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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25029
OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04 (https://dejure.org/2005,25029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.2005 - 9 ME 365/04 (https://dejure.org/2005,25029)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 2005 - 9 ME 365/04 (https://dejure.org/2005,25029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeiträge für den Umbau einer Straße und eines angrenzenden Platzes zu einer niveaugleichen verkehrsberuhigten Mischfläche

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs 2 KAG ND; § 6 Abs 1 KAG ND; § 47 Abs 5 StrG ND
    Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Einstufung; Kostenspaltung; Mischfläche; Verbesserung; Verjährung; verkehrsberuhigte Mischfläche; Verwirkung; Vorteil; öffentliche Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 10.03.1998 - 9 L 2841/96

    Straßenausbaubeitrag; Deichverteidigungsweg; Anliegerstraße; Gemeindestraße; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04
    Ist sie - wie insbesondere die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bereich der Ortsdurchfahrten - dazu bestimmt, vor allem durchgehenden überregionalen Verkehr aufzunehmen, ist die Straße als Durchgangsstraße einzustufen (vgl. Urt. d. Sen. v. 10.3.1998 - 9 L 2841/96 - NSt-N 1998, 327 = NdsVBl 1998, 260; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2005, § 8 RdNr. 379a).

    Ferner kommt den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen Bedeutung zu (vgl. Urt. d. Sen. v. 11.11.1986 - 9 A 25/86 - KStZ 1987, 136; v. 10.3.1998, a.a.O.).

    Eine ihr günstigere Einstufung kann die Antragstellerin schließlich auch nicht daraus herleiten, dass der Senat in seinem den Verfahrensbeteiligten bekannten Urteil vom 10. März 1998 (- 9 L 2841/96 - a.a.O.) den ebenfalls als verkehrsberuhigte Mischfläche ausgebauten Dünenweg als Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr und einem dafür anzusetzenden Anliegeranteil von nicht mehr als 50% eingestuft hat.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.11.1986 - 9 A 25/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04
    Ferner kommt den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen Bedeutung zu (vgl. Urt. d. Sen. v. 11.11.1986 - 9 A 25/86 - KStZ 1987, 136;… v. 10.3.1998, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.06.1990 - 9 A 149/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04
    Entscheidungserheblich ist aber nicht das frühere Erscheinungsbild der Duhner Strandstraße und des Platzes am Dorfbrunnen, sondern der zuvor beschriebene geänderte optische Eindruck, der sich dem Betrachter nach Abschluss der 1984 bis 1987 durchgeführten Ausbauarbeiten bietet (vgl. Urt. d. Sen. v. 12.6.1990 - 9 A 149/88 - NSt-N 1990, 325 = DNG 1991, 32).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2017 - 9 LC 180/15

    Beitragspflicht; Beitragstatbestand; Entstehen; Gebrauchswert; Grundstück; …

    Dieses Tatbestandsmerkmal hat dagegen nicht den Zweck, die Kommune anzuhalten, für jedes Anliegergrundstück getrennt eine bestimmte Werterhöhung oder eine sonstige wirtschaftliche Besserstellung der Grundstückseigentümer konkret zu ermitteln und nachzuweisen (Senatsbeschlüsse vom 6.1.1981 - 9 B 33/80 - KStZ 1981, 71, und vom 20.9.2005 - 9 ME 365/04 - Rn. 6 in juris), wie dies der Kläger fordert.

    Diese Gleichstellung von Beitragstatbestand und Vorteilsbegriff rechtfertigt sich aus der Erwägung, dass sich wegen der engen Beziehung zwischen Straße und Grundstück, insbesondere der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße vom Grundstück aus, der (Gebrauchs-) Wert eines Grundstücks automatisch mit der Qualität der erneuerten, erweiterten oder verbesserten Straße erhöht (Senatsbeschlüsse vom 20.9.2005 - 9 ME 365/04 - 4. Leitsatz und Rn. 6 in juris und vom 11.9.2003 - 9 ME 120/03 - NSt-N 2003, 260 = DNG 2003, 191 = NdsVBl 2004, 23 = NordÖR 2003, 466 = ZKF 2005, 19 m.w.N.).

    Nur ausnahmsweise bei Bestehen besonderer Umstände ist die Annahme gerechtfertigt, der Ortsgesetzgeber hätte sein Satzungsermessen nur dann fehlerfrei ausgeübt, wenn er eine Eckgrundstücksvergünstigung normiert hätte (Senatsbeschlüsse vom 8.2.2010 - 9 ME 211/09 - und vom 20.9.2005 - 9 ME 365/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.6.1994 - 15 A 1011/92 - NVwZ-RR 1995, 52;… Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, a.a.O., § 6 Rn. 141;… Driehaus, a.a.O., § 36 Rdn. 15 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 9 ME 52/09

    Ausbau einer herkömmlichen Straße mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung als …

    Der Umbau einer herkömmlich ausgebauten Straße in eine niveaugleiche Mischfläche mit den in der Vorschrift des § 42 Abs. 4a StVO umschriebenen Funktionen eines verkehrsberuhigten Bereiches erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG, wenn die verkehrsberuhigt ausgebaute Straße besser geeignet ist, neben der Verkehrsfunktion auch die bei verkehrsberuhigten Straßen zusätzlich hinzutretende Aufenthalts- und Kommunikationsfunktion zu erfüllen (Beschluss des Senats vom 20.9.2005 - 9 ME 365/04 - zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 13.8.1996 - 9 L 7747/94 - NST-N 1997, 120 = OVGE 46, 424, vom 28.11.2001 - 9 L 4412/00 -, vom 14.5.2002 - 9 LB 175/02 und vom 20.9.2005 - 9 ME 365/04 -) muss die bauliche Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Bereiches für den unvoreingenommenen Betrachter deutlich machen, dass Fahrzeuge langsam und rücksichtsvoll zu fahren haben und der Fahrzeugführer die gleichberechtigten Fußgänger und spielenden Kinder weder gefährden noch behindern darf.

