Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15 |
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§ 6 KAG ND
Anliegerstraße; Durchgangsstraße; Einstufung; Straße; Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr; Straßenausbaubeitragsrecht; Verkehrsverhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 28.10.2014 - 3 A 15/13
- OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 933
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (14)
- OVG Niedersachsen, 21.10.2014 - 9 ME 255/13
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Rn. 15 Die Kläger haben am 16. Januar 2015 Berufung gegen das am 18. Dezember 2014 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt, die von diesem wegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Hinblick auf die Frage, welche Kriterien bei der Klassifizierung einer öffentlichen Einrichtung nach Maßgabe des NKAG und der einschlägigen Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden seien, und wegen einer von der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht vom 21. Oktober 2014 (9 ME 255/13) abweichenden Schwerpunktsetzung bei der Klassifizierung der öffentlichen Einrichtung gemäß § 124 a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 und 4 VwGO zugelassen worden ist.Rn. 49 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…siehe u. a. Beschlüsse vom 2.9.2015 - 9 LA 274/14 - 1. Leitsatz und Rn. 3 in juris, vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - Rn. 3 ff. in juris …und vom 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - Rn. 3 in juris) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.
Rn. 50 Eine Einstufung als überwiegend dem Anliegerverkehr dienende öffentliche Einrichtung, die es rechtfertigt, den Anliegern den deutlich größten Teil des beitragsfähigen Aufwands aufzuerlegen, ist nach der Rechtsprechung des Senats erst dann gerechtfertigt, wenn der Anliegerverkehr den Fremdverkehr spürbar übersteigt (Senatsbeschluss vom 21.10.2014, a.a.O.), was erst bei einem Anteil des Anliegerverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist.
Überwiegt der Fremdverkehr deutlich, was bei einem Anteil des Fremdverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist, liegt straßenausbaubeitragsrechtlich regelmäßig eine Durchgangsstraße vor (Senatsbeschluss vom 21.10.2014, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 18.12.2014 - 3 A 14/13
Königspython als gefährliches Tier
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Es ist zwischen den Beteiligten unstreitig und ergibt sich auch aus den von den Klägern dieses Verfahrens und den Klägern in dem Verfahren 3 A 13/13 und 3 A 14/13 vorgelegten, teilweise über 70 Jahre alten Fotos (Blatt 23 bis 25, 81 bis 85 der Gerichtsakte; Blatt 28 f. in der beigezogenen Gerichtsakte 3 A 13/13; Anlage F3 zu dem Schriftsatz der Kläger vom 6.3.2013 in der beigezogenen Gerichtsakte 3 A 14/13), dass die als Ortsstraße auf einem amtlichen Ortsplan mit einem handschriftlichen Vermerk aus dem Jahr 1917 (Anlage K 6 zu dem Schriftsatz der Kläger vom 6.3.2013 in 3 A 14/13) eingezeichnete G.straße über eine befestigte Fahrbahn, einen südseitigen Gehweg und eine Straßenbeleuchtung verfügte und diese Teileinrichtungen den Mindestanforderungen, die an das Vorliegen einer vorhandenen Straße im Sinne von § 242 BauGB zu stellen sind, genügten.Denn nach den Angaben der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 22. Juli 2014 in der zu dem vorliegenden Verfahren beigezogenen Gerichtsakte des Verfahrens 3 A 14/13 (Blatt 103) hat der Abwasserzweckverband S. vor Beginn der Straßenausbauarbeiten Reparaturen an den Schmutzwasserleitungen vornehmen lassen.
Die genannte Kostenersparnis von 18.578,78 EUR hat die Beklagte jeweils zur Hälfte bei der Kanalbaumaßnahme und bei der Straßenausbaumaßnahme in den dem Verwaltungsgericht auf dessen Verfügung vom 21. Juli 2014 (Blatt 99 in 3 A 14/13) vorgelegten Alternativberechnungen (Blatt 147 bis 149 der Gerichtsakte) und in den auf die Verfügung des Berichterstatters des Senats vom 20. Juli 2016 vorgelegten Alternativberechnungen berücksichtigt.
- OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 9 LA 274/14
Anliegeranteil; Außenbereichsstraße; Einstufung; Gemeindeanteil; Straße; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Rn. 49 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe u. a. Beschlüsse vom 2.9.2015 - 9 LA 274/14 - 1. Leitsatz und Rn. 3 in juris…, vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - Rn. 3 ff. in juris …und vom 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - Rn. 3 in juris) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.Letztlich kommt es aber entscheidend auf die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse an, aufgrund derer die Verkehrsplanung der Gemeinde überholt sein kann (Senatsbeschlüsse vom 2.9.2015 - 9 LA 274/14, a.a.O., und 9 LA 275/14 -).
- BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92
Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Denn was als öffentliche Einrichtung anzusehen ist, beurteilt sich nicht nur hinsichtlich der Länge einer Straße, sondern auch in Bezug auf deren Breite nach dem Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (Senatsbeschluss vom 27.10.2015 - 9 LA 25/15 - vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteile vom 15.2.1991 - 8 C 56/89 - BVerwGE 88, 53, vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 - KStZ 1994, 76, vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 - ZMR 1994, 237 und vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 - ZMR 1994, 339). - OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 9 ME 45/04
Straßenrechtliche Gewichtung und Einstufung von Straßen; Einstufung bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Rn. 49 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…siehe u. a. Beschlüsse vom 2.9.2015 - 9 LA 274/14 - 1. Leitsatz und Rn. 3 in juris…, vom 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - Rn. 3 ff. in juris und vom 12.3.2004 - 9 ME 45/04 - Rn. 3 in juris) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht. - BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Denn was als öffentliche Einrichtung anzusehen ist, beurteilt sich nicht nur hinsichtlich der Länge einer Straße, sondern auch in Bezug auf deren Breite nach dem Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (Senatsbeschluss vom 27.10.2015 - 9 LA 25/15 - vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteile vom 15.2.1991 - 8 C 56/89 - BVerwGE 88, 53, vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 - KStZ 1994, 76, vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 - ZMR 1994, 237 und vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 - ZMR 1994, 339). - BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Kosten der erstmaligen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Denn was als öffentliche Einrichtung anzusehen ist, beurteilt sich nicht nur hinsichtlich der Länge einer Straße, sondern auch in Bezug auf deren Breite nach dem Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (Senatsbeschluss vom 27.10.2015 - 9 LA 25/15 - vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteile vom 15.2.1991 - 8 C 56/89 - BVerwGE 88, 53, vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 - KStZ 1994, 76, vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 - ZMR 1994, 237 und vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 - ZMR 1994, 339). - BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91
Erschließungsbeitrag - Beitragsfähige Erschließungsanlage - Privatgrundstück
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Denn was als öffentliche Einrichtung anzusehen ist, beurteilt sich nicht nur hinsichtlich der Länge einer Straße, sondern auch in Bezug auf deren Breite nach dem Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (Senatsbeschluss vom 27.10.2015 - 9 LA 25/15 - vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteile vom 15.2.1991 - 8 C 56/89 - BVerwGE 88, 53, vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 - KStZ 1994, 76, vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 - ZMR 1994, 237 und vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 - ZMR 1994, 339). - BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84
Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Rn. 31 Endgültig hergestellt ist eine Teileinrichtung, wenn sie den in der Erschließungsbeitragssatzung festgelegten Merkmalen der endgültigen Herstellung entspricht und sie auf voller Länge der Erschließungsanlage entsprechend dem Bauprogramm der Gemeinde ausgebaut ist (BVerwG, Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 - 2. Leitsatz und Rn. 32 in juris; OVG für Niedersachsen und Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.2.1989 - 9 A 124/87 - Seite 12 des Urteilsabdrucks;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. § 19 Rn. 3, § 11 Rn. 46 ff.). - OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15
Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15
Die Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr ist eine Voraussetzung für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1977 - IV C 84 bis 92.74 - juris; Senatsbeschluss vom 4.3.2016 - 9 LA 154/15 - juris; Ruff, Straßenrechtliche Widmung als Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht, KStZ 2016, 86, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1986 - 2 A 963/84
- OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02
Bestimmung der Beendigung der beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1993 - 3 A 1114/89
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.02.1989 - 9 A 124/87
- OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17
Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme; …
Rn. 138 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 16.7.2019 - 9 LA 45/18 - juris Rn. 12; vom 16.6.2019 - 9 LA 457/18 - n. v.; vom 9.1.2018 - 9 LA 83/17 - n. v. und Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 49 m. w. N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.Diese Gesichtspunkte haben im Rahmen der typisierenden Betrachtungsweise Bedeutung, wenn die Straße nicht bereits aufgrund der feststellbaren tatsächlichen Verkehrsverhältnisse klar eingestuft werden kann (Senatsurteil vom 9.8.2016, a. a. O., Rn. 49 m. w. N.).
