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Rechtsprechung
   ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,27416
ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22 (https://dejure.org/2023,27416)
ArbG Köln, Entscheidung vom 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22 (https://dejure.org/2023,27416)
ArbG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - 9 Ca 5402/22 (https://dejure.org/2023,27416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kündigung einer TV-Moderatorin wegen Wettbewerbstätigkeit wirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die auch für eine Tageszeitung schreibende TV-Moderatorin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung einer TV-Moderatorin wegen Wettbewerbstätigkeit wirksam

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer TV-Moderatorin wegen Wettbewerbstätigkeit wirksam

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kündigung einer TV-Moderatorin wegen Wettbewerbstätigkeit wirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wirksame Kündigung wegen unzulässiger Nebentätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2024, 220
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Es handelt sich in der Regel um eine erhebliche Pflichtverletzung, die "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (st. Rspr., vgl. zuletzt: BAG, Urt. v. 23.10.2014 - 2 AZR 644/13).

    Bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot nach Zugang einer - gerichtlich angegriffenen - außerordentlichen Kündigung die weitere Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann, ist es im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung zudem zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wenn die Wettbewerbstätigkeit erst durch eine frühere - unwirksame - Kündigung ausgelöst wurde, wenn der Wettbewerb nicht auf eine dauerhafte Konkurrenz zum bisherigen Arbeitgeber angelegt war, sondern zunächst nur eine Übergangslösung für den Schwebezustand bis zur Klärung der Rechtslage darstellte, und wenn dem Arbeitgeber auf Grund der Art und der Auswirkungen der Konkurrenztätigkeit nicht unmittelbar ein Schaden zugefügt wurde (BAG, NZA 2015, 429, beck-online).

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Eine mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleichartigen Pflichtverletzungen nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitnehmern fortzusetzen (BAG, NJW 1982, 2687, beck-online).

    Ist diese durch den Arbeitnehmer dargetan, so muss der Arbeitgeber darlegen, warum er bei den Gekündigten das Verhalten als kündigungsrelevant erachtet hat, bei den anderen hingegen nicht (BAG 28.4.1982, NJW 1982, 2687; HessLAG 19.12.2011, BeckRS 2012, 68300;… SPV Kündigung/Preis Rn. 252 f.;… KR/Rachor Rn. 247).

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des …

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Fehlt es daran und hat der Kläger die allgemeine Feststellungsklage nur vorsorglich erhoben, um für den Fall möglicher weiterer Kündigungen auf jeden Fall die Klagfrist zu wahren, ist die allgemeine Feststellungsklage als unzulässig abzuweisen (BAG 27.01.1994, 2 AZR 484/93 = NZA 1994, 812).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 622/01

    Allgemeiner Feststellungsantrag - doppelte Rechtshängigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Rn. 111 Streitgegenstand einer allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO ist in der Regel die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz fortbesteht (BAG, Urt. v. 10.10.2002, 2 AZR 622/01 = NZA 2003, 684).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist -zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urt. v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09 = NZA 2010, 1227 m.w.N.).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Sie sind jedenfalls bei der Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen und können berücksichtigt werden (vgl. nur BAG, Urt. v. 09.06.2011 AZR /10 = NZA 2011, 1342 Rn. 27 m.w.N.).
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

    Nebentätigkeit - unmittelbarer Wettbewerb

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Vielfach sind teilzeitbeschäftigte nämlich aus finanziellen Gründen darauf angewiesen, einer zusätzlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. BAG v. 24.3.2010 - AZR /09, Rn. 17, NZA 2010, 693).
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 413/19

    Abmahnung eines Redakteurs - Anzeigepflicht Nebentätigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Das Interesse des Verlags, die Unterstützung einer anderen Zeitschrift durch die Verwertung einer Nachricht in einem Gastbeitrag des angestellten Redakteurs zu vermeiden, überwiege deshalb regelmäßig das Interesse des Redakteurs an der unmittelbaren Verwertung der Nachricht (NZA 2021, 1780, beck-online).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Auch bei bestehendem Erlaubnisvorbehalt handelt der Arbeitnehmer nicht pflichtwidrig und eine Kündigung ist nicht gerechtfertigt, wenn er bei Anspruch auf Erlaubnis mit der Ausübung einer rechtmäßigen Nebentätigkeit nicht bis zu einer gerichtlichen Entscheidung abwartet (BAG 13.5.2015, NZA 2016, 116 (121);… BeckOK ArbR/Stoffels, 69. Ed. 1.9.2023, BGB § 626 Rn. 135).
  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 152/01

    Vertragsauslegung - zusätzliche unterrichtsfreie- und unterweisungsfreie Tage

    Auszug aus ArbG Köln, 11.10.2023 - 9 Ca 5402/22
    Die Orientierung an Treu und Glauben bedeutet, dass im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben ist, das die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Verkehrs im Einklang steht (vgl. BAG, Urt. v. 14.11.2001, 10 AZR 152/01 = NJOZ 2002, 1076).
  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …

  • LAG Köln, 20.11.2024 - 4 Sa 655/23

    Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden …

    Die Berufung und die Anschlussberufung gegen das Urteil des ArbG Köln vom 11.10.2023, Az. 9 Ca 5402/22, wird zurückgewiesen.

    Rn. 66 das Urteil des ArbG Köln vom 11.10.2023, Az. 9 Ca 5402/22, abzuändern und wie folgt zu erkennen:.

    Rn. 104 das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.10.2023 (Az. 9 Ca 5402/22) abzuändern, soweit es der Klage - bis auf die Ziff. 4 - stattgegeben hat und die Klage auch insoweit abzuweisen.

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