Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 9 S 13.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Heranziehung zu Schmutzwassergebühren; (keine) Beitragsfähigkeit von Rückabwicklungskosten; Veranschlagung höherer Zinssätze für Nichtbeitragszahler
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 Abs 4 VwGO, § 6 Abs 1 KAG BB, § 146 Abs 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Gespaltene Gebührensätze; Beitragsveranlagung; Rückabwicklung; Verwaltungsaufwand; Gebührenkalkulation; ansatzfähige Kosten; Kostenüberschreitungsverbot; kalkulatorischer Zinssatz; Solidargemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 9 S 13.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 9 S 13.19
Wird zitiert von ... (12)
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2022 - 9 A 2.17
Normenkontrollverfahren - gespaltene Verbrauchsgebühr - Beitragszahler - …
Dies ändert aber nichts daran, dass diese Gruppen im Übrigen weiterhin eine Solidargemeinschaft bilden (vgl. Beschluss des Senats vom 3. September 2019 - OVG 9 S 13.19 -, juris Rn. 14). - VG Cottbus, 15.03.2021 - 6 K 1318/18
Kanalbenutzungsgebühren
Jenseits der Verwirklichung des Zwecks, allein die Beitragszahler vom aufgebrachten Beitragskapital profitieren zu lassen, darf die Solidargemeinschaft von Beitragszahlern und Nichtbeitragszahlern nicht aufgebrochen werden (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 13. August 2019, a.a.O., Rn. 22; Beschluss vom 3. September 2019 - 9 S 13.19 -, juris, Rn. 14;… Beschluss vom 24. September 2020, a.a.O., Rn. 66).Auch wurde für Beitrags- und Nichtbeitragszahler derselbe Zinssatz (2 %, vgl. Anlage 3 der Kalkulation) zugrunde gelegt (vgl. zu dieser Notwendigkeit OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - 9 S 13.19 -, juris, Rn. 14).
- VG Potsdam, 20.01.2025 - 8 K 1243/22 Gegen die Gebührenfähigkeit dieser Kosten spricht darüber hinaus auch der Umstand, dass sie - wenn Beiträge zurückzuzahlen sind - durch fehlerhaftes Handeln des Aufgabenträgers verursacht worden sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 9 S 13.19 -, juris Rn. 9).
Unabhängig davon, ob solche Positionen überhaupt als nicht gebührenfähig anzusehen wären (offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 9 S 13.19 -, juris Rn. 9), hat die Beklagte ausgeführt, dass der Verwaltungsaufwand für die Widerspruchsbearbeitung sowohl bei den Lohnkosten als auch bei den Materialkosten gekürzt worden sei (Schriftsatz vom 21. Juni 2024 in 8 K 1186/23, S. 6).
- VG Cottbus, 30.03.2021 - 6 K 627/20
Kanalbenutzungsgebühren
Jenseits der Verwirklichung des Zwecks, allein die Beitragszahler vom aufgebrachten Beitragskapital profitieren zu lassen, darf die Solidargemeinschaft von Beitragszahlern und Nichtbeitragszahlern nicht aufgebrochen werden (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 13. August 2019, a.a.O., Rn. 22; Beschluss vom 3. September 2019 - 9 S 13.19 -, juris, Rn. 14;… Beschluss vom 24. September 2020, a.a.O., Rn. 66).Auch wurde für Beitrags- und Nichtbeitragszahler derselbe Zinssatz (2 %, vgl. Anlage 3 der Kalkulation) zugrunde gelegt (vgl. zu dieser Notwendigkeit OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - 9 S 13.19 -, juris, Rn. 14).
- VG Cottbus, 23.03.2021 - 6 K 742/19
Kanalbenutzungsgebühren
Jenseits der Verwirklichung des Zwecks, allein die Beitragszahler vom aufgebrachten Beitragskapital profitieren zu lassen, darf die Solidargemeinschaft von Beitragszahlern und Nichtbeitragszahlern nicht aufgebrochen werden (vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 13. August 2019, a.a.O., Rn. 22; Beschluss vom 3. September 2019 - 9 S 13.19 -, juris, Rn. 14;… Beschluss vom 24. September 2020, a.a.O., Rn. 66).Auch wurde für Beitrags- und Nichtbeitragszahler derselbe Zinssatz (2 %, vgl. Anlage 3 der Kalkulation) zugrunde gelegt (vgl. zu dieser Notwendigkeit OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - 9 S 13.19 -, juris, Rn. 14).
