Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.06.2024 - 9 CS 24.458   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15376
VGH Bayern, 24.06.2024 - 9 CS 24.458 (https://dejure.org/2024,15376)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2024 - 9 CS 24.458 (https://dejure.org/2024,15376)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2024 - 9 CS 24.458 (https://dejure.org/2024,15376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,15376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 1 S. 1, § 31 Abs. 1, Abs. 2, § 34 Abs. 2, § 246 Abs. 11, Abs. 12, Abs. 13a, Abs. 14; BauNVO § 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 15 Abs. 1 S. 2
    Temporäre Genehmigung einer Asylbewerberunterkunft unter Ausnahme von einer von der Gemeinde erlassenen Veränderungssperre

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 14 Abs. 2 BauGB, § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 1, Abs. 13a und Abs. 14 BauGB; § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO,; § 80 Abs. 5 VwGO
    Bauplanungsrecht: Zur Ausnahme von einer Veränderungssperre für eine befristet genehmigte Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise | Veränderungssperre; Ausnahme; Asylbewerberunterkunft; dringend benötigte Unterkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 14 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz einer Standortgemeinde gegen die erteilte Baugenehmigung für eine befristete Errichtung einer Asylbewerberunterkunft für 100 Personen in Containerbauweise auf den Grundstücken; Rechtmäßigkeit der erteilten Ausnahme von der Veränderungssperre ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Temporäre Containeranlage: Ausnahme von Veränderungssperre zulässig!

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 14 Abs. 2 BauGB, § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 1, Abs. 13a und Abs. 14 BauGB; § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO,; § 80 Abs. 5 VwGO
    Bauplanungsrecht: Zur Ausnahme von einer Veränderungssperre für eine befristet genehmigte Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise | Veränderungssperre; Ausnahme; Asylbewerberunterkunft; dringend benötigte Unterkünfte

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16

    Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg darf vorerst weiter gebaut und betrieben …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2024 - 9 CS 24.458
    Eine Befreiung darf auch erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden (vgl. BT-Drs. 18/6185 S. 54; OVG Hamburg, B.v. 14.4.2016 - 2 Bs 29.16 - BeckRS 2016, 44948 Rn. 35).
  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 1 ZB 14.2373

    § 246 Abs. 10 BauGB regelt abschließend, dass die Unterbringung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2024 - 9 CS 24.458
    Die Zulassung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB ist hier für die Genehmigung der Asylbewerberunterkunft notwendig, da sie als Anlage für soziale Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 1 ZB 14.2373 - juris Rn. 3 m.w.N.) der beabsichtigten Planung der Antragstellerin widerspricht.
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92

    Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2024 - 9 CS 24.458
    Die Veränderungssperre soll verhindern, dass die Planung durch tatsächliche Veränderungen baulicher oder sonstiger Art während der von der Verwaltung benötigten Bearbeitungszeit durch Schaffung vollendeter Tatsachen vereitelt oder wesentlich erschwert wird (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.1992 - 4 NB 35/92 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 2 CS 23.2010

    Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2024 - 9 CS 24.458
    Rn. 23 Zwar hat die Antragstellerin in der Beschwerdebegründung zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 2 CS 23.2010 - juris Rn. 15) § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO auch in den Fällen des § 246 Abs. 11 BauGB anwendbar bleibt, und daher die Zumutbarkeit der Lärmimmissionen anhand des Rücksichtnahmegebots zu prüfen ist.
  • VGH Bayern, 08.01.2024 - 8 CS 23.1629

    Anordnung auf Beseitigung von Straßensperren auf einem Geh- und Radweg

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2024 - 9 CS 24.458
    Ein Verkehrsraum ist dann öffentlich, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird ((BayVGH, B.v. 8.1.2024 - 8 CS 23.1629 - juris).
  • VG Würzburg, 29.07.2026 - W 5 S 26.1436

    Einstweiliger Rechtsschutz der Gemeinde Himmelstadt gegen Gemeinschaftsunterkunft …

    Ein Rückgriff auf § 246 Abs. 14 BauGB ist daher insbesondere für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nicht nötig, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des (künftigen) Bebauungsplans vorliegen (BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - BeckRS 2024, 15418 Rn. 19).

