Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
AO § 222; AO § 227; GG Art. 2 Abs. 1; NJagdG § 4 Abs. 1; NJagdG § 41 Nr. 3; NKAG § 11 Abs. 1 Nr. 5a
Aufwandsteuer; Erdrosselung; Hundesteuer; öffentliches Interesse; Jagdgebrauchshund; Jagdhund; Jagdsteuer; persönlicher Lebensbedarf; Naturschutz; Zweck; Keine Befreiung von der Hundesteuer für die Haltung von Jagdgebrauchshunden - jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)
Art. 105 Abs. 2a GG, § 4, 41 LJG Niedersachsen
Keine Befreiung von der Hundesteuer für die Haltung von Jagdgebrauchshunden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufwandsteuer; Erdrosselung; Hundesteuer; öffentliches Interesse; Jagdgebrauchshund; Jagdhund; Jagdsteuer; persönlicher Lebensbedarf; Naturschutz; Zweck; Keine Befreiung von der Hundesteuer für die Haltung von Jagdgebrauchshunden
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Befreiung von der Hundesteuer bei Haltung von Jagdhunden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten unterliegen der Hundesteuer - Jagdausübungsberechtigter nicht zur Haltung von Jagdgebrauchshunden verpflichtet
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Haltung von Hunden auch zum Zweck der Jagdausübung
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 23.08.2022 - 8 A 205/20
- OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 8.13
Gemeinde; Hundesteuer; Hundesteuersatzung; Kampfhund; erdrosselnde Wirkung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Das Halten eines Hundes geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen - wenn auch unter Umständen nicht sehr erheblichen - zusätzlichen Vermögensaufwand (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 8.13 - juris Rn. 18, m. w. N.;… Senatsbeschluss vom 27.6.2017 - 9 LA 35/16 - juris Rn. 4).Erst dann, wenn die grundsätzlich zulässige steuerliche Lenkung nach Gewicht und Auswirkung einer verbindlichen Verhaltensregel nahekommt, die Finanzierungsfunktion der Steuer also durch eine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter verdrängt wird, indem der steuerpflichtige Vorgang unmöglich gemacht wird, bietet die Besteuerungskompetenz keine ausreichende Rechtsgrundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 8.13 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 72.90
Ausgestaltung der steuerrechtlichen Qualifizierung der Hundesteuer als …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Wird ein über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehender Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist, betrieben, kommt es nicht darauf an, von wem und mit welchen Mitteln der Konsum finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 13 zur Übernachtungssteuer; BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 8 B 72.90 - juris Rn. 2 zur Hundesteuer;… ebenso Senatsbeschluss vom 27.9.2018 - 9 LA 27/18 - juris Rn. 5).Es verstößt auch nicht gegen das Willkürverbot des Gleichheitssatzes, wenn der Gesetzgeber das Halten mehrerer Hunde in einem Haushalt durch Erhöhung der Steuer für den zweiten und jeden weiteren Hund zu erschweren und einzudämmen versucht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.10.1990 - 8 B 72.90 - juris Rn. 3).
- OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20
Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37 m. w. N.).Daher ist die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nur dann im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt, wenn eine derartige Frage konkret bezeichnet und darüber hinaus erläutert worden ist, warum diese Frage im angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich und klärungsbedürftig wäre und aus welchen Gründen ihre Beantwortung über den konkreten Einzelfall hinaus dazu beitrüge, die Rechtsfortbildung zu fördern oder die Rechtseinheit zu wahren (vgl. nur Senatsbeschluss vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 18 m. w. N.).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Es kommt nicht darauf an, ob der Satzungsgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 90). - BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Dabei steigen die Anforderungen an den Rechtfertigungsgrund mit dem Ausmaß der Abweichung und ihrer Bedeutung für die Verteilung der Steuerlast insgesamt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.3.2022 - 1 BvR 2868/15 u. a. - juris Rn. 124). - BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Wird ein über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehender Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist, betrieben, kommt es nicht darauf an, von wem und mit welchen Mitteln der Konsum finanziert wird und welchen Zwecken er des Näheren dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 13 zur Übernachtungssteuer; BVerwG…, Beschluss vom 31.10.1990 - 8 B 72.90 - juris Rn. 2 zur Hundesteuer;… ebenso Senatsbeschluss vom 27.9.2018 - 9 LA 27/18 - juris Rn. 5). - BVerwG, 16.05.2007 - 10 C 1.07
Aufwandsteuer, Hundesteuer, Steuerpflicht, Bundespolizei, Diensthund, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Dagegen fehlt es an einem besteuerbaren Aufwand für die persönliche Lebensführung, wenn die Hundehaltung eine Dienstpflicht erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2007 - 10 C 1.07 - juris Rn. 15). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Schlüssige Gegenargumente liegen dann vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, Beschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19). - BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - juris Rn. 16). - BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88
Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 9 LA 147/22