Überwiegt der Fremdverkehr deutlich, was bei einem Anteil des Fremdverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist, liegt straßenausbaubeitragsrechtlich regelmäßig eine Durchgangsstraße vor (Senatsurteil vom 9.8.2016, a. a. O., Rn. 50 m. w. N.;… hierzu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2020, § 8 Rn. 380).
Der Zustand nach dem Ausbau muss im Vergleich mit dem früheren Zustand zwar nicht gleichartig, aber gleichwertig sein (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016, a. a. O., Rn. 38 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15
Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück; …
Erst bei einem Anteil des Fremdverkehrs von mehr als 60 % ist straßenausbaubeitragsrechtlich eine Durchgangsstraße anzunehmen (Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - 4. Leitsatz und Rn. 50 juris). - VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15
Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe
Rn. 57 Von einer beitragsfähigen Erneuerung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG (und auch § 1 Abs. 1 SABS) ist insbesondere dann auszugehen, wenn eine nicht mehr (voll) funktionsfähige, also erneuerungsbedürftige Straße bzw. Teileinrichtung der Straße nach Ablauf der für sie üblichen Nutzungsdauer in einen Zustand versetzt wird, der mit ihrem ursprünglichen Zustand im Wesentlichen vergleichbar ist (Nds. OVG, Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, Beschl. v. 28.9.2004 - 9 ME 257/03 -, n.v.), mithin gleicher räumlicher Ausdehnung, gleicher funktioneller Aufteilung der Fläche und gleichwertiger Befestigungsart (…Bay. VGH, Urt. v. 11.12.2015 - 6 BV 14.584 -, juris Rn. 17;… Nds. OVG, Urt. v. 10.1.1989 - 9 A 53/87 -, NVwZ-RR 1989, 383 [385]).Eine Gleichartigkeit der Befestigungsart (im Vergleich mit dem früheren Zustand) verlangt der Beitragstatbestand der Erneuerung hingegen nicht - technische Fortschritte in der Art der Straßenbefestigung und Änderungen verkehrstechnischer Konzeptionen dürfen vielmehr angemessen berücksichtigt werden, so dass eine beitragsfähige Erneuerung auch vorliegt, wenn ein andersartiger Zustand geschaffen wird, der dem früheren Zustand gleichwertig ist (Nds. OVG, Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 38 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 28.9.2004 - 9 ME 257/03 - m.w.N., n.v.).
Auch würden diese Beeinträchtigungen ebenso wie die - wohl durch die Gemeinde auch beabsichtigte - Nutzung der Gehwege als Überfahrfläche und eine damit möglicherweise einhergehende Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens einzelner Fußgänger den - bereits dargestellten - Verbesserungseffekt des Ausbaus nicht kompensieren (vgl. dazu auch Nds. OVG, Urteil v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 39;… Beschl. v. 11.9.2003 - 9 ME 120/03 -, juris Rn. 6) und die Beitragspflicht wieder entfallen lassen.
- OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18
Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag; …
Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung (§ 132 Nr. 4 BauGB) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9;… Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - NVwZ-RR 1998, 513 = juris Rn. 4;… Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20;… vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12). - VG Braunschweig, 20.03.2024 - 8 A 440/21
Abweichende Verteilungsregelung; Anliegeranteil; Anwendungsbereich der Satzung; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (…vgl. Beschluss v. 16.07.2019 - 9 LA 45/18 -, juris Rn. 12 f. unter Hinweis auf Beschluss v. 09.01.2018 - 9 LA 83/17 - und Urteil v. 09.08.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 49 m.w.N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit durch den Straßenausbau i.S.v. § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.Diese Gesichtspunkte haben im Rahmen der typisierenden Betrachtungsweise Bedeutung, wenn die Straße nicht bereits aufgrund der feststellbaren tatsächlichen Verkehrsverhältnisse klar eingestuft werden kann (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 09.08.2016, aaO., Rn. 49 m.w.N.).
Überwiegt der Fremdverkehr deutlich, was bei einem Anteil des Fremdverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist, liegt straßenausbaubeitragsrechtlich regelmäßig eine Durchgangsstraße vor (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 09.08.2016, a.a.O., Rn. 50 m.w.N.;… hierzu auch Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 379b).
Ihrer Beweisanregung, die Anlage in Augenschein zu nehmen, war deshalb nicht nachzugehen, zumal es sich insoweit nur um eine nicht repräsentative Momentaufnahme handeln würde (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 09.08.2016, aaO., Rn. 49 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18
Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge, …
Insofern gilt für die vorteilsgerechte Bestimmung des Gemeindeanteils bei wiederkehrenden und einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Ausgangspunkt nichts anderes: Nach der Rechtsprechung des Senats ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht (siehe Senatsbeschluss vom 9.1.2018 - 9 LA 83/17 - Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 49). - OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18
Anliegerstraße; Anliegerverkehr; Busverkehr; Durchgangsverkehr; Einstufung; …
Rn. 12 Nach der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Beschluss vom 9.1.2018 - 9 LA 83/17 - und Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 49 m. w. N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.Diese Gesichtspunkte haben im Rahmen der typisierenden Betrachtungsweise Bedeutung, wenn die Straße nicht bereits aufgrund der feststellbaren tatsächlichen Verkehrsverhältnisse klar eingestuft werden kann (Senatsurteil vom 9.8.2016, a. a. O., Rn. 49 m. w. N.).
Überwiegt der Fremdverkehr deutlich, was bei einem Anteil des Fremdverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist, liegt straßenausbaubeitragsrechtlich regelmäßig eine Durchgangsstraße vor (Senatsurteil vom 9.8.2016, a. a. O., Rn. 50 m. w. N.;… hierzu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., § 8 Rn. 380).
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau einer am Grundstück des …
Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung (§ 132 Nr. 4 BauGB) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9;… Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - juris Rn. 4;… Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20 …und vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12). - VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20
Alleenartig; Anlagenbegriff; Anliegerstraße; Ausbauzustand; Durchgangsstraße; …
Eine Einstufung als überwiegend dem Anliegerverkehr dienende öffentliche Einrichtung, die es rechtfertigt, den Anliegern den deutlich größten Teil des beitragsfähigen Aufwands aufzuerlegen, ist erst dann gerechtfertigt, wenn der Anliegerverkehr den Fremdverkehr spürbar übersteigt, was erst bei einem Anteil des Anliegerverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist (Anschluss an Nds. OVG, U. v. 09.08.2016 9 LC 29/15 juris).Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 16.07.2019 - 9 LA 45/18 -, juris Rn. 12 f. unter Hinweis auf B. v. 09.01.2018 - 9 LA 83/17 - und U. v. 09.08.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 49 m. w. N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.