    Rn. 57 Dem steht auch nicht der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2024 (9 CS 24.458 - BeckRS 2024, 15418 Rn. 13 ff.) entgegen.

    Er hat aber nicht ausgeschlossen, dass auch eine befristete Baugenehmigung die Planung vereiteln oder wesentlich erschweren könnte (BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - BeckRS 2024, 15418 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 17.11.2025 - 1 CS 25.1369

    Eilantrag einer Standortgemeinde gegen die Baugenehmigung für eine …

    Dazu werde auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2024 (Az. 9 CS 24.458) verwiesen.

    Rn. 12 1.1 Die Antragstellerin kann sich nicht mit Erfolg - unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2024 (Az. 9 CS 24.458) - darauf berufen, dass die beantragte Unterkunft bei Anwendung des vorrangigen § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB i.V.m. dem Rechtsgedanken des § 246 Abs. 12 BauGB - befristet auf drei Jahre - hätte genehmigt werden können, und insoweit eine Sperrwirkung gegenüber der Vorschrift des § 246 Abs. 14 BauGB geltend machen.

    Zudem liegt hier - wie das Verwaltungsgericht überzeugend ausgeführt hat - nicht nur eine "Zwischennutzung" vor, auf die die Gemeinde "bei ihrer Planung keine Rücksicht nehmen" müsste (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - juris Rn. 15).

  • VG München, 14.07.2025 - M 1 S 25.3385

    Erfolgloser Eilantrag einer Standortgemeine wegen Nutzungsänderung eines …

    Ein Rückgriff auf § 246 Abs. 14 BauGB ist daher insbesondere für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nicht nötig, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des (künftigen) Bebauungsplans vorliegen (BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - BeckRS 2024, 15418 Rn. 19).

    Rn. 33 Soweit die Antragstellerin auf die Entscheidung des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2024 (9 CS 24.458 - juris Rn. 13 ff.) abstellt, ist dies unbehelflich.

    Interessierte Gewerbetreibende können sich ungeachtet des Vorhabens entsprechend der gemeindlichen Planung im künftig überplanten Bereich ansiedeln, zumal sich u.a. aus § 246 Abs. 11 BauGB ergibt, dass Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende ebenso wie betrieblichen Wohnungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO im Hinblick auf den ihnen zumutbaren Lärm nur das Schutzniveau eines Gewerbegebiets zukommt (BayVGH, B.v. 24.06.2024 - 9 CS 24.458 - BeckRS 2024, 15418 Rn. 22; VG Düsseldorf, B.v. 10.9.2024 - 28 L 2250/24 - NVwZ-RR 2025, 224).

  • VGH Bayern, 14.11.2025 - 1 CS 25.1415

    Eilantrag einer Standortgemeinde gegen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, …

    Dazu werde auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2024 (9 CS 24.458) verwiesen.

    Darüber hinaus ändert der in der Beschwerdebegründung angeführte zwischenzeitliche Rückgang der Flüchtlingszahlen nichts daran, dass eine Untererfüllung des Landkreises vorliegt und eine Prognose anzustellen ist, um eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen auch in Zukunft sicherzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - juris Rn. 21).

    Rn. 23 Soweit die Antragstellerin unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2024 (9 CS 24.458) auf die Möglichkeit der Bereitstellung der beantragten Unterkunft bei Anwendung des vorrangigen § 14 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 246 Abs. 12 BauGB - jedenfalls mit einer Befristung auf drei Jahre - verweist und insoweit eine Sperrwirkung gegenüber der Vorschrift des § 246 Abs. 14 BauGB geltend macht, stellt sich diese Frage bereits aufgrund der nach summarischer Prüfung angenommenen Unwirksamkeit der Veränderungssperre und der zugrundeliegenden beabsichtigten Planung nicht.

