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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20534
OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06 (https://dejure.org/2008,20534)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2008 - 9 LA 340/06 (https://dejure.org/2008,20534)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2008 - 9 LA 340/06 (https://dejure.org/2008,20534)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragspflicht bei zwei unterschiedlichen Erschließungsanlagen an einem Buchgrundstück: Beschränkte Erschließungswirkung einer Straße bei Teilung des Grundstücks durch Pflanzstreifen; Auswirkung der Festsetzung eines unterschiedlichen Maßes der Nutzung für ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB; § 133 Abs. 1 BauGB; § 124 Abs. 2 Nr. 2, 3, 4 VwGO
    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Straße; Vorliegen einer beitragsrelevanten Erschließung eines auch an eine andere als die fertig gestellte Erschließungsanlage angrenzenden Hinterliegergrundstücks; Für ...

  • Judicialis

    BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 133 Abs. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Straße; Vorliegen einer beitragsrelevanten Erschließung eines auch an eine andere als die fertig gestellte Erschließungsanlage angrenzenden Hinterliegergrundstücks; Für ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88

    Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
    Denn "die Anforderungen an das Erschlossensein des rückwärtigen Teils eines an eine Anbaustraße angrenzenden Buchgrundstücks können nicht höher sein als die Anforderungen an das Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks, wenn dieses und das trennende Grundstück im Eigentum derselben Person stehen" (BVerwG, Urt. v. 3.2.1989 - 8 C 78.88 - DVBl 1989, 675 = KStZ 1990, 31 = NVwZ 1989, 1072; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht Beschl. des Senats vom 3.3.2004 - 9 ME 45/04 -).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
    Dies bedeutet, dass bei aneinander angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers, die zwischen zwei in etwa parallel verlaufenden Straßen liegen, das jeweilige Hinterliegergrundstück regelmäßig nicht vom Straßenausbau bevorteilt ist, wenn die zu durchlaufenden Buchgrundstücken in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 = ZMR 1985, 426, 428, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 = KStZ 1995, 209 = NVwZ-RR 1994, 869, daran festhaltend BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 9 B 1.06 - ZMR 2006, 971) entwickelten Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungswirkung bei spiegelbildlicher Bebauung in Bezug auf das Hinterliegergrundstück erfüllt sind.
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
    Dies bedeutet, dass bei aneinander angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers, die zwischen zwei in etwa parallel verlaufenden Straßen liegen, das jeweilige Hinterliegergrundstück regelmäßig nicht vom Straßenausbau bevorteilt ist, wenn die zu durchlaufenden Buchgrundstücken in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 = ZMR 1985, 426, 428, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 = KStZ 1995, 209 = NVwZ-RR 1994, 869, daran festhaltend BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 9 B 1.06 - ZMR 2006, 971) entwickelten Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungswirkung bei spiegelbildlicher Bebauung in Bezug auf das Hinterliegergrundstück erfüllt sind.
  • BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
    Dies bedeutet, dass bei aneinander angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers, die zwischen zwei in etwa parallel verlaufenden Straßen liegen, das jeweilige Hinterliegergrundstück regelmäßig nicht vom Straßenausbau bevorteilt ist, wenn die zu durchlaufenden Buchgrundstücken in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 = ZMR 1985, 426, 428, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 = KStZ 1995, 209 = NVwZ-RR 1994, 869, daran festhaltend BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 9 B 1.06 - ZMR 2006, 971) entwickelten Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungswirkung bei spiegelbildlicher Bebauung in Bezug auf das Hinterliegergrundstück erfüllt sind.
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 9 ME 45/04

    Straßenrechtliche Gewichtung und Einstufung von Straßen; Einstufung bei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
    Denn "die Anforderungen an das Erschlossensein des rückwärtigen Teils eines an eine Anbaustraße angrenzenden Buchgrundstücks können nicht höher sein als die Anforderungen an das Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks, wenn dieses und das trennende Grundstück im Eigentum derselben Person stehen" (…BVerwG, Urt. v. 3.2.1989 - 8 C 78.88 - DVBl 1989, 675 = KStZ 1990, 31 = NVwZ 1989, 1072; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht Beschl. des Senats vom 3.3.2004 - 9 ME 45/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anliegers zu einem Straßenausbaubeitrag; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt eine beitragsrelevante Erschließung eines auch an eine andere als die fertig gestellte Erschließungsanlage angrenzenden Hinterliegergrundstücks ausnahmsweise nicht vor, wenn nach den Grundsätzen über die eingeschränkte Erschließungswirkung bei einem - an die Stelle von Anlieger- und Hinterliegergrundstück tretenden und vom Eigentümer jederzeit durch Vereinigung begründbaren - einheitlichen Buchgrundstück anzunehmen wäre, dass der (von der hergestellten Straße gesehen) hintere Grundstücksteil nicht mehr erschlossen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 26.4.2007 - 9 LA 92/06 - NordÖR 2008, 45).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2006 - 9 ME 245/05

