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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2018 - 9 S 5.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15005
OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2018 - 9 S 5.18 (https://dejure.org/2018,15005)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2018 - 9 S 5.18 (https://dejure.org/2018,15005)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 9 S 5.18 (https://dejure.org/2018,15005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 34 BauGB, § 35 BauGB, § 8 KAG BB
    Anschlussbeitrag; Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs; Entstehen der sachlichen Beitragspflicht; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff; im Außenbereich gelegene Teilfläche; Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich; Klarstellungssatzung; deklaratorische ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 34 BauGB, § 35 BauGB, § 8 KAG BB
    Anschlussbeitrag; Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs; Entstehen der sachlichen Beitragspflicht; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff; im Außenbereich gelegene Teilfläche; Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich; Klarstellungssatzung; deklaratorische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2018 - 9 S 5.18
    Hierbei endet der Bebauungszusammenhang regelmäßig am letzten Baukörper (BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 4 B 28.15 -, juris 5 ff.).
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2018 - 9 S 5.18
    Das Verwaltungsgericht hat ferner aus der Bindungswirkung einer solchen Satzung (s. hierzu: BVerwG, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2/10 - juris Rn. 14, 19;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 17 Rn. 42 a.E. m.w.N.) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberveraltungsgerichts Bautzen (…Beschluss vom 5. September 2016 - 5 B 121/16 -, juris Rn. 8 ff.) den Rückschluss gezogen, dass derartige Satzungen auch durch die Gerichte im Regelfall nicht näher zu überprüfen seien, wenn es, wie hier, um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 9 N 1.17

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2018 - 9 S 5.18
    Das Bestehen einer - etwaigen - Anschlussmöglichkeit im Jahr 1994 führte selbst bei einer Lage des beitragspflichtigen Grundstücks im Innenbereich nicht gleichermaßen automatisch dazu, dass vier Jahre später eine (ggf. hypothetische) Festsetzungsverjährung eingetreten wäre, die der strittigen Beitragserhebung entgegenstünde (s. insbesondere zur Anlagenbezogenheit des Beitrags: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2018 - OVG 9 N 1.17 -, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2008 - 9 S 26.07

    Die Überprüfung eines Straßenbaubeitragsbescheids im Verfahren des einstweiligen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2018 - 9 S 5.18
    Sofern die Teilfläche bis 2016 im Außenbereich gelegen hat, wie das Verwaltungsgericht meint, wäre sie auch als selbständiges Grundstück im wirtschaftlichen Sinn nach § 2 Abs. 2 der ABS 2012 anzusehen (s. hierzu: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2018 - OVG 9 N 2.15 -, nicht veröffentlicht unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 20. Februar 2008 - OVG 9 S 26.07 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 05.09.2016 - 5 B 121/16

    Vorläufiger Rechtsschutz; Schmutzwasserbeitragsbescheid; Teilflächenabgrenzung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2018 - 9 S 5.18
    Das Verwaltungsgericht hat ferner aus der Bindungswirkung einer solchen Satzung (s. hierzu: BVerwG…, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2/10 - juris Rn. 14, 19;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 17 Rn. 42 a.E. m.w.N.) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Oberveraltungsgerichts Bautzen (Beschluss vom 5. September 2016 - 5 B 121/16 -, juris Rn. 8 ff.) den Rückschluss gezogen, dass derartige Satzungen auch durch die Gerichte im Regelfall nicht näher zu überprüfen seien, wenn es, wie hier, um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gehe.
  • VG Cottbus, 28.05.2020 - 6 K 1241/17
    Soweit nämlich diese Grundstückfläche als Teilfläche des Flurstücks 470 der Flur 1 bis zum Jahre 2006 im Außenbereich lag, ist sie im Verhältnis zu den sonstigen, im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB belegenen Teilflächen des Grundstücks Flurstück 470 der Flur 1, die nicht (mehr) Gegenstand der Veranlagung durch den Nacherhebungsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides sind, auch als selbständiges Grundstück im insoweit maßgeblichen wirtschaftlichen Sinn nach § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG anzusehen gewesen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 9 S 5.18 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 5. März 2018 - 9 N 2.15 -, S. 4 des E.A.;… Beschluss vom 20. Februar 2008 - 9 S 26.07 -, juris Rn. 6;… Beschluss der Kammer vom 20. Dezember 2018 - 6 L 166/18 -, juris, Rn. 41).

