Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 1; ; VwGO § ... 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2; ; VwGO § 146; ; VwGO § 147; ; BbgWG § 116; ; BbgWG § 116 Abs. 1; ; BbgWG § 116 Abs. 1 Satz 1; ; BbgWG § 116 Abs. 2; ; BbgWG § 120; ; VwVfGBbg § 75 Abs. 1 Satz 2; ; VwVfGBbg § 75 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung der Ausübung des Zwangsrechts gemäß § 116 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) an die wasserwirtschaftliche Erforderlichkeit einer betreffenden Duldungsverfügung; Durchführungspflicht einer von einer Beschwerdebegründung unabhängigen Prüfung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 24.11.2004 - 7 L 510/04
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 19.05
Rechtsschutz eines Grundstücksinhabers bei Hinnahme eines ungenehmigten Verlegens …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05
Insoweit gilt in Bezug auf die hier den Streitgegenstand in der Hauptsache bildenden auf der Grundlage von § 116 BbgWG erlassenen Duldungsverfügungen nichts anderes, als der Senat im Zusammenhang mit der "Plangenehmigung" ausgeführt hat (vgl. Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren OVG 9 S 19.05).Sollte die sofortige Vollziehbarkeit der Duldungsverfügungen von der sofortigen Vollziehbarkeit der Plangenehmigung abhängig sein, so könnte im Übrigen schon deshalb die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Duldungsverfügungen rechtswidrig geworden sein, weil aufgrund der stattgebenden Entscheidung des Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren OVG 9 S 19.05 die "Plangenehmigung" nicht sofort vollziehbar ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2005 - 9 S 17.05
Wird die Begründung des angefochtenen Beschlusses demnach entscheidungserheblich erschüttert, ist eine von der Beschwerdebegründung unabhängige Prüfung des Rechtschutzantrages auf der Grundlage der Interessenslage im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung durchzuführen (Beschluss des Senats vom 1. August 2005 - 9 S 2.05).
- OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer …
In Fall des LG Köln (Urteil vom 04.05.2005 - 9 S 17/05, s. Urteilsumdruck in Anl. BK 5) ging es um die Unterlassung von Werturteilen (nämlich der Äußerung "Hat keine Ahnung von den Geräten" im ...-Bewertungsforum), in der Entscheidung des LG Berlin (Urteil vom 12.04.2004 16 O 122/05, s. Urteilsumdruck Anl. BK 6) um die Sperrung eines Anbieters von Duftimitaten.
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