- VG Cottbus, 21.11.2019 - 6 K 1025/17
Gebühren für Fäkalienentsorgung
Rn. 36 Dabei mag dahinstehen, ob Kosten für die Erhebung von Beiträgen überhaupt gebührenrechtlich ansatzfähig sind, also den erforderlichen sachlichen Bezug zur Leistung, die durch die öffentliche Abwasserentsorgung erbracht wird, aufweisen, wogegen auch angesichts der Mischfinanzierung aus Benutzungsgebühren und Anschlussbeiträgen einiges spricht (verneinend für Kosten, die durch die Bearbeitung von die Beitragserhebung betreffenden Rückzahlungsanträgen entstehen etwa OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - 9 S 13.19-, juris, Rn. 9).Ebenso kann offenbleiben, ob - eine grundsätzliche Ansatzfähigkeit solcher Kosten unterstellt - diese im vorliegenden Fall jedenfalls insoweit nicht ansatzfähig sind, als sie sich auf den Erlass solcher Beitragsbescheide beziehen, die aufgrund eingetretener (hypothetischer) Festsetzungsverjährung rechtswidrig waren (vgl. dazu, dass Kosten, die durch fehlerhaftes Handeln des Einrichtungsträgers entstanden sind, nicht ansatzfähig sind, jüngst etwa OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019, a.a.O.), obgleich dem kommunalen Satzungsgeber bei der Kalkulation ein Prognosespielraum zusteht, der gerichtlich nur darauf zu überprüfen ist, ob die Berechnungsfaktoren vertretbar angenommen werden konnten und der Beklagte insoweit vor der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter Zugrundelegung der Rechtsprechung der Kammer (vgl. jüngst etwa Urteil vom 19. November 2019 - 6 K 2551/17 -, juris) nicht von einer Rechtswidrigkeit der Beitragserhebungen ausgehen musste (vgl. zu diesem Aspekt OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 13. August 2019 - 9 A 5.17 -, juris, Rn. 49 zum Zeitpunkt der Berücksichtigungsfähigkeit von Beitragsrückzahlungen).
- VG Potsdam, 02.07.2024 - 8 K 1186/23
Ablehnung von Beweisanträgen, Abrechnungszeitraum 2022, Abzugskapital nach der …
Gegen die Gebührenfähigkeit dieser Kosten spricht darüber hinaus auch der Umstand, dass sie - wenn Beiträge zurückzuzahlen sind - durch fehlerhaftes Handeln des Aufgabenträgers verursacht worden sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 9 S 13.19 -, juris Rn. 9).Unabhängig davon, ob solche Positionen überhaupt als nicht gebührenfähig anzusehen wären (offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 9 S 13.19 -, juris Rn. 9), hat die Beklagte ausgeführt, dass der Verwaltungsaufwand für die Widerspruchsbearbeitung sowohl bei den Lohnkosten als auch bei den Materialkosten gekürzt worden sei (Schriftsatz vom 21. Juni 2024 in 8 K 1186/23, S. 6).
- VG Potsdam, 02.07.2024 - 8 K 715/22
Abrechnungszeitraum 2021, Abzugskapital nach der Rechtsprechung des BVerwG nicht …
Gegen die Gebührenfähigkeit dieser Kosten spricht darüber hinaus auch der Umstand, dass sie - wenn Beiträge zurückzuzahlen sind - durch fehlerhaftes Handeln des Aufgabenträgers verursacht worden sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 9 S 13.19 -, juris Rn. 9).Unabhängig davon, ob solche Positionen überhaupt als nicht gebührenfähig anzusehen wären (offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 9 S 13.19 -, juris Rn. 9), hat die Beklagte ausgeführt, dass der Verwaltungsaufwand für die Widerspruchsbearbeitung sowohl bei den Lohnkosten als auch bei den Materialkosten gekürzt worden sei (Schriftsatz vom 21. Juni 2024 in 8 K 715/22, S. 6).
