Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schutzantrag gegen einen Vollstreckungsantrag eines Habilitanden aus einem Bescheidungsurteil wegen neuer Tatsachen.
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 167; ZPO § 767; ZPO § 769
Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, Sonstiges Hochschulrecht: Bescheidungsurteil, Vollstreckungsabwehrklage, Einstweilige, Anordnung, Interessenabwägung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Erteilung der Habilitation wegen Nichteinschaltung des zuständigen Universitätsgremiums ; Berücksichtigungsfähigkeit eines zwingenden Versagungsgrundes für die Erteilung ; Erfolgsaussichten einer diesbezüglichen ...
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 28.09.2006 - 8 K 1321/06
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06
Papierfundstellen
- DÖV 2007, 621 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01
Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06
Von der hierauf gestützten Einwendung der Antragstellerin ist, selbst wenn in dem Schreiben vom 08.02.2001 keine Neubescheidung entsprechend dem Urteil vom 17.12.1986 und damit keine Erfüllung des darin festgestellten Anspruchs zu sehen wäre, bei der gebotenen entsprechenden Anwendung des § 767 ZPO der mit dem Urteil vom 17.12.1986 zugesprochene Anspruch auch insofern betroffen, als durch einen zwingenden Versagungsgrund ein Anspruch auf Fortführung des Habilitationsverfahrens mit dem Ziel der Neubescheidung, der ebenfalls das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Habilitation erfordert, gegenüber der Antragstellerin jedenfalls solange ausgeschlossen ist, als der zwingende Versagungsgrund besteht (vgl. zum Anwendungsbereich des § 767 ZPO: BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 C 10/01 -, BVerwGE 117, 44). - BGH, 10.05.1976 - III ZR 120/74
Antrag auf Unzulässigkeitserklärung einer Zwangsvollstreckung durch die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06
Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die Vollstreckungsabwehrklage der Antragstellerin voraussichtlich Erfolg haben wird, weil der mit Urteil vom 17.12.1986 festgestellte Anspruch entweder bereits erfüllt ist oder sich jedenfalls die Vollstreckung des Urteils vom 17.12.1986 als unzulässige Rechtsausübung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10.05.1976 - III ZR 120/74 -, Rpfleger 1976, 354) darstellen dürfte. - VGH Baden-Württemberg, 09.07.1992 - A 12 S 1416/92
Rechtsirrtümliche Beschränkung des Urteilsausspruchs auf den Asylanspruch aus GG …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06
Die daraufhin vom Antragsgegner am 08.04.2003 erneut erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung der Habilitation im Fach Innere Medizin, hilfsweise auf Neubescheidung, hat das Verwaltungsgericht mit dem nach Zurückweisung des Antrages auf Zulassung der Berufung (vgl. Beschluss des Senats vom 27.09.2005 - 9 S 1501/05 -) rechtskräftigen Urteil vom 09.06.2005 - 8 K 610/03 - als unbegründet abgewiesen und zwischen den Beteiligten ungeachtet der Zulässigkeit der (erneut) erhobenen Klage verbindlich entschieden (§ 121 VwGO), dass der Antragsgegner wegen seiner inzwischen erfolgten strafrechtlichen Verurteilungen nach den einschlägigen habilitationsrechtlichen Vorschriften von der Antragstellerin nicht habilitiert werden könne und ihm deshalb gegenüber der Antragstellerin ein entsprechender Anspruch derzeit von vorneherein nicht zustehe (vgl. zum sachlichen Umfang der materiellen Rechtskraft bei klageabweisenden Urteilen: BVerwG, Urteil vom 19.01.1984 - 3 C 88/82 -, NJW 1984, 2904; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 -, NVwZ 1993, 805;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 121 Rn. 18, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 25.04.1984 - 3 S 725/84
Rechtsmittel bei nachprozessual entstandenen Einwendungen - einstweilige …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06
Bei dieser Sach- und Rechtslage, nach der die Wahrscheinlichkeit, dass die Vollstreckungsabwehrklage der Antragstellerin erfolgreich sein wird, weitaus größer ist als die umgekehrte Möglichkeit, überwiegt aber das Interesse der Antragstellerin daran, die Vollstreckbarkeit des Urteils vom 17.12.1986 vorläufig nicht aufrecht zu erhalten und die Vollstreckung hieraus vorläufig einzustellen (vgl. zur vorzunehmenden Interessenabwägung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.04.1984 - 3 S 725/84 -, VBlBW 1985, 185). - VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 610/03
Zur Verweigerung der Zulassung zum Habilitationsverfahren bei Verurteilung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06
Die daraufhin vom Antragsgegner am 08.04.2003 erneut erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung der Habilitation im Fach Innere Medizin, hilfsweise auf Neubescheidung, hat das Verwaltungsgericht mit dem nach Zurückweisung des Antrages auf Zulassung der Berufung (vgl. Beschluss des Senats vom 27.09.2005 - 9 S 1501/05 -) rechtskräftigen Urteil vom 09.06.2005 - 8 K 610/03 - als unbegründet abgewiesen und zwischen den Beteiligten ungeachtet der Zulässigkeit der (erneut) erhobenen Klage verbindlich entschieden (§ 121 VwGO), dass der Antragsgegner wegen seiner inzwischen erfolgten strafrechtlichen Verurteilungen nach den einschlägigen habilitationsrechtlichen Vorschriften von der Antragstellerin nicht habilitiert werden könne und ihm deshalb gegenüber der Antragstellerin ein entsprechender Anspruch derzeit von vorneherein nicht zustehe (vgl. zum sachlichen Umfang der materiellen Rechtskraft bei klageabweisenden Urteilen: BVerwG, Urteil vom 19.01.1984 - 3 C 88/82 -, NJW 1984, 2904; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 -, NVwZ 1993, 805;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 121 Rn. 18, m.w.N.).
- VG Stuttgart, 03.07.2020 - 17 K 3162/20
Einstellung der Zwangsvollstreckung
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass selbst in Fällen, in denen die Vollstreckungsabwehrklage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird, eine Interessensabwägung stattzufinden hat (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. November 2006 - 9 S 2407/06 -, juris Rn. 5) und dass gerade in Fällen, in denen sich die Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung des Vorbringens der Parteien nur schwer beurteilen lassen, in die Überlegungen mit einzubeziehen ist, ob die Vollstreckung für den Vollstreckungsschuldner eine unbillige, nicht durch überwiegende Interessen des Vollstreckungsgläubigers gebotene Härte zur Folge hätte (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 26. März 2007 - 23 C 07.461 -, juris Rn. 14). - VGH Baden-Württemberg, 26.02.2014 - 5 S 2583/13
Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Antrag auf einstweilige …
Auch Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen - im Hinblick auf die in § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur subsidiär und entsprechend angeordnete Anwendung der Vorschriften des Achten Buchs der ZPO - keine andere Beurteilung (ebenso Hess.VGH, Beschluss vom 30.04.2009 - 7 B 675/09 -, NVwZ-RR 2009, 989; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2013 - OVG 1 L 128.12 - a. A. - jedoch ohne nähere Begründung - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2010 - 13 B 1018/10 -, RdL 2011, 21; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.2006 - 9 S 2407/06 -, juris und BayVGH, Beschluss vom 23.10.2006 - 22 C 06.2640 -, NVwZ-RR 2007, 353).
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