    Vielmehr muss die niveaugleiche Straßenfläche aufgrund ihrer baulichen Ausgestaltung hinreichend deutlich erkennen lassen, dass ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gelten soll, dort langsam gefahren werden muss und ein Vorrang des Fahrzeugverkehrs nicht mehr besteht (Beschluss des Senats vom 20.9.2005 - 9 ME 365/04 - a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; …

    Rn. 17 Abzustellen ist dabei auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (…vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53;… BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 6 CS 13.1141 -, juris Rn. 8;… OVG LSA, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 4 L 261/07 -, juris Rn. 25;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 2 a. E.;… OVG NRW, Beschl. v. 12. August 2004 - 3 A 2169/03 -, juris Rn. 8;… OVG M-V, Beschl. v. 15. September 1998 - 1 M 54/98 -, juris Rn. 16;… Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 111a S. 99 oben).
  • OVG Sachsen, 11.12.2017 - 5 A 259/15

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung einer Verkehrsanlage; Erneuerung einer …

    Rn. 28 Abzustellen ist dabei auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (…vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53;… BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 6 CS 13.1141 -, juris Rn. 8;… OVG LSA, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 4 L 261/07 -, juris Rn. 25;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 2 a. E.;… OVG NRW, Beschl. v. 12. August 2004 - 3 A 2169/03 -, juris Rn. 8;… OVG M-V, Beschl. v. 15. September 1998 - 1 M 54/98 -, juris Rn. 16;… Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 111a S. 99 oben).
  • VG Lüneburg, 15.09.2020 - 3 A 179/16

    Aufteilung, funktional; Erneuerung; funktionale Aufteilung; Fußgänger; Gehweg; …

    Dies setzt voraus, dass die bauliche Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Bereichs für den unvoreingenommenen Beobachter deutlich macht, dass Fahrzeuge langsam und rücksichtsvoll zu fahren haben und der Fahrzeugführer die gleichberechtigten Fußgänger und spielenden Kinder weder gefährden noch behindern darf (Nds. OVG, Beschl. v. 20.9.2005 - 9 ME 365/04 -, juris, Rn. 5;… Nds. OVG, Urt. v. 13.8.1996 - 9 L 7684/94 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17

    Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage, …

    Bereits die Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Verkehrsanlage indiziert deshalb regelmäßig den besonderen wirtschaftlichen Vorteil für die angrenzenden Grundstücke, ohne dass es auf die subjektive Einschätzung der Eigentümer ankommt (NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 08.03.2018 - 5 A 593/15

    Eigenständige Verkehrsanlage; Eckgrundstücksermäßigung; Kappungsgrenze für …

    Rn. 33 Abzustellen ist dabei auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2017 - 5 A 259/15 , Rn. 28;… OVG Schl.- H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53;… BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 6 CS 13.1141 -, juris Rn. 8;… OVG LSA, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 4 L 261/07 -, juris Rn. 25;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 2 a. E.;… OVG NRW, Beschl. v. 12. August 2004 - 3 A 2169/03 -, juris Rn. 8;… OVG M-V, Beschl. v. 15. September 1998 - 1 M 54/98 -, juris Rn. 16;… Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 111a S. 99 oben).
  • VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08

    Zur Heranziehung des Grundstücks einer kommunalen Kläranlage zum …

    Der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 -, NVwZ 1994, 909, 910), des Nds.OVG (Beschluss vom 20.09.2005 - 9 ME 365/04 -, OVG- Entscheidungsdatenbank) und des VG Göttingen (Urteile vom 06.10.1994 - 3 A 3047/94 -, vom 09.06.1999 - 3 A 3269/99 - und vom 16.05.2006 - 3 A 5/05 -) auf eine "natürliche Betrachtungsweise" ab.
  • VG Dresden, 10.03.2006 - 4 K 2523/03

    Gemeinden müssen Bürger nicht für Straßenbau zahlen lassen

    Dabei handelt es sich um Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr und damit dem zu den durch sie erschlossenen Grundstücken hinführenden (sogenannter Zielverkehr) oder den von diesen Grundstücken ausgehenden Verkehr (sogenannter Quellverkehr) dienen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.9.2005, Az.: 9 ME 365/04 ).
  • VG Minden, 26.04.2013 - 5 K 2970/10

    Heranziehung des Grundstückseigentümers zu Straßenausbaubeiträgen für den …

    Rn. 35 Vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 20.09.2009 - 9 ME 52/09 -,juris, und vom 20.09.2005 - 9 ME 365/04 -, juris.
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