Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 02.11.2001 - 9 G 3103/01 (V) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 43 Abs 4 S 1 BörsG, § 9 BörsZulV, § 42 Abs 2 VwGO, § 114 VwGO
Delisting - Anlegerinteresse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung; Widerruf der amtlichen Zulassung von Stammaktien und Vorzugsaktien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BörsG § 43 Abs. 4; BörsZulV § 9; RL 79/279/EWG Art. 14, 15, Anhang Schema A Abschn. II Nr. 4; RL 2001/34/EG Art. 18, 19, 48; VwGO § 42 Abs. 2, § 114; HessVwVfG § 28 Abs. 1, 2 Nr. 4, § 39 Abs. 2 Nr. 5
Widerruf der Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 480
Wird zitiert von ... (5)
- VG Frankfurt/Main, 17.06.2002 - 9 E 2285/01
Delisting von Aktien; Klagebefugnis des Anlegers; Ermessen
Den vom Kläger daraufhin gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs lehnte die Kammer mit Beschluss vom 2. November 2001 (9 G 3103/01 ) ab, ohne dass Rechtsmittel eingelegt wurde.Rn. 20 Ein Band Verwaltungsvorgänge der Beklagten und die Akte des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main 9 G 3103/01 (V) sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
- OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting
Der Widerruf der Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung auf Antrag des Emittenten ist ein Verwaltungsakt (VG Frankfurt, NJW-RR 2002, 480). - VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07
Rechtmäßigkeit und Vollziehbarkeit des Widerrufs der Zulassung von Aktien zum …
Rn. 13 vgl. auch VG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2001 - 9 G 3103/01 - NJW-RR 2002, 480.Rn. 32 vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2002 - 9 E 2285/01 (V) - WM 2002, 1658 und Beschluss vom 02.11.2001 a.a.O.; vgl. Marsch-Barner/Schäfer, a.a.O., § 62 Rdnr. 89.
- OLG Jena, 20.03.2015 - 2 W 353/14 Zwar sind die Voraussetzungen und der Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Widerruf der Börsenzulassung auf Antrag des Emittenten bislang nicht höchstrichterlich geklärt und liegen Entscheidungen des VG Frankfurt vor, die sich inhaltlich widersprechen (einerseits Beschluss vom 02.11.2001, 9 G 3103/01 (V) und Urteil vom 17.06.2002, 9 E 2285/01 (V); andererseits Beschluss vom 25.03.2013, 2 L 1073/13.F), aber der 8. Revisionssenat des BVerwG hat in einer Stellungnahme an das BVerfG bereits darauf hingewiesen, dass § 39 Abs. 2 BörsenG ausreichende Ansatzpunkte für einen angemessenen, mit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Widerruf der Zulassung durchsetzbaren Schutz der betroffenen Aktionäre biete (BVerfG…, Urteil vom 11.07.2012, 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08, zitiert nach juris, Rn. 35;… vgl. so auch Schwark u.a.-Heidelbach, BörsenG, 4. A., § 39 BörsenG, Rn. 12;… § 32 BörsenG, Rn. 76ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2007 - 6 S 2293/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung des Widerrufs einer …
§ 43 Abs. 4 Satz 1 BörsG a.F. stellt einen Ausgleich zwischen den Interessen des Emittenten dar, sich durch den Gang an die Börse Kapital von ihm persönlich unbekannten Anlegern zu beschaffen, und den Interessen dieser Anleger, sich das so in Wertpapieren angelegte Kapital auf einem im Kern unveränderten und rechtlich geschützten Markt zu in gewisser Weise amtlich überwachten Bedingungen durch einen Verkauf der Wertpapiere wiederzubeschaffen (so auch VG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2002 - 9 E 2285/01 (V) -, WM 2002, 1658; s.a. Beschluss vom 02.11.2001 - 9 G 3103/01 (V) -, NJW-RR 2002, 480; die drittschützende Wirkung des § 38 Abs. 4 BörsG bejahen beispielsweise auch Geyrhalter/Zirngibl, DStR 2004, 1048 ;… Groß, Kapitalmarktrecht 3. Aufl. 2006, § 38 Rn. 41 f.; a.A. m.w.N. Beck/Hedtmann, BKR 2003, 190).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".