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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.12.2005 - 9 ME 327/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11274
OVG Niedersachsen, 21.12.2005 - 9 ME 327/05 (https://dejure.org/2005,11274)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.12.2005 - 9 ME 327/05 (https://dejure.org/2005,11274)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 9 ME 327/05 (https://dejure.org/2005,11274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag für teilweise ausgebaute Gemeindeverbindungsstraße, die vom Innenbereich über den Außenbereich in den Innenbereich führt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 NKAG; § 47 Nr. 2 NStrG; § 34 BauGB; § 35 BauGB
    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Ausbaubeiträgen für ein Grundstück; Berechnung des Straßenausbaubeitrages bei einem Grundstück, das mit einem im Außenbereich gelegenen Teil an einer öffentliche Einrichtung angrenzt und zugleich mit einem im Innenbereich gelegenen Teil ...

  • Judicialis

    NKAG § 6; ; NKAG § 6 Abs. 1; ; NStrG § 47 Nr. 2; ; NStrG § 47 Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Ausbaubeiträgen für ein Grundstück; Berechnung des Straßenausbaubeitrages bei einem Grundstück, das mit einem im Außenbereich gelegenen Teil an einer öffentliche Einrichtung angrenzt und zugleich mit einem im Innenbereich gelegenen Teil ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2004 - 15 A 2166/04

    Rechtmäßigkeit eines Straßenbaubeitragbescheides

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2005 - 9 ME 327/05
    Zu einem Fall der vorliegenden Art, dass ein Grundstück teils an einer innerörtlichen Anbaustraße und teils an einer Außenbereichsstraße liegt, hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 1994 (- 9 L 2945/92 - im Ergebnis ebenso OVG Münster, Beschluss vom 1.7.2004 - 15 A 2188/04 - NVwZ-RR 2004, 783 = ZKF 2005, 44; Beschluss vom 8.6.2004 - 15 A 2166/04 - KStZ 2004, 176 = NVwZ-RR 2004, 784 = ZKF 2004, 310) ausgeführt: .

    Die Übertragung dieser Rechtsprechung auf Grundstücke, die mit ihrer fortlaufenden Frontlänge an einer vor dem Grundstück in den Außenbereich übergehenden Innenbereichsstraße liegen, erscheint vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass dem Grundstück durch den Ausbau der an einer Grundstücksseite vorbeiführenden Straße insgesamt gesehen nur einmal ein die ganze Grundstücksfläche erfassender wirtschaftlicher Vorteil durch den Straßenausbau zuwächst (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 8.6.2004 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.01.1980 - 9 B 89/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2005 - 9 ME 327/05
    In einem solchen Fall ist das Grundstück rechnerisch zu teilen und entsprechend dem Anteil der angrenzenden Frontlänge dem jeweiligen Abschnitt zuzurechnen (u. a. erk. Sen. Beschl. v. 7.1.1980 - 9 B 89/79 -, KStZ 1980, 95;… weitere Nachweise bei Driehaus, aaO, RdNrn. 113, 410 a).

    Eine Aufteilung der zu veranlagenden Grundstücksfläche auf zwei Anlagen nach dem Verhältnis der an jede Anlage angrenzenden Frontlängen ist vom Grundsätzlichen her allgemein anerkannt für Grundstücke, vor denen die Erschließungsanlage bzw. öffentliche Einrichtung in selbstständig abrechenbare Abschnitte geteilt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.11.1984 - 8 C 77/83 - BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1985, 346 = BauR 1985, 675 = DVBl 1985, 297; erk. Senat, Beschluss vom 7.1.1980 - 9 B 89/79 - KStZ 1980, 95 - OVG Münster, Urteil vom 13.12.1990 - 2 A 751/87 - NVwZ-RR 1992, 49).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.12.2005 - 9 ME 327/05
    Eine Aufteilung der zu veranlagenden Grundstücksfläche auf zwei Anlagen nach dem Verhältnis der an jede Anlage angrenzenden Frontlängen ist vom Grundsätzlichen her allgemein anerkannt für Grundstücke, vor denen die Erschließungsanlage bzw. öffentliche Einrichtung in selbstständig abrechenbare Abschnitte geteilt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.11.1984 - 8 C 77/83 - BVerwGE 70, 247 = NVwZ 1985, 346 = BauR 1985, 675 = DVBl 1985, 297; erk. Senat, Beschluss vom 7.1.1980 - 9 B 89/79 - KStZ 1980, 95 - OVG Münster, Urteil vom 13.12.1990 - 2 A 751/87 - NVwZ-RR 1992, 49).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15

    Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten; …

    Rn. 41 Zwar kann - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Ausnahme von der natürlichen Betrachtungsweise aus spezifisch beitragsrechtlichen Gründen geboten sein und zur rechtlichen Aufspaltung einer bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Straße führen, wenn eine Innerortsstraße - beidseitig - in den Außenbereich einmündet (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG…, Urteil vom 6.12.1996 - 8 C 32.95 - juris Rn. 16; für das Straßenausbaubeitragsrecht: Senatsbeschlüsse vom 21.12.2005 - 9 ME 327/05 - juris Rn. 10;… vom 12.1.2006 - 9 ME 245/05 - juris Rn. 4;… vom 19.12.2008 - 9 LA 99/06 - juris Rn. 4).
  • VG Lüneburg, 20.05.2009 - 3 B 93/08

    Außenbereich; Gemeindeverbindungsweg; Innenbereich; Innerortsstraße; Straße; …

    b) Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat auch wiederholt entschieden, dass - ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht - im Straßenausbaubeitragsrecht eine Straße im Rechtssinne mit ihrem Eintritt in den Außenbereich endet, so dass das sonst maßgebliche tatsächliche Erscheinungsbild der Anlage keine ausschlaggebende Bedeutung mehr hat (Beschl. v. 21.12.2005 - 9 ME 327/05 - Beschl. v. 12.1.2006 - 9 ME 245/05 - Beschl. v. 19.12.2008 - 9 LA 99/06 - ).

    Diese Straßen machen die bewirtschafteten Grundstücke zugänglich und schaffen so die Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Einsatz der Landtechnik (hierzu und zur Abgrenzung zu Gemeindeverbindungsstraßen: Urteil der Kammer vom 10.3.2004 - 3 A 158/03 - vgl. aber auch Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2005 - 9 ME 327/05 - Urteil v. 27.2.1980 - 9 OVG C 2/79 -, NStVN 1980, 161; Urteil v. 15.10.1980 - 12 OVG A 181/80 -).

    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass dem Grundstück durch den Ausbau der an der Grundstücksseite vorbeiführenden Straße insgesamt gesehen nur einmal ein die ganze Grundstücksfläche erfassender wirtschaftlicher Vorteil durch den Straßenausbau zuwächst, "da bei realitätsnaher Betrachtung nur eine Straße (teils im Innenbereich, teils im Außenbereich) ausgebaut wird" (Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2005 - 9 ME 327/05 - ähnlich schon Urteil v. 12.7.1994 - 9 L 2945/92 -).

  • VG Lüneburg, 01.11.2022 - 3 A 201/18

    Außenbereich; begrenzte Vorteilswirkung; Elastizität der Widmung; Gemeindestraße; …

    Stellt sich ein Straßenzug teils als U. und teils als V. dar, sind sie straßenausbaubeitragsrechtlich verschiedenen Straßenkategorien zuzuordnen, so dass die V. dort endet, wo sie zur U. wird (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.3.2016 - 9 LA 154/15 -, juris Rn. 41; Beschl. v. 21.12.2005 - 9 ME 327/05 -, juris Rn. 10).

