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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 1/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1948
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 1/89 (https://dejure.org/1989,1948)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.05.1989 - 9 L 1/89 (https://dejure.org/1989,1948)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 9 L 1/89 (https://dejure.org/1989,1948)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 590
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; …

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  • VG Lüneburg, 31.03.2020 - 3 B 10/19

    Außenbereich; Baulichkeit; Fläche, bevorteilt; Kanalbaubeitrag; Vorteil

    Anknüpfungspunkt für die Beitragsbemessung eines im Außenbereich bebauten Grundstücks kann daher ausnahmsweise nicht das Buchgrundstück sein, sondern es ist auf die Grundfläche der angeschlossenen Baulichkeiten abzustellen (OVG Lüneburg, Urt. v. 24.5.1989 - 9 L 1/89 -, Nds. Rpfl. 1990, S. 15, 16, …und Urt. v. 11.7.1989 - 9 K 1/89 -, Nds. Rpfl. 1990, S. 20, 22; ferner Blomenkamp, in Driehaus: Kommunalabgabenrecht;… Stand: Juli 2019, § 8 Rn. 1033).

    Soweit eine Gemeinde in Ausübung ihres ortsgesetzgeberischen Ermessens in Anlehnung an die in § 17 BauNVO vorgesehene Grundflächenzahl für Kleinsiedlungsgebiete und unter Beachtung der weniger intensiven Ausnutzung von Grundstücken in Ortsrandlage für die Umrechnung auf eine Grundflächenzahl von 0, 2 abstellt, ist dies im Regelfall nicht zu beanstanden (OVG Lüneburg, Urt. v. 24.5.1989, a.a.O., …und Urt. v. 25.10.1989 - 9 L 71/89 -, Nds. Rpfl. 1990, S. 158, 159;… ferner Blomenkamp, a.a.O., § 8 Rn. 1033).

    Für die über die "Umrechnung" ermittelte Vorteilsfläche ist nämlich zusätzlich eine konkrete Festlegung der Örtlichkeit der ermittelten Vorteilsfläche innerhalb der Grenzen des Buchgrundstücks geboten, um den Umfang des durch den Beitrag abgegoltenen Vorteils feststellen zu können (OVG Lüneburg, Urt. v. 24.5.1989 - 9 L 1/89 -, a.a.O.;… ferner Blomenkamp, a.a.O., § 8 Rn. 1034).

    Nur durch eine konkrete Festlegung der Örtlichkeit der Beitragsfläche innerhalb des Grundstücks wird sichergestellt, dass Doppelveranlagungen von Grundstücksflächen bei der späteren Errichtung von Gebäuden ausgeschlossen werden (OVG Lüneburg, Urt. v. 24.5.1989 - 9 L 1/89 -, a.a.O.;… ferner Blomenkamp, a.a.O., § 8 Rn. 1034).

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ …

    Gleichzeitig wird allerdings gefordert, dass unterschiedliche Beitragssätze für die Anschlussmöglichkeit an die Regenwasser- und Schmutzwasserentwässerung der Grundstücke festzulegen sind (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. September 1989 - 9 L 57/89 - NdsRPfl 1990, 23 ;, Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 3/89 - NdsRPl 1989, 185 f.; Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 1/89 - NdsRpfl 1990, 15 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Nach Auffassung des Senats kann dem nicht entgegengehalten werden, vor dem tatsächlichen Anschluß von Baulichkeiten im Außenbereich an leitungsgebundene Einrichtungen sei der Vorteil mit dem Risiko behaftet, daß die Baulichkeiten zerstört würden und das Grundstück dann nur im Rahmen des § 35 BauGB bebaut werden dürfe und dementsprechend auch nicht "bevorteilt" werde (so OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 1/89 -, Die Gemeinde 1990, 132).
  • VG Cottbus, 24.02.2011 - 6 K 953/06

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die bloße Anschlussmöglichkeit reichte demgegenüber nach alter Rechtslage auch im Falle der Bebauung oder gewerblichen Nutzung nicht aus, weil diese mit dem Risiko behaftet war, dass die Baulichkeit vor der Anschlussnahme zerstört wurde und das Grundstück dann nicht - auch nicht im Rahmen der erleichterten Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 BauGB - erneut bebaut werden durfte und dementsprechend auch nicht bevorteilt wurde (vgl. die oben zitierte Rechtsprechung des OVG Brandenburg bzw. Berlin- Brandenburg; ferner zur dortigen Rechtslage OVG Niedersachsen, Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 1/89 -, NST-N 1989, 294; Urteil vom 13. August 1991 - 9 L 274/89 -, Seite 8 des E.A.;… Sauthoff in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1668;… Klausing in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1055).

    Denn das lediglich angeschlossene oder anschließbare, aber nicht bebaute bzw. gewerblich oder vergleichbar (sonstig) genutzte Außenbereichsgrundstück ist - wie ausgeführt - kein Bauland und daher typischer Weise einer Bebauung nicht zugänglich, so dass eine gesicherte Vorteilslage wie bei Baugrundstücken im unbeplanten Innenbereich oder im Gebiet eines Bebauungsplans nicht erreicht wird (…wie hier Becker, a.a.O.; ferner zur dortigen Rechtslage die Zitate am Ende des vorstehenden Absatzes sowie: OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2000 - 15 A 5328/96 -, Seite 15 ff. des E.A.; Hessischer VGH, Beschluss vom 11. April 1995 - 5 TH 397/93 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, zit. nach juris zu einer Genehmigung nach § 33 BauGB; OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, NVwZ-RR 2000, 107, das zwar hinsichtlich der Vorteilsvermittlung für Außenbereichsgrundstücke eine bloße Anschlussmöglichkeit ausreichen lässt, in jedem Fall jedoch eine Bebauung oder gewerbliche oder vergleichbare (sonstige) Nutzung verlangt; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 13. August 1991, a.a.O., Seite 8 des E.A.; Urteil vom 24. Mai 1989, a.a.O.; VG Magdeburg, Urteil vom 13. September 2006 - 9 A 78/06 -, zit. nach juris;… Sauthoff, a.a.O., § 8 Rn. 1668;… Klausing, a.a.O., § 8 Rn. 1055a; a.A. etwa - zur dortigen Rechtslage - OVG für die Länder Niedersachsen und Lüneburg, Urteil vom 24. März 1988 - 3 A 91/86 -, Seite 11 des E.A., wonach auch unbebaute und unbebaubare Grundstücke im Außenbereich durch die bloße Anschlussmöglichkeit in beitragsrechtlicher Hinsicht bevorteilt würden; ebenso OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 3. März 2000 - 12 A 12497/98 -, Seite 7 des E.A.).

  • VG Cottbus, 28.05.2010 - 6 L 241/08

    Rückwirkung einer Abwasserbeitragssatzung

    Die bloße Anschlussmöglichkeit reichte demgegenüber nach alter Rechtslage auch im Falle der Bebauung oder gewerblichen Nutzung nicht aus, weil diese mit dem Risiko behaftet war, dass die Baulichkeit vor der Anschlussnahme zerstört wurde und das Grundstück dann nicht - auch nicht im Rahmen der erleichterten Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 BauGB - erneut bebaut werden durfte und dementsprechend auch nicht bevorteilt wurde (vgl. die oben zitierte Rechtsprechung des OVG Brandenburg bzw. Berlin- Brandenburg; ferner zur dortigen Rechtslage OVG Niedersachsen, Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 1/89 -, NST-N 1989, 294; Urteil vom 13. August 1991 - 9 L 274/89 -, Seite 8 des E.A.;… Sauthoff in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1668;… Klausing in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1055).

    Denn das lediglich angeschlossene oder anschließbare, aber nicht bebaute bzw. gewerblich oder vergleichbar (sonstig) genutzte Außenbereichsgrundstück ist - wie ausgeführt - kein Bauland und daher typischer Weise einer Bebauung nicht zugänglich, so dass eine gesicherte Vorteilslage wie bei Baugrundstücken im unbeplanten Innenbereich oder im Gebiet eines Bebauungsplans nicht erreicht wird (…wie hier Becker, a.a.O.; ferner zur dortigen Rechtslage die Zitate am Ende des vorstehenden Absatzes sowie: OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2000 - 15 A 5328/96 -, Seite 15 ff. des E.A.; Hessischer VGH, Beschluss vom 11. April 1995 - 5 TH 397/93 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, zit. nach juris zu einer Genehmigung nach § 33 BauGB; OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, NVwZ-RR 2000, 107, das zwar hinsichtlich der Vorteilsvermittlung für Außenbereichsgrundstücke eine bloße Anschlussmöglichkeit ausreichen lässt, in jedem Fall jedoch eine Bebauung oder gewerbliche oder vergleichbare (sonstige) Nutzung verlangt; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 13. August 1991, a.a.O., Seite 8 des E.A.; Urteil vom 24. Mai 1989, a.a.O.; VG Magdeburg, Urteil vom 13. September 2006 - 9 A 78/06 -, zit. nach juris;… Sauthoff, a.a.O., § 8 Rn. 1668;… Klausing, a.a.O., § 8 Rn. 1055a; a.A. etwa - zur dortigen Rechtslage - OVG für die Länder Niedersachsen und Lüneburg, Urteil vom 24. März 1988 - 3 A 91/86 -, Seite 11 des E.A., wonach auch unbebaute und unbebaubare Grundstücke im Außenbereich durch die bloße Anschlussmöglichkeit in beitragsrechtlicher Hinsicht bevorteilt würden; ebenso OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 3. März 2000 - 12 A 12497/98 -, Seite 7 des E.A.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07

