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Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 21.10.1999

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7489
OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99 (https://dejure.org/1999,7489)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.10.1999 - 9 M 3461/99 (https://dejure.org/1999,7489)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 9 M 3461/99 (https://dejure.org/1999,7489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein bei der planerischen Ausweisung einer Grundstücksteilfläche als Lärmschutzwall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99
    Der Umstand, dass nicht überall auf dem Grundstück der Antragsteller gebaut werden darf, lässt eine Reduzierung des Erschließungsbeitrags nicht zu, weil Grundstückslast nie in vollem Umfang, sondern nur im Rahmen der zugelassenen Grundflächenzahl überbaubar sind, gleichwohl aber das Erschließungsbeitragsrecht an das Grundstück in seiner Gesamtheit anknüpft (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29.11.1994 - 8 B 171.94 -, ZMR 1995, 223, 224 = NVwZ 1995, 1215 ).

    Abweichendes hat bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 25.2.1977 - 4 C 35.74 -, Buchholz 406.11, § 133 BBauG Nr. 60, S. 28, 30 und vom 27.6.1985 - 8 C 30.84 -, BVerwGE 71, 363, 366; s. ferner BVerwG, Beschluß vom 29.11.1994, aaO.) nur dann zu gelten, wenn der Teilfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan oder durch eine Widmung eine öffentliche Zweckbestimmung beigemessen und dadurch zugleich jede erschließungsbeitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit entzogen worden ist.

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99
    Abweichendes hat bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 25.2.1977 - 4 C 35.74 -, Buchholz 406.11, § 133 BBauG Nr. 60, S. 28, 30 und vom 27.6.1985 - 8 C 30.84 -, BVerwGE 71, 363, 366; s. ferner BVerwG…, Beschluß vom 29.11.1994, aaO.) nur dann zu gelten, wenn der Teilfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan oder durch eine Widmung eine öffentliche Zweckbestimmung beigemessen und dadurch zugleich jede erschließungsbeitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit entzogen worden ist.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99
    Trotz dieser Festsetzung kann das im Bebauungsplan vorgesehene Nutzungsmaß (eingeschossige Bebauung bei einer Grundgeschossflächenzahl von jeweils 0, 3) weiterhin uneingeschränkt realisiert werden, so dass die Grundsätze über den Verminderungszwang (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 12.94 -, DVBl 1996, 376 = ZMR 1996, 159) nicht eingreifen.
  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23.10.1996 - 8 C 40.95 -, ZMR 1997, 99, 100 = BVerwGE 102, 159 ) sind die Grundflächen von Immissionsschutzanlagen, also auch eines Lärmschutzwalls, nicht durch eine Anbaustraße erschlossen und somit nicht erschließungsbeitragspflichtig, wenn sie entweder aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan oder in Folge einer Widmung für öffentliche Zwecke nicht bebaubar oder in erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbarer Weise nutzbar sind; das gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob es um öffentliche oder private Anlagen handelt (…aaO.).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99
    Derartige Regelungen sollen nach ihrer Zielsetzung nicht das Maß der baulichen Nutzung, sondern den Standort der baulichen Anlagen festlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.1.1985 - 8 C 106.83 -, DVBl 1985, 621 = ZMR 1985, 123).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99
    Abweichendes hat bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25.2.1977 - 4 C 35.74 -, Buchholz 406.11, § 133 BBauG Nr. 60, S. 28, 30 und vom 27.6.1985 - 8 C 30.84 -, BVerwGE 71, 363, 366; s. ferner BVerwG…, Beschluß vom 29.11.1994, aaO.) nur dann zu gelten, wenn der Teilfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan oder durch eine Widmung eine öffentliche Zweckbestimmung beigemessen und dadurch zugleich jede erschließungsbeitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit entzogen worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 9 ME 112/03

    Baugrenze; Bebauungsplan; Erschließung; Erschließungsaufwand; …

    Hindert eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück durch Bebauungsplan vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung, ist dem nicht durch eine Verminderung der Grundstücksfläche, sondern bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, wenn das behinderte Nutzungsmaß eine Komponente des einschlägigen Verteilungsmaßstabes darstellt (…BVerwG, Urt. v. 3.2.1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 = DÖV 1989, 855 = NVwZ 1989, 1076 = KStZ 1989, 172 = Buchholz 406.11 § 131 Nr. 78 …und Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 12.94 - DVBl 1996, 376 = NVwZ 1996, 800 = ZMR 1996, 159; Urt. d. Sen. v. 10.2.1998 - 9 L 5292/95 - Beschl. d. Sen. v. 22.10.1999 - 9 M 3461/99 - NVwZ-RR 2000, 318 und vom 31.3.2000 - 9 L 3534/98 -).

    Dies wäre nach der den Beteiligten bekannten Entscheidung des Senats vom 22.10.1999 ( - 9 M 3461/99 - a.a.O.) nur der Fall, wenn der Fläche durch die Festsetzungen im Bebauungsplan jede erschließungsbeitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit entzogen worden wäre.

  • VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19

    Anschlussbeitrag für Schmutz- und Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke …

    Dies gilt auch dann, wenn die Nutzbarkeit der Teilfläche eines Grundstücks durch Festsetzungen i.S.d. § 9 BauGB (Lärmschutzwall: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.1999 - 9 M 3461/99 -, NVwZ-RR 2000, 318 f.) oder gesetzliche Bauverbote (…Bauverbot nach § 89 Abs. 1 Nr. 1 LWaG: VG Greifswald, Urt. v. 28.02.2006 - 3 A 1213/05 -, S. 7 f. des Entscheidungsumdrucks) beschränkt ist, weil eine Einbeziehung der betreffenden Teilflächen in die bauliche Nutzung der Restfläche möglich ist.
  • VG Greifswald, 13.06.2019 - 3 A 503/18

    (Zu der Befugnis des Satzungsgebers, in einer Anschlussbeitragssatzung …

    Dies gilt auch dann, wenn die Nutzbarkeit der Teilfläche eines Grundstücks durch Festsetzungen i.S.d. § 9 BauGB (Lärmschutzwall: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.1999 - 9 M 3461/99 -, NVwZ-RR 2000, 318 f.) oder gesetzliche Bauverbote (…Bauverbot nach § 89 Abs. 1 Nr. 1 LWaG: VG Greifswald, Urt. v. 28.02.2006 - 3 A 1213/05 -, S. 7 f. des Entscheidungsumdrucks) beschränkt ist, weil eine Einbeziehung der betreffenden Teilflächen in die bauliche Nutzung der Restfläche möglich ist.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2015 - 9 LA 73/13

    Innere Erschließung; Erschließung; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; …

    Rn. 8 An der baulichen Nutzbarkeit eines durch eine Anbaustraße erschlossenen Grundstücks fehlt es, soweit sich auf ihm selbst eine Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB befindet, deren Fläche entweder kraft einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan oder infolge ihrer Widmung für eine öffentliche Nutzung weder bebaubar noch erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - juris und vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 40.95 - juris; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1999 - 9 M 3461/99 - juris;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17 Rn. 60).
  • VG Greifswald, 29.02.2012 - 3 A 1100/10

    Behandlung von Wald und privaten Grünflächen bei der Bemessung von …

    Dies gilt auch dann, wenn die Nutzbarkeit der Teilfläche eines Grundstücks durch Festsetzungen i.S.d. § 9 BauGB (Lärmschutzwall: OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.10.1999 - 9 M 3461/99, NVwZ-RR 2000, 318 f.) oder gesetzliche Bauverbote (…Bauverbot nach § 89 Abs. 1 Nr. 1 LWaG: VG Greifswald, Urt. v. 28.02.2006 - 3 A 1213/05, S. 7 f. des Entscheidungsumdrucks) beschränkt ist, weil eine Einbeziehung der betreffenden Teilflächen in die bauliche Nutzung der Restfläche möglich ist.
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OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.10.1999 - 9 M 3461/99 (https://dejure.org/1999,14000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 9 M 3461/99 (https://dejure.org/1999,14000)
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  • NVwZ-RR 2000, 318
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.1999 - 9 M 3461/99
    Der Umstand, dass nicht überall auf dem Grundstück der Antragsteller gebaut werden darf, lässt eine Reduzierung des Erschließungsbeitrags nicht zu, weil Grundstücke fast nie in vollem Umfang, sondern nur im Rahmen der zugelassenen Grundflächenzahl überbaubar sind, gleichwohl aber das Erschließungsbeitragsrecht an das Grundstück in seiner Gesamtheit anknüpft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994 - 8 B 171.94 - ZMR 1995, 223, 224 = NVwZ 1995, 1215).

    Abweichendes hat bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 25.2.1977 - 4 C 35.74 - Buchholz 406.11, § 133 BBauG Nr. 60, S. 28, 30 und v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363, 366; s. ferner BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994, aaO) nur dann zu gelten, wenn der Teilfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan oder durch eine Widmung eine öffentliche Zweckbestimmung beigemessen und dadurch zugleich jede erschließungsbeitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit entzogen worden ist.

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.1999 - 9 M 3461/99
    Abweichendes hat bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 25.2.1977 - 4 C 35.74 - Buchholz 406.11, § 133 BBauG Nr. 60, S. 28, 30 und v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363, 366;… s. ferner BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994, aaO) nur dann zu gelten, wenn der Teilfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan oder durch eine Widmung eine öffentliche Zweckbestimmung beigemessen und dadurch zugleich jede erschließungsbeitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit entzogen worden ist.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.1999 - 9 M 3461/99
    Trotz dieser Festsetzung kann das im Bebauungsplan vorgesehene Nutzungsmaß (eingeschossige Bebauung bei einer Grund- und Geschossflächenzahl von jeweils 0, 3) weiterhin uneingeschränkt realisiert werden, so dass die Grundsätze über den Verminderungszwang (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 12.94 - DVBl 1996, 376 = ZMR 1996, 159) nicht eingreifen.
  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.1999 - 9 M 3461/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 23.10.1996 - 8 C 40.95 - ZMR 1997, 99, 100 = BVerwGE 102, 159) sind die Grundflächen von Immissionsschutzanlagen, also auch eines Lärmschutzwalls, nicht durch eine Anbaustraße erschlossen und somit nicht erschließungsbeitragspflichtig, wenn sie entweder aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan oder in Folge einer Widmung für öffentliche Zwecke nicht bebaubar oder in erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbarer Weise nutzbar sind; das gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder private Anlagen handelt (…aaO).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.1999 - 9 M 3461/99
    Derartige Regelungen sollen nach ihrer Zielsetzung nicht das Maß der baulichen Nutzung, sondern den Standort der baulichen Anlagen festlegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1985 - 8 C 106.83 - DVBl 1985, 621 = ZMR 1985, 123).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.1999 - 9 M 3461/99
    Abweichendes hat bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 25.2.1977 - 4 C 35.74 - Buchholz 406.11, § 133 BBauG Nr. 60, S. 28, 30 und v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363, 366;… s. ferner BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994, aaO) nur dann zu gelten, wenn der Teilfläche durch eine Festsetzung im Bebauungsplan oder durch eine Widmung eine öffentliche Zweckbestimmung beigemessen und dadurch zugleich jede erschließungsbeitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit entzogen worden ist.
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