Rechtsprechung
| LG Mainz, 14.11.2023 - 9 O 37/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- RA Kotz
Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche infolge eines Impfschadens
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.11.2023 - 9 O 37/23
- OLG Koblenz, 10.07.2024 - 5 U 1375/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 21.06.2017 - C-621/15
Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem …
Auszug aus LG Mainz, 14.11.2023 - 9 O 37/23
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 21.06.2017 - C 621/15) bestehe vorliegend ein Anscheinsbeweis für einen Ursachenzusammenhang.Die in § 84 Abs. 2 AMG vorgesehene Beweislastumkehr verstoße gegen Art. 4 der europäischen Produkthaftungsrichtlinie (RL 85/374 EWG) und müsse deshalb nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 21.06.2017 - C-621/15 sowie Urteil vom 20.11.2014 - C-310/13) unangewendet bleiben.
- EuGH, 20.11.2014 - C-310/13
Novo Nordisk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 85/374/EWG - …
Auszug aus LG Mainz, 14.11.2023 - 9 O 37/23
Die in § 84 Abs. 2 AMG vorgesehene Beweislastumkehr verstoße gegen Art. 4 der europäischen Produkthaftungsrichtlinie (RL 85/374 EWG) und müsse deshalb nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 21.06.2017 - C-621/15 sowie Urteil vom 20.11.2014 - C-310/13) unangewendet bleiben.
- OLG Koblenz, 10.07.2024 - 5 U 1375/23
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Corona-Schutzimpfung wegen …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 14.11.2023, 9 O 37/23, wird zurückgewiesen.Rn. 8 Die Klägerin beantragt zuletzt, das Urteils des Landgerichts Mainz vom 22.11.2023, 9 O 37/23, abzuändern und.
Rn. 14 die Aufhebung des Urteils des Landgerichts Mainz vom 14.11.2023 (9 O 37/23) und Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Mainz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung.
- LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 141/22
Schadensersatz-Klagen gegen Impfstoffhersteller bleiben erfolglos
Die Nutzen-Risiko-Abwägung findet jeweils für die gesamte durch die Indikationsangabe vom pharmazeutischen Unternehmer anvisierte Patientenpopulation statt (…LG Mainz, aaO., Rn. 32; LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023, Az.: 9 O 37/23, Anlage B12, Bl. 168 ff. Anlagenband BV;… LG Kleve Urt. v. 25.1.2023 - 2 O 83/22, BeckRS 2023, 828, Rn. 28 ff.;… Brock, a.a.O., Rn. 82).In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der EMA zuletzt mit frei zugänglicher und hier als Anlage B4 vorgelegter Entscheidung vom 15.09.2022 das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis des Impfstoffes bestätigt und die Umwandlung in eine Standardzulassung empfohlen (vgl. ebenso LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023, Az.: 9 O 37/23;… LG Kleve, aaO., Rn. 32).
Es obliegt der Klägerin konkret darzulegen, aus welchen Gründen die Europäische Kommission bzw. EMA auf der Grundlage der verfügbaren medizinischen Forschungslage und Studienergebnissen getroffene Bewertung nicht den Kenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen soll (vgl. ebenso LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Vielmehr dürfte es in der medizinischen Fachwelt weitestgehend einen Konsens dahingehend geben, dass der Impfstoff in erheblichem Umfang vor einem potenziell schweren Verlauf der Corona-Infektion schützt (vgl. LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Rein subjektive und medizinisch nicht überprüfte Berichte eines oder mehrere Geimpfter führen daher nicht zu einer rechtlichen Verpflichtung, die geschilderten Symptome in die Fach- und Gebrauchsinformationen oder das Aufklärungsmerkblatt aufzunehmen (vgl. LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Gleichzeitig bestand ein hohes gesellschaftliches und politisches Interesse an der Bereitstellung des Impfstoffes zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung (so auch LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Unterstellt es wären unzutreffende Informationen über die Risiken der Impfung seitens staatlicher Stellen verbreitet worden, so kämen hier allenfalls Amtshaftungsansprüche in Betracht (so auch LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023 - 9 O 37/23).
- LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 151/22
Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller
In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der EMA zuletzt mit frei zugänglicher und hier als Anlage B4 vorgelegter Entscheidung vom 15.09.2022 das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis des Impfstoffes bestätigt und die Umwandlung in eine Standardzulassung empfohlen (vgl. ebenso LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Kleve, aaO., Rn. 32).Es obliegt der Klägerin konkret darzulegen, aus welchen Gründen die Europäische Kommission bzw. EMA auf der Grundlage der verfügbaren medizinischen Forschungslage und Studienergebnissen getroffene Bewertung nicht den Kenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen soll (vgl. ebenso LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Vielmehr dürfte es in der medizinischen Fachwelt weitestgehend einen Konsens dahingehend geben, dass der Impfstoff in erheblichem Umfang vor einem potenziell schweren Verlauf der Corona-Infektion schützt (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Rein subjektive und medizinisch nicht überprüfte Berichte eines oder mehrere Geimpfter führen daher nicht zu einer rechtlichen Verpflichtung, die geschilderten Symptome in die Fach- und Gebrauchsinformationen oder das Aufklärungsmerkblatt aufzunehmen (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Gleichzeitig bestand ein hohes gesellschaftliches und politisches Interesse an der Bereitstellung des Impfstoffes zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Unterstellt es wären unzutreffende Informationen über die Risiken der Impfung seitens staatlicher Stellen verbreitet worden, so kämen hier allenfalls Amtshaftungsansprüche in Betracht (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
- LG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 O 60/23
Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch
Die Nutzen-Risiko-Abwägung findet jeweils für die gesamte durch die Indikationsangabe vom pharmazeutischen Unternehmer anvisierte Patientenpopulation statt (…LG Mainz, aaO, Rn. 32; LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023, Az.: 9 O 37/23, Anlage B12, Bl. 168 ff. Anlagenband BV;… LG Kleve Urt. v. 25.1.2023 - 2 O 83/22, BeckRS 2023, 828, Rn. 28 ff.;… Brock, aaO. Rn. 82).In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der EMA zuletzt mit frei zugänglicher und hier als Anlage B4 vorgelegter Entscheidung vom 15.09.2022 das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis des Impfstoffes bestätigt und die Umwandlung in eine Standardzulassung empfohlen (vgl. ebenso LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023, Az.: 9 O 37/23;… LG Kleve, aaO., Rn. 32).
Es obliegt dem Kläger konkret darzulegen, aus welchen Gründen die Europäische Kommission bzw. EMA auf der Grundlage der verfügbaren medizinischen Forschungslage und Studienergebnissen getroffene Bewertung nicht den Kenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen soll (vgl. ebenso LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Vielmehr dürfte es in der medizinischen Fachwelt weitestgehend einen Konsens dahingehend geben, dass der Impfstoff in erheblichem Umfang vor einem potenziell schweren Verlauf der Corona-Infektion schützt (vgl. LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Rein subjektive und medizinisch nicht überprüfte Berichte eines oder mehrere Geimpfter führen daher nicht zu einer rechtlichen Verpflichtung, die geschilderten Symptome in die Fach- und Gebrauchsinformationen oder das Aufklärungsmerkblatt aufzunehmen (vgl. LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Gleichzeitig bestand ein hohes gesellschaftliches und politisches Interesse an der Bereitstellung des Impfstoffes zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung (so auch LG Mainz, Urt. vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Unterstellt es wären unzutreffende Informationen über die Risiken der Impfung seitens staatlicher Stellen verbreitet worden, so kämen hier allenfalls Amtshaftungsansprüche in Betracht (so auch LG Mainz, Urt. v. 14.11.2023 - 9 O 37/23).
- LG Landshut, 30.08.2024 - 24 O 2720/22
Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Vorabentscheidungsersuchen, …
In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der EMA zuletzt mit frei zugänglicher und hier als Anlage B4 vorgelegter Entscheidung vom 15.09.2022 das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis des Impfstoffes bestätigt und die Umwandlung in eine Standardzulassung empfohlen (vgl. ebenso LG Düsseldorf, 3 O 151/22, LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Kleve, aaO., Rn. 32, OLG Koblenz, 5U 1375/23).Vielmehr dürfte es in der medizinischen Fachwelt weitestgehend einen Konsens dahingehend geben, dass der Impfstoff in erheblichem Umfang vor einem potenziell schweren Verlauf der Corona-Infektion schützt (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Rn. 79 Allein subjektive und medizinisch nicht überprüfte Berichte eines oder mehrere Geimpfter führen daher nicht zu einer rechtlichen Verpflichtung, die geschilderten Symptome in die Fach- und Gebrauchsinformationen oder das Aufklärungsmerkblatt aufzunehmen (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Düsseldorf, a. a. O.).
Gleichzeitig bestand ein hohes gesellschaftliches und politisches Interesse an der Bereitstellung des Impfstoffes zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… OLG Düsseldorf, a. a. O.).
Unterstellt es wären unzutreffende Informationen über die Risiken der Impfung seitens staatlicher Stellen verbreitet worden, so kämen hier allenfalls Amtshaftungsansprüche in Betracht (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Düsseldorf, a. a. O.).
- LG Landshut, 23.10.2024 - 53 O 473/23
Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, …
In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der EMA zuletzt mit frei zugänglicher Entscheidung vom 15.09.2022 das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis des Impfstoffes bestätigt und die Umwandlung in eine Standardzulassung empfohlen (vgl. ebenso LG Düsseldorf, 3 O 151/22, LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Kleve, aaO., Rn. 32, OLG Koblenz, 5U 1375/23).Vielmehr dürfte es in der medizinischen Fachwelt weitestgehend einen Konsens dahingehend geben, dass der Impfstoff in erheblichem Umfang vor einem potenziell schweren Verlauf der Corona-Infektion schützt (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Rn. 48 Allein subjektive und medizinisch nicht überprüfte Berichte eines oder mehrere Geimpfter führen daher nicht zu einer rechtlichen Verpflichtung, die geschilderten Symptome in die Fach- und Gebrauchsinformationen oder das Aufklärungsmerkblatt aufzunehmen (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Düsseldorf, a. a. O.).
Gleichzeitig bestand ein hohes gesellschaftliches und politisches Interesse an der Bereitstellung des Impfstoffes zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… OLG Düsseldorf, a. a. O.).
Unterstellt es wären unzutreffende Informationen über die Risiken der Impfung seitens staatlicher Stellen verbreitet worden, so kämen hier allenfalls Amtshaftungsansprüche in Betracht (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Düsseldorf, a. a. O.).
- LG Landshut, 02.10.2024 - 15 O 2746/23
Kein Haftung für Arzneimittel bei positivem Kosten-Nutzen-Verhältnis
In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der EMA zuletzt mit frei zugänglicher Entscheidung vom 15.09.2022 das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis des Impfstoffes bestätigt und die Umwandlung in eine Standardzulassung empfohlen (vgl. ebenso LG Düsseldorf, 3 O 151/22, LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Kleve, aaO., Rn. 32, OLG Koblenz, 5U 1375/23).Vielmehr dürfte es in der medizinischen Fachwelt weitestgehend einen Konsens dahingehend geben, dass der Impfstoff in erheblichem Umfang vor einem potenziell schweren Verlauf der Corona-Infektion schützt (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Rn. 58 Allein subjektive und medizinisch nicht überprüfte Berichte eines oder mehrere Geimpfter führen daher nicht zu einer rechtlichen Verpflichtung, die geschilderten Symptome in die Fach- und Gebrauchsinformationen oder das Aufklärungsmerkblatt aufzunehmen (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Düsseldorf, a. a. O.).
Gleichzeitig bestand ein hohes gesellschaftliches und politisches Interesse an der Bereitstellung des Impfstoffes zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… OLG Düsseldorf, a. a. O.).
Unterstellt es wären unzutreffende Informationen über die Risiken der Impfung seitens staatlicher Stellen verbreitet worden, so kämen hier allenfalls Amtshaftungsansprüche in Betracht (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Düsseldorf, a. a. O.).
- LG Landshut, 29.11.2024 - 13 O 1031/23
Produkthaftungsrichtlinie, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtswirksamkeit, …
In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Humanarzneimittel bei der EMA zuletzt mit frei zugänglicher Entscheidung vom 15.09.2022 das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis des Impfstoffes bestätigt und die Umwandlung in eine Standardzulassung empfohlen (vgl. ebenso LG Düsseldorf, 3 O 151/22, LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Kleve, aaO., Rn. 32, OLG Koblenz, 5U 1375/23).Vielmehr dürfte es in der medizinischen Fachwelt weitestgehend einen Konsens dahingehend geben, dass der Impfstoff in erheblichem Umfang vor einem potenziell schweren Verlauf der Corona-Infektion schützt (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23).
Rn. 37 Allein subjektive und medizinisch nicht überprüfte Berichte eines oder mehrere Geimpfter führen daher nicht zu einer rechtlichen Verpflichtung, die geschilderten Symptome in die Fach- und Gebrauchsinformationen oder das Aufklärungsmerkblatt aufzunehmen (vgl. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Düsseldorf, a. a. O.).
Gleichzeitig bestand ein hohes gesellschaftliches und politisches Interesse an der Bereitstellung des Impfstoffes zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… OLG Düsseldorf, a. a. O.).
Unterstellt es wären unzutreffende Informationen über die Risiken der Impfung seitens staatlicher Stellen verbreitet worden, so kämen hier allenfalls Amtshaftungsansprüche in Betracht (so auch LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23;… LG Düsseldorf, a. a. O.).
