Rechtsprechung
| ArbG Würzburg, 13.07.2023 - 9 Ga 5/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ArbGG § 62 Abs. 2; GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 5 Abs. 1 S. 1
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine Untersagung der Aufforderung zur Arbeitsniederlegung
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 13.07.2023 - 9 Ga 5/23
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 9/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
Streik - Schadensersatz
Auszug aus ArbG Würzburg, 13.07.2023 - 9 Ga 5/23
Zutreffend führt die Klägerseite aus, dass nach der von der Literatur gebildeten und durch das Bundesarbeitsgericht bestätigten sogenannten "Rührei-Theorie" die Rechtswidrigkeit einer Tarifforderung zur Rechtswidrigkeit des gesamten Forderungsbündels führt (BAG vom 26.7.2016, 1 AZR 160/14). - ArbG Köln, 06.06.2023 - 17 Ga 27/23
Keine einstweilige Verfügung auf Streikuntersagung beim REWE-Logistikstandort …
Auszug aus ArbG Würzburg, 13.07.2023 - 9 Ga 5/23
Vielmehr erfordert der Abbruch eine offensichtliche Rechtswidrigkeit (ebenso: ArbG Köln vom 6.6.2023, 17 Ga 27/23; ArbG Stuttgart vom 9.6.2023, 15 Ga 41/23 - jeweils m.w.N.;… LAG Baden-Württemberg vom 3.8.2018, 16 SaGa 8/22 Rn. 41;… Däubler/Kloppenburg Arbeitskampfrecht § 24 Rn. 43).
- LAG Nürnberg, 20.07.2023 - 3 SaGa 9/23
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Untersagung der Aufforderung zur …
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Schweinfurt - vom 13.07.2023, Az.: 9 Ga 5/23, wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Nürnberg, Kammer Schweinfurt, vom 13. Juli 2023, 9 Ga 5/23, wird die Beklagte verpflichtet, zu unterlassen, ab sofort und für die Dauer der Gehaltstarifvertragsverhandlungen bezüglich des Gehaltstarifvertrages im Bayerischen Großhandel Arbeitnehmern der Klägerin Betrie b zu Streikmaßnahmen aufzufordern.
- LAG Nürnberg, 08.04.2025 - 7 SLa 213/24
Schadensersatz wegen Streikmaßnahmen - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf …
Rn. 9 Das Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 13.07.2023 - 9 Ga 5/23 - und das Arbeitsgericht Bayreuth, Urteil vom 17.07.2023 - 1 Ga 2/23 - wiesen die Unterlassungsanträge ab. - ArbG Bayreuth, 17.07.2023 - 1 Ga 2/23
Untersagung einer Aufforderung zur Arbeitsniederlegung im Rahmen einer …
Während das Arbeitsgericht Nürnberg das Streikziel für rechtswidrig erachtete und den Streik mit dieser Forderung untersagte (vgl. ArbG Nürnberg v. 13.07.2023 3 Ga 3/23), wiesen die Arbeitsgerichte Köln, Stuttgart und Würzburg die Anträge zurück, weil sie das Streikziel als nicht offensichtlich rechtswidrig erachteten (vgl. ArbG Köln v. 06.06.2023 17 Ga 27/23, ArbG Stuttgart v. 09.06.2023, 15 Ga 41/23, ArbG Würzburg v. 12.07.2023 9 Ga 5/23; a.A.).
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