    Denn die unterschiedliche bauplanungsrechtliche Qualität der Teilflächen - der Innenbereich steht grds. einer baulichen Nutzung offen, während Außenbereichsflächen im Prinzip von baulicher und gewerblicher Nutzung freizuhalten sind - indiziert auch das Bestehen unterschiedlicher wirtschaftlicher Einheiten (vgl. in diesem Sinne nunmehr OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2018, a.a.O., juris Rn. 7;… Beschluss vom 5. März 2018, a.a.O., S. 4 des E.A.; Beschluss vom 14. Juli 2015 - 9 S 44.14 -, S. 3 ff. des E.A.;… Beschluss vom 20. Februar 2008, a.a.O., juris Rn. 6;… ebenso Becker in Becker u.a., a.a.O., § 8 Rn. 123; zur grds. abzulehnenden "Verklammerung" selbständiger Buchgrundstücke zu einer wirtschaftlichen Einheit bei deren Lage im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB einerseits und im Außenbereich gemäß § 35 BauGB andererseits vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 9 N 92.12 -, juris, Rn. 14 ff.).

  • VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18

    Schmutzwasserbeitrag

    Sofern nämlich dieses Grundstück als vormalige Teilfläche des Flurstücks 3 der Flur 5 bis zum Jahre 2015 im Außenbereich lag, wäre es im Verhältnis zu den im unbeplanten Innenbereich belegenen Teilflächen des Grundstücks Flurstück 3 der Flur 5 auch als selbständiges Grundstück im insoweit maßgeblichen wirtschaftlichen Sinn nach § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG anzusehen gewesen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 9 S 5.18 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 5. März 2018 - OVG 9 N 2.15 -, S. 4 des E.A.;… Beschluss vom 20. Februar 2008 - OVG 9 S 26.07 -, juris Rn. 6).

    Denn die unterschiedliche bauplanungsrechtliche Qualität der Teilflächen - der Innenbereich steht grds. einer baulichen Nutzung offen, während Außenbereichsflächen im Prinzip von baulicher und gewerblicher Nutzung freizuhalten sind - indiziert auch das Bestehen unterschiedlicher wirtschaftlicher Einheiten (vgl. in diesem Sinne nunmehr OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2018, a.a.O., juris Rn. 7;… Beschluss vom 5. März 2018, a.a.O., S. 4 des E.A.; Beschluss vom 14. Juli 2015 - 9 S 44.14 -, S. 3 ff. des E.A.;… Beschluss vom 20. Februar 2008, a.a.O., juris Rn. 6;… ebenso Becker in Becker u.a., a.a.O., § 8 Rn. 123; zur grds. abzulehnenden "Verklammerung" selbständiger Buchgrundstücke zu einer wirtschaftlichen Einheit bei deren Lage im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB einerseits und im Außenbereich gemäß § 35 BauGB andererseits vgl. OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 9 N 92.12 -, juris, Rn. 14 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2018 - 9 N 152.17

    Anschlussbeitrag; Vertrauensschutz gegenüber Änderung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG; …

    Rn. 10 c) Der Beklagte macht mit Schriftsatz vom 15. August 2018 und ergänzend mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2018 unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 6. Juni 2018 - OVG 9 S 5.18 -, juris, noch geltend: Ein Beitrag könne vor dem 1. Februar 2004 nur nach Maßgabe des seinerzeitigen - unwirksamen - Satzungsrechts "hypothetisch" festsetzungsverjährt sein, d. h. auch nur in dem Umfang, wie nach dem seinerzeitigen Satzungsrecht vorgesehen.

    Aus OVG Bln-Bbg, Beschluss 6. Juni 2018 - VG 9 S 5.18 -, juris, ergibt sich nichts anderes.

