Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28457
VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07 (2) (https://dejure.org/2008,28457)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.02.2008 - 9 G 3556/07 (2) (https://dejure.org/2008,28457)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 9 G 3556/07 (2) (https://dejure.org/2008,28457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,28457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten bei Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten bei Auswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 15.05.2006 - 1 TG 395/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Beteiligung …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Rn. 13 Die Regelung in § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 HGlG, die der Frauenbeauftragten ausdrücklich ein Beteiligungsrecht "am" Auswahlverfahren einräumt, macht deutlich, dass das Mitwirkungsrecht der Frauenbeauftragten - im Unterschied zum Beteiligungsrecht von Personalräten - nicht erst nach Abschluss der Willensbildung der Dienststellenleitung in Bezug auf personelle Maßnahmen einsetzt oder zur Geltung kommen kann (a. A. offenbar HessVGH Beschluss v. 15.5.2006, 1 TG 395/06, IÖD 2006, 230 und juris).

    Die Personengruppe, die vom Antragsgegner mit der Durchführung der Vorstellungsgespräche beauftragt wurde, stellt eine Kommission, zumindest aber ein sonstiges Gremium in diesem Sinne dar (vgl. HessVGH, Beschluss vom 14.12.1998, PersR 1999, 179, 180 - zu § 62 Abs. 3 Satz 2 HPVG a. F.; Beschluss v. 15.5.2006, a. a. O.).

    Nach Auffassung der Kammer kann der Bestimmung infolgedessen nicht lediglich "Programmcharakter" mit einem weiten Ermessensspielraum für den Dienstherrn zugemessen werden (so aber HessVGH Beschluss v. 15.5.2006, a. a. O.); das Ermessen ist vielmehr - wie bei anderen Soll-Regelungen im Verwaltungsrecht - im Regelfall in der vom Gesetz vorgegebenen Richtung auszuüben.

  • StGH Hessen, 16.04.1997 - P.St. 1202

    Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nach bisherigem Erkenntnisstand des StGH bei …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Rn. 16 Eine derartige inhaltliche Beteiligung bereits in diesem Stadium des Auswahlverfahrens erweist sich auch im Hinblick auf die nach der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs (Beschluss vom 16. April 1997 -P. St. 1202- - ZBR 1997, 313, 318 f.) aus dem HGlG sich ergebende Anforderung als geboten, bei im Wesentlichen gleicher Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern eine Frau zu bevorzugen, soweit nicht in der Person eines männlichen Bewerbers liegende Gründe überwiegen.

    Der Hessische Staatsgerichtshof hat dazu in seinem Beschluss vom 16. April 1997 (P. St. 1202 - ZBR 1997, 313, 318 f.) ausgeführt, dass die Vorschriften des HGlG zur Verbindlichkeit der Zielvorgaben von Frauenförderplänen dahin zu verstehen und zu handhaben seien, dass bei in etwa gleicher Qualifikation zugunsten der Bewerberin entschieden werden muss, wenn dies zur Erfüllung der Zielvorgaben des Frauenförderplans erforderlich ist und keine Gründe von größerem Gewicht zugunsten des Beigeladenen entgegenstehen.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Es handelt sich dabei unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BVerfG (B. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07, NVwZ 2007, 1178, 1179) auch um eine größere Zahl nahezu gleich beurteilter Personen.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Das ist bei einer Beurteilungspraxis, bei der die Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber das gleiche Gesamturteil erhalten, nicht sichergestellt (HessVGH Beschlüsse v. 19.11.1993, 1 TG 1465/93, NVwZ-RR 1994, 347 u. v. 20.9.2005, 1 TG 1228/05, ESVGH 56, 126; Kammer Beschluss v. 27.4.2007 - 9 G 5824/06(1) u. 9 G 5788/06(1) - n.V.; s. auch BVerwG Urteil v. 17.8.2005, 2 C 37/04, E 124, 99, 103 und BVerfG Beschluss v. 20.3.2007, 2 BvR 2470/06, NVwZ-RR 691).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Das ist bei einer Beurteilungspraxis, bei der die Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber das gleiche Gesamturteil erhalten, nicht sichergestellt (HessVGH Beschlüsse v. 19.11.1993, 1 TG 1465/93, NVwZ-RR 1994, 347 u. v. 20.9.2005, 1 TG 1228/05, ESVGH 56, 126; Kammer Beschluss v. 27.4.2007 - 9 G 5824/06(1) u. 9 G 5788/06(1) - n.V.; s. auch BVerwG Urteil v. 17.8.2005, 2 C 37/04, E 124, 99, 103 und BVerfG Beschluss v. 20.3.2007, 2 BvR 2470/06, NVwZ-RR 691).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Rn. 21 Da die Regelungen des HGlG, insbesondere die darin aufgestellten Verfahrensvorgaben zur Beteiligung der Frauenbeauftragten und zur Zusammensetzung von Gremien, der Verwirklichung der durch Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 1 HV grundrechtlich anerkannten Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen, sind Frauen in ihrem Grundrecht auf Gleichberechtigung aus Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 1 HV bereits dann verletzt, wenn solche Verfahrensregelungen nicht eingehalten werden (BVerfG, Beschluss vom 16.11.1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276, 287 ff.).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Diese Prüfung ist nach der zum HGlG und dem LGG Nordrhein-Westfalen ergangenen Rechtsprechung des EuGH dahin zu verstehen, dass ungeachtet der grundsätzlichen Pflicht, eine Bewerberin auszuwählen, eine Prüfung der individuellen Besonderheiten der Bewerberin und des Bewerbers stattzufinden hat und erst auf der Grundlage dieser für beide Personen abzustellenden Prüfung aller jeweils in Betracht kommenden individuellen Besonderheiten die Auswahlentscheidung zu treffen ist, die (nur) dann von der gesetzlichen Auswahlvorgabe zugunsten einer Bewerberin abweichen darf, wenn die für einen Bewerber sprechenden Gründe unter Gegenüberstellung der für die Bewerberin sprechenden Gründe überwiegen, weil ihnen ein größeres rechtliches Gewicht zukommt (EuGH…, Urteil vom 06.07.2000 - Rechtssache C - 407/98 - NZA 2000, 935 Rdnr. 53 - Abrahamson u. a.; 28.03.2000 - Rechtssache C - 158/97 - NJW 2000, 1549 Rdnr. 38 - Badeck u. a.).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-407/98

    DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Diese Prüfung ist nach der zum HGlG und dem LGG Nordrhein-Westfalen ergangenen Rechtsprechung des EuGH dahin zu verstehen, dass ungeachtet der grundsätzlichen Pflicht, eine Bewerberin auszuwählen, eine Prüfung der individuellen Besonderheiten der Bewerberin und des Bewerbers stattzufinden hat und erst auf der Grundlage dieser für beide Personen abzustellenden Prüfung aller jeweils in Betracht kommenden individuellen Besonderheiten die Auswahlentscheidung zu treffen ist, die (nur) dann von der gesetzlichen Auswahlvorgabe zugunsten einer Bewerberin abweichen darf, wenn die für einen Bewerber sprechenden Gründe unter Gegenüberstellung der für die Bewerberin sprechenden Gründe überwiegen, weil ihnen ein größeres rechtliches Gewicht zukommt (EuGH, Urteil vom 06.07.2000 - Rechtssache C - 407/98 - NZA 2000, 935 Rdnr. 53 - Abrahamson u. a.;… 28.03.2000 - Rechtssache C - 158/97 - NJW 2000, 1549 Rdnr. 38 - Badeck u. a.).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen - …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Das ist bei einer Beurteilungspraxis, bei der die Mehrzahl der Bewerberinnen und Bewerber das gleiche Gesamturteil erhalten, nicht sichergestellt (HessVGH Beschlüsse v. 19.11.1993, 1 TG 1465/93, NVwZ-RR 1994, 347 u. v. 20.9.2005, 1 TG 1228/05, ESVGH 56, 126; Kammer Beschluss v. 27.4.2007 - 9 G 5824/06(1) u. 9 G 5788/06(1) - n.V.; s. auch BVerwG Urteil v. 17.8.2005, 2 C 37/04, E 124, 99, 103 und BVerfG Beschluss v. 20.3.2007, 2 BvR 2470/06, NVwZ-RR 691).
  • VGH Hessen, 01.12.2004 - 1 TG 3121/04

    Zurruhesetzung; Dienstunfähigkeit; zur Beteiligung der Frauenbeauftragten; Antrag

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07
    Hierbei wäre es Aufgabe der Frauenbeauftragten gewesen, alle aus dem HGlG für die Entscheidung über das weitere Verfahren sich ergebenden Belange geltend zu machen; gerade auf dieser Zweckbestimmung beruht nämlich die Einräumung ihres Beteiligungsrechts, ist es doch ihre Aufgabe, den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu öffentlichen Ämtern dadurch zu fördern, dass sie jeweils im Rahmen ihrer Aufgabenstellung frauenspezifische Belange geltend macht (so auch HessVGH Beschluss v. 1.12.2004, 1 TG 3121/04, NVwZ-RR 2005, 646).
  • VGH Hessen, 20.09.2005 - 1 TG 1228/05

    Beamter; Bewerber; Auswahl; fehlerhafte Beurteilungspraxis

  • VGH Hessen, 14.12.1998 - 22 TL 1945/98

    Entsendungsrecht des Personalrates - Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren - …

  • LAG Hamm, 01.06.2017 - 11 Sa 1023/16

    Rechtsstellung einer Bewerberin bei nicht vorschriftsmäßiger Besetzung der …

    Ein Verstoß gegen die Verfahrensvorgabe des § 9 Abs. 2 LGG NRW verletzt eine abgelehnte Bewerberin in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Position aus Art. 33 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2 GG und damit in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch und begründet einen Anspruch der abgelehnten Bewerberin auf eine neue fehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens (VG Frankfurt 26.02.2008 - 9 G 3556/07 - Rn. 21;… VG Frankfurt 10.01.2008 - 9 G 3464/07 - PersR 2008, 278 Rn. 8 [jeweils zu § 12 HGlG];… v. Roetteken, aaO, § 7 BGleiG Rn. 169).
  • LAG Hamm, 19.09.2019 - 11 SaGa 47/19
    Ein Verstoß gegen die Verfahrensvorgabe des § 9 Abs. 2 LGG NRW verletzt eine abgelehnte Bewerberin in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Position aus Art. 33 Abs. 2, Art. 3 Abs. 2 GG und damit in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch und begründet einen Anspruch der abgelehnten Bewerberin auf eine neue fehlerfreie Durchführung des Auswahlverfahrens (…LAG Hamm aaO; VG Frankfurt 26.02.2008 - 9 G 3556/07 - Rn. 21;… VG Frankfurt 10.01.2008 - 9 G 3464/07 - PersR 2008, 278 Rn. 8 [jeweils zu § 12 HGlG];… v. Roetteken, aaO, § 7 BGleiG Rn. 169).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Frankfurt/Main
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht