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Rechtsprechung
   BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5872
BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96 (https://dejure.org/1997,5872)
BSG, Entscheidung vom 10.09.1997 - 9 RV 8/96 (https://dejure.org/1997,5872)
BSG, Entscheidung vom 10. September 1997 - 9 RV 8/96 (https://dejure.org/1997,5872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Pflegezulage nach § 35 BVG (Bundesversorgungsgesetz) auf Dauer - Maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage - Rechtslage bei einer kombinierten Anfechtungsklage und Leistungsklage - Voraussetzungen der Bewilligung der Zulage - Auslegung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.03.1995 - 9 RVs 5/94

    Nachteilsausgleich 'H' - Hilflosigkeit - geistige Behinderung - …

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. März 1995 - 9 RVs 5/94 - (SozR 3-3870 § 4 Nr. 12) zur Änderung bzw Neufassung des gleichlautenden Begriffs der Hilflosigkeit im Einkommensteuerrecht (vgl § 33b Abs. 6 Satz 2 Einkommensteuergesetz in der Fassung durch Art. 26 Nr. 3 PflegeVG) und in seinem Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95 - (…zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) entschieden.

    Dagegen wollte der Gesetzgeber mit den Neuformulierungen der §§ 35 Abs. 1 Satz 2 BVG und 33b Abs. 6 Satz 2 EStG im Rahmen des PflegeVG eine unveränderte Fortgeltung des bis dahin bestehenden Rechtszustands sicherstellen und Leistungen oder Steuervorteile weder einschränken noch ausweiten (vgl BT-Drucks 12/5262 S 164, 172; BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 12).

    Denn entscheidend ist, daß dieser Zeitaufwand auch unter Berücksichtigung eines nicht ausdrücklich vom LSG und SG festgestellten geringfügigen weiteren möglichen Hilfebedarfs offenkundig hinter dem nach der Rechtsprechung des BSG für die Annahme von Hilflosigkeit erforderlichen von jedenfalls einer Stunde täglich zurückbleibt (…vgl BSGE 67, 204, 207 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1; SozR 3-3870 § 4 Nr. 12).

  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 19/95

    Hilflosigkeit iS. von § 35 Abs. 1 BVG

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. März 1995 - 9 RVs 5/94 - (…SozR 3-3870 § 4 Nr. 12) zur Änderung bzw Neufassung des gleichlautenden Begriffs der Hilflosigkeit im Einkommensteuerrecht (vgl § 33b Abs. 6 Satz 2 Einkommensteuergesetz in der Fassung durch Art. 26 Nr. 3 PflegeVG) und in seinem Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95 - (…zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) entschieden.

    Dies hat der Senat auch bereits für den neugefaßten § 35 Abs. 1 BVG entschieden (vgl das bereits erwähnte Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kommt in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn das LSG auf einen wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags des Klägers zu einer zentralen Frage in den Entscheidungsgründen nicht eingegangen wäre, obwohl er nach seinem Rechtsstandpunkt nicht unerheblich oder unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 86, 133, 145, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]mwN).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche …

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Denn entscheidend ist, daß dieser Zeitaufwand auch unter Berücksichtigung eines nicht ausdrücklich vom LSG und SG festgestellten geringfügigen weiteren möglichen Hilfebedarfs offenkundig hinter dem nach der Rechtsprechung des BSG für die Annahme von Hilflosigkeit erforderlichen von jedenfalls einer Stunde täglich zurückbleibt (vgl BSGE 67, 204, 207 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1;… SozR 3-3870 § 4 Nr. 12).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Bei einer derartigen Klageverbindung ist ebenso wie bei einer verbundenen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage regelmäßig die materielle Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachen- bzw auch dem Revisionsgericht (vgl BSGE 68, 47, 48; 73, 25, 27 sowie Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl 1993, § 54 RdNr 34, mwN).
  • BSG, 11.12.1990 - 1 RR 2/88

    Anpassung des Kassenbereichs einer Innungskrankenkasse, Aufhebbarkeit einer …

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Bei einer derartigen Klageverbindung ist ebenso wie bei einer verbundenen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage regelmäßig die materielle Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachen- bzw auch dem Revisionsgericht (vgl BSGE 68, 47, 48;… 73, 25, 27 sowie Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl 1993, § 54 RdNr 34, mwN).
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 10/84

    Hilflosigkeit iS des Steuerrechts - Familienselbsthilfe

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Auch wenn ergänzend ein gelegentlich anfallender Hilfebedarf zur Gewährleistung der existentiellen Mobilität des Klägers oder zur Befriedigung von existentiellen Bedürfnissen, wie Maniküre und Pediküre oder das Öffnen von Flaschen und Dosen (vgl BSGE 59, 103, 105 f = SozR 3875 § 3 Nr. 2) und das gelegentliche Schälen von Obst (vgl insoweit Senatsurteil vom 2. Juli 1997), also die weiteren vom Kläger angeführten Verrichtungen, zu berücksichtigen wäre, ändert sich offenkundig nichts Rechtserhebliches an den Feststellungen von LSG und SG, daß es ausreicht, wenn der Kläger morgens, mittags und abends eine fremde Hilfe für jeweils einige Minuten zur Verfügung hat.
  • BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85

    Ausweitung des Begriffs der "Wartung und Pflege" auf Hilfeleistungen für eine …

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Von dieser im Versorgungsrecht (vgl die Zusammenfassung der Rechtsprechung in den Anhaltspunkten 1996 S 37), im Steuerrecht (BFH…, Beschluß vom 27. Februar 1996 - X B 148/95 -, BFH/NV 1996, 603) und im früheren Recht der Sozialhilfe sowie im Lastenausgleichsrecht (BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1977, V C 23/76 - FEVS 26, 1 und vom 17. April 1986 - 3 C 24/85 -, Buchholz, 427.3, § 276 LAG Nr. 98) einheitlichen Rechtsprechung ist das LSG entgegen der Auffassung des Klägers ausgegangen.
  • BFH, 27.02.1996 - X B 148/95

    "Hilfloser" i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Von dieser im Versorgungsrecht (vgl die Zusammenfassung der Rechtsprechung in den Anhaltspunkten 1996 S 37), im Steuerrecht (BFH, Beschluß vom 27. Februar 1996 - X B 148/95 -, BFH/NV 1996, 603) und im früheren Recht der Sozialhilfe sowie im Lastenausgleichsrecht (BVerwG, Urteile vom 14. Juli 1977, V C 23/76 - FEVS 26, 1 und vom 17. April 1986 - 3 C 24/85 -, Buchholz, 427.3, § 276 LAG Nr. 98) einheitlichen Rechtsprechung ist das LSG entgegen der Auffassung des Klägers ausgegangen.
  • BSG, 27.10.1982 - 9a RV 14/82
    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 9 RV 8/96
    Ob ein gelegentlicher Hilfebedarf des Klägers beim Anziehen bestimmter Kleidungsstücke, aber auch bei Maniküre und Pediküre (dazu Senatsurteil vom 27. Oktober 1982 - 9a RV 14/82 in VersorgB 1983, 59), und dem seltenen Verbinden von Wunden zu den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf eines jeden Tages gerechnet werden muß, bedarf hier ebenfalls keiner Entscheidung.
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 SB 1/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hilflosigkeit - Merkzeichen H - Hilfebedarf - …

    Dazu hat er bereits entschieden, dass nicht hilflos ist, wer nur in relativ geringem Umfange, täglich etwa eine Stunde, auf fremde Hilfe angewiesen ist (…vgl BSGE 67, 204, 207 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1;… BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 12;… BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 6; Senatsurteil vom 10. September 1997 - 9 RV 8/96 -).
  • BSG, 10.12.2002 - B 9 V 3/01 R

    Pflegezulage - Versorgung - Hilflosigkeit - Verrichtungen des täglichen Lebens - …

    Auch in seinem Urteil vom 10. September 1997 - 9 RV 8/96 - sei das BSG davon ausgegangen, dass Hilflosigkeit nicht vorliege, wenn der Zeitaufwand für den Hilfebedarf unter einer Stunde täglich liege.

    Dazu hat er bereits entschieden, dass derjenige nicht iS von § 35 BVG bzw § 33b EStG hilflos ist, der nur in relativ geringem Umfange, täglich etwa eine Stunde, auf fremde Hilfe angewiesen ist (…vgl BSGE 67, 204, 207 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1;… BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 12;… BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 6; Senatsurteil vom 10. September 1997 - 9 RV 8/96 -).

  • SG Fulda, 22.10.2018 - S 6 SB 52/17
    Die Rechtsprechung zum bisherigen Hilflosigkeitsbegriff behielt und behält daher weiterhin Gültigkeit (s. auch BSG, Urteil vom 02.07.1997 - 9 RV 19/95 - und BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RV 8/96 -: aus der am 01.04.1995 in Kraft getretenen Neufassung des § 35 Abs. 1 BVG ergeben sich für den Begriff der Hilflosigkeit keine unterschiedlichen Maßstäbe)..

    Unter diese Verrichtungen fallen im Wesentlichen: An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken), Körperpflege (Waschen, Kämmen, Rasieren), Verrichten der Notdurft (Stuhlgang, Wasserlassen), Mobilität (Aufstehen, Zubettgehen, Bewegung in der Wohnung und außerhalb) sowie geistige Anregungen und Kommunikation (Sehen, Hören, Sprechen, Fähigkeit zur Interaktion) - (BSG, Urteil vom 02.07.1997 - 9 RV 19/95 - BSG, Urteil vom 02.07.1997 - 9 RVs 9/96 - BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RV 8/96 -)..

    1997 hat das BSG dann den Begriff einer "zeitlichen Mindestgrenze von einer Stunde täglich" verwandt, (BSG, Urteil vom 02.07.1997 - 9 RVs 9/96 - BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RV 8/96 -), der teilweise dahingehend verstanden wurde, dass Hilfeleistungen mit einem Zeitaufwand von über einer Stunde die Feststellung des Nachteilsausgleichs "H" rechtfertigen..

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