  • VG Würzburg, 09.10.2025 - W 5 K 25.421

    Klage der Gemeinde Himmelstadt gegen Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende hat …

    Ein Rückgriff auf § 246 Abs. 14 BauGB ist daher insbesondere für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre nicht nötig, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Festsetzungen des (künftigen) Bebauungsplans vorliegen (BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - BeckRS 2024, 15418 Rn. 19).

    Rn. 53 Dem steht auch nicht der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2024 (9 CS 24.458 - BeckRS 2024, 15418 Rn. 13 ff.) entgegen.

    Er hat aber nicht ausgeschlossen, dass auch eine befristete Baugenehmigung die Planung vereiteln oder wesentlich erschweren könnte (BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - BeckRS 2024, 15418 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 01.10.2024 - 1 CS 24.1449

    Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im allgemeinen Wohngebiet

    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass hier erhebliche rechtliche Bedenken im Hinblick auf die genehmigte Befristung der baulichen Anlage bestehen (vgl. für eine auf 3 Jahre befristete Baugenehmigung BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - juris).
  • VG Regensburg, 27.11.2025 - RO 2 K 24.2381

    Klage einer Standortgemeinde gegen Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine …

    Hiernach darf von den Absätzen 8 bis 13 in § 246 BauGB nur Gebrauch gemacht werden, soweit dringend benötigte Unterkünfte in dem Gebiet der Gemeinde, in dem die Unterkünfte errichtet werden sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2024 - 2 CS 23.2010 - juris; BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - beckonline).

    Es ist eine Prognose anzustellen, um eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen auch in Zukunft sicherzustellen (vgl. zu mobilen Asylbewerberunterkünften, BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - juris).

  • VG München, 08.07.2025 - M 1 SN 25.2826

    Klage einer Standortgemeinde, Flüchtlingsunterkunft, Asylunterkunft, Abweichung …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458) habe entschieden, dass bei solchen temporären Bauvorhaben nicht davon auszugehen sei, dass ein Widerspruch zur beabsichtigten Planung vorliege.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwar entschieden (BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - juris Rn. 13 ff.), dass für lediglich befristete Baugenehmigungen ohne über die Frist hinausgehenden Bestandsschutz der Grundsatz, dass einer beabsichtigten Planung entgegenstehende Vorhaben nicht im Wege einer Ausnahme von der Veränderungssperre zulassungsfähig sein können, unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 246 Abs. 12 BauGB differenziert zu sehen seien.

  • VG München, 03.03.2025 - M 11 SN 24.7851

    Eilantrag einer Standortgemeinde gegen eine auf drei Jahre befristete …

    Zwar hat der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unter Heranziehung der Wertungen des § 246 Abs. 12 BauGB entscheiden, dass überwiegende öffentliche Belange einer Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht entgegenstehen, wenn die Genehmigung für das mit der künftigen und durch die Veränderungssperre abgesicherten Planung unvereinbare Vorhaben - wie hier - auf drei Jahre befristet ist (BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 03.06.2025 - 1 CS 25.586

    Anfechtung der Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft durch Standortgemeinde

    Die Erteilung einer Ausnahme nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB kommt unter Berücksichtigung der Wertung des § 246 Abs. 12 BauGB in Betracht für ein befristet genehmigtes Bauvorhaben mit Rückbauverpflichtung, das über die festgelegte Frist hinaus keinen Bestandsschutz hat und bei dem es sich damit letztlich um eine Zwischennutzung handelt, die regelmäßig die beabsichtigte Planung und deren wesentliche Verwirklichung nicht erschwert (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 24.6.2024 - 9 CS 24.458 - juris Rn. 14).
  • VG München, 25.03.2025 - M 1 S 25.446

    Eilantrag einer Standortgemeinde, Errichtung einer Asylunterkunft, Befristete …

  • VG München, 05.03.2026 - M 11 K 24.1154

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Asylunterkunft in einem allgemeinen …

  • VG Schwerin, 19.06.2025 - 2 B 1214/25

    Befreiung von B-Plan-Festsetzungen für temporäre Gemeinschaftsunterkunft für …

  • VG München, 17.03.2025 - M 1 SN 25.335

    Klage einer Standortgemeinde, Errichtung einer Asylunterkunft, Gewerbegebiet, …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht