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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19535
VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20 (https://dejure.org/2022,19535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2022 - 9 S 684/20 (https://dejure.org/2022,19535)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 9 S 684/20 (https://dejure.org/2022,19535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 12 Abs 1 GG, § 1 Abs 1 HeilprG, § 1 Abs 2 HeilprG, § 2 Abs 1 Nr 1 BeArbThG
    Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sektorale Heilpraktikererlaubnis; Ergotherapie; Heilkundliche Fachkenntnisse; Behandlungsfehler; Lege artis; Gefahrengeneigtheit; Unmittelbare Gesundheitsgefahr; Mittelbare Gesundheitsgefahr; Sehnenverletzungen; CRPS; Schienen; F.O.T.T.-Therapie; Perfetti; Bobath; ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf den Bereich der Ergotherapie

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidung über die Ausstellung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    K. gegen Land Baden-Württemberg wegen sektoraler Heilpraktikererlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 10.17

    Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Rn. 6 Auf die hiergegen eingelegte, bereits vom Senat zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 - das Urteil des Senats vom 23.03.2017 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn kein - rechtsstaatlich unbedenklicher - Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 Satz 1 der 1. DVO-HeilprG eingreift (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 8…, vom 13.12.2012 - 3 C 26.11 -, BVerwGE 145, 275 Rn. 11 …und vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345 Rn. 9 m.w.N.).

    Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG fallen darunter nur solche Heilbehandlungen, die heilkundliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können, wobei ein nur geringfügiges Gefährdungspotential nicht ausreicht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 9, vom 26.08.2010 - 3 C 28.09 -, juris, und vom 18.12.1972 - I C 2.69 -, NJW 1973, 579).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass dem heilkundliche Fachkenntnisse voraussetzenden Tätigkeitsbereich erhebliches Gewicht zukommt, weil er einen bedeutsamen Bestandteil der eigenverantwortlich ausgeübten Tätigkeit ausmacht (zum Maßstab BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 14).

    Rn. 36 aa) Bereits die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen für den Beruf des Ergotherapeuten zeigen, dass die Anwendung ergotherapeutischer Behandlungsmethoden heilkundliche Fachkenntnisse erfordert (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 10).

    Rn. 39 Die Gesetzesmaterialien zum Ergotherapeutengesetz bestätigen ebenfalls, dass die Anwendung ergotherapeutischer Behandlungsmethoden heilkundliche Fachkenntnisse voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 11).

    Rn. 40 Ergänzend kann dieses Ergebnis auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) i.d.F. vom 19.05.2011 (BAnz Nr. 96 S. 2247), zuletzt geändert am 21.09.2017 (BAnz AT 23.11.2017 B1) gestützt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 12;… Senatsurteil vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris Rn. 49 ).

    Rn. 42 bb) Die eigenverantwortlich ausgeübte Ergotherapie ist - ausweislich der Bestimmungen der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der Heilmittel-Richtlinie - auch in erheblichem Maß durch Behandlungsmaßnahmen geprägt, die heilkundliche Fachkenntnisse voraussetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, Rn. 14;… Senatsurteil vom 23.03.2017, a.a.O., juris Rn. 48 f.).

    Ein nur geringfügiges Gefahrenmoment reicht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit indes nicht aus, um die Tätigkeit von einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG abhängig zu machen (BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 17…, vom 26.08.2010 - 3 C 28.09 -, juris Rn. 18, …und vom 18.12.1972, a.a.O.;… Beschluss vom 28.10.2009 - 3 B 39.09 -, juris Rn. 3).

    Darüber hinaus hängt der Heilkundecharakter entgegen der Ansicht des Beklagten nicht davon ab, dass der heilkundliche Anteil des ergotherapeutischen Tätigkeitsfeldes eine bestimmte quantitative Schwelle überschreitet (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 14, 19, …und vom 10.10.2019 - 3 C 8.17 -, juris Rn. 17, 32).

