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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.09.1995 - 9 M 7218/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12297
OVG Niedersachsen, 13.09.1995 - 9 M 7218/94 (https://dejure.org/1995,12297)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.09.1995 - 9 M 7218/94 (https://dejure.org/1995,12297)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 (https://dejure.org/1995,12297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 34 Abs. 1 AO; § 69 Abs. 1 S. 1 AO
    Abgaben; Vertreterhaftung; Grundsatz der anteiligen Schuldentilgung; Vergnügungssteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgaben; Vertreterhaftung; Grundsatz der anteiligen Schuldentilgung; Vergnügungssteuer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05

    Bekanntgabe; Einwendungen; Feststellungsantrag ; Geschäftsführer; Gewerbesteuer; …

    Säumniszuschläge sind nicht Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, sondern ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Abgaben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 -, juris).

    Insoweit hat eine Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung, weil auch eine entsprechende Klage gegen eine Gewerbesteuerfestsetzung keine aufschiebende Wirkung hätte (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 18. Juni 2001 - 8 G 1168/01 -, NVwZ-RR 2002, 709; Nds. OVG, Beschluss vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 -, juris, ohne Begründung hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO in Bezug auf einen Haftungsbescheid wegen der Gewerbesteuer).

    Säumniszuschläge sind nämlich nicht Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO, sondern ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Abgaben (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13. September 1995, a.a.O.;… Beschluss vom 31. Januar 1989, a.a.O.; VG Dresden…, Beschluss vom 14. Juli 2003, a.a.O. m.w.N., auch zur gegenteiligen Auffassung).

  • VG Osnabrück, 26.02.2009 - 1 B 51/08

    Zur Statthaftigkeit des Antrags nach § 80 Abs 5 VwGO bei Festsetzung von …

    Soweit auch in der Rechtsprechung der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit namentlich für Säumniszuschläge (§ 240 AO) der Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO maßgeblich mit dem Hinweis verneint wird, Säumniszuschläge seien ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Abgaben, sodass ihnen die § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugrunde liegende Finanzierungsfunktion zugunsten der öffentlichen Haushalte nicht inne wohne (so Nds. OVG, Beschluss vom 27. Januar 1988 - 9 B 104/87 -, NVwZ-RR 1989, 325 f.; Beschluss vom 31. Januar 1989 - 9 B 97/88 -, NVwZ-RR 1989, 499; Beschluss vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 B 3951/05 -, juris;… ferner Kopp/Schenke, a.a.O. , § 80 Rn. 63 mwN ), vermag die Kammer dieser Annahme vor dem Hintergrund der neueren, mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu folgen.

    Das Fehlen der Begründung für die Ausübung des Auswahlermessens wäre nur dann unschädlich, wenn sich die Gründe für die Heranziehung dem Haftungsschuldner ohne weiteres erschließen, etwa weil nur er als Haftender in Betracht kommt (BVerwG…, Urteil vom 09.12.1988, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.09.1995, 9 M 7218/94, juris).

  • VG Braunschweig, 31.08.2007 - 8 B 134/07

    Anfechtungsklage; Anmeldung; Aufschiebende Wirkung; Eröffnung; Gemeinschuldner; …

    Insoweit hat eine Anfechtungsklage - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - keine aufschiebende Wirkung, weil auch eine entsprechende Klage gegen eine Gewerbesteuerfestsetzung keine aufschiebende Wirkung hätte (vgl. VG Gießen, Beschl. vom 18. Juni 2001 - 8 G 1168/01 -, NVwZ-RR 2002, 709; Nds. OVG, Beschl. vom 13. September 1995 - 9 M 7218/94 -, zit. nach juris, ohne Begründung hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO in Bezug auf einen Haftungsbescheid wegen der Gewerbesteuer; VG Weimar, Beschl. vom 06.02.1996 - 6 E 117/96 -, zitiert nach Juris; VG Oldenburg, Beschl. vom 21.05.2007 - 2 B 4958/06 -, zitiert nach Juris).
  • VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01

    Haftungsbescheid; Widerspruch; keine aufschiebende Wirkung; zur Pflichtverletzung

    Die Rechtsprechung geht daher - ohne regelmäßig die Frage überhaupt zu problematisieren - mit Recht davon aus, dass der Haftungsbescheid der Vorschrift des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO unterfällt (vgl. z. B. Hess.VGH, HSGZ 1994, 62 f.; OVG Lüneburg, B. v. 13.09.1995  9 M 7218/94 , Juris).
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