Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 03.04.2007 - 9 LC 149/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand bei Änderung des Ausbauprogramms.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 127 Abs. 2 BauGB; § 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB
Einberechnung von Kosten für die teilweise Herstellung einer bei Abnahme nicht mehr dem zwischenzeitlich geänderten Ausbauprogramm entsprechenden Fahrbahn in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand; Entfernen einer Fahrbahn im Zuge der endgültigen Herstellung der ... - Judicialis
BauGB § 128 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 128 Abs. 1
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand - Änderung, Bauprogramm, Erschließungsaufwand, Erschließungsbeitrag, Fahrbahn, Fahrbahnunterbau - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einberechnung von Kosten für die teilweise Herstellung einer bei Abnahme nicht mehr dem zwischenzeitlich geänderten Ausbauprogramm entsprechenden Fahrbahn in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand; Entfernen einer Fahrbahn im Zuge der endgültigen Herstellung der ...
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 17.03.2004 - 3 A 171/02
- OVG Niedersachsen, 03.04.2007 - 9 LC 149/04
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2007 - 9 LC 149/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Gemeinde das die Anforderungen an die endgültige Herstellung einer Teilanlage wie z.B. der Fahrbahn regelnde Ausbauprogramm mit Auswirkungen auf den Umfang der für eine solche Teilanlage entstehenden Kosten der erstmaligen Herstellung im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zwar so lange noch ändern und insbesondere ausweiten, wie die jeweilige Teilanlage - hier die ursprünglich angelegte Fahrbahn - noch nicht erstmalig auf ihrer gesamten Länge programmgemäß endgültig hergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 66/84 - NVwZ 1986, 925 = DVBl 1986, 349 = KStZ 1986, 91).Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 66/84 - a. a. O.) ist bei Änderungen des Ausbauprogramms für flächenmäßige Teileinrichtungen auf das letzte Ausbauprogramm abzustellen, dessen Umsetzung erst zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht führt.
- BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2007 - 9 LC 149/04
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Straße eine einzelne Erschließungsanlage ist oder aus mehreren Anlagen besteht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 9.8.2001 - 9 L 3120/00 -), grundsätzlich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten geprägte Erscheinungsbild abzustellen (BVerwG, Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - 101, 12 = NVwZ 1996, 794 = KStZ 1997, 214). - BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92
Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2007 - 9 LC 149/04
Für eine Einbeziehung des westlich des Kreuzungsbereichs gelegenen Teilstücks des "E. - F. - Wegs" in die gegenüber den Klägern abgerechnete Erschließungsanlage "E. - F. - Weg" lässt sich schließlich auch nicht mit Erfolg anführen, dass dieser Teil im Hinblick auf die Straßenbezeichnung dem weiteren Verlauf des "E. - F. - Wegs" zugeordnet ist, denn Straßennamen scheiden nach der Rechtsprechung als maßgebliches Kriterium zur Bestimmung der Erschließungsanlage aus (BVerwG, Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 18/92 - KStZ 1995, 209 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91). - BVerwG, 05.09.1969 - IV C 67.68
Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2007 - 9 LC 149/04
Aufwendungen für Teile einer früheren teilweisen Herstellung, die für die endgültige Herstellung nicht beibehalten werden, können ausnahmsweise nur dann auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden, wenn nach technischen Regeln die Einrichtung einer provisorischen Anlage erforderlich erschien, um später eine endgültige Erschließungsanlage ordnungsgemäß herstellen zu können (BVerwG, Urteil vom 5.9.1969 - IV C 67.68 - BVerwGE 34, 19 = DVBl 1970, 81). - OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00
Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2007 - 9 LC 149/04
Nur die Funktion, die der Straße nach ihrem äußeren Erscheinungsbild zukommt, ist bei der Beurteilung dessen, was die öffentliche Einrichtung ist, entscheidungserheblich (Beschluss des Senats vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 - NSt-N 2000, 242 = NdsVBl 2001, 18 = NdsRpfl. 2000, 296).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 9 LB 146/17
Abweichungssatzung; Allgemeinheit; Anliegeranteil; Beitragspflicht; …
Rn. 39 Danach kommt es für die räumliche Ausdehnung einer öffentlichen Einrichtung weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an (…vgl. Senatsurteil vom 9.4.2015, a. a. O., Rn. 25 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 10.6.2009 - 9 C 2.08 - juris; Senatsurteil vom 19.3.2007 - 9 LC 149/04 - juris).Rn. 45 "Im Rahmen der natürlichen Betrachtungsweise können Kreuzungen je nach den tatsächlichen Verhältnissen eine trennende Wirkung entfalten (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2011, a.a.O.; Senatsurteile vom 19. März 2007 - 9 LC 149/04 - juris; vom 31. Mai 2011 - 9 LB 61/09 - n.v.).
