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Rechtsprechung
   FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16043
FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02 (https://dejure.org/2005,16043)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.02.2005 - 9 K 1246/02 (https://dejure.org/2005,16043)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 9 K 1246/02 (https://dejure.org/2005,16043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Wohnsitz; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; Ausland; Ausbildung - Kindergeld bei Ausbildung eines Kindes im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld bei Ausbildung eines Kindes im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeld für Kinder ohne Wohnsitz im Inland; Beurteilung des Vorliegens eines Wohnsitzes im Inland; Inländischer Wohnsitz von sich zum Zwecke einer zeitlich begrenzten Schuldausbildung oder Berufsausbildung im Ausland aufhaltenden Kindern; Inländischer Wohnsitz bei ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02
    (Urteil des BFH vom 23. November 2000 VI R 107/99, BStBl. II 2001, 294 m.w.N.).
  • BFH, 17.11.1998 - VIII R 24/98

    Gewinnausschüttungen an beherrschenden Gesellschafter

    Auszug aus FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02
    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ist jedoch auf die Kenntnis der zur Bearbeitung des Falles zuständigen Dienststelle - hier also der Familienkasse des seinerzeitigen Arbeitsamtes...- abzustellen (vgl. Urt. des BFH vom 17.11.1998 VIII R 24/98, BStBl. II 1999, 223).
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) an und verweist wegen der Gründe auf das Urteil des BFH vom 23.11.2000 VI R 165/99, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2001, 279).
  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02
    Leichtfertigkeit bedeutet nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH (vgl. nur Urteil des BFH v. 19.02.2002 IV R 37/01, BStBl II 2003, 385 m.w.N.) einen erheblichen Grad an Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht, aber im Gegensatz dazu auf die persönlichen Fähigkeiten des Täters abstellt.
  • BFH, 12.03.1992 - IV R 29/91

    Betriebsvermögen eines Zahnarztes

    Auszug aus FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02
    Fehlt es daran, liegt aus strafrechtlicher Sicht ein Tatbestandsirrtum i.S. des § 16 Strafgesetzbuch vor (Urt. des BFH vom 12.03.1992 IV R 29/91, BStBl. II 1993, 36).
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00

    Änderung einer Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02
    Die Bestimmung gilt auch im Verfahren der Kindergeldfestsetzung (vgl. Urteil des BFH vom 26.07.2001VI R 163/00, BStBl II 2002, 174 ).
  • FG München, 16.10.2002 - 9 K 1526/98

    Kindergeldanspruch für Kinder, die im Ausland eine Schule besuchen; Wohnsitz im …

    Auszug aus FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02
    Der Inlandswohnsitz besteht in derartigen Fällen nur fort, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland hat (also keine Wohnsitzbegründung im Ausland) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 16.10.2002 9 K 1526/98, JURIS).
  • FG Bremen, 07.12.2015 - 4 K 63/12

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Erstattung überzahlten Kindergeldes für …

    Die Klägerin konnte in Schweden sowohl ihren gewöhnlichen Aufenthalt als auch einen Wohnsitz begründen, ohne deshalb ihren Wohnsitz in Deutschland zu verlieren oder auch von Schweden aus einen Wohnsitz bei ihrer Mutter in Deutschland neu begründen (§ 62 Abs. 1 , Nr. 1, 1. Alternative EStG i.V.m. § 8 AO ;… vgl. BFH Urteil v. 24.05.2012 III R 14/10, BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897, DStR 2012, 1385, BFH/NV 2012, 1384, [...];… BFH Urteil v. 23.11.2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569 , BStBl II 2001, 279 , BFH/NV 2001, 684 ; Hessisches FG, Urteil v. 16.02.2005, 9 K 1246/02, [...];… ferner zu § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG FG Saarland Urteil v. 07.11.2000 1 K 128/98, EFG 2001, 214 , [...], und nachgehend BFH Urteil v. 19.03.2002 I R 15/01, BFH/NV 2002, 1411, [...]).
  • FG Nürnberg, 13.04.2011 - 7 K 1600/09

    Kindergeld: Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bei …

    Rn. 64 Die vom Klägervertreter angeführten Entscheidungen des FG München vom 14.02.2007 9 K 2906/06 und des Hessischen FG vom 16.02.2005 9 K 1246/02 sind u.a wegen der abweichenden Sachverhaltsgestaltungen auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • FG München, 29.03.2006 - 9 K 5214/04

    Kindergeld für im Ausland lebende Kinder; inländischer Wohnsitz

    Der Inlandswohnsitz besteht in derartigen Fällen nur fort, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland hat (also keine Wohnsitzbegründung im Ausland) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt (vgl. Urteile des FG München vom 16. Oktober 2002 9 K 1526/98, juris; Hessisches FG vom 16. Februar 2005 9 K 1246/02, juris).
  • FG München, 06.12.2006 - 9 K 1893/02

    Bei von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt reicht ein …

    Der Inlandswohnsitz besteht in derartigen Fällen nur fort, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland hat (also keine Wohnsitzbegründung im Ausland) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt (vgl. BFH in BStBl II 2001, 294; Urteil des FG München vom 16. Oktober 2002 9 K 1526/98, juris; Hessisches FG Urteil vom 16. Februar 2005 9 K 1246/02, juris).
  • FG München, 15.05.2007 - 9 K 331/07

    Kindergeld für ein im Ausland zur Schule gehendes Kind

    Der Inlandswohnsitz besteht in derartigen Fällen nur fort, wenn - was im Streitfall auszuschließen ist - das betroffene Kind entweder seinen alleinigen Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland hat oder aber es zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt (vgl. Urteile des FG München vom 16. Oktober 2002 9 K 1526/98, juris; Hessisches FG vom 16. Februar 2005 9 K 1246/02, juris).
  • FG München, 14.02.2007 - 9 K 2906/06

    Verlängerung der Festsetzungsverjährung wegen Steuerhinterziehung im …

    Auch vermag der Senat nicht festzustellen, dass eine Fehlbeurteilung des Wohnsitzes der Kinder auf einer ungewöhnlichen und nicht entschuldbaren Sorgfaltspflichtverletzung der Klägerin beruhen würde, so dass auch eine Verlängerung der Festsetzungsfrist auf 5 Jahre wegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO ) nicht anzunehmen ist (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16. Februar 2005 9 K 1246/02, - juris -).
  • FG München, 24.10.2007 - 9 K 331/07

    Wohnsitz eines im Ausland zum Zwecke des Schulbesuchs lebendes Kind

    Der Inlandswohnsitz besteht in derartigen Fällen nur fort, wenn - was im Streitfall auszuschließen ist - das betroffene Kind entweder seinen alleinigen Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland hat oder aber es zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt (vgl. Urteile des FG München vom 16. Oktober 2002 9 K 1526/98, juris; Hessisches FG vom 16. Februar 2005 9 K 1246/02, juris).
  • FG München, 10.11.2006 - 9 S 3446/06

    Kindergeld für im Ausland lebende Kinder; Wohnsitz des Kindes; Festsetzungsfrist …

    Der Inlandswohnsitz besteht in derartigen Fällen nur fort, wenn - was im Streitfall auszuschließen ist - das betroffene Kind entweder seinen alleinigen Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland hat oder aber es zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt (vgl. Urteile des FG München vom 16. Oktober 2002 9 K 1526/98, juris; Hessisches FG vom 16. Februar 2005 9 K 1246/02, juris).
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