Für die Jagdausübung kann Jagdsteuer erhoben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.1989 - 2 BvR 1532/88 - juris Rn. 7). - BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 14.16
Keine Jagdsteuerpflicht einer GmbH
- VGH Hessen, 25.06.2003 - 5 UE 1174/01
Hundesteuer unabhängig von privater oder beruflicher Veranlassung
- OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 9 LA 27/18
Aufwand; tatsächliche Aufwendungen; Erstattung; tatsächliche Finanzierung; …
- OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07
Streit über die Rechtmäßigkeit einer geänderten Jagdsteuersatzung; Rechtliche …
- BVerwG, 29.01.2009 - 9 BN 2.08
Einordnung von Jagdsteuern als Aufwandsteuern i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG; …
- OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 9 LA 35/16
Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; Hundesteuer; erdrosselnde Wirkung
- VG Mainz, 20.09.2023 - 3 K 16/23
Hundesteuer für Trainings- und Therapiehunde
Eine Zuordnung der Hundehaltung zu beruflichen Zwecken wird in der Rechtsprechung - unter Berücksichtigung des Einzelfalls - nur dann angenommen, wenn die Berufs- oder Gewerbeausübung ohne die Hundehaltung nicht möglich wäre oder ohne die Hundehaltung der Erwerbszweck erheblich erschwert würde (vgl. VGH BW…, Urteil vom 15.9.2010 - 2 S 811/10 -, juris, Rn. 39 f.; OVG NS, Beschluss vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 -, juris, Rn. 11 ff. verneint für nicht notwendige Jagdhunde) bzw. der Betrieb mit dem Einsatz eines Hundes "steht oder fällt" (vgl. OVG RP, Beschluss vom 22.12.2009 - 6 A 10954/09 -, S. 4 BA).Eine Besteuerung ist nach der Rechtsprechung jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Hundehaltung - ungeachtet ihres Schwerpunkts - neben unstreitigen betrieblichen oder gewerblichen Zwecken zumindest auch persönlichen Zwecken dient (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 3.11.2005 - 14 A 3852/04 -, juris, Rn. 29; OVG NS, Beschluss vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 -, juris, Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 13.01.2025 - 9 LA 109/23
Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Herdenschutz; Herdenschutzhund; …
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 - juris Rn. 3…, vom 1.3.2022 - 9 LA 78/20 -, vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37…, vom 16.8.2021 - 9 LA 53/20 -, vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 5 m. w. N. und vom 29.11.2018 - 9 LA 63/18 -).Das Halten eines Hundes geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen - wenn auch unter Umständen nicht sehr erheblichen - zusätzlichen Vermögensaufwand (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 8.13 - juris Rn. 18, m. w. N.; Senatsbeschlüsse vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 - juris Rn. 8 …und vom 27.6.2017 - 9 LA 35/16 - juris Rn. 4).
Es kommt nicht darauf an, ob der Satzungsgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 90; vgl. Senatsbeschluss vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 - juris Rn. 24).
- OVG Niedersachsen, 05.05.2026 - 9 LA 140/24
Ablehnunt des Antrags der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen Festsetzung …
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 - juris Rn. 3 …und vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 27.04.2026 - 9 LA 136/24
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung der Klägerin gegen Aufhebung …
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 - juris Rn. 3 …und vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37 m. w. N.). - VG Mainz, 22.02.2024 - 1 K 50/23
Klage auf Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für die Veranstaltung und …
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im künftigen Berufungsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. September 2017 - 4 B 44/17 -, juris, Rn. 4; NdsOVG, Beschluss vom 29. August 2023 - 9 LA 147/22 -, juris, Rn. 33; OVG RP…, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 2 A 10477/22 -, juris, Rn. 19 ). - OVG Niedersachsen, 27.03.2024 - 4 LA 34/22
Abweisung eines Antrags auf Berufung
Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss mithin nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (…BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 8 f.;… Senatsbeschl. v. 11.7.2006 - 4 LA 62/06 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 29.8.2023 - 9 LA 147/22 -, juris Rn. 3). - OVG Niedersachsen, 19.12.2024 - 4 LA 81/24
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; schwerwiegend Grundrechtseingriff; …
Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss mithin nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (…BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 8 f.;… Senatsbeschl. v. 27.3.2024 - 4 LA 34/22 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.8.2023 - 9 LA 147/22 -, juris Rn. 3). - OVG Niedersachsen, 17.02.2026 - 9 LA 5/25
Hundesteuer; gefährlicher Hund; Kreuzung; Rasse; Phänotyp; American Bully; …
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 - juris Rn. 3 …und vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 24.03.2026 - 9 LA 40/25
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung der Klägerin gegen die …
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 - juris Rn. 3 …und vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 13.01.2026 - 9 LA 33/24
Straßenausbaubeitrag; Abschnittsbildung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Änderungen der …
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt deshalb auch von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29.8.2023 - 9 LA 147/22 - juris Rn. 3 …und vom 1.11.2021 - 9 LA 11/20 - juris Rn. 37 m. w. N.).
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