Zwar ist der weitere, gradlinige Verlauf der Katharinenstraße nördlich der Kreuzung mit der Goethestraße sichtbar, es entsteht jedoch auch aufgrund der unterschiedlichen Ausstattung und andersartigen Teileinrichtungen nicht der Eindruck, dass die Katharinenstraße südlich und nördlich der Kreuzung Goethestraße eine durchgehende einheitliche Verkehrsanlage ist (vgl. ähnlich zur trennenden Wirkung das Senatsurteil vom 19.3.2007, a. a. O., juris Rn. 22).
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau einer am Grundstück des …
Sie müssen Bestandteil der endgültigen Erschließungsanlage geworden sein (vgl. Senatsurteil vom 3.4.2007 - 9 LC 149/04 - juris Rn. 23).Aufwendungen für Teile einer früheren teilweisen Herstellung, die für die endgültige Herstellung nicht beibehalten werden, können ausnahmsweise nur dann auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden, wenn nach technischen Regeln die Einrichtung einer provisorischen Anlage erforderlich erschien, um später eine endgültige Erschließungsanlage ordnungsgemäß herstellen zu können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7.3.2017, a. a. O., Rn. 45 …und vom 5.9.1969, a. a. O., Rn. 9; Senatsurteil vom 3.4.2007, a. a. O., Rn. 23).
- OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13
Natürliche Betrachtungsweise; öffentliche Einrichtung; Innenstadtring; Kreuzung; …
Rn. 25 Für die Beurteilung der Ausdehnung einer öffentlichen Einrichtung, d.h. der Frage, wo eine selbstständige öffentliche Einrichtung beginnt und endet, kommt es weder auf die Parzellierung noch auf eine einheitliche oder unterschiedliche Straßenbezeichnung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - BVerwG 9 C 2.08 - juris; Senatsurteil vom 19. März 2007 - 9 LC 149/04 - juris).Rn. 26 Im Rahmen der natürlichen Betrachtungsweise können Kreuzungen je nach den tatsächlichen Verhältnissen eine trennende Wirkung entfalten (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2011, a.a.O.; Senatsurteile vom 19. März 2007 - 9 LC 149/04 - juris; vom 31. Mai 2011 - 9 LB 61/09 - n.v.).
- VG Aachen, 07.09.2023 - 7 K 2771/22
Erschließungsvertrag, Wirtschaftsweg, Widmung, Baustraße, Provisorium, …
Rn. 83 anders bei einer überflüssigen und beim Endausbau gänzlich entfernten Baustraße: OVG Lüneburg, Urteil vom 03.04.2007 - 9 LC 149/04 -, juris Rn. 23; Anderes gelte nur dann, wenn das Provisorium ausnahmsweise erforderlich schien, um die endgültige Anlage herzustellen - das gelte z.B. für eine bloße Fahrstraße während der Bauarbeiten - aber nicht für Teile die zunächst so endgültig hergestellt werden sollten. - OVG Niedersachsen, 01.07.2024 - 9 LA 156/22
Grünfläche als Teileinrichtung der Straße oder selbständige Grünanlage im …
Derartige Umstände können aber für die Festlegung der öffentlichen Einrichtung insoweit Bedeutung gewinnen, als sie ihren Niederschlag in äußerlich erkennbaren Gegebenheiten gefunden haben, etwa in der Aufstellung von Schildern, die also auf diese Weise das tatsächliche Erscheinungsbild prägen (vgl. Senatsurteil vom 3.4.2007 - 9 LC 149/04 - juris Rn. 21). - VG Neustadt, 20.05.2009 - 4 K 1153/08
Erschließungsrecht; Gemeinderatsbeschluss; Vorausleistungen; Heilung; …
Der Umstand, dass der Bebauungsplan "Untere große Wiesen" eine andere Ausführung der Stichstraße vorsah, steht dem nicht entgegen, denn das Ausbauprogramm für eine beitragsfähige Erschließungsanlage bzw. einen ihrer Teile kann so lange geändert werden, wie die Erschließungsanlage noch nicht erstmals (endgültig) hergestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1985 - 8 C 66/84 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. April 2007 - 9 LC 149/04 - ).
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