- LG Coburg, 21.11.2024 - 24 O 21/23
Pharmazeutische Unternehmer, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, …
Abweichende Einzelmeinungen, die die Klägerin zitiert, genügen nicht, um einen wissenschaftlichen Konsens in Frage zu stellen (LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23 Rn. 61, juris).Es handelt sich um Verdachtsmeldungen, ohne dass der Zusammenhang der Nebenwirkungen mit der Impfung im Einzelfall festgestellt worden wäre (LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23 Rn. 63, juris).
Rn. 31 Allein der Umstand, dass bislang keine Langzeitstudien vorliegen, lässt erkennbar ebenfalls nicht den Rückschluss auf eine negative Nutzen-Risiko-Bilanz zu (sondern könnte allenfalls dazu führen, dass eine abschließende Bewertung derzeit noch nicht möglich ist, was aber zu Lasten der Klägerin als beweisbelasteter Partei ginge) und liegt außerdem bei einem neu entwickelten Impfstoff in der Natur der Sache (LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023 - 9 O 37/23 Rn. 69, juris).
- LG Wuppertal, 28.03.2024 - 16 O 104/23 Insoweit kann auf die nachstehend zitierten Entscheidungen unter Beteiligung der klägerischen Prozessbevollmächtigten, verwiesen werden, die sich umfangreich und ausführlich mit den identischen klägerischen Einwendungen gegen ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis auseinandergesetzt haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass diese nicht durchgreifen (vgl. LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 2 O 76/23; LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023, Az. 9 O 37/23; LG Rottweil vom 06.12.2023, Az. 2 O 235/22; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2023, Az. 16 O 33/23; zuletzt auch LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024, Az. 5 O 323/22 und LG Bamberg, Urteil vom 26.01.2024, Az. 45 O 183/23).
Rn. 84 Dass der streitgegenständliche Impfstoff ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist, wurde im Übrigen auch von der überwiegenden Anzahl der Gerichte bestätigt, die bislang mit Verfahren gegen die Beklagte wegen etwaiger Impfschäden im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Impfstoff befasst waren (vgl. z.B. LG Mainz, Urteil vom 14.11.2023, Az. 9 O 37/23; LG Düsseldorf, Urteile vom 16.11.2023, Az. 3 O 141/22, 3 O 151/22 und 3 O 60/23; LG Hannover, Urteil vom 04.12.2023, Az. 2 O 76/23; LG Rottweil, Urteil vom 06.12.2023, Az. 2 O 325/22; LG Arnsberg, Urteil vom 21.12.2023, Az. 1 O 39/23; LG Darmstadt, Urteil vom 23.12.2023, Az. 7 O 94/22; zuletzt auch LG Bamberg, Urteil vom 26.01.2024, Az. 45 O 183/23; LG Mainz, Urteil vom 30.01.2024, Az. 5 O 323/22; LG Detmold, Urteil vom 13.02.2024, Az. 2 O 85/23 und LG Frankfurt, Urteil vom 14.02.2024, Az. 12 O 264/22).
- LG Regensburg, 24.04.2024 - 81 O 2082/22
Lebensmittelüberwachung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Vorläufige …
- LG Kempten, 08.08.2024 - 31 O 957/23
Produzentenhaftung, Oberlandesgerichtsurteile, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- LG Arnsberg, 21.12.2023 - 1 O 39/23
Corona-Schutzimpfung; kein Entschädigungsanspruch gegen Arzneimittelhersteller
- LG Amberg, 26.02.2025 - 22 O 321/23
Auskunftserteilung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Vorabentscheidungsersuchen, …
- LG Oldenburg, 27.05.2024 - 16 O 1415/23
Schmerzensgeld und Auskunft im Zusammenhang mit einer Impfung und vermeintlichen …
- LG Mainz, 30.01.2024 - 5 O 323/22
Elektroschrott: Umwelthilfe siegt gegen Aldi Süd und Lidl
- LG Hannover, 04.11.2024 - 2 O 98/23
Streit um Ansprüche wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit …
- LG Ingolstadt, 08.10.2025 - 31 O 2033/24
Vorabentscheidungsersuchen, Produzentenhaftung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
- LG Ingolstadt, 09.04.2025 - 33 O 1804/22
Elektronisches Dokument, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Vorläufige …
- LG Ingolstadt, 28.03.2025 - 31 O 608/23
Gesundheitsschaden, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Auskunftserteilung, …
- LG Ingolstadt, 28.03.2025 - 31 O 1625/23
Gesundheitsschaden, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Klageantrag, …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LG Aachen, 23.01.2025 - 9 O 37/23 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Arbeitsunfähigkeit bei einer Depression
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".