Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 11 KAG ND; § 38 AO; § 52 StrG ND; § 1 Abs. 1 KAG ND; § 5 Abs. 4 KAG ND
Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke; Hinterliegergrundstücke; Benutzungsfiktion; Straßenreinigungsgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke; Hinterliegergrundstücke; Benutzungsfiktion; Straßenreinigungsgebühr
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 24.02.1988 - 3 A 86/87
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Papierfundstellen
- DVBl 1990, 1412
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 39.87
Der satzungsrechtliche Baulandbegriff - Erhebung eines Kanalanschlussbeitrages - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Selbst wenn die Behörde das Verwaltungsverfahren dennoch wieder aufgreifen sollte, dürfte das Begehren des Gebührenpflichtigen auf Aufhebung oder Änderung des Gebührenbescheides aus den oben genannten Gründen ohne Erfolg sein, weil es weder einen bundesrechtlichen oder landesrechtlichen Rechtssatz gibt, nach welchem ein entstandener Abgabenanspruch deshalb nicht fortbestehen könnte, weil ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal nachträglich mit Wirkung ex nunc weggefallen ist (vgl. für das Kanalbaubeitragsrecht BVerwG KStZ 1989, 213 und für das Erschließungsbeitragsrecht Beschl. d. Sen. v. 22.1.1990 - 9 M 96/89 -). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG wird Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzt, wenn sich für eine Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte "ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß" (BVerfGE 1, 14, 52; BVerfGE 20, 374, 377; BVerfGE 33, 367, 384; BVerfGE 54, 11, 25 ff.; BVerfGE 67, 329, 345). - BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG wird Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzt, wenn sich für eine Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte "ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß" (BVerfGE 1, 14, 52; BVerfGE 20, 374, 377; BVerfGE 33, 367, 384; BVerfGE 54, 11, 25 ff.; BVerfGE 67, 329, 345).
- BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Pensionen und Renten
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG wird Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzt, wenn sich für eine Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte "ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß" (BVerfGE 1, 14, 52; BVerfGE 20, 374, 377; BVerfGE 33, 367, 384; BVerfGE 54, 11, 25 ff.; BVerfGE 67, 329, 345). - BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85
Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Zum Vorbringen des Klägers zum Allgemeininteresse ist zu ergänzen, daß nach der Rechtsprechung des BVerwG (KStZ 1989, 192) der Kostenanteil für das Allgemeininteresse auch undifferenziert vom Gesamtkostenaufwand abgezogen werden kann und daß die Festlegung der Höhe des Kostenanteils für das Allgemeininteresse im Ermessen des Ortsgesetzgebers liegt. - BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Zwar kann die Zulässigkeit der Übertragung der Rechtsetzungsbefugnis nicht damit begründet werden, daß der Rat der Legislative zuzuordnen sei (so wohl BVerfG NJW 1972, 860), weil die Grundsätze der Gewaltenteilung im Gemeindeverfassungsrecht keinen Niederschlag gefunden haben. - BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG wird Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzt, wenn sich für eine Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte "ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß" (BVerfGE 1, 14, 52; BVerfGE 20, 374, 377; BVerfGE 33, 367, 384; BVerfGE 54, 11, 25 ff.; BVerfGE 67, 329, 345). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1986 - 2 A 3373/83
Gebühren; Benutzungsgebühren; Erhebung; Zeitpunkt; Wasserversorgung
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Ob damit auch die Festsetzung einer Gebühr zu Beginn eines Veranlagungszeitraumes für den gesamten (zukünftigen) Veranlagungszeitraum (z.B. Kalenderjahr) ausgeschlossen ist, bedarf keiner abschließenden Entscheidung (vgl. hierzu OVG NW KStZ 1984, 79 und DVBl 1986, 780). - BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvL 13/65
Verfassungswidrigkeit des § 59 Abs. 1 Nr. 2 AVAVG
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG wird Art. 3 Abs. 1 GG nur dann verletzt, wenn sich für eine Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte "ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß" (BVerfGE 1, 14, 52; BVerfGE 20, 374, 377; BVerfGE 33, 367, 384; BVerfGE 54, 11, 25 ff.; BVerfGE 67, 329, 345).
- OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17
Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke; …
Trotz der nach dem Senatsurteil vom 30. Januar 2017 gebotenen Einbeziehung zugewandter Grundstücksseiten auch bei Anliegergrundstücken ist im Grundsatz davon auszugehen, dass von dem vollständig anliegenden Grundstück regelmäßig die Möglichkeit einer höheren Verschmutzung der Straße durch das Grundstück zu bejahen ist (vgl. Senatsurteil vom 13.2.1990 - 9 L 113/89 - juris Rn. 31; BVerwG…, Urteil vom 10.5.1974 - VII C 46.72 - Buchholz 401.84 = juris Rn. 18).Weiterhin ist bei Anliegergrundstücken regelmäßig die Möglichkeit der Verschmutzung der Straße durch das Grundstück zu bejahen, während andererseits Hinterliegergrundstücke kaum zur Verschmutzung der Straße beitragen (so schon Senatsurteil vom 13.2.1990 - 9 L 113/89 - juris Rn. 31; BVerwG…, Urteil vom 10.5.1974, a. a. O., Rn. 18).
Rn. 261 Nach der Senatsrechtsprechung zur Rechtslage vor dem 1. Januar 2017 war der kommunale Eigenanteil um einen Interessenanteil der Hinterlieger zu erhöhen, den die Gemeinde übernehmen musste, wenn sie darauf verzichtete, die Eigentümer von Hinterliegergrundstücken zu Straßenreinigungsgebühren heranzuziehen (Senatsurteil vom 13.2.1990, a. a. O., Rn. 36).
- BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92
Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …
Der "ergänzende" Hinweis (Beschluß S. 5 a.E.) auf die "Unzulässigkeit der Gebührenfestsetzung auf unbestimmte Zeit" nach der bis 31. Dezember 1991 geltenden Fassung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes bedeutet zwar - wie das in Bezug genommene Urteil des Berufungsgerichts vom 13. Februar 1990 - OVG 9 L 113/89 - belegt -, daß "der angefochtene Bescheid ... schon aus formalen Gründen aufzuheben" ist.Das Berufungsgericht hält den angefochtenen Bescheid - unabhängig von dem zu Unrecht angenommenen Verstoß gegen den Gleichheitssatz - somit auch deshalb für rechtswidrig, weil das niedersächsische Landesrecht "im Gegensatz zu § 12 KAG S-H oder zu Art. 12 BayKAG" keine Vorschrift enthalte, "die es den Gemeinden erlaubt, in Bescheiden über Abgaben, die für einen bestimmten Zeitraum erhoben werden, zu bestimmen, daß diese Bescheide für die folgenden Zeitabschnitte gelten"; ohne eine solche spezielle gesetzliche Grundlage könnten Gebühren nicht fortlaufend bis auf unbestimmte Zeit festgesetzt werden (vgl. Beschluß S. 5 i.V.m. S. 8 des in Bezug genommenen Urteils vom 13. Februar 1990 - OVG 9 L 113/89 -).
Die letztgenannte Frage hat das Berufungsgericht in dem in Bezug genommenen Urteil vom 13. Februar 1990 - OVG 9 L 113/89 - (UA S. 8 f.) offengelassen.
- VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21
Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall; …
Zum erstgenannten Aspekt wurde (zur früheren Fassung des Niedersächsischen Straßengesetzes ohne fixierten Anteil von 25 % für die Allgemeinheit) eine Erhöhung des Allgemeinteils bzw. eine entsprechende Reduzierung der Kosten der Einrichtung für bedenkenswert erklärt (Urteil vom 13.2.1990 - 9 L 113/89, Rn. 35, juris).Vielmehr könnte nur noch eine Herausrechnung der auf die nicht berücksichtigten Flächen entfallenden Kosten erfolgen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.2.1990 - 9 L 113/89, Rn. 35, juris), was aber zu einer verdeckten Erhöhung des Gemeindeanteils führte, deren Vereinbarkeit mit dem nunmehr fixierten Anteil der Allgemeinheit fraglich wäre (OVG Lüneburg…, Urteil vom 3.5.2021 - 9 KN 162/17, Rn. 265, juris).
Die Übertragung der Aussagen aus dem zitierten Urteil vom 13.2.1990 (a.a.O.) auf beim Grundflächenmaßstab mögliche Flächenvergünstigungen ist nach Auffassung des Gerichts aber - auch unter Außerachtlassung des nunmehr fixierten Anteils der Allgemeinheit - jedenfalls nicht geboten.
Der Unterschied zwischen nicht einbezogenen Hinterliegern und Teilflächen großer Grundstücke ist, dass die Hinterlieger unzweifelhaft die gereinigten Straßen in Anspruch nehmen und jedenfalls über den Ziel- und Quellverkehr, aber wohl auch sonst (- wenn auch in geringerem Maße, OVG Lüneburg, Urteil vom 13.10.1990 - 9 L 113/89, Rn. 30, juris -), zu deren Verschmutzung beitragen.
- OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2026 - 6 LA 140/24
Keine Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vor Entstehung des …
Bei einer Entstehung der Benutzungsgebühr schon am Anfang des jeweiligen Veranlagungszeitraumes hätte es der gesetzlichen Zulassung von Vorauszahlungsforderungen nicht bedurft (…so schon Thiem/Böttcher, KAG, Stand Mai 2025, § 6 Rn. 571 und zu § 45 StrWG , Rn. 63b; vgl. zu Nds.: OVG Lüneburg, Urt. v. 13.02.1990 - 9 L 113/89 -, juris Rn. 26;… zu NW: Brüning, in: Driehaus, KAG, Stand Sept. 2025, § 6 Rn. 241, 248).Rn. 32 Dass sich das Verwaltungsgericht argumentativ auf das OVG Lüneburg beruft, dieses die maßgebliche Frage nach der Zulässigkeit der Festsetzung einer Gebühr zu Beginn eines Veranlagungszeitraums für den gesamten (zukünftigen) Veranlagungszeitraum in der zitierten Entscheidung am Ende aber offengelassen hat (OVG Lüneburg, Urt. v. 13.02.1990 - 9 L 113/89 -, juris Rn. 24), zieht die Richtigkeit der Argumentation nicht in Zweifel.
Zudem würden die Grenzen zwischen tatsächlicher Inanspruchnahme und Inanspruchnahmemöglichkeit in unzulässiger Weise verwischt (vgl. schon OVG Lüneburg, Urt. v. 13.02.1990 - 9 L 113/89 -, juris Rn. 24).
- VG Frankfurt/Main, 16.09.2025 - 7 K 3685/24
Rückerstattung geleisteter Sonderabgaben bei fehlender Gewährleistung fortdauernd …
Rn. 74 Danach sind die Festsetzungsbescheide vorliegend keine Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (vgl. zu Gebührenbescheiden OVG Lüneburg, Urt. vom 13.02.1990 - 9 L 113/89 -, juris, Rn. 25). - VG Hannover, 18.09.2026 - 1 B 5771/24
Straßenreinigungsgebühren; Widmung; Hannoversches Gesetz über die Gemeindewege …
Weiterhin sei bei Anliegergrundstücken regelmäßig die Möglichkeit der Verschmutzung der Straße durch das Grundstück zu bejahen, während andererseits Hinterliegergrundstücke kaum zur Verschmutzung der Straße beitrügen (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 13.2.1990 - 9 L 113/89 - juris Rn. 31; BVerwG…, Urteil vom 10.5.1974 - VIII C 46.72 - juris Rn. 18). - VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
Entstehungszeitpunkt von Straßenreinigungsgebühren
Rn. 50 Den genannten Rechtsauffassungen ist entgegen zu halten, dass die Dauer der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung "Straßenreinigung" auch unter Zugrundelegung der Satzung nicht hinreichend gesichert ist, da jederzeit die Möglichkeit besteht, die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer zu übertragen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.02.1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 24).Der Gebührenschuldner wäre daher darauf angewiesen, daß die Gemeinde ihm aus Billigkeitsgründen einen Teil der festgesetzten Gebühr erläßt, wenn die Reinigungsleistung tatsächlich nicht vollständig erbracht wird oder der Gebührenpflichtige sein Grundstück während des Veranlagungszeitraums veräußern sollte, obwohl eine Veranlagung des Rechtsnachfolgers ausgeschlossen sein dürfte, weil dieser zur Zeit der Entstehung der Gebühr nicht Benutzer der öffentlichen Einrichtung war" (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.02.1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 25 f.).
- VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 66/16
Unrechtmäßige Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
Rn. 42 Den genannten Rechtsauffassungen ist entgegen zu halten, dass die Dauer der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung "Straßenreinigung" auch unter Zugrundelegung der Satzung nicht hinreichend gesichert ist, da jederzeit die Möglichkeit besteht, die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer zu übertragen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.02.1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 24).Der Gebührenschuldner wäre daher darauf angewiesen, daß die Gemeinde ihm aus Billigkeitsgründen einen Teil der festgesetzten Gebühr erläßt, wenn die Reinigungsleistung tatsächlich nicht vollständig erbracht wird oder der Gebührenpflichtige sein Grundstück während des Veranlagungszeitraums veräußern sollte, obwohl eine Veranlagung des Rechtsnachfolgers ausgeschlossen sein dürfte, weil dieser zur Zeit der Entstehung der Gebühr nicht Benutzer der öffentlichen Einrichtung war" (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.02.1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 25 f.).