    Rn. 46 Ferner sind auch fachliche Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen, die sich im Rahmen der Aufgabenstellung des Berufsbildes und der Behandlungsmethoden und Therapieformen nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung halten, bei der Bestimmung des Tätigkeitsumfangs zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 35).

    Als fachliche Weiterbildung, die sich im Rahmen der Aufgabenstellung des Berufsbildes eines Ergotherapeuten hält, ist sie mithin nach dem dargelegten Maßstab auch bei der Bestimmung des Tätigkeitsumfangs zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 35).

    Dahingestellt bleiben kann vorliegend, ob Behandlungsmethoden der eigenverantwortlich ausgeübten Ergotherapie auch geeignet sind, mittelbare Gesundheitsgefahren zu begründen (zum Maßstab BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 17).

    Schließlich bestätigt auch § 63 Abs. 3h Satz 3 i.V.m. Satz 2 SGB V in der bis zum 10.05.2019 gültigen Fassung, dass Ergotherapeuten nur aufgrund ärztlicher Anordnung tätig werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris unter Verweis auf Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345).

    Die eigenverantwortliche Heilbehandlung von Patienten mit den Methoden der Ergotherapie bleibt unter den Voraussetzungen des Heilpraktikergesetzes weiter möglich (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris unter Verweis auf Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345).

    Rn. 71 b) aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Heilpraktikererlaubnis teilbar (vgl. Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris).

    In einem solchen Fall reicht es aus, eine auf dieses Gebiet beschränkte Erlaubnis zuzusprechen, solange sichergestellt ist, dass der Antragsteller die Grenzen seines Könnens kennt und beachtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris m.w.N.).

    Darin liegt eine systematische Unstimmigkeit, die sich dadurch jedenfalls abmildern lässt, dass der Zugang zu abgrenzbaren heilkundlichen Betätigungsfeldern durch entsprechend beschränkte Heilpraktikererlaubnisse eröffnet wird (so BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris).

    Die Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der Ersten Durchführungsverordnung durch Art. 17e und 17f des Dritten Pflegestärkungsgesetzes vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191, 3219) haben an dieser systematischen Unstimmigkeit nichts Grundlegendes geändert (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris).

    Rn. 73 bb) Das Gebiet der Ergotherapie ist auch hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris sowie bereits Senatsurteil vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris).

    Teilweise Überschneidungen (Schnittmengen) mit den fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten anderer Berufsbilder und mit deren Tätigkeitsbereich könnten nur dann entgegenstehen, wenn sich deswegen der Umfang der erlaubten ergotherapeutischen Heiltätigkeit nicht bestimmen ließe (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris).

    Jede heilkundliche Behandlungsmaßnahme darf im Fall der Erteilung der sektoralen Erlaubnis ausgeübt werden und ist damit nicht nach § 5 HeilprG strafbewehrt (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris).

    Er muss keine Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die er für die beabsichtigte Tätigkeit nicht benötigt oder aufgrund seiner Ausbildung ohnehin schon besitzt (BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris …und vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345 Rn. 22).

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn kein - rechtsstaatlich unbedenklicher - Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 Satz 1 der 1. DVO-HeilprG eingreift (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 8…, vom 13.12.2012 - 3 C 26.11 -, BVerwGE 145, 275 Rn. 11 und vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345 Rn. 9 m.w.N.).

    Angesichts dessen bestimmt die Heilmittel-Richtlinie das Berufsbild des Ergotherapeuten mit, weil sie wesentliche Behandlungsmethoden und Therapieformen der Ergotherapie beschreibt (BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345 Rn. 19).

    Rn. 68 a) Die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz entfällt nicht deshalb, weil die Klägerin ausgebildete Ergotherapeutin ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345 [Physiotherapeut] und vom 10.10.2019 - 3 C 8.17 -, BVerwGE 166, 354 [Logopäde]).

    Schließlich bestätigt auch § 63 Abs. 3h Satz 3 i.V.m. Satz 2 SGB V in der bis zum 10.05.2019 gültigen Fassung, dass Ergotherapeuten nur aufgrund ärztlicher Anordnung tätig werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris unter Verweis auf Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345).

    Die eigenverantwortliche Heilbehandlung von Patienten mit den Methoden der Ergotherapie bleibt unter den Voraussetzungen des Heilpraktikergesetzes weiter möglich (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris unter Verweis auf Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345).

    Er muss keine Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die er für die beabsichtigte Tätigkeit nicht benötigt oder aufgrund seiner Ausbildung ohnehin schon besitzt (BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris und vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345 Rn. 22).

    Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345).

    Die Behörde muss zunächst die vorgelegten Zeugnisse und sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen prüfen und je nach dem Ergebnis die Art der weiteren Ermittlungen bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1034/15

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine ergotherapeutische Tätigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Nicht zuletzt manifestiert sich darin ein zeitlich wie inhaltlich erheblicher Ausbildungsaufwand (Senatsurteil vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris Rn. 48 ).

    Rn. 40 Ergänzend kann dieses Ergebnis auf die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) i.d.F. vom 19.05.2011 (BAnz Nr. 96 S. 2247), zuletzt geändert am 21.09.2017 (BAnz AT 23.11.2017 B1) gestützt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 12; Senatsurteil vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris Rn. 49 ).

    Rn. 42 bb) Die eigenverantwortlich ausgeübte Ergotherapie ist - ausweislich der Bestimmungen der Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der Heilmittel-Richtlinie - auch in erheblichem Maß durch Behandlungsmaßnahmen geprägt, die heilkundliche Fachkenntnisse voraussetzen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, Rn. 14; Senatsurteil vom 23.03.2017, a.a.O., juris Rn. 48 f.).

    Die Ausbildung des Ergotherapeuten ist darauf ausgerichtet, dass der Ergotherapeut anhand einer vom Arzt angegebenen Diagnose die Einzelheiten der ergotherapeutischen Behandlung abklärt und durchführt (vgl. Senatsurteil vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris).

    Rn. 73 bb) Das Gebiet der Ergotherapie ist auch hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris sowie bereits Senatsurteil vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris).

    Rn. 77 Nach alledem darf und muss der Beklagte der Klägerin die beantragte, auf den Bereich der Ergotherapie beschränkte - sektorale - Heilpraktikererlaubnis erteilen, wenn sie sich erfolgreich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterzieht (vgl. bereits Senatsurteil vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris).

  • BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 8.17

    Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Rn. 27 Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 10.10.2019 (3 C 8.17 -, juris Rn. 17) zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Logopädie zur Frage der Gefahrgeneigtheit zwei konkrete Beispiele aufgeführt.

    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch - insbesondere mit Blick auf den Gesetzeszweck, mögliche Gesundheitsgefahren auszuschließen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 -, BVerfGE 78, 179) -, ob etwaige Behandlungsfehler folgenreich sein können und ein erhebliches Gefahrenpotential bergen (…so ausdrücklich Senatsbeschluss vom 10.07.2006 - 9 S 519/06 -, juris Rn. 9; vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 8.17 -, BVerwGE 166, 354, juris Rn. 17: "[…] wenn eine organisch bedingte Erkrankung der Stimme (z.B. aufgrund eines Tumors) zunächst nicht oder nicht richtig erkannt wird […]", …und vom 10.02.1983 - 3 C 21.82 -, BVerwGE 66, 367, juris Rn. 30: "ob […] im konkreten Einzelfall Gesundheitsgefahren tatsächlich zu befürchten sind" [Hervorhebung nur hier]).

    Darüber hinaus hängt der Heilkundecharakter entgegen der Ansicht des Beklagten nicht davon ab, dass der heilkundliche Anteil des ergotherapeutischen Tätigkeitsfeldes eine bestimmte quantitative Schwelle überschreitet (…vgl. BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 14, 19, und vom 10.10.2019 - 3 C 8.17 -, juris Rn. 17, 32).

    Dem entspricht es, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 10.10.2019 (3 C 8.17 -, juris Rn. 17) zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Logopädie als Beleg der Gefahrgeneigtheit lediglich zwei konkrete Beispiele aufführt (Gesundheitsgefährdung im Zusammenhang mit dem Trachealkanülenmanagement bei der Behandlung künstlich beatmeter Patienten und mit der Therapie von Stimmstörungen, wenn eine organisch bedingte Erkrankung der Stimme [z.B. aufgrund eines Tumors] zunächst nicht oder nicht richtig erkannt werde).

    Rn. 68 a) Die Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz entfällt nicht deshalb, weil die Klägerin ausgebildete Ergotherapeutin ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345 [Physiotherapeut] und vom 10.10.2019 - 3 C 8.17 -, BVerwGE 166, 354 [Logopäde]).

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 28.09

    Synergetik-Therapie; Synergetik-Profiling; Ausübung der Heilkunde; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG fallen darunter nur solche Heilbehandlungen, die heilkundliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können, wobei ein nur geringfügiges Gefährdungspotential nicht ausreicht (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 9, vom 26.08.2010 - 3 C 28.09 -, juris, und vom 18.12.1972 - I C 2.69 -, NJW 1973, 579).

    Ein nur geringfügiges Gefahrenmoment reicht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit indes nicht aus, um die Tätigkeit von einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG abhängig zu machen (…BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 17, vom 26.08.2010 - 3 C 28.09 -, juris Rn. 18, …und vom 18.12.1972, a.a.O.;… Beschluss vom 28.10.2009 - 3 B 39.09 -, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 18.12.1972 - I C 2.69

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Begriff der "Ausübung der Heilkunde" - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG fallen darunter nur solche Heilbehandlungen, die heilkundliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können, wobei ein nur geringfügiges Gefährdungspotential nicht ausreicht (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 9, vom 26.08.2010 - 3 C 28.09 -, juris, und vom 18.12.1972 - I C 2.69 -, NJW 1973, 579).

    Ein nur geringfügiges Gefahrenmoment reicht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit indes nicht aus, um die Tätigkeit von einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG abhängig zu machen (…BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 17…, vom 26.08.2010 - 3 C 28.09 -, juris Rn. 18, und vom 18.12.1972, a.a.O.;… Beschluss vom 28.10.2009 - 3 B 39.09 -, juris Rn. 3).

  • VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13

    Heilpraktikererlaubnis; Ausübung der Ergotherapie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 20 das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch - insbesondere mit Blick auf den Gesetzeszweck, mögliche Gesundheitsgefahren auszuschließen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 -, BVerfGE 78, 179) -, ob etwaige Behandlungsfehler folgenreich sein können und ein erhebliches Gefahrenpotential bergen (…so ausdrücklich Senatsbeschluss vom 10.07.2006 - 9 S 519/06 -, juris Rn. 9;… vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 8.17 -, BVerwGE 166, 354, juris Rn. 17: "[…] wenn eine organisch bedingte Erkrankung der Stimme (z.B. aufgrund eines Tumors) zunächst nicht oder nicht richtig erkannt wird […]", …und vom 10.02.1983 - 3 C 21.82 -, BVerwGE 66, 367, juris Rn. 30: "ob […] im konkreten Einzelfall Gesundheitsgefahren tatsächlich zu befürchten sind" [Hervorhebung nur hier]).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch - insbesondere mit Blick auf den Gesetzeszweck, mögliche Gesundheitsgefahren auszuschließen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 -, BVerfGE 78, 179) -, ob etwaige Behandlungsfehler folgenreich sein können und ein erhebliches Gefahrenpotential bergen (…so ausdrücklich Senatsbeschluss vom 10.07.2006 - 9 S 519/06 -, juris Rn. 9;… vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 8.17 -, BVerwGE 166, 354, juris Rn. 17: "[…] wenn eine organisch bedingte Erkrankung der Stimme (z.B. aufgrund eines Tumors) zunächst nicht oder nicht richtig erkannt wird […]", und vom 10.02.1983 - 3 C 21.82 -, BVerwGE 66, 367, juris Rn. 30: "ob […] im konkreten Einzelfall Gesundheitsgefahren tatsächlich zu befürchten sind" [Hervorhebung nur hier]).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 9 S 519/06

    Ausübung der Heilkunde; Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durch als …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20
    Zu berücksichtigen ist vielmehr auch - insbesondere mit Blick auf den Gesetzeszweck, mögliche Gesundheitsgefahren auszuschließen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10.05.1988 - 1 BvR 482/84, 1 BvR 1166/85 -, BVerfGE 78, 179) -, ob etwaige Behandlungsfehler folgenreich sein können und ein erhebliches Gefahrenpotential bergen (so ausdrücklich Senatsbeschluss vom 10.07.2006 - 9 S 519/06 -, juris Rn. 9;… vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 8.17 -, BVerwGE 166, 354, juris Rn. 17: "[…] wenn eine organisch bedingte Erkrankung der Stimme (z.B. aufgrund eines Tumors) zunächst nicht oder nicht richtig erkannt wird […]", …und vom 10.02.1983 - 3 C 21.82 -, BVerwGE 66, 367, juris Rn. 30: "ob […] im konkreten Einzelfall Gesundheitsgefahren tatsächlich zu befürchten sind" [Hervorhebung nur hier]).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09

    Anspruch eines staatlich anerkannten Masseurs und medizinischen Bademeisters auf …

  • BVerwG, 09.02.2022 - 9 BN 4.21

    Keine Pflicht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 26.11

    Heilpraktiker; Heilpraktikerberuf; blinder Heilpraktiker; Erblindung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2023 - 9 S 1836/21

    Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis

    Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG fallen darunter nur solche Heilbehandlungen, die heilkundliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können, wobei ein nur geringfügiges Gefährdungspotential nicht ausreicht (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 9, vom 26.08.2010 - 3 C 28.09 -, juris, und vom 18.12.1972 - I C 2.69 -, NJW 1973, 579; Senatsurteil vom 17.05.2022 - 9 S 684/20 -, juris Rn. 43 ).

    Die Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der Ersten Durchführungsverordnung durch Art. 17e und 17f des Dritten Pflegestärkungsgesetzes vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3191, 3219) haben an dieser systematischen Unstimmigkeit nichts Grundlegendes geändert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 27; zum Ganzen vgl. Senatsurteil vom 17.05.2022 - 9 S 684/20 -, juris Rn. 71 ).

    Teilweise Überschneidungen (Schnittmengen) mit den fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten anderer Berufsbilder und mit deren Tätigkeitsbereich könnten nur dann entgegenstehen, wenn sich deswegen der Umfang der erlaubten Heiltätigkeit nicht bestimmen ließe (BVerwG…, Urteil vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 31; Senatsurteil vom 17.05.2022 - 9 S 684/20 -, juris Rn. 75 ).

    Rn. 96 4. Nach alledem darf und muss der Beklagte dem Kläger die beantragte, auf den Bereich der Chiropraktik beschränkte - sektorale - Heilpraktikererlaubnis erteilen, wenn er sich erfolgreich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterzieht (zu den diesbezüglichen Grundsätzen vgl. Senatsurteil vom 17.05.2022, a.a.O., Rn. 77 bis 79).

  • VG Hannover, 15.05.2025 - 7 A 3486/23

    Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf …

    Der Beweis ist erhoben worden durch Beiziehung des Sachverständigengutachtens zu den vorbezeichneten Fragen in dem Verfahren 9 S 684/20 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

    Die eigenverantwortliche Anwendung ergotherapeutischer Methoden zur Krankenbehandlung setzt heilkundliche Fachkenntnisse voraus (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2019 - 3 C 10/17 - juris Rn. 10 ff.; VGH BW, Urt. v. 17.5.2022 - 9 S 684/20 - juris Rn. 34 ff.).

    Dies lässt sich bereits an den Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen für den Beruf des Ergotherapeuten erkennen (…BVerwG, Urt. v. 10.10.2019 - 3 C 10/17 - juris Rn. 10.; VGH BW, Urt. v. 17.5.2022- 9 S 684/20 - juris Rn. 36 f.).

    Nach Einbeziehung des Sachverständigengutachtens des Herrn Dr. O., Facharzt für Allgemeine Chirurgie, für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie für Physikalische und Rehabilitative Medizin, aus dem Verfahren 9 S 684/20 vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 411 a ZPO ist das Gericht davon überzeugt, dass die Voraussetzung der Gefahrgeneigtheit bei der Ergotherapie gegeben ist.

    Sie ist mithin eine heilkundliche Tätigkeit, die ohne Erlaubnis nicht ausgeübt werden darf (so bereits VGH BW, Urt. v. 17.5.2022 - 9 S 684/20 - juris Rn. 66).

    Das Gebiet der Ergotherapie ist für die Erteilung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar (…so bereits BVerwG, Urt. v. 10.10.2019 - 3 C 10/17 - juris Rn. 28 ff.; VGH BW, Urt. v. 17.5.2022 - 9 S 684/20 - juris Rn. 73 ff.;… VG Oldenburg, Urt. v. 31.1.2017 - 7 A 3879/16 - juris Rn. 22;… VG Braunschweig, Urt. v. 21.1.2015 - 1 A 32/14 - juris Rn. 21).

    Dabei sind zunächst vorgelegte Zeugnisse und sonstige Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen zu prüfen und je nach dem Ergebnis die Art der weiteren Ermittlungen zu bestimmen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.8.2009 - 3 C 19/08 - juris Rn. 32, Urt. v. 26.8.2009 - 3 C 19.08 - juris Rn. 28; VGH BW, Urt. v. 17.5.2022 - 9 S 684/20 - juris Rn. 79).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2024 - 9 S 1510/23

    Wiedereinsetzung in die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …

    Das Interesse an der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für einen Heilhilfsberuf oder Gesundheitsfachberuf, also einen Beruf, der zur Krankenbehandlung grundsätzlich nur aufgrund ärztlicher Verordnung befugt ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, juris Rn. 12;… Senatsurteile vom 23.03.2017 - 9 S 1899/16 -, juris Rn. 49 , und - 9 S 1034/15 -, juris Rn. 57 ), wozu der Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin gehört, ist mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht, soweit nicht ein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.03.2022 - 9 S 3924/21 -, vom 27.12.2021 - 9 S 3469/21 -, und vom 24.07.2019 - 9 S 1460/18 - OVG Saarland…, Beschluss vom 30.04.2021 - 2 B 86.21 -, juris Rn. 15;… BayVGH, Beschlüsse vom 06.07.2020 - 21 C 20.1503 -, juris Rn. 8, …und vom 20.2.2020 - 21 CS 19.660 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.08.2016 - 8 LA 52/16 -, juris Tenor…, vom 31.01.2006 - 8 LA 232/05 -, juris Rn. 22, …und vom 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, juris Rn. 16; zur Anwendung der Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs durch den Senat hinsichtlich Heilhilfsberufe: Beschlüsse vom 17.05.2022 - 9 S 684/20 -, juris Rn. 82 , vom 23.03.2017 - 9 S 1899/16 -, juris Rn. 73 , vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris Rn. 82 , …und vom 19.03.2009 - 9 S 2518/08 -, juris Rn. 38).
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