- VG Cottbus, 25.02.2021 - 6 K 427/17
Kanalbenutzungsgebühren
Dabei mag dahinstehen, ob Kosten für die Erhebung von Beiträgen überhaupt gebührenrechtlich ansatzfähig sind, also den erforderlichen sachlichen Bezug zur Leistung, die durch die öffentliche Abwasserentsorgung erbracht wird, aufweisen, wogegen auch angesichts der Mischfinanzierung aus Benutzungsgebühren und Anschlussbeiträgen einiges spricht (verneinend für Kosten, die durch die Bearbeitung von die Beitragserhebung betreffenden Rückzahlungsanträgen entstehen etwa OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019 - 9 S 13.19-, juris, Rn. 9).Ebenso kann offenbleiben, ob - eine grundsätzliche Ansatzfähigkeit solcher Kosten unterstellt - diese im vorliegenden Fall jedenfalls insoweit nicht ansatzfähig sind, als sie sich auf den Erlass solcher Beitragsbescheide beziehen, die aufgrund eingetretener (hypothetischer) Festsetzungsverjährung rechtswidrig waren (vgl. dazu, dass Kosten, die durch fehlerhaftes Handeln des Einrichtungsträgers entstanden sind, nicht ansatzfähig sind, jüngst etwa OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2019, a.a.O.), obgleich dem kommunalen Satzungsgeber bei der Kalkulation ein Prognosespielraum zusteht, der gerichtlich nur darauf zu überprüfen ist, ob die Berechnungsfaktoren vertretbar angenommen werden konnten und der Beklagte insoweit vor der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter Zugrundelegung der Rechtsprechung der Kammer (vgl. etwa Urteil vom 19. November 2019 - 6 K 2551/17 -, juris) nicht von einer Rechtswidrigkeit der Beitragserhebungen ausgehen musste (vgl. zu diesem Aspekt OVG Berlin- Brandenburg…, Urteil vom 13. August 2019 - 9 A 5.17 -, juris, Rn. 49 zum Zeitpunkt der Berücksichtigungsfähigkeit von Beitragsrückzahlungen).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2020 - 9 A 4.17
Normenkontrollverfahren; Gebührensatzung; Schmutzwasserentsorgung; …
Dies ändert aber nichts daran, dass diese Gruppen im Übrigen weiterhin eine Solidargemeinschaft bilden (vgl. Beschluss des Senats vom 3. September 2019 - OVG 9 S 13.19 -, juris Rn. 14). - VG Cottbus, 02.10.2020 - 6 L 121/19
Wassergebühren
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 9 S 65.21
Heranziehung zu Schmutzwassergebühren: Regelung gespaltener Gebührensätze
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 9 S 13.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 146 Abs 4 VwGO, § 40 GKG 2004, § 47 Abs 1 S 1 GKG 2004
Streitwert im Rechtsmittelverfahren - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 146 Abs 4 VwGO, § 40 GKG, § 47 Abs 1 GKG
Gegenvorstellung; Beschwerdeverfahren; Wert des Beschwerdegegenstandes; Antragstellung; Umfang des Rechtsmittels - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 9 S 13.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 9 S 13.19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.11.2018 - 7 KSt 2.18
Gegenvorstellung zur Streitwertfestsetzung; Zuteilung von Emissionsberechtigungen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 9 S 13.19
Die Beschwerde ist in diesem Fall vielmehr nur in begrenztem Umfang anhängig geworden (ebenso zum Revisionsverfahren BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 7 KSt 2.18 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 -, juris Rn. 24; zum Berufungsverfahren VGH Mannheim…, Urteil vom 12. April 2012 - 8 S 198/11 -, juris Rn. 27;… vgl. ferner Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 146, Rn. 66;… Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Auflage, § 146, Rn. 23).Erst durch diese Antragstellung wird der Umfang des Rechtsmittels bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 7 KSt 2.18 -, a. a. O., Rn. 6;… Schneider, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Auflage, § 40 GKG, Rn. 26).
- BVerwG, 20.06.1991 - 3 C 6.89
Rücknahme der Revision - Eingeschränkter Revisionsantrag - Bösgläubigkeit bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 9 S 13.19
Die Beschwerde ist in diesem Fall vielmehr nur in begrenztem Umfang anhängig geworden (ebenso zum Revisionsverfahren BVerwG…, Beschluss vom 29. November 2018 - 7 KSt 2.18 -, juris Rn. 5; Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 -, juris Rn. 24; zum Berufungsverfahren VGH Mannheim…, Urteil vom 12. April 2012 - 8 S 198/11 -, juris Rn. 27;… vgl. ferner Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 146, Rn. 66;… Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Auflage, § 146, Rn. 23). - VGH Baden-Württemberg, 20.04.2012 - 8 S 198/11
Keine teilweise Rücknahme der Berufung - Sicherstellung einer wohnortnahen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2019 - 9 S 13.19
Die Beschwerde ist in diesem Fall vielmehr nur in begrenztem Umfang anhängig geworden (ebenso zum Revisionsverfahren BVerwG…, Beschluss vom 29. November 2018 - 7 KSt 2.18 -, juris Rn. 5;… Urteil vom 20. Juni 1991 - 3 C 6.89 -, juris Rn. 24; zum Berufungsverfahren VGH Mannheim, Urteil vom 12. April 2012 - 8 S 198/11 -, juris Rn. 27;… vgl. ferner Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 146, Rn. 66;… Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Auflage, § 146, Rn. 23).
- OLG Braunschweig, 11.07.2022 - 4 U 639/21
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Inanspruchnahme von Rechten aus …
Insoweit kommt es auf den erstmals eingelegten Rechtsmittelantrag an (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. November 2019 - OVG 9 S 13.19 -, Rn. 5, juris zu § 47 GKG).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".