Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 3227/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gebot der Sachlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.09.1989 - 7 K 71/89
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 3227/89
Papierfundstellen
- DVBl 1990, 944 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75
Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 3227/89
Rn. 14 2. Die mündliche Prüfung vom 5.9.1988 war jedoch deshalb fehlerhaft, weil die Prüfer gegen das mit dem Fairneßgebot (vgl. hierzu BVerwGE 55, 355) zusammenhängende, aus den gleichen Verfassungsprinzipien, nämlich dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), herzuleitende Gebot der Sachlichkeit als allgemeinen Bewertungsgrundsatz verstoßen haben.Selbst gelegentliche "Ausrutscher" und "Entgleisungen" des Prüfers, die der Prüfling auch bei einer mündlichen Prüfung hinnehmen muß (vgl. BVerwGE 55, 355 (359 f.)), können für sich allein den Vorwurf der Unsachlichkeit nicht rechtfertigen.
- BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83
Prüfungsentscheidungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 3227/89
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20.9.1984 (BVerwGE 70, 143, 151 ff.) folgendes ausgeführt:. - VGH Baden-Württemberg, 10.03.1988 - 9 S 1141/86
Besorgnis der Befangenheit im Prüfungsverfahren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 3227/89
Rn. 13 1. Soweit der Kläger die Besorgnis der Befangenheit des Prüfers Prof. Dr. B. im Sinne des § 21 i.V.m. § 2 Abs. 3 Nr. 2 LVwVfG aus dessen Verhalten im Zusammenhang mit der Zuweisung eines Praktikumsplatzes etwa 1 1/2 Jahre vor der Prüfung herleiten will, hätte er allerdings eine dahingehende Rüge vor Beginn der mündlichen Prüfung geltend machen müssen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10.3.1988 -- 9 S 1141/86 --, DVBl. 1988, 1122 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
Juristische Staatsprüfung: Prüfungsmangel bei Verstoß gegen das Gebot der …
Zum einen verletzen die Ausführungen des Erstprüfers den allgemeinen Bewertungsgrundsatz der Sachlichkeit, der jeden Prüfer dazu verpflichtet, sachfremde Erwägungen zu unterlassen und Prüfungsleistungen mit innerer Distanz und emotionsfrei zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143, 151 f. und Senatsurteil vom 24.04.1990 - 9 S 3227/89 -). - VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 624/10
Klausurbewertung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Durchfallquote an …
Rn. 77 Die Ausführungen des Zweitgutachters, die gelegentlich sehr pointiert sind, zeigen gleichwohl noch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Bewertungsgrundsatz der Sachlichkeit auf, der jeden Prüfer dazu verpflichtet, sachfremde Erwägungen zu unterlassen und Prüfungsleistungen mit innerer Distanz und emotionsfrei zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143 [151 f.] und Senatsurteil vom 24.04.1990 - 9 S 3227/89 -). - FG Hamburg, 22.05.2000 - V 43/98
Verletzung des Fairness-Gebots bei der mündlichen
Der VGH Baden-Würtemberg 9. Senat hat in seinem Urteil vom 24.4.1990 (9 S 3227/89, DVBl. 1990, 944 ) z.B. einen Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit bejaht, indem der Prüfer auf eine zutreffende Antwort des Prüflings kommentiert hat: "Ja, das ist richtig, vielleicht haben sie es gewusst, vielleicht haben sie es aber auch nur geraten".
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