- VG Schleswig, 14.01.2021 - 4 A 238/18
Straßenreinigungsgebühren - Entstehungszeitpunkt
Den genannten Rechtsauffassungen ist entgegen zu halten, dass die Dauer der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung "Straßenreinigung" auch unter Zugrundelegung der Satzung nicht hinreichend gesichert ist, da jederzeit die Möglichkeit besteht, die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer zu übertragen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 24).Der Gebührenschuldner wäre daher darauf angewiesen, daß die Gemeinde ihm aus Billigkeitsgründen einen Teil der festgesetzten Gebühr erläßt, wenn die Reinigungsleistung tatsächlich nicht vollständig erbracht wird oder der Gebührenpflichtige sein Grundstück während des Veranlagungszeitraums veräußern sollte, obwohl eine Veranlagung des Rechtsnachfolgers ausgeschlossen sein dürfte, weil dieser zur Zeit der Entstehung der Gebühr nicht Benutzer der öffentlichen Einrichtung war" (OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 25 f.).".
- VG Schleswig, 01.02.2021 - 4 A 104/20
Straßenreinigungsgebühr
Den genannten Rechtsauffassungen ist entgegen zu halten, dass die Dauer der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung "Straßenreinigung" auch unter Zugrundelegung der Satzung nicht hinreichend gesichert ist, da jederzeit die Möglichkeit besteht, die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer zu übertragen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 24).Der Gebührenschuldner wäre daher darauf angewiesen, daß die Gemeinde ihm aus Billigkeitsgründen einen Teil der festgesetzten Gebühr erläßt, wenn die Reinigungsleistung tatsächlich nicht vollständig erbracht wird oder der Gebührenpflichtige sein Grundstück während des Veranlagungszeitraums veräußern sollte, obwohl eine Veranlagung des Rechtsnachfolgers ausgeschlossen sein dürfte, weil dieser zur Zeit der Entstehung der Gebühr nicht Benutzer der öffentlichen Einrichtung war" (OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 25 f.).".
- VG Göttingen, 15.04.2026 - 3 A 81/18
Straßenreinigungsgebühren; Frontmetermaßstab; Ausgleich; Anliegergrundstück; …
- VG Lüneburg, 27.05.2020 - 3 A 94/18
Anlieger; Anlieger, mehrfache Heranziehung; Hinterlieger; Quadratwurzelmaßstab; …
- VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 167/16
Unrechtmäßige Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 107/89
Straßenreinigungsgebühr; Hinterliegergrundstück; Gebührenbedarfsberechnung; …
- VGH Hessen, 22.04.1992 - 5 N 2292/89
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren nach dem Frontmetermaßstab - anteilige …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 279/89
Gemeinden; Gebührenkalkulation; Abschreibungen; Beitragsfinanzierte öffentliche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2009 - 3 L 282/07
Gebühren wegen Überschreitung der Regelstudienzeit
- VG Frankfurt/Main, 16.09.2025 - 7 K 3705/24
Rückerstattung geleisteter Sonderabgaben bei fehlender Gewährleistung fortdauernd …
- VG Frankfurt/Main, 16.09.2025 - 7 K 3686/24
Rückerstattung geleisteter Sonderabgaben bei fehlender Gewährleistung fortdauernd …
- OVG Niedersachsen, 12.11.1991 - 9 L 20/90
Gebührenbemessung; Entsorgung; Hauskläranlage; Frischwasserverbrauch; …
- VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06
Gebührenschuldner im Rahmen des Wasser- und Bodenverbandsgebührenrechts
- VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 595/17
Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr durch eine …
- OVG Niedersachsen, 14.12.1992 - 12 K 113/92
Aufteilung der Straßenreinigungspflicht auf die Straßenanlieger;; Auferlegung; …
- OVG Niedersachsen, 09.03.1992 - 9 L 4703/91
Abfallbeseitigungsgebühr; Wirklichkeitsmaßstab; Kommunalabgaben; Gebühr; …
- VG Oldenburg, 27.05.2004 - 2 A 115/02
Ermessen; fiktiv; Frontmetermaßstab; Gebührenkalkulation; Gebührenminderung; …
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