Diese Gesichtspunkte haben im Rahmen der typisierenden Betrachtungsweise Bedeutung, wenn die Straße nicht bereits aufgrund der feststellbaren tatsächlichen Verkehrsverhältnisse klar eingestuft werden kann (Nds. OVG, U. v. 09.08.2016, a. a. O., Rn. 49 m. w. N.).
Überwiegt der Fremdverkehr deutlich, was bei einem Anteil des Fremdverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist, liegt straßenausbaubeitragsrechtlich regelmäßig eine Durchgangsstraße vor (Nds. OVG, U. v. 09.08.2016, a. a. O., Rn. 50 m. w. N.;… hierzu auch Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht (Stand: März 2022), § 8 Rn. 379b).
- OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20
Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche …
Danach ist eine beitragsfähige Erschließungsanlage erstmalig hergestellt, wenn sie auf voller Länge nach Maßgabe der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsbeitragssatzung (§ 132 Nr. 4 BauGB) i. V. m. dem Bauprogramm für die flächenmäßigen Teileinrichtungen und dem technischen Ausbauprogramm hergestellt ist, eine gültige Erschließungsbeitragssatzung mit namentlich einer den Anforderungen des § 131 Abs. 2 und 3 BauGB genügenden Verteilungsregelung vorhanden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 1.10.1986 - 8 C 68.85 - juris Rn. 9;… Senatsurteil vom 21.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59) und die Anlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist (vgl. Senatsurteil vom 9.8.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 34 m. w. N.), ohne dass dabei die Dauer des Zeitraums zwischen der endgültigen Herstellung der Straße und der (nachträglichen) Widmung von Bedeutung ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.10.1997 - 8 B 194.97 - juris Rn. 4;… Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 38), sowie sie nach Maßgabe des § 125 BauGB rechtmäßig hergestellt worden ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 - juris Rn. 20 …und vom 30.5.1997 - 8 C 6.95 - juris Rn. 12). - VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
Abschnittsbildung; Entwässerung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; …
- VG Lüneburg, 06.04.2021 - 3 A 15/17
Herstellung, technisch; Straßenbaulast; Straßenbaulast, Übernahme der; …
- VG Oldenburg, 26.02.2018 - 1 A 1739/15
Straßenausbaubeitrag
- VG Lüneburg, 15.09.2020 - 3 A 179/16
Aufteilung, funktional; Erneuerung; funktionale Aufteilung; Fußgänger; Gehweg; …
- VG Lüneburg, 26.06.2020 - 3 A 224/16
Abschnittsbildung; Anlagenbegriff; Ausbau, weiterer; Betrachtungsweise, …
- OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18
Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2020 - 6 A 11143/19
Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung der Fahrbahn einschließlich der …
- OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LC 174/20
Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 OBG - Beirat; …
- VG Neustadt, 11.01.2017 - 4 L 1167/16
Vorerst kein Einbahnstraßenverkehr in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim
- VG Lüneburg, 23.09.2021 - 3 B 15/21
Beleuchtung; Hinterliegergrundstück; Straßenausbaubeitrag
- VGH Bayern, 15.07.2019 - 6 ZB 19.157
Einstufung einer Ortsstraße als Anliegerstraße
- VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21
Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall; …
- OVG Niedersachsen, 01.08.2018 - 9 LA 18/18
Erneuerung; Fahrbahn; funktional; Gehweg; Mischfläche; qualitativ; …
- VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18
Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße; …
- VG Saarlouis, 29.01.2020 - 3 K 1371/17
Begriff der Anlage; Berücksichtigung einer Kostenersparnis bei der Ermittlung des …
- VG Hannover, 12.02.2025 - 4 A 6550/20
Erforderlichkeit; Kompensation; Parkaustausch; Parkflächen; Parksuchverkehr; …
- VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18
Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung; …
- VG Augsburg, 22.04.2021 - Au 2 K 20.946
Erstattung von entgangenen Straßenausbaubeiträgen wegen Gesetzesänderung
- VG Augsburg, 28.04.2022 - Au 2 K 21.1089
Straßenausbaubeitragsrecht, Anspruch auf Erstattung entgangener …
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