    Vorteilsbegriff im Sinne des KAG MV §§ 9, 7; Beitragspflicht bei Möglichkeit des …

    Hinsichtlich der Begründung des anschlussbeitragsrechtlichen Vorteils kommt es folglich darauf an, ob die Baulichkeit tatsächlich angeschlossen ist (…vgl. Klausing, a.a.O.; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.1989 - 9 L 1/89 -, Nds. Rpfl. 1990, 15, 16; Beschl. v. 07.04.2000 - 9 M 2373/99 -, DVBl. 2000, 1227 - zitiert nach juris;… VG Magdeburg, Urt. v. 13.09.2006 - 9 A 78/06 -, juris).

    Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil vom 24. Mai 1989 - 9 L 1/89 - (Nds. Rpfl. 1990, 15, 16) zur dort in Rede stehenden entsprechenden ortsrechtlichen Bestimmung eine unerhebliche sprachliche Ungenauigkeit angenommen.

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach …

    Ist der Beitragsmaßstab rechtswidrig, ist auch die Kalkulation des Beitragssatzes fehlerhaft (s. etwa Nds. OVG, Urteil vom 24.5.1989 - 9 L 1/89 - NVwZ 1990, 590).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89

    Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene …

    Demgemäß hat der Senat dazu bereits entschieden, "daß der Vorteil der Gemeinde dadurch abgegolten wird, daß die Gemeinde ihre eigenen Grundstücke bei der Kalkulation mit berücksichtigt" (NdsRpfl 1990, 15, insoweit in NVwZ 1990, 590 nicht abgedr.) und weiter ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 L 156/89

    Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehr; Unmittelbare wirtschaftliche Vorteile; …

    Wenn bei einer rückwirkenden Festlegung des Beitragssatzes die maßgeblichen Daten feststehen bzw. ermittelbar sind, hat an die Stelle der Vorauskalkulation eine Berechnung unter Verwendung, der bekannten Zahlen zu treten (st. Rspr. des Senats zum Gebühren- und Beitragsrecht; zum Beitragsrecht vgl. NVwZ 1990, 590 = NST-N 1989, 294).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2009 - 2 LB 64/08

    Anschlussbeitrag; Außenbereichsgrundstück; Bestimmtheit; sachliche …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.08.1990 - 9 L 182/89

    Gebührenkalkulation für Vergangenheit; Überkapazität einer zentralen Einrichtung; …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1990 - 9 L 119/89
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1991 - 9 L 186/89

    Notwendigkeit des Vorliegens einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage für die …

  • OVG Niedersachsen, 27.01.1993 - 9 L 4763/91

    Kanalbaubeitragspflicht; Landwirtschaftliche Hofstelle; Unbeplanter Innenbereich

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2000 - 9 M 2373/99

    Außenbereich; Außenbereichsgrundstück; Erdgasspeicher; Grundstücksfläche; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1992 - 2 L 285/91

    Abwasserbeseitigung; Anschlußbeitrag; Beitragspflicht; Klärwerk; …

  • VG Lüneburg, 12.12.2006 - 3 A 27/05

    Gebührenkalkulation bei der Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren.

  • VG Frankfurt/Oder, 29.09.2011 - 5 K 398/08

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Schwerin, 24.03.2005 - 4 A 1465/04
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1992 - 2 L 228/91
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.07.1989 - 9 K 1/89
  • VG Schwerin, 24.02.2000 - 4 A 2007/98
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