  • VG Cottbus, 27.04.2020 - 6 K 76/16
    Denn die unterschiedliche bauplanungsrechtliche Qualität der Teilflächen - der Innenbereich steht grundsätzlich einer baulichen Nutzung offen, während Außenbereichsflächen im Prinzip von baulicher und gewerblicher Nutzung freizuhalten und damit durch die abwasserseitige Erschließung üblicherweise nicht bevorteilt sind - indiziert auch das Bestehen unterschiedlicher wirtschaftlicher Einheiten (vgl. in diesem Sinne OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 9 S 5.18 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 5. März 2018 - 9 N 2.15 -, S. 4 des E.A.;… Beschluss vom 20. Februar 2008 - 9 S 26.07 -, juris Rn. 6; VG Cottbus;… Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 6 L 166/18 -, juris Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2018 - 9 N 104.17

    Anschlussbeitrag; Satzung; Rückwirkungserfordernis; hypothetische …

    Rn. 7 Der Beklagte macht mit Schriftsatz vom 15. August 2018 unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 6. Juni 2018 - OVG 9 S 5.18 -, juris, noch geltend: Ein Beitrag könne vor dem 1. Februar 2004 nur nach Maßgabe des seinerzeitigen - unwirksamen - Satzungsrechts "hypothetisch" festsetzungsverjährt sein, d. h. auch nur in dem Umfang, wie nach dem seinerzeitigen Satzungsrecht vorgesehen.

    Aus OVG Bln-Bbg, Beschluss 6. Juni 2018 - VG 9 S 5.18 -, juris, ergibt sich nichts anderes.

  • VG Cottbus, 22.10.2019 - 6 L 289/19

    Schmutzwasserbeitrag

    Insbesondere ist die Zulässigkeit einer (dynamischen) Verweisung in einer Anschlussbeitragssatzung auf § 34 Baugesetzbuch (BauGB) entgegen der Auffassung der Antragstellerin in der Rechtsprechung allgemein anerkannt und unbedenklich (vgl. etwa - ohne dies überhaupt zu problematisieren - OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 9 S 20.09 -, juris; Beschluss vom 30. November 2011 - 9 S 41.11 -, juris; Beschluss vom 10. September 2015 - 9 N 66.13 -, juris; Urteil vom 15. Juni 2016 - 9 B 31.14 -, juris; Urteil vom 6. Juni 2018 - 9 S 5.18 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1250/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Es sei angemerkt, dass diesem Ergebnis auch nicht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06. Juni 2018 - 9 S 5.18 - widerspricht, denn die dortige Situation ist mit der hier vorliegenden reinen Innenbereichssituation und auch mit der dortigen prozessualen Situation überhaupt nicht vergleichbar.
  • VG Frankfurt/Oder, 19.02.2020 - 5 K 2572/17
    Unabhängig davon greifen die vom Beklagten bezogenen Überlegungen aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 06. Juni 2018 - 9 S 5.18) nicht ein.
  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 2011/18

    Wasserversorgungsbeiträge

    Vor diesem Hintergrund aber ist die vom Beklagten bemühte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06. Juni 2018 - 9 S 5.18 - überhaupt nicht einschlägig.
  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2019 - 5 K 1421/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Es sei angemerkt, dass diesem Ergebnis auch nicht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06. Juni 2018 - 9 S 5.18 - widerspricht, denn die dortige Situation ist mit der hier vorliegenden reinen Innenbereichssituation und auch mit der dortigen prozessualen Situation überhaupt nicht vergleichbar.
  • VG Potsdam, 01.08.2018 - 8 K 5117/15
  • VG Potsdam, 01.08.2018 - 8 K 5116/15
  • VG Potsdam, 21.11.2023 - 8 K 2442/20

    Übergreifende bauliche Nutzung, Abgabenrecht, Abgrenzung Innen- / Außenbereich, …

  • VG Potsdam, 17.02.2023 - 8 K 2432/18
  • VG Potsdam, 29.10.2019 - 1 K 4930/17
  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2019 - 5 K 1617/15

    Wasserversorgungsbeiträge

  • VG Potsdam, 28.10.2019 - 1 K 4930/17
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