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Weitere Entscheidung unten: VG München, 24.03.2005

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 S 5.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10824
OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 S 5.15 (https://dejure.org/2015,10824)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2015 - 9 S 5.15 (https://dejure.org/2015,10824)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 9 S 5.15 (https://dejure.org/2015,10824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 7 S 1 KAG BB, § 640 Abs 1 BGB
    Entstehung der sachlichen Beitragspflicht gemäß § 8 Abs. 7 S. 1 KAG (juris: KAG BB); endgültige Herstellung einer Anlage; Abnahme als Fixpunkt; Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 8 Abs 7 S 1 KAG BB, § 640 Abs 1 BGB
    Beschwerde; Straßenbaubeitrag; Rückwirkungsverbot; Grundsatz der regionalen Teilbarkeit; Differenzierungsgebot; Entstehung der Beitragspflicht; endgültige Herstellung der Anlage; Abnahme; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff; Teilung eines Grundstücks im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 S 5.15
    Nachdem Hinterliegergrundstücke u.a. nur dann in das Abrechnungsgebiet einer Straßenbaumaßnahme einzubeziehen sind, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht rechtlich gesichert erscheint, dass die ausgebaute Anlage dauerhaft von dem Hinterlieger-grundstück aus in Anspruch genommen werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 -, juris Rn. 15), könnte unter Geltung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs eine ähnliche Prognose erforderlich sein, wenn es um die Frage geht, ob ein Buchgrundstück mit seiner gesamten Fläche zum Abrechnungsgebiet zählt (…vgl. hierzu Becker, in: Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, Stand Dezember 2014, § 8 Rn. 148).
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 S 5.15
    Diese kann jedoch ausnahmsweise unter Vorteilsgesichtspunkten zu vergrößern oder zu verkleinern sein, um zum Grundstück im beitragsrechtlichen Sinne zu gelangen (…vgl. etwa Beschluss des Senats vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, juris Rn. 8 unter Hinweis auf OVG Bbg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, juris Rn. 46).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2014 - 9 N 35.11

    Anwendung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs bei Grundstücken im …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 S 5.15
    Diese kann jedoch ausnahmsweise unter Vorteilsgesichtspunkten zu vergrößern oder zu verkleinern sein, um zum Grundstück im beitragsrechtlichen Sinne zu gelangen (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 20. März 2014 - OVG 9 N 35.11 -, juris Rn. 8 unter Hinweis auf OVG Bbg…, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE -, juris Rn. 46).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.1994 - 9 M 5968/93

    Grundstücksbegriff; Straßenbaubeitragsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2015 - 9 S 5.15
    Ob das wirklich so ist oder ob bei Anliegergrundstücken aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität, der Rechtssicherheit und der Erschwerung von missbräuchlichen, weil allein beitragsvermeidenden Rechtsgestaltungen allein auf die aktuelle Eigentumssituation und nicht auf schon absehbare Entwicklungen abgestellt wird (so für das Erschließungsbeitragsrecht OVG Nds, Beschluss vom 6. Juni 1994 - 9 M 5968/93 -, juris Rn. 5), ist indessen eine offene, im Eilverfahren nicht zu klärende Rechtsfrage, was für einen Erfolg des vorliegenden Eilantrages nicht ausreicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - 9 N 59.17

    Sachliche Beitragspflicht; endgültige Herstellung; Anwartschaftsrecht; Abnahme

    Die Beschwerde des Klägers blieb erfolglos (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 -).

    Rn. 9 Soweit sich der Kläger auf den Beschluss des Senats vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 - beruft, ergeben sich auch insoweit keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils.

    In dem von dem Kläger zitierten Beschluss des Senats vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 - hat der Senat keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, sondern nur eine offene, im Eilverfahren nicht zu klärende Rechtsfrage aufgeworfen.

  • VG Potsdam, 07.10.2016 - 2 K 165/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die dagegen gerichtete Beschwerde mit Beschluss vom 13. Mai 2015 zurückgewiesen (OVG 9 S 5.15).

    Diese bildet nicht nur ein Indiz, sondern im Interesse der Rechtssicherheit einen Fixpunkt für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 - OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000, - 2 A 226/98 -, Mitt.StGBl.Bbg 2000, 213;… Dietzel/Kallerhoff, a.a.O. Rn. 326 ff., m.w.N.).

    Anders als bei der Heranziehung von Hinterliegergrundstücken (dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 -, juris und BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2012 - 9 C 5/01 -, juris, zum Erschließungsbeitragsrecht) kommt es für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht darauf an, ob der wirtschaftliche Vorteil der Erschließung zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht für alle Teilflächen des Buchgrundstücks dauerhaft gesichert war, ob also beispielsweise ein Anwartschaftsrecht eines Dritten auf Erwerb einer Teilfläche bestand (offen gelassen: Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 -, juris;… s. auch Becker, a.a.O. § 8 Rn. 148).

  • VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13

    Straßenausbaubeiträge

    Jedoch kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, etwa weil die durch die Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (VG Cottbus, Urteil vom 16. Juli 2015 - 4 K 2/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - OVG 9 S 3.15 und OVG 9 S 5.15 - juris Rn. 9…, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris Rn. 6 f.).

    Fixpunkt für die endgültige Herstellung der Anlage und Schlusspunkt der werkvertraglichen Vertragserfüllung ist die Abnahme (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 -, juris Rn. 6).

