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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 19.08.1985 - 9 Sa 56/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8680
LAG Berlin, 19.08.1985 - 9 Sa 56/85 (https://dejure.org/1985,8680)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19.08.1985 - 9 Sa 56/85 (https://dejure.org/1985,8680)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19. August 1985 - 9 Sa 56/85 (https://dejure.org/1985,8680)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung; Kündigungsgrund; Untersuchungshaft; Arbeitsvertrag; Freiheitsstrafe; Fristlos; Erledigung; Rechtsstreit

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung …

    Auszug aus LAG Berlin, 19.08.1985 - 9 Sa 56/85
    Ob eine Verzögerung in der Erledigung des Rechtsstreits, § 296 Abs. 1 ZPO , eintritt, ist danach zu beurteilen, ob dieser bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei Zurückweisung dieses Vorbringens (vergleiche BGH, Urteil vom 31.01.1980, VII ZR/79 = BGHZ 76, 133 ff).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 719/93

    Kündigung wegen Inhaftierung

    Eben hierauf wird in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur abgestellt (…Senatsurteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP, aaO, zu II 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - AP Nr. 17 zu § 519 ZPO, zu III der Gründe; LAG Berlin Urteil vom 19. August 1985 - 9 Sa 56/85 - RzK I 6 a Nr. 14; LAG Berlin Urteil vom 1. Dezember 1986 - 9 Sa 89/86 - AP Nr. 94 zu § 626 BGB; Arbeitsgericht Elmshorn Urteil vom 9. August 1984 - 3 b Ca 603/84 - BB 1984, 1749;… Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 254; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, § 1 KSchG Rz 121;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 335;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 753).
  • LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86

    Fristlose Kündigung; Kündigung; Öffentlicher Dienst; Untersuchungshaft; …

    Daß unter den obengenannten Voraussetzungen die Anordnung einer längeren Untersuchungshaft den Arbeitgeber berechtigen kann, ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, entspricht allgemeiner Rechtsüberzeugung (vgl. insbesondere LAG Berlin vom 19.08.1985 - 9 Sa 56/85 - ARSt 1986, S. 174 Nr. 1180 mit ausführlichen Nachweisen;… KR-Hillebrecht, § 626 BGB Rdn. 335).
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