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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 9 S 1870/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3608
VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 9 S 1870/92 (https://dejure.org/1992,3608)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 (https://dejure.org/1992,3608)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Dezember 1992 - 9 S 1870/92 (https://dejure.org/1992,3608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Löschung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermögensverfall führt zur Streichung aus Architektenliste (IBR 1993, 207)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 183
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.11.1982 - 5 B 9.81

    Zweck einer derartigen Mitteilung - Voraussetzungen für die Annahme der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 9 S 1870/92
    Dieser Aussage zum maßgeblichen Zeitpunkt steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer Löschungsankündigung nach § 13 Abs. 3 Handwerksordnung maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt derjenige der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht ist (BVerwG, Urteil vom 26.11.1982, NVwZ 1983, 673; vom 16.4.1991, Buchholz 451.45 Handwerksordnung § 7 Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 9 S 2154/90

    Rücknahme einer Heilpraktikererlaubnis: maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 9 S 1870/92
    Es entspricht ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, daß es im Anfechtungsprozeß gegen die Entziehung einer zuvor durch Verwaltungsakt eingeräumten Rechtsposition für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme auf die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehenden Verhältnisse ankommt (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 24.11.1992 -- 9 S 2154/90 -- m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1989 - 9 S 2005/87

    Berufsrecht der Architekten; Eintragung in Architektenliste bei Konkurseröffnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 9 S 1870/92
    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit, und er rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, daß die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senatsurteil vom 8.3.1989 -- 9 S 2005/87 --, NVwZ-RR 1990, 304).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls …

    Der Kläger ist wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen in den Jahren 2002 und 2004 in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 12.11.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77; Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183, vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 23.03.2006 - 9 S 2455/06 - Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, a.a.O. und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, SächsVBl 2006, 42; HessVGH, Beschluss vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919).

    Dies entspricht für Fälle der vorliegenden Art auch der ständigen Rechtssprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 21.12.1992, a.a.O., vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - …und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - vgl. auch OVG Bautzen Urteil vom 24.05.2005, a.a.O.).

    Zudem hat der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung des § 7 Abs. 2 ArchG als Ermessensentscheidung im Sinne einer Milderung der Rechtsfolge die Möglichkeit geschaffen, die Ermessensausübung in verfassungskonformer Weise an der aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Architekten besorgten Gefährdung der Interessen der Auftraggeber oder Dritter konkret auszurichten und besonderen Umständen des Einzelfalles durch ein Unterlassen der Löschung Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 21.12.1992, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04

    Architektenliste, eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Restschuldbefreiung, …

    Die genannte Regelung soll im öffentlichen Interesse wie im Interesse der jeweiligen Auftraggeber ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit gewährleisten, damit sich die typischerweise mit erheblichen Vermögenswerten betrauten Architekten bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit an fachlichen Gesichtspunkten - namentlich an den Erfordernissen einer sicheren und wirtschaftlichen Bauweise - orientieren können, und diese Belange nicht unter dem Druck einer finanziellen Notlage zu Gunsten einer Verbesserung ihrer eigenen Situation vernachlässigen oder gar völlig zurückstellen (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183; HessVGH, Beschl. v. 15.6.2004, NJW 2005, 919 f.; NdsOVG, Beschl. v. 26.1.1995, NVwZ-RR 1996, 261 m.w.N. zum jeweiligen Landesrecht).

    Soweit das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner einschränkenden Auslegung von § 8 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 SächsArchG a.F. auf abweichende Formulierungen im Architektengesetz der DDR von 1990 sowie in den Architektengesetzen anderer Bundesländer verweist, merkt der Senat lediglich an, dass die Löschung aus der Architektenliste wegen nachträglichen Vermögensverfalls auch nach den vom Verwaltungsgericht u.a. herangezogenen Regelungen des Baden-Württembergischen und des Hessischen Architektengesetzes als zulässig angesehen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183; HessVGH, Beschl. v. 15.6.2004, Beschl. v. 15.6.2004, NJW 2005, 919 f.).

