Rechtsprechung
| ArbG Düsseldorf, 09.10.1997 - 9 Ca 5074/97 |
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 09.10.1997 - 9 Ca 5074/97
- LAG Düsseldorf, 08.05.1998 - 10 Sa 87/98
Wird zitiert von ... (2)
- LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97
Entgeltfortzahlung: Anrechnung von Fehltagen wegen einer Maßnahme der …
Die Möglichkeit, 100% Lohnfortzahlung zu erhalten, verschafft dem Arbeitnehmer nur das Wahlrecht gemäß § 4a EFZG , dessen Ausübung in sein Belieben gestellt ist (Arbeitsgericht Düsseldorf vom 9.10.1997 9 Ca 5074/97 und vom 20.3.1997 2 Ca 8213/96).Mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 9.10.1997 9 Ca 5074/97) ist davon auszugehen, daß eindeutig wirksamere Maßnahmen zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit, die die Tarifautonomie unberührt lassen, schon deswegen nicht erkennbar sind, weil derzeit niemand ein Patentrezept zur Lösung der Problematik aufweisen kann.
Dabei ist von dem Grundsatz auszugehen, daß die kampfweise Durchsetzung all derjenigen Tarifforderungen ausgeschlossen ist, die mit der tariflich geregelten Materie dergestalt in einem innerlich sachlichen Zusammenhang stehen, daß ihre Erfüllung das wirtschaftliche Gleichgewicht der in dem Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen ändern würde (Arbeitsgericht Düsseldorf vom 9.10.1997 9 Ca 5074/97; Wiedemann/Stumpf § 1 TVG Rn 335 ff; Löwisch/Rieble § 1 TVG Rn 271 ff).
Wie bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf (9 Ca 5074/97 und vom 20.3.1997 NZA-RR 1997, 300) überzeugend entschieden hat, dokumentieren die Tarifvertragsparteien durch den Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen einen Regelungswillen in doppelter Hinsicht.
§ 10 BUG ist tarifdispositiv; von dieser Bestimmung kann auch durch tarifliche Regelungen abgewichen werden (vgl. Doerner, NZA 1998, 561; Arbeitsgericht Düsseldorf vom 9.10.1997 9 Ca 5074/97).
- LAG Düsseldorf, 08.05.1998 - 10 Sa 87/98
Entgeltfortzahlung: Höhe - MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 09.10.1997 - 9 Ca 5074/97 - teilweise abgeändert und die Klage hinsichtlich Ziffer 2 des Urteilstenors abgewiesen; im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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