedenfalls in gewissen Grenzen haltende - Zunahme der Wohnbebauung führt daher für sich gesehen noch nicht zu einer - rechtlichen - Änderung des Gebietscharakters im Sinne der Baunutzungsverordnung (BVerwG vom 19.1.1996 a.a.O. RdNr. 5).
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 9 CS 10.2514
Denn auch ein weder materiell noch formell baurechtmäßiger Gebäudebestand prägt die Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB jedenfalls dann, wenn er in einer Weise geduldet wird, die keinen Zweifel daran lässt, dass sich die zuständige Behörde mit seinem Vorhandensein abgefunden hat (Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., RdNr. 4 zu § 34 u.H.a. BVerwG vom 6.11.1968 Az. IV C 31.66 = BVerwGE 31, 22). - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 9 CS 10.2514
Rn. 19 Soweit die Antragstellerin darauf verweist, dass die Schreinerei und die in der Nachbarschaft des Vorhabens gelegene Gaststätte nicht mehr betrieben würden sowie die ausgeübten gewerblichen Nutzungen teilweise nicht genehmigt seien, ist darauf hinzuweisen, dass die prägende Wirkung eines vorhandenen Altbestands mit der Aufgabe der bisherigen bestandsgeschützten Nutzung nicht ohne weiteres von selbst entfällt; eine tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert vielmehr ihre den Rahmen mitbestimmende Kraft erst dann, wenn sie endgültig aufgegeben ist und nach der Verkehrsauffassung mit der Wiederaufnahme nicht mehr gerechnet werden kann (vgl. Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl. 2005, RdNr. 14 zu § 34 u.H.a. BVerwGE 75, 34).
- BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 9 CS 10.2514
Vom Vorliegen eines Dorfgebiets kann aber nicht (mehr) ausgegangen werden, wenn in dem maßgeblichen Bereich nur noch Wohnhäuser und keine Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (mehr) vorhanden sind und auch mit ihrer Errichtung auf unabsehbare Zeit erkennbar nicht mehr gerechnet werden kann, weil es keine Fläche mehr gibt, auf der sich eine solche Wirtschaftsstelle sinnvoll realisieren ließe (vgl. BVerwG vom 29.5.2001 Az. 4 B 33.01, juris = NVwZ 2001, 1055; vom 23.4.2009 Az. 4 CN 5.07, juris = BVerwGE 133, 377). - BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01
Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 9 CS 10.2514
Vom Vorliegen eines Dorfgebiets kann aber nicht (mehr) ausgegangen werden, wenn in dem maßgeblichen Bereich nur noch Wohnhäuser und keine Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe (mehr) vorhanden sind und auch mit ihrer Errichtung auf unabsehbare Zeit erkennbar nicht mehr gerechnet werden kann, weil es keine Fläche mehr gibt, auf der sich eine solche Wirtschaftsstelle sinnvoll realisieren ließe (vgl. BVerwG vom 29.5.2001 Az. 4 B 33.01, juris = NVwZ 2001, 1055; vom 23.4.2009 Az. 4 CN 5.07, juris = BVerwGE 133, 377). - BVerwG, 04.12.1995 - 4 B 258.95
Dorfgebiet - Schank- und Speisewirtschaft - Hotel - Beherbergungsbetrieb - …
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 9 CS 10.2514
Der Charakter eines Dorfgebiets als "ländliches Mischgebiet" (BVerwG vom 4.12.1995 Az. 4 B 258.95, juris RdNr. 6 = NVwZ-RR 1996, 428; vom 19.1.1996 Az. 4 B 7.96, juris = BRS 58 Nr. 67) ist allerdings grundsätzlich nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis der sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ergebenden Hauptfunktionen abhängig. - VGH Bayern, 28.01.1999 - 2 ZS 98.2829
Auszug aus VGH Bayern, 20.12.2010 - 9 CS 10.2514
Rn. 21 Im Übrigen folgt aus der Grundentscheidung, dass eine Anlage für kulturelle und soziale Zwecke auch in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig ist (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO), dass ein Nachbar die von einem solchen Vorhaben bei bestimmungsgemäßer Nutzung ausgehenden Immissionen, insbesondere also auch den bei entsprechenden Veranstaltungen und von den Besuchern verursachten verkehrs- und verhaltensbezogenen Lärm, grundsätzlich hinzunehmen hat, selbst wenn damit zweifellos für den Nachbarn gewisse Belästigungen verbunden sind (vgl. BayVGH vom 28.1.1999 Az. 2 ZS 98.2829, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 2249/09
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur Vermeidung eines …
Rn. 93 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 9 CS 10.2514 -, juris Rn. 15 (zu einer "Kulturscheune", die gerade den Gruppen und Vereinen eines Dorfs als Versammlungs- und Begegnungsstätte und als Probenraum zur Verfügung stehen soll); Sächs. OVG, Urteil vom 28. Mai 2005 - 1 B 889/04 -, BRS 69 Nr. 127 = juris Rn. 44 (zu einem gemeindlichen Begegnungszentrum); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 -, BRS 66 Nr. 73 = juris Rn. 29; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Auflage 2003, § 4 Rn. 49; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band V, Loseblatt, Stand Dezember 2010, § 4 BauNVO Rn. 86. - VG Würzburg, 17.05.2011 - W 4 K 10.886
Nachbarklage; Kulturscheune mit Dorfplatz; hinreichende Bestimmtheit der …
Rn. 27 Mit Beschluss vom 20. Dezember 2010 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München die hiergegen von der Klägerin erhobene Beschwerde zurück (9 CS 10.2514).Rn. 38 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 20. Dezember 2010 (9 CS 10.2514) die Auffassung der Kammer geteilt, dass es sich bei dem angegriffenen Vorhaben um eine "Anlage für kulturelle und/oder soziale Zwecke" handele, die ihrer Art nach sowohl im allgemeinen Wohngebiet als auch in einem Dorf- oder Mischgebiet allgemein zulässig sei.
- VGH Bayern, 21.03.2023 - 2 ZB 22.639
Erfolgreiche Nachbarklage gegen Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses
In dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Dezember 2010 (Az. 9 CS 10.2514 - juris) sah die dort streitgegenständliche Baugenehmigung eine Beschränkung sämtlicher Nutzungen und damit auch eventueller Veranstaltungen auf die Tageszeit vor.
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