Rechtsprechung
| LG Hannover, 22.04.2005 - 9 O 117/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Gleichnamigenschutz im Internet: Beseitigungsanspruch eines Namensträgers gegen den Inhaber der Domain "schmidt.de"
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 BGB; § 986 Abs. 1 BGB
Gebrauch des Domainnamens "schmidt.de"; "Gebrauch" durch Registrierung einer Internetadresse unter dem entsprechenden Namen; "Gestattung" der Nutzung eines Namens; Vorliegen einer "Zuordnungsverwirrung" - JurPC
- aufrecht.de
Treuhänderische Registrierung von Domains - schmidt.de
- stroemer.de
Schmidt.de
- online-und-recht.de
- rechtsanwaltmoebius.de
Privater Fernsehsender muss mangels Gestattung durch Namensträger die Domain schmidt.de freigeben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebrauch des Domainnamens "schmidt.de"; "Gebrauch" durch Registrierung einer Internetadresse unter dem entsprechenden Namen; "Gestattung" der Nutzung eines Namens; Vorliegen einer "Zuordnungsverwirrung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Sat.1 unterliegt im Streit um »schmidt.de«
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
"schmidt.de"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
SAT.1 verliert "schmidt.de"
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Domain: Erfolg für Herrn Schmidt
- kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)
Domainstreit um schmidt.de
- beck.de (Leitsatz)
Schmidt.de
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsstreit um die Domain von Harald Schmidt "schmidt.de"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
SAT.1 verliert "schmidt.de"
- juraforum.de (Kurzinformation)
Schmidt.de - SAT 1 Satelliten Fernseh-GmbH gegen Webdesigner Schmidt erfolgreich
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Urteil im Streit um Internetdomain „schmidt.de“ - Sat 1 muss die Domain freigeben
Verfahrensgang
- LG Hannover, 22.04.2005 - 9 O 117/04
- OLG Celle, 13.12.2007 - 13 U 117/05
Papierfundstellen
- MMR 2005, 550
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00
Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse
Auszug aus LG Hannover, 22.04.2005 - 9 O 117/04
Rn. 17 Ein Gebrauch liegt bereits in der Registrierung einer Internetadresse unter dem entsprechenden Namen (vgl. BGH, U. v. 26. Juni 2003, BGHZ 155, 273, 275 f. ["Maxem"]).Rn. 33 bbb) Dies ist regelmäßig der Fall, wenn jemand einen fremden Namen als Internetadresse verwendet, denn in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen, nicht sogleich als Gattungsbegriff zu verstehenden Zeichens als Internetadresse wird ein Hinweis auf den (bürgerlichen) Namen des Betreibers des jeweiligen Internetauftritts gesehen (BGHZ 155, 273, 276).
Er braucht aber nicht zu dulden, dass er aufgrund der Registrierung durch einen Nichtberechtigten von der entsprechenden Nutzung seines eigenen Namens ausgeschlossen wird (BGHZ 155, 273, 276 f.).
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus LG Hannover, 22.04.2005 - 9 O 117/04
Zwar muss jeder Namensträger hinnehmen, dass ein anderer Träger dieses Namens ihm zuvor kommt und den Namen als Internetadresse für sich registrieren lässt, darüber hinaus möglicherweise auch gegenüber dem Inhaber eines bekannten Zeichens zurücktreten (BGH, U. v. 22. November 2001, BGHZ 149, 191, 200 ff. ["Shell"]). - BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01
"Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"
Auszug aus LG Hannover, 22.04.2005 - 9 O 117/04
Rn. 30 (S. i. übr. auch BGH, U. v. 27. November 2003, GRUR 2004, 514, passim ["Marke Telekom"]). - OLG Celle, 08.04.2004 - 13 U 213/03
Haftung für rechtswidrige Domainnamen
Auszug aus LG Hannover, 22.04.2005 - 9 O 117/04
Rn. 27 Es kann daher auch offen bleiben, ob der Auffassung des Oberlandesgerichtes in Celle, wie dieses sie mutmaßlich in seiner Entscheidung vom 8. April 2004 (13 U 213/03, MMR 2004, 486, 487) geäußert hat, dahingehend zu folgen wäre, dass es nicht sach- und interessengerecht wäre, die Registrierung eines fremden Namens als Domainnamen schon dann als einen - im Verhältnis zu allen Trägern des bürgerlichen Namens - berechtigten Namensgebrauch anzusehen, wenn der Benutzer des Namens die Zustimmung irgendeines Trägers des Namens erhalten hat. - BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91
Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber …
Auszug aus LG Hannover, 22.04.2005 - 9 O 117/04
Rn. 21 In entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 986 Abs. 1 BGB kann sich der Inhaber einer Gestattung durch den Namensinhaber, ungeachtet des nur obligatorischen Charakters einer solchen, einredeweise auf deren bessere Priorität gegenüber einem nachfolgenden dritten Namensinhaber berufen (BGH, U. v. 18. März 1993, BGHZ 122, 71, 74 ["Decker"]).
- OLG Hamm, 25.04.2005 - 13 U 15/05
Anspruch des Namensträgers gegen Treuhänder eines anderen Domain-Berechtigten auf …
Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist nicht mit Blick auf das vom Kläger herangezogene, oben genannte Urteil des OLG Celle und des im Senatstermin erfolgten Hinweises auf das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22.04.2005 9 O 117/04 geboten.
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