    Die Einordnung als sonstige Gemeindestraße im Außenbereich oder als Gemeindeverbindungsstraße bestimmt sich nach den Gesamtverhältnissen im konkreten Fall (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2005 - 9 ME 327/05 -, juris Rn. 11).

    Maßgebliches Gewicht kommt insoweit vor allem der Verbindungs- und Anschlussfunktion der Gemeindeverbindungsstraße im Hinblick auf den nachbarlichen Verkehr zu (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2005 - 9 ME 327/05 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 5.9.2008 - 9 LA 275/05 -, n.v.).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im …

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 21.12.2005 - 9 ME 327/05 - BeckRS 2006, 20441 und vom 12.1.2006 - 9 ME 245/05 - NordÖR 2006, 262 = BeckRS 2006, 20698) beginnt bzw. endet eine öffentliche Einrichtung immer dort, wo sie in den Außenbereich eintritt bzw. zur Innerortsstraße wird.
  • VG Lüneburg, 23.06.2010 - 3 A 213/07

    Außenbereich; außerhalb; außerorts; Durchgangsstraße; Durchgangsverkehr; …

    Dort, wo eine Außenbereichsstraße zur Innerortsstraße wird bzw. eine Innerortsstraße endgültig in den Außenbereich eintritt, beginnt im Rechtssinne eine neue Straße, sodass Innenbereichsstraße und Außenbereichsstraße (Außerortsstraße) rechtlich zwei verschiedene öffentliche Einrichtungen i.S.d. § 6 Abs. 1 NKAG sind (Nds. OVG, Beschl. v. 21.12.2005 - 9 ME 327/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 9 ME 108/09

    Aufspaltung einer öffentlichen Einrichtung i.S.v. § 6 Abs. 1 niedersächsisches …

    Umstände, die ein Abweichen von dem herkömmlichen Einrichtungsbegriff gebieten, hat der Senat u. a. für den Fall angenommen, dass eine Außenbereichsstraße zur Innerortsstraße wird bzw. eine Innerortsstraße in den Außenbereich eintritt und die öffentliche Einrichtung deshalb dort beginnt bzw. endet, wo der Straßentyp sich ändert (Beschluss des Senats vom 21.12.2005 - 9 ME 327/05 - a. a. O. …und vom 12.1.2006 - 9 ME 245/05 - a. a. O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2014 - 9 B 5.11

    Eigenständigkeit des Anlagenbegriffs nach Straßenbaubeitragsrecht; Recht des …

    Er gilt aber auch, wenn - wie hier - ein Grundstück mit einer Seite nicht an mehreren Abschnitten einer Anlage sondern an mehreren Anlagen liegt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 8. Juni 2004 - 15 A 2166/04 -, juris, Rn. 4, 6; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 9 ME 327/05 -, juris, Rn. 14-16).
  • VG Schleswig, 03.12.2021 - 9 A 148/19

    Straßenausbaubeitrag für ein großes Grundstück am Ortsausgang

    Ein Grundstück, das teils an einer innerörtlichen Anbaustraße (An der Bäderstraße bis zum südlichen Ende des Flurstücks xx/xx) und teils an einer Außenbereichsstraße (die Straße in ihrem weiteren Verlauf Richtung Süden, unabhängig von ihrer Bezeichnung als An der Bäderstraße oder Haffkruger Straße) liegt, ist nicht anders zu behandeln, als wenn es an zwei zulässigerweise gebildete Abschnitte einer Anbaustraße grenzen würde (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.12.2005 - 9 ME 327/05 - juris Rn. 16).

    Die Aufteilung der einen fortlaufenden Straße in zwei verschiedene beitragsrechtliche Einrichtungen ist lediglich rechtlich durch die unterschiedliche Verkehrsfunktion geboten, eine gesteigerte wegemäßige Erschließung, die eine qualifizierte Inanspruchnahme ermöglichen würde, hängt damit nicht zusammen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.12.2005 - 9 ME 327/05 - juris Rn. 16).

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