Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - NC 9 S 80/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Streitwertbemessung im Beschwerdeverfahren bei Erledigung des Rechtsstreits.
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123; VwGO § 152a; GKG § 47 Abs. 1
Streitwert, Erledigung Hauptsache: Gegenvorstellung, Streitwert, Erledigungserklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zur Beschränkung des Streitwerts im Beschwerdeverfahren auf den Wert des erstinstanzlichen Verfahrens; Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 05.05.2006 - NC 7 K 1334/05
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - NC 9 S 80/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 213
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05
Rechtsweg; Vorabentscheidung; Zwischenverfahren; Beschwerde; weitere Beschwerde; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - NC 9 S 80/06
Dabei kann dahinstehen, ob neben der zum 01.01.2005 neu eingeführten Anhörungsrüge des § 152a VwGO wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der offensichtlichen Verletzung sonstiger verfassungsmäßiger Verfahrensrechte bzw. offenkundigem prozessualen Unrecht weiterhin die bisher in diesen Fällen zur Anwendung gekommenen außerordentlichen Rechtsbehelfe wie die außerordentliche Beschwerde oder die Gegenvorstellung statthaft sind (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 06.07.2005 - 3 B 77/05 -, NVwZ 2005, 1201;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. § 152a Rdn. 17 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 19.07.2001 - NC 9 S 2/01
Rechtsschutzinteresse für Feststellung der Hauptsacheerledigung im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - NC 9 S 80/06
Eine solche Beschwerde ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 19.07.2001 - NC 9 S 2/01 -, DVBl. 2001, 1548, VBlBW 2002, 163) auch nach tatsächlicher Erledigung des Rechtsstreits in entsprechender Anwendung der für den Antragsteller geltenden Grundsätze zulässig.
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 9 S 1253/17
Erledigungsfeststellungsstreit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Eine Herabsetzung des Streitwerts ab dem Zeitpunkt der einseitigen Erledigungserklärung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 23.10.2006 - NC 9 S 80/06 -, NVwZ-RR 2007, 213; OVG LSA, Beschluss vom 03.12.2002 - 1 O 513/02 -, NVwZ-RR 2003, 247) ist im vorliegenden Fall nicht angebracht. - VGH Hessen, 30.04.2009 - 6 A 2226/08
Gegenvorstellung zur Festsetzung des Streitwerts
Diese strikte Ablehnung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs stellen indes zwei spätere Entscheidungen jedenfalls in solchen Fällen in Frage, in denen die Zulässigkeit in besonderen Fällen erwogen wird (Beschluss vom 23.10.2006 - NC 9 S 80/06 -, NVwZ-RR 2007, 213, und vom 17.11.2008 - A 2 S 2867/08 -, InfAuslR 2009, 128).
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