Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ermittlung der Höhe von Erstattungen für Fahrgeldausfälle bei der Beförderung von behinderten Menschen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 145; SGB IX § 148; PBefG § 39
Schwerbehindertenrecht: Unentgeltliche Beförderung; Verbundtarif; Haustarif; Beförderungsentgelt; Verkehrsverbund; Ausgleichszahlungen; Subvention; Öffentlicher Personennahverkehr; Zuschuss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen an Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs; Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem in den §§ 148 bis 150 Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX) vorgesehenen ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.11.2007 - 9 K 2616/07
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 1400 (Ls.)
- DVBl 2008, 1400 DÖV 2009, 43 (Ls.)
- DÖV 2009, 43
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 31.01.1975 - VII C 52.73
Anspruch auf Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
Fahrgeld aber ist nach dem schlichten und üblichen Wortverständnis das, was beim Erwerb eines Fahrausweises als Entgelt entrichtet wird, also regelmäßig das, was der Benutzer des Verkehrsmittels aufwendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, Buchholz 442.010 § 4 UnBefG Nr. 3; Urteil vom 25.02.1972 - VII C 37.71 -, BVerwGE 39, 349).Vom Wortlaut her ist es allerdings nicht mehr gerechtfertigt, als Fahrgeld auch Beträge anzusehen, die zum Ausgleich von Defiziten eines Verkehrsunternehmens vom Gewährträger, von Gesellschaftern oder sonstigen Personen gezahlt werden, auch wenn die Defizite lediglich deswegen entstehen und also die Zahlungen lediglich deswegen geleistet werden, weil die Fahrpreise niedrig gehalten werden sollen, und zwar nicht nur für einzelne Personen oder Personengruppen, sondern für jedermann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, a.a.O.).
Eine solche Regelung enthält das Gesetz aber nicht, sondern knüpft die Erstattung an die Fahrgeldeinnahmen, und zwar unabhängig davon, ob die Erträge aus dem Fahrkartenverkauf Gewinne ermöglichen oder zu Verlusten führen (so ausdrücklich schon BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, a.a.O., zu den §§ 3 und 4 UnBefG;… vgl. auch Begründung zum Entwurf des § 60 Abs. 2 SchwbG, BT-Drs. 8/2453, S. 12).
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 9 S 1369/06
Beförderung behinderter Menschen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
Für den Begriff der Fahrgeldeinnahme ist dabei zwar ohne Bedeutung, ob das Entgelt ganz oder zum Teil vom Benutzer selbst, von dritter Seite oder von der öffentlichen Hand gezahlt wird (vgl. Urteil des Senats vom 11.03.2008 - 9 S 1369/06 -, juris;… BT-Drs. 8/2453, S. 12).Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO liegt nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1990 - 7 ER 101/90 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 10; Urteil des Senats vom 11.03.2008 - 9 S 1369/06 -, juris).
- VG Stuttgart, 23.11.2007 - 9 K 2616/07
Erstattung von Fahrgeldausfällen eines Verkehrsunternehmens für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. November 2007 - 9 K 2616/07 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. November 2007 - 9 K 2616/07 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Beförderung Schwerbehinderter
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
Diese, durch legitime sozialpolitische Ziele gerechtfertigte Indienstnahme Privater ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zumutbar, weil der Gesetzgeber die Beförderungspflicht mit einem Erstattungsanspruch gekoppelt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984 - 1 BvL 18/82 u.a. -, BVerfGE 68, 155 ). - BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90
Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO liegt nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1990 - 7 ER 101/90 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 10; Urteil des Senats vom 11.03.2008 - 9 S 1369/06 -, juris). - BVerwG, 19.01.1979 - 7 C 56.75
Möglichkeit eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens zur Herausnahme einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
In einem solchen Fall tritt die Leistung des Dritten nur an die Stelle der Leistung des Beförderten; sie bleibt also Gegenleistung für die Tätigkeit des Beförderungsunternehmens und dient nicht dem Ausgleich von Defiziten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1979 - VII C 56.75 -, Buchholz 442.01 § 39 PBefG Nr. 1). - BVerwG, 25.02.1972 - VII C 37.71
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
Fahrgeld aber ist nach dem schlichten und üblichen Wortverständnis das, was beim Erwerb eines Fahrausweises als Entgelt entrichtet wird, also regelmäßig das, was der Benutzer des Verkehrsmittels aufwendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, Buchholz 442.010 § 4 UnBefG Nr. 3; Urteil vom 25.02.1972 - VII C 37.71 -, BVerwGE 39, 349).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 4 S 1333/10
Keine Gerichtskostenfreiheit für Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs 2 AGG
So werden auch Streitigkeiten um die Erstattung von Fahrgeldausfällen nicht als Angelegenheiten der Schwerbehindertenfürsorge angesehen, obwohl sie ihre Grundlage in § 145 Abs. 3 SGB IX haben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 9 S 3090/07 -, ESVGH 59, 123; zur Vorgängerregelung in § 60 SchwbG vgl. BVerwG…, Urteil vom 08.05.1990, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.1996 - 12 E 11562/96 -, Juris).
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