Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50671
VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17 (https://dejure.org/2017,50671)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 (https://dejure.org/2017,50671)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 9 S 2202/17 (https://dejure.org/2017,50671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,50671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zuweisung eines Schülers an eine andere Schule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Schulaufsichtsbehörde zur Zuweisung eines Schülers zu einer anderen Schule desselben Schultyps; Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung im Hinblick auf den Antrag auf Aufnahme in eine bestimmte Schule desselben Schultyps

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuweisung eines Schülers zu einer anderen Schule desselben Schultyps durch die Schulaufsichtsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Schulaufsichtsbehörde zur Zuweisung eines Schülers zu einer anderen Schule desselben Schultyps; Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung im Hinblick auf den Antrag auf Aufnahme in eine bestimmte Schule desselben Schultyps

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 387
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 9 S 2178/99

    Zuweisung in eine andere Schule desselben Schultyps - Zumutbarkeit - Maßnahmen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17
    Im Hinblick auf den Antrag auf Aufnahme in eine bestimmte Schule desselben Schultyps besteht nach der Rechtsprechung des Senats nur ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. Beschlüsse vom 15.09.1999 - 9 S 2178/99 -, NVwZ-RR 2000, 162, und vom 10.09.2009 - 9 S 1950/09 -, NVwZ-RR 2010, 106).

    Vielmehr ist hier die Unterscheidung der Schultypen anhand der Lerninhalte bzw. der lehrplanmäßigen Unterschiede der Schulen vorzunehmen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15.09.1999, a. a. O.).

    Vor diesem Hintergrund kann der Klassenausgleich grundsätzlich auch zur Verwirklichung der Einsparung von Eingangsklassen durchgeführt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.09.1999, a. a. O.).

    Wegen der weitgehenden Vorwegnahme der Hauptsache ist der Auffangwert im vorliegenden Eilverfahren nicht zu halbieren (vgl. Senatsbeschluss vom 15.09.1999, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 9 S 1950/09

    Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium; Anspruch auf ermessensfehlerfreie …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17
    Im Hinblick auf den Antrag auf Aufnahme in eine bestimmte Schule desselben Schultyps besteht nach der Rechtsprechung des Senats nur ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. Beschlüsse vom 15.09.1999 - 9 S 2178/99 -, NVwZ-RR 2000, 162, und vom 10.09.2009 - 9 S 1950/09 -, NVwZ-RR 2010, 106).

    Weil die Klassengröße variabel ist, ist es auch nicht ohne Weiteres möglich, die Zügigkeit einer Schule - die von der Klassengröße beeinflusst wird - zur Festlegung einer Aufnahmegrenze zu nutzen, da auch daraus keine absolute Obergrenze abgeleitet werden kann (…vgl. Ebert, in Ebert u.a., Schulrecht BW, 2. Aufl. 2017, § 88 Rn. 5; Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a. a. O.).

    Rn. 9 Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist vielmehr erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2000 - 2 B 10555/00 u.a.- , NVwZ-RR 2000, 680;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 777ff.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372;… Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand April 2017, § 88 Rn. 4.2).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2013 - 3 M 268/13

    Zur vorrangigen Aufnahme von sog. Geschwisterkindern an eine weiterführende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17
    Eine Erschöpfung der Aufnahmekapazität hat der Antragsgegner weiterhin nicht dargelegt (zu der entsprechenden Verpflichtung vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.08.2013 - 3 M 268/13 -, NVwZ-RR 2013, 998).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17
    Rn. 9 Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist vielmehr erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (…Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2000 - 2 B 10555/00 u.a.- , NVwZ-RR 2000, 680;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 777ff.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372;… Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand April 2017, § 88 Rn. 4.2).
  • VGH Hessen, 25.10.2013 - 7 B 1889/13

    Aufnahme in eine bestimmte Schule

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17
    Soweit der Hessische VGH die Auffassung vertritt (Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 88), die Kapazität einer Schule bemesse sich nach deren "normativ festgelegter Aufnahmekapazität", ist diese normative Festlegung in Hessen durch die auf der Grundlage des § 144a HessSchG erlassene SchulkapazitätsVO vom 21.06.2011 gegeben, in der die Schülerhöchstzahlen pro Klasse festgelegt sind, und die Verordnung über die Festlegung der Aufnahmekapazität für die Aufnahme in Schulen der Bildungsgänge der Mittel- und Oberstufe (Sekundarstufe I und II), die Schulaufsichtsbehörde und Schulträger ermächtigen, kapazitätsbegrenzende Festlegungen treffen zu können, soweit sie dies "für erforderlich" halten.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17
    Auch das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verbürgte Grundrecht des Schülers auf freie Wahl der Ausbildungsstätte bzw. sein Recht aus Art. 11 Abs. 1 LV auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und das vom Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG umfasste Recht auf freie Wahl des von dem Kind einzuschlagenden Bildungswegs verleihen keinen Anspruch auf Aufnahme in eine konkret gewünschte Schule (vgl. Senatsbeschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10642/00

