Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wirksamkeit des Steuersatzes in einer Zweitwohnungsteuersatzung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 105 Abs. 2a GG; § 4 Abs. 1 ZwStS
Erdrosselungsverbot und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Staffelung der Steuersätze bei der Zweitwohnungsteuer von deutlich über 20% Jahresrohmiete sowie Einhaltung des Gleichheitssatzes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erdrosselungsverbot und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Staffelung der Steuersätze bei der Zweitwohnungsteuer von deutlich über 20% Jahresrohmiete sowie Einhaltung des Gleichheitssatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Cuxhaven unwirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuersatz einer Zweitwohnungsteuersatzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erdrosselungsverbot und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Staffelung der Steuersätze bei der Zweitwohnungsteuer von deutlich über 20% Jahresrohmiete sowie Einhaltung des Gleichheitssatzes
Verfahrensgang
- VG Stade, 23.04.2010 - 3 B 314/10
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 248
- NZM 2011, 270
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
Staffelung der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Nach dem zitierten Satzungsrecht darf alleine auf das gesamte vom Mieter gezahlte Entgelt abgestellt werden, zu dem auch Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters, selbst an die Gemeinde gezahlte Gebühren gehören (vgl. § 79 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BewG sowie VGH Baden-Württemberg., Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94 -).Das Ziel der praktikablen Handhabung der Steuererhebung, das im Regelfall eine Staffelung der Steuersätze im Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz alleine zu rechtfertigen vermag (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94 -), kann gerade nicht mehr erreicht werden, wenn die gewählte Staffelung - wie bei der Antragsgegnerin - praktisch leerläuft bzw. funktionslos ist, weil der (wahrscheinlich weit) überwiegende Teil der Steuerschuldner in die höchste Steuerkategorie fällt.
Steuermaßstab und Steuersatz müssen sich daher auf den Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung beziehen und ein angemessenes Verhältnis zu diesem haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.1989 - 2 BvR 436.88 - KStZ 1990, 70; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94 -).
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Nach Gruppen gestaffelte Steuersätze sind trotz der mit ihnen verbundenen Sprünge in der Steuerbelastung daher nur zulässig, wenn sachliche Erwägungen, wie z. B. Vollzugserleichterungen bei der Anwendung des Satzungsrechts, für die Inkaufnahme der sprunghaft unterschiedlichen Steuerbelastung in den Grenzbereichen sprechen (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 4.4.2006 - 4 N 04.2798 - für einen in 7 Gruppen, und zwar bis 40.000,01 EUR jährlichen Mietaufwand gestaffelten Steuersatz).Mit Aufwandsteuern soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt, erfasst werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 4.4.2006 - 4 N 04.2798 -).
- BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Steuermaßstab und Steuersatz müssen sich daher auf den Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung beziehen und ein angemessenes Verhältnis zu diesem haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.1989 - 2 BvR 436.88 - KStZ 1990, 70; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94 -). - VGH Bayern, 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893
Zweitwohnungsteuer; Rückwirkung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Nettokaltmiete; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
In der Rechtsprechung sind bisher nur Steuersätze, die sich in einem Bereich bis zu 20 % des jährlichen Mietaufwands bewegen, als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden (vgl. z. B. Bay.VGH, Urteil vom 30.4.2009 - 4 ZB 08.2371 - sowie Beschluss vom 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893 - siehe ferner VG München, Urteil vom 14.1.2010 - M 10 K 09.1827 -, wonach Steuerbelastungen von über 20 % der Jahresnettokaltmiete rechtsstaatswidrig sind). - VG München, 14.01.2010 - M 10 K 09.1827
Zweitwohnungsteuer; Gebot sozialer Steuerpflicht; erdrosselnde Wirkung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
In der Rechtsprechung sind bisher nur Steuersätze, die sich in einem Bereich bis zu 20 % des jährlichen Mietaufwands bewegen, als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden (vgl. z. B. Bay.VGH, Urteil vom 30.4.2009 - 4 ZB 08.2371 - sowie Beschluss vom 28.10.2009 - 4 ZB 08.1893 - siehe ferner VG München, Urteil vom 14.1.2010 - M 10 K 09.1827 -, wonach Steuerbelastungen von über 20 % der Jahresnettokaltmiete rechtsstaatswidrig sind).
- OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …
In der bisherigen Rechtsprechung sind Zweitwohnungsteuersätze, die sich im Bereich von bis zu 20 % des jährlichen Mietaufwands bewegen, unter den jeweiligen konkreten Umständen im betreffenden Gebiet als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden (siehe dazu Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - juris Rn. 2 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 2 S 2116/12
Zweitwohnungsteuer: keine feste Belastungsgrenze, Vorgehen bei der Schätzung der …
Rn. 44 In der Rechtsprechung wird es z.T. - allerdings ohne nähere Begründung - für problematisch gehalten, wenn die steuerliche Belastung mehr als 20 % des Mietaufwands beträgt (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 14.4.2011 - 4 B 10.2557 - KStZ 2011, 159; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NVwZ-RR 2011, 248 jeweils m.w. Nachw.). - OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2025 - 6 LB 7/24
Erhebung der Zweitwohnungssteuer auch in Fehmarn jetzt rechtmäßig
Dabei hat es das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auch lediglich als fraglich erachtet, ob das Innehaben einer Zweitwohnung bei Steuerbelastungen, die ungefähr 25 bis 30% der Kaltmiete ausmachen, noch wirtschaftlich sinnvoll möglich ist und damit eine erdrosselnde Wirkung der Besteuerung fehlt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 -, juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
Angesichts des Umstands, dass in der fachgerichtlichen Rechtsprechung gegen gestaffelte Pauschalbeträge bei kommunalen Aufwandsteuern bisher keine prinzipiellen Einwände erhoben wurden (…vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2000 - 11 BN 3.99 - juris Rn. 10;… U.v. 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 34;… VGH BW, U.v. 26.9.1996 - 2 S 2104/94 - juris Rn. 31; OVG Lüneburg, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NVwZ-RR 2011, 248/249) und auch die zu ähnlichen Effekten führenden steuerlichen Freigrenzen (z. B. § 8 Abs. 2 Satz 11, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) allgemein anerkannt sind (vgl. BFH, U.v. 21.7.2000 - VI R 153/99 - NJW 2000, 3516/3520), hätten in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts etwaige Grundsatzbedenken gegen derartige Pauschalierungsinstrumente deutlich zum Ausdruck kommen müssen. - OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …
In der Rechtsprechung sind Steuersätze, die sich in einem Bereich bis zu 20 v. H. des jährlichen Mietaufwands bewegen, als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden (Senatsbeschluss vom 22.11.2020 - 9 ME 76/10 - juris Rn. 2 m. w. N.;… vgl. Henke in: Driehaus, a. a. O., Rn. 216). - VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
Angesichts des Umstands, dass in der fachgerichtlichen Rechtsprechung gegen gestaffelte Pauschalbeträge bei kommunalen Aufwandsteuern bisher keine prinzipiellen Einwände erhoben wurden (…vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2000 - 11 BN 3.99 - juris Rn. 10;… U.v. 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 34;… VGH BW, U.v. 26.9.1996 - 2 S 2104/94 - juris Rn. 31; OVG Lüneburg, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NVwZ-RR 2011, 248/249) und auch die zu ähnlichen Effekten führenden steuerlichen Freigrenzen (z. B. § 8 Abs. 2 Satz 11, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) allgemein anerkannt sind (vgl. BFH, U.v. 21.7.2000 - VI R 153/99 - NJW 2000, 3516/3520), hätten in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts etwaige Grundsatzbedenken gegen derartige Pauschalierungsinstrumente deutlich zum Ausdruck kommen müssen. - VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
Selbst wenn dies zutreffend wäre, könnte daraus jedoch nur dann die Rechtswidrigkeit der Satzung folgen, wenn sich der Mietaufwand für die dem Höchststeuersatz unterliegenden Wohnungen in einer solch großen Spannweite bewegte, dass eine gleich hohe Besteuerung nicht mehr gerechtfertigt wäre (vgl. NdsOVG vom 22.11.2010 NVwZ-RR 2011, 248/249). - VG Gießen, 07.03.2023 - 8 K 1172/22
Zweitwohnungssteuer
Insbesondere ist der Steuersatz von 20 Prozent (§ 5 ZwStS) nicht unverhältnismäßig oder erdrosselnd (…vgl. VGH München, Urt. v. 14.04.2011 - 4 B 10.2557, Rn. 22, Juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10, Rn. 2, Juris).Diesen hat sie nicht überschritten, weil der hier festgelegte Steuersatz weder unverhältnismäßig noch erdrosselnd ist (…vgl. VGH München, Urt. v. 14.04.2011 - 4 B 10.2557, Rn. 22, Juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10, Rn. 2, Juris).
- OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 59/14
Beherbergungsteuer: Orientierung an Klassifizierung, Vollzugsdefizit und …
Wird die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit durch bestimmte Satzungsregelungen eingeschränkt, so hat dies vor dem Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG nur Bestand, wenn die Einschränkung durch gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 1 BvR 1656/09 - Rn. 73, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 22. November 2010 - 9 ME 76/10 - Rn. 9, juris). - VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - 2 S 1474/20
Zweitwohnungssteuer für Mobilheim
So haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…Urteil vom 14.04.2011 - 4 B 10.2557 - juris Rn. 21 f.) und das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (…Urteil vom 08.03.2018 - 2 LB 97/17 - juris Rn. 75) einen Zweitwohnungssteuersatz für Mobilheime in Höhe von bis zu 20 % der jährlichen Nettostellplatzmiete für zulässig erachtet (allgemein zur Unzulässigkeit eines Steuersatzes von mehr als 20 % des Mietaufwandes: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - juris Rn. 2). - OVG Niedersachsen, 01.12.2014 - 9 KN 85/13
Übernachtungssteuer: Erhebung in Teilen des Gemeindegebiets, Staffelung nach …
- VGH Bayern, 14.04.2011 - 4 B 10.2557
Zweitwohnungssteuer; Dauercamper; Steuergegenstand, -maßstab und -satz; …
- VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.153
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6523
Bemessungsgrundlagen für die Erhebung von Zweitwohnungsteuer
- VG München, 13.10.2020 - M 10 K 19.94
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510
Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG München, 24.11.2022 - M 10 K 20.6827
Beurtreilungsmaßstäbe bei der Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei …
- VG Gießen, 12.04.2022 - 8 K 2420/21
Zweitwohnungssteuerrecht
- VG Greifswald, 08.03.2022 - 2 A 2050/21
Klage gegen Zweitwohnungssteuer in Ostseebad
- VG Stade, 03.09.2012 - 3 A 1525/11
Rechtmäßigkeit der Anknüpfung einer Zweitwohnungsteuer an die Jahresrohmiete; …
- VG Greifswald, 20.01.2015 - 2 A 751/14
Wirksamkeit von Ratsbeschlüssen bei unerkannter Inkompatibilität
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