    Dies gilt mangels abweichender Regelungen im Sächsischen Architektengesetz - sei es a.F. oder n.F. - auch für die Beurteilung der in Rede stehenden Ermessensentscheidung über die Löschung aus der Architektenliste (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1992, NVwZ-RR 1993, 183).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05

    Löschung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls; Beurteilungszeitpunkt

    Der Kläger ist aufgrund der im November 2002 abgegebenen und am 13.05.2003 ergänzten Eidesstattlichen Versicherung in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 09.01.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183 und vom 04.10.2005 - 9 S 1560/05 - sowie BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, VGHBW-LS 1993, Beilage 3, B 7, NVwZ-RR 1993, 183 und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -).

    Denn der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 21.12.1992 a.a.O.) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 30.09.2005.

  • VGH Hessen, 10.05.1994 - 11 UE 627/93

    Löschung in der Architektenliste wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung …

    Die etwa durch Eröffnung eines Konkursverfahrens oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO begründete gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls lasse nicht erst bei Hinzutreten weiterer Umstände sondern unmittelbar und typischerweise die Eignung für den Architektenberuf entfallen (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1990, 304 sowie NVwZ-RR 1993, 183).

    Dies relativiert von vornherein die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit, der deshalb nicht etwa mit einem existenzvernichtenden Verbot der Berufsausübung gleichgesetzt werden kann (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1993, 183).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 9 S 1008/08

    Löschung aus der Architektenliste wegen Eintragung des Architekten in das …

    Maßgebender Zeitpunkt zur Bestimmung der genannten Fünf-Jahres-Frist ist das Datum der Entscheidung des Eintragungsausschusses der Beklagten (Beschlüsse des Senats vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, NVwZ-RR 1993, 183).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 9 S 61/92

    Nichtzahlung des Kammerbeitrages zur Architektenkammer kein berufswidriges …

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - festgestellt habe, stelle ein zahlungsunfähiger oder überschuldeter Architekt eine Gefahr für die von ihm betreuten Vermögenswerte dar.

    Rn. 13 Im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids vom 20. November 1990, der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschung maßgeblich ist, zumal bei Entscheidungen des Eintragungsausschusses ein Widerspruchsverfahren gem. § 16 Abs. 3 Satz 2 Architektengesetz - ArchitG - nicht stattfindet (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt den Senatsbeschluß vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, NVwZ-RR 1993, 183, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 28.10.1993 - 1 B 44.93 -), galt das Architektengesetz bereits in der Fassung vom 1.8.1990 (GBl. S. 269).

  • VG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 12 E 5988/00

    Löschung des Architekten aus der Architektenliste wegen Abgabe der …

    Die etwa durch Eröffnung eines Konkursverfahrens oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO begründete gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls lasse nicht erst bei Hinzutreten weiterer Umstände sondern unmittelbar und typischerweise die Eignung für den Architektenberuf entfallen  (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1990, 304 sowie NVwZ-RR 1993, 183).

    Dies relativiert von vornherein die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit, der deshalb nicht etwa mit einem existenzvernichtenden Verbot der Berufsausübung gleichgesetzt werden kann  ( vgl.  VGH Mannheim, NVwZ-RR 1993, 183).".

  • VG Saarlouis, 04.09.2013 - 1 K 13/12

    Neueintragung in die Architektenliste; Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

    Unerheblich ist es, wann dem Eintragungsbewerber der auf dieser Entscheidung beruhende Bescheid bekanntgegeben worden ist (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, NVwZ-RR 1993, 183).
  • VG Düsseldorf, 16.08.2007 - 20 L 1186/07

    Architekt Architektenliste Löschung Zuverlässigkeit eidesstattliche Versicherung …

    Rn. 20 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.01.95 - 8 M 6013/94 - NVwZ-RR 1996, 261; Hessischer VGH, Urteil vom 10.05.94 - 11 UE 627/93 - JURIS und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.92 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183.
  • VG Leipzig, 03.06.2021 - 5 K 90/19

    Löschung der Eintragung in die Architektenliste wegen Vermögensverfall

    Die Möglichkeit einer anderweitigen - nicht freiberuflichen - Tätigkeit im erlernten Beruf wird ihm nicht vollends genommen; dies relativiert die Schwere des Eingriffs (…vgl. SächsOVG, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92).
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