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die im Außenbereich verlaufende …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
    Die Annahme einer eingeschränkten Erschließungs- bzw. Vorteilswirkung kommt schließlich auch in Betracht, wenn Anlieger- und Hinterliegergrundstück insgesamt als "übergroßes" Grundstück anzusehen sind, ihrem Charakter nach völlig unterschiedlich genutzt werden und hinsichtlich dieser unterschiedlichen Nutzungen zu verschiedenen Anlagen hin ausgerichtet sind (vgl. z.B. Beschl. v. Senats vom 12.1.2006 - 9 ME 245/05 - zu einem zwischen einer Innerortsstraße und einer Außenbereichsstraße durchlaufenden, teilweise landwirtschaftlich und im Übrigen zu Wohnzwecken genutzten Grundstück).".
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05

    Weiteres Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks im weiteren Sinne durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
    Im Gegensatz zu der Fallkonstellationen, über die der Senat mit Beschluss vom 16. Januar 2007 - 9 LA 90/05 - (NVwZ-RR 2007, 344) entschieden hat, erweist sich der hier zu bewertende Pflanzstreifen sowohl nach den einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans als auch nach der Begründung hinreichend durchlässig, um - wie dies ja auch geschehen ist - einen fußläufigen Zugang vom "B." auf das Flurstück 176/97 realisieren zu können.
  • VGH Bayern, 29.11.2007 - 26 N 05.3254
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
    Denn es ist nicht erkennbar, dass die Festsetzung Dorfgebiet nicht dem entspricht, was wirklich gewollt ist, sondern nur vorgeschoben ist, um das eigentliche (unzulässige) Planungsziel zu verdecken (vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 29.11.2007 - 26 N 05.3254 - zitiert nach juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau einer am Grundstück des …

    So kann die Anwendung des sog. Instituts der begrenzten Erschließungswirkung im Einzelfall ausnahmsweise dazu führen, dass ein an mehrere Anbaustraßen angrenzendes Grundstück nicht mit seiner gesamten Fläche, sondern als erschlossen lediglich mit einer - aus der Sicht der abzurechnenden Verkehrsanlage - vorderen Teilfläche bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen ist (…vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 17 Rn. 56; Senatsbeschluss vom 23.4.2008 - 9 LA 340/06 - juris Rn. 8 ff.).

    Eine beitragsrelevante Erschließung eines auch an eine andere als die fertig gestellte Erschließungsanlage angrenzenden Grundstücks liegt danach ausnahmsweise lediglich für einen Teil des Grundstücks vor, wenn sich die von der jeweiligen Erschließungsanlage ausgehende Erschließungswirkung erkennbar nur auf einen Teil des Buchgrundstücks bezieht, etwa weil jede der beiden Teilflächen selbständig und gleichgewichtig bebaut werden kann, so dass sich der Eindruck aufdrängt, bei den Teilflächen handele es sich um zwei voneinander völlig unabhängige Grundstücke (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23.4.2008 - 9 LA 340/06 - juris Rn. 8 ff. …und vom 26.4.2007 - 9 LA 92/06 - juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18

    Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche …

    Danach kommt die Annahme einer eingeschränkten Erschließungswirkung, die vom Bundesverwaltungsgericht zur Flächenbegrenzung eines insgesamt erschlossenen, an mehrere Anbaustraßen angrenzenden Buchgrundstücks in besonderen Ausnahmesituationen entwickelt wurde (…vgl. nur Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O., § 17 Rn. 45), auch in Betracht, wenn Anlieger- und Hinterliegergrundstück insgesamt als "übergroßes" Grundstück anzusehen sind, ihrem Charakter nach völlig unterschiedlich genutzt werden und hinsichtlich dieser unterschiedlichen Nutzungen zu verschiedenen Anlagen hin ausgerichtet sind (vgl. den Senatsbeschluss vom 23.4.2008 - 9 LA 340/06 - juris Rn. 9).

    Denn die Anforderungen an das Erschlossensein des rückwärtigen Teils eines an eine Anbaustraße angrenzenden Buchgrundstücks können nicht höher sein als die Anforderungen an das Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks, wenn dieses und das trennende Grundstück im Eigentum derselben Person stehen (vgl. den Senatsbeschluss vom 23.4.2008 - 9 LA 340/06 - juris Rn. 8 - 9 m. w. N.).

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