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine integrierte Gesamtschule und auf …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17
    Rn. 9 Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist vielmehr erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (…Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2000 - 2 B 10555/00 u.a.- , NVwZ-RR 2000, 680;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 777ff.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372;… Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand April 2017, § 88 Rn. 4.2).
  • OVG Bremen, 25.09.1990 - 1 B 52/90

    Gesamtschule; Zugangsregelungen; Aufnahme von Schülern; Zugangsanspruch; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17
    Rn. 9 Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist vielmehr erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (…Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2000 - 2 B 10555/00 u.a.- , NVwZ-RR 2000, 680;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 777ff.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372;… Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand April 2017, § 88 Rn. 4.2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10555/00
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17
    Rn. 9 Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist vielmehr erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (…Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2000 - 2 B 10555/00 u.a.- , NVwZ-RR 2000, 680;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 777ff.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372;… Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand April 2017, § 88 Rn. 4.2).
  • VG Freiburg, 01.08.2025 - 2 K 3033/25

    Vorläufige Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Gemeinschaftsschule; …

    Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 - juris Rn. 9 ; im vorliegenden Fall bejaht bei einer deutlichen Überschreitung der vorhandenen Arbeitsplätze).

    Außerdem dürfte auch nicht von einer Dreizügigkeit der Schule auszugehen sein, so dass sich die Aufnahmegrenze von 84 Schülern nicht durch eine Multiplikation des Klassenteilers mit der - hier nicht erkennbaren - Dreizügigkeit ergeben dürfte (vgl. zum Ganzen eingehend VG Freiburg, Beschluss vom 08.09.2017 - 2 K 7494/17 - BA S. 4 ff. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 - juris Rn. 10 ff. und 22 f.).

    Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Diese Bewertung begegnet jedenfalls bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. allerdings VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 - juris Rn. 6 a.E., wo in Bezug auf die auch hier verfahrensgegenständliche Ax-schule offengelassen wurde, ob diese wegen ihres besonderen Lernkonzepts als ein eigenständiger Schultyp einzuordnen ist).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2018 - 9 S 1896/18

    Eine die Aufnahmekapazität einer Schule übersteigende Zahl von Anmeldungen; …

    Rn. 4 Ein Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung - wie sie die Antragstellerin mit ihrem Hauptantrag begehrt - kann in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG andererseits nur dann als für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden, wenn die ablehnende Entscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne der Antragstellerin erfolgen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 -, juris…, vom 15.09.1999, a.a.O., und vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262).

    Allerdings ist mit der Ablehnung des Aufnahmeantrags der Antragstellerin eine Beeinträchtigung dieser grundrechtlichen Positionen verbunden (vgl. Senatsbeschluss vom 05.12.2017, a.a.O.; BVerfG, Beschluss vom 06.02.1984 - 1 BvR 1204/83 -, juris;… siehe auch Ebert, in: Haug [Hrsg.], Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1. Aufl. 2018, Art. 11 Rn. 21;… ders., in: Ebert u.a., Schulrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 88 Rn. 5a;… Ulbrich, in: Ebert u.a., a.a.O., § 25 Rn. 1; Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand: April 2017, § 25 Anm. 1).

  • VG Freiburg, 06.08.2025 - 2 K 4377/25

    Vorläufige Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Gemeinschaftsschule in …

    Außerdem dürfte auch nicht von einer Dreizügigkeit der Schule auszugehen sein, so dass sich die Aufnahmegrenze von 84 Schülern nicht durch eine Multiplikation des Klassenteilers mit der - hier nicht erkennbaren - Dreizügigkeit ergeben dürfte (vgl. zum Ganzen eingehend VG Freiburg, Beschluss vom 08.09.2017 - 2 K 7494/17 - BA S. 4 ff. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 - juris Rn. 10 ff. und 22 f.).

    Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2022 - 9 S 803/22

    Ablehnung der Verlängerung einer Treuhandbestellung für einen verstorbenen …

    Rn. 6 Ein Anspruch auf eine bestimmte Ermessensentscheidung - wie sie der Antragsteller begehrt - kann in Anbetracht des prinzipiellen Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 VwGO einerseits und der grundrechtlich verbürgten Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG andererseits nur dann als für den Erlass einer einstweiligen Anordnung hinreichend glaubhaft gemacht angesehen werden, wenn die ablehnende Entscheidung als ermessensfehlerhaft erscheint und wenn ermessensfehlerfrei vermutlich nur dem abgelehnten Antrag entsprochen werden könnte oder zumindest die Neubescheidung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne des Antragstellers erfolgen würde (vgl. Senatsbeschlüsse vom 05.09.2018 - 9 S 1896/18 -, VBlBW 2019, 74 , und vom 05.12.2017 - 9 S 2202/17 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht