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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 18.05.2011 - 9 L 588/11.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21132
VG Frankfurt/Main, 18.05.2011 - 9 L 588/11.F (https://dejure.org/2011,21132)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.05.2011 - 9 L 588/11.F (https://dejure.org/2011,21132)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 9 L 588/11.F (https://dejure.org/2011,21132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Auswahlentscheidung in einem Stellenbesetzungsverfahren als Verwaltungsakt

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2011 - 9 L 588/11
    Die Auswahlentscheidung in einem Stellenbesetzungsverfahren stellt einen Verwaltungsakt dar, der gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern rechtliche Wirkung entfaltet (im Anschluss an BVerwG 4.11.2010 - 2 C 16.09).

    Im Hinblick auf die tragenden Gründe des Urteils des BVerwG vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - ZBR 2011, 91 ist in der für die Antragstellerin nachteiligen Auswahlentscheidung, mit welcher der Antragsgegner ihre Bewerbung um die streitige Stelle abgelehnt hat, ein Verwaltungsakt zu sehen, dessen sofortige Vollziehung der Antragsgegner erst nachträglich mit Schreiben vom 1. April 2011 angeordnet hat und gegen den einstweiliger Rechtsschutz nunmehr nur durch einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 i. V. m. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO erreicht werden kann (§ 123 Abs. 5 VwGO).

  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2011 - 9 L 588/11
    Rn. 4 Die durch die Maßnahme unmittelbar bewirkte Rechtsfolge, die die entscheidende Voraussetzung für die Annahme der nach § 35 HVwVfG erforderlichen Regelungswirkung darstellt, besteht insbesondere darin, dass die Beigeladene als ausgewählte Bewerberin einen Anspruch auf Vollzug der Auswahlentscheidung, also auf Verleihung des der ausgeschriebenen Stelle zugeordneten Amtes durch Ernennung oder durch Erlass eines ernennungsgleichen Verwaltungsakts hat (…BVerwG Urt. v. 4.11.2011, a. a. O, Rn. 27; Beschluss v. 27.9.2007 - 2 C 21.06, 26.06, 29.07 - E 129, 272 Rn. 45).
  • VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

    Rn. 4 Nach ständiger Rechtsprechung richtet sich in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit der einstweilige Rechtsschutz für einen unterlegenen Bewerber nach § 123 VwGO (a.A.: VG Frankfurt, Beschl. vom 18.05.2011 - 9 L 588/11.F - juris).
  • VG Kassel, 29.08.2011 - 1 L 481/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung

    Die Auswahlentscheidung in einem Stellenbesetzungsverfahren stellt keinen Verwaltungsakt dar, der gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern rechtliche Wirkung entfalten würde (entgegen VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.05.2011 - 9 L 588/11.F -).

    Rn. 6 Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aus der oben benannten höchstrichterlichen Rechtsprechung in einer jüngst ergangenen Entscheidung die Konsequenz gezogen, dass sich der Eilrechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren in Ansehung der vom Bundesverwaltungsgericht insoweit entwickelten Grundsätze nunmehr nicht mehr nach § 123 VwGO richte, sondern nach der - insoweit gemäß § 123 Abs. 5 VwGO vorrangigen - Regelung des § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 9 L 588/11.F -, Juris, nicht rechtskräftig).

  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12
    Rn. 4 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen zur Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 1.12.2011 - 9 L 3631/11.F - n. v.; 21.10.2011 - 9 L 2062/11.F -IÖD 2012, 15; 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F - n. v.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F - juris; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F - juris).
  • VG Kassel, 21.05.2012 - 1 L 88/12

    Besetzung der Stelle eines Kreisbrandinspektors

    Rn. 6 Allerdings hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aus der oben benannten höchstrichterlichen Rechtsprechung die Konsequenz gezogen, dass sich der Eilrechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren in Ansehung der vom Bundesverwaltungsgericht insoweit entwickelten Grundsätze nunmehr nicht mehr nach § 123 VwGO richte, sondern nach der - insoweit gemäß § 123 Abs. 5 VwGO vorrangigen - Regelung des § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 2011 - 9 L 588/11.F -, Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12

    Konkurrenzschutz bei Beförderungsauswahl; Konkurrenzschutz bei …

    Rn. 4 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 21.10.2011 - 9 L 2062/11. F. - n. v.; 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).
  • VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11

    Rechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren; Beteiligung der Personalvertretung …

    Rn. 4 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen zur Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).
  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 9 L 298/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine im Wege der Versetzung getroffene …

    Rn. 3 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen zur Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 16.3.2012 - 9 L 295/12.F - n. v.; 1.12.2011 - 9 L 3631/11.F - n. v.; 21.10.2011 - 9 L 2062/11.F -IÖD 2012, 15; 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F - n. v.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F - juris; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Rn. 7 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 21.10.2011 - 9 L 2062/11. F. - n. v.; 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).
  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 4647/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Auswahlentscheidung

    Wegen der in § 123 Abs. 5 VwGO geregelten Nachrangigkeit des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in Fällen wie diesen Rechtsschutz nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (vgl. im Einzelnen von Roetteken, Konkurrenzschutz im Beamtenrecht nach dem Urteil des BVerwG vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 - ZBR 2011, 73 ff.; Beschluss der Kammer vom 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).
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