  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12

    Straßenausbaubeiträge

    Fixpunkt für die endgültige Herstellung der Anlage und Schlusspunkt der werkvertraglichen Vertragserfüllung ist die Abnahme (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 -, juris Rn. 6).

    Jedoch kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, etwa weil die durch die Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (VG Cottbus, Urteil vom 16. Juli 2015 - 4 K 2/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - OVG 9 S 3.15 und OVG 9 S 5.15 - juris Rn. 9…, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris Rn. 6 f.).

  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht, sobald die Anlage ihrer Funktion entsprechend genutzt werden kann, was - jedenfalls in technischer Hinsicht - im Anschluss an die Bauabnahme der Fall ist (vgl. zur Abnahme der Baumaßnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Vorteilslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 9 S 5.15 -, juris; Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 10 Mai 2001 - 4 K 379/01 -, S. 4 des E.A.;… Urteil der Kammer vom 24. Februar 2011 - 6 K 953/06 -, juris Rn. 1;… OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschuss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 57; ferner OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 390/89 -, juris Rn. 14; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2000, - 15 A 290/00 -).
  • VG Cottbus, 11.06.2018 - 3 K 1211/12

    Ausbaubeiträge

    Fixpunkt für die endgültige Herstellung der Anlage und Schlusspunkt der werkvertraglichen Vertragserfüllung ist die Abnahme (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 -, juris Rn. 6).

    Jedoch kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, etwa weil die durch die Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (VG Cottbus, Urteil vom 16. Juli 2015 - 4 K 2/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - OVG 9 S 3.15 und OVG 9 S 5.15 - juris Rn. 9…, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris Rn. 6 f.).

  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 701/12

    Ausbaubeiträge

    Fixpunkt für die endgültige Herstellung der Anlage und Schlusspunkt der werkvertraglichen Vertragserfüllung ist die Abnahme (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 9 S 5.15 -, juris Rn. 6).

    Jedoch kann sich bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücken aus dem Planungsrecht ausnahmsweise ergeben, dass das Buchgrundstück zum Bilden einer wirtschaftlichen Einheit um Flächen vergrößert oder verkleinert werden muss, etwa weil die durch die Ausbaumaßnahme selbständig bevorteilte baulich oder gewerblich nutzbare Fläche kleiner ist als ein (großes) Buchgrundstück (VG Cottbus, Urteil vom 16. Juli 2015 - 4 K 2/12 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2015 - OVG 9 S 3.15 und OVG 9 S 5.15 - juris Rn. 9…, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 9 N 99.12 -, juris Rn. 6 f.).

  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Schmutzwasserbeitrag

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht, sobald die Anlage ihrer Funktion entsprechend genutzt werden kann, was - jedenfalls in technischer Hinsicht - im Anschluss an die Bauabnahme der Fall ist (vgl. zur Abnahme der Baumaßnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Vorteilslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 9 S 5.15 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 10. Mai 2001 - 4 K 379/01 -, S. 4 d. E.A. zum Straßenausbaubeitragsrecht;… Urteil der Kammer vom 24. Februar 2011 - 6 K 953/06 -, juris Rn. 1;… OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschuss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 57; ferner OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 390/89 -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2000, -15 A 290/00 -, juris).
  • VG Cottbus, 24.10.2016 - 6 K 922/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht, sobald die Anlage ihrer Funktion entsprechend genutzt werden kann, was - jedenfalls in technischer Hinsicht - im Anschluss an die Bauabnahme der Fall ist (vgl. zur Abnahme der Baumaßnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Vorteilslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 9 S 5.15 -, juris; Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 10 Mai 2001 - 4 K 379/01 -, S. 4 des E.A.;… Urteil der Kammer vom 24. Februar 2011 - 6 K 953/06 -, juris Rn. 1;… OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschuss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 57; ferner OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 390/89 -, juris Rn. 14; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2000, - 15 A 290/00 -).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1015/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme besteht, sobald die Anlage ihrer Funktion entsprechend genutzt werden kann, was - jedenfalls in technischer Hinsicht - im Anschluss an die Bauabnahme der Fall ist (vgl. zur Abnahme der Baumaßnahme als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Vorteilslage OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 9 S 5.15 -, juris; Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 10 Mai 2001 - 4 K 379/01 -, S. 4 des E.A.;… Urteil der Kammer vom 24. Februar 2011 - 6 K 953/06 -, juris Rn. 1;… OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschuss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris Rn. 57; ferner OVG Lüneburg…, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 390/89 -, juris Rn. 14; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2000, - 15 A 290/00 -).
  • VG Cottbus, 23.09.2020 - 6 L 635/19
  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2020 - 3 K 1195/14

    Straßenausbaubeitrag

  • VG Cottbus, 09.12.2019 - 6 L 306/18

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12

    Ausbaubeiträge

  • VG Cottbus, 13.12.2017 - 3 L 323/17

    Straßenausbaubeiträge

  • VG Frankfurt/Oder, 02.05.2024 - 3 K 270/22

    Miterbenheranziehung Zahlung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen

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Rechtsprechung
   VG München, 24.03.2005 - M 9 S 05.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,69926
VG München, 24.03.2005 - M 9 S 05.15 (https://dejure.org/2005,69926)
VG München, Entscheidung vom 24.03.2005 - M 9 S 05.15 (https://dejure.org/2005,69926)
VG München, Entscheidung vom 24. März 2005 - M 9 S 05.15 